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Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 15:45
von der_Bonner
Der Bereich möglichen gewerblichen Handelns liegt genau zwischen 1-9999999999999999999999999999

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 16:41
von Kapuzinerkresse
taschenrechner hat geschrieben:wie viele Bücher darf man denn privat einstellen um nicht abgemahnt zu werden?
Genau diese Frage bestätigt mich in der Betrachtungsweise der Anzahlbegrenzung der Bücher von Privaten.
Es macht keinen Sinn irgendeine Zahl auf diese Frage zu nennen. Die Anzahl der Angebote ist nur ein kleines Kriterium in der Bewertung der Unternehmereigenschaft und der daraus resultierenden Abmahngefahr.

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 17:32
von Tina
Ich kenne einige gewerbliche Händler die auf allen Plattformen korrekt als Händler verkaufen und dort auch als solche gekennzeichnet sind.
Nur auf Ebay gibt es alle paar Wochen ein neuen Account oder verkaufen auf Account der Freundin / Freund als Privat.
Diese Einnahmen werden dann auch zwar ordentlcih versteuert, aber denen ist die Abmahngefahr einfach zu groß. Auf Ebay ist es denke ich mal noch wesentlich schlimmer als woanders. Wie es nun dort speziell im Bücherbereich aussieht weiß ich nicht. Villeicht kann ja jemand dazu was sagen.

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 17:36
von der_Bonner
Wie es nun dort speziell im Bücherbereich aussieht weiß ich nicht.
...im Bücherbereich fängt es gerade erst an - offenbar wirklich! Seit allen durch die Renner Geschichte Medienwirksam klargemacht wurde, dass es da was zu verdienen gibt!

Verfasst: Do 31. Jan 2008, 15:49
von coma
d_r_m_s hat geschrieben: die quasi freiwillige Erfüllung gesetzlicher Pflichten (unabhängig von Gesetzestext und Rechtsprechung) wird z.Z. eher schneller zu einer Abmahnung führen als das komplette Ignorieren ... weil ein 'unkorrektes' Impressum oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch noch in die Raster der Abmahner fallen, die eigentlich nach Gewerblichen suchen ...
Das scheint mir nicht falsch. Ich habe das in dem Thread "Umfrage" wg. eventuell Beschränkung private auf 500 schon gesagt, und d_r_m_s hat das wiederholt schon als Problem gepostet: Macht Euch keine Illusionen. Wenn Ihr aus dem Privat-Status rausgeht, dann wird es bezügl. Abmahngefahr nicht sicherer.
Gerade in der Grauzone, wo (unbeachtet gerichtlicher Entscheidungen) der gesunde Menschenverstand dann noch auf privat plädiert: Also die untere Grenze (zusammengefaßt alle angewandten Kriterien), blauäugig dann den Übergang machen zum Status des Gewerblichen, überlegt Euch das.
Es wurde gesagt, bei einer Abmahnung privat/gewerblich muß der individuelle Fall beurteilt werden. Das gilt genauso ganz allgemein für die Frage: Ab wann will/sollte/muß ich übergehen in den Status mit den genannten Pflichten, und wo liegt bei mir individuell die Grenze für erforderliche Maßnahmen: Laßt Euch nicht verarschen. Mittlerweile ist es hier sehr unübersichtlich geworden. INFORMIERT EUCH AUCH ANDERSWO, laßt Euch beraten. Es kann klüger sein, privat zu bleiben, auch wenn es ein gewisses Risiko gibt, zum Unternehmer gestempelt zu werden, als sich als Gewerblicher nur noch umso mehr den Abmahnhaien auszuliefern.

Abmahnung?!

Verfasst: Do 31. Jan 2008, 17:08
von Kohagie
Jeder Internethändler und jeder Abgemahnte, egal ob privat oder gewerblich und egal aus welchem Grund
sollte in seiner Stadt die Bürgerbüros der Parteien aufsuchen und dort auf die Mißstände aufmerksam machen.
Desweiteren sollte sich jeder Internethändler und jeder Abgemahnte an seinen Landtagsabgeordneten wenden und diesem sein Leid und seine Sorgen mitteilen!
Desweiteren sollte jeder Abgemahnte, egal ob privat oder gewerblich, seine Abmahnung an die IHK seiner oder der nächsten Stadt faxen, damit diese, diese an den DIHK http://www.dihk.de an den Verein http://www.abmahnwelle.de weiterleitet.
Desweiteren sollte jeder Abgemahnte, egal ob privat oder gewerblich den DSW
http://www.dsw-schutzverband.de/de/besc ... ?bereich=2
informieren.
Ganz wichtig ist auch, die Abmahnung an das BMJ zu faxen! Hier die Adressen: Bundesministerium der Justiz, Bundesministerin Brigitte Zypries, Parlamentarischer Staatssekretär: Alfred Hartenbach, Staatssekretär: Lutz Diwell, Dienstsitz Berlin, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Telefax: 01888 580-9525, Dienstsitz Bonn, Adenauer Alle 99-103, 53113 Bonn, Telefax: 01888 580-8325. Es nützt! Wirklich!
http://www.fdp91093.de/neu_und_aktuell/ ... tuell.html
etwas nach unten scrolen

Verfasst: Do 31. Jan 2008, 17:17
von coma
Paß Du jetzt erstmal auf Deine Krawatte auf. Ich hoffe sehr, daß es einen Abschnitt gibt. :wink:

Verfasst: Do 31. Jan 2008, 17:29
von Kohagie
coma hat geschrieben:Paß Du jetzt erstmal auf Deine Krawatte auf. Ich hoffe sehr, daß es einen Abschnitt gibt. :wink:

Wann hast du denn abgeschickt? Bis jetzt ist nichts gekommen!

Verfasst: Do 31. Jan 2008, 17:35
von coma
coma hat geschrieben:
d_r_m_s hat geschrieben: die quasi freiwillige Erfüllung gesetzlicher Pflichten (unabhängig von Gesetzestext und Rechtsprechung) wird z.Z. eher schneller zu einer Abmahnung führen als das komplette Ignorieren ... weil ein 'unkorrektes' Impressum oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch noch in die Raster der Abmahner fallen, die eigentlich nach Gewerblichen suchen ...
Das scheint mir nicht falsch. Ich habe das in dem Thread "Umfrage" wg. eventuell Beschränkung private auf 500 schon gesagt, und d_r_m_s hat das wiederholt schon als Problem gepostet: Macht Euch keine Illusionen. Wenn Ihr aus dem Privat-Status rausgeht, dann wird es bezügl. Abmahngefahr nicht sicherer.
Gerade in der Grauzone, wo (unbeachtet gerichtlicher Entscheidungen) der gesunde Menschenverstand dann noch auf privat plädiert: Also die untere Grenze (zusammengefaßt alle angewandten Kriterien), blauäugig dann den Übergang machen zum Status des Gewerblichen, überlegt Euch das.
Es wurde gesagt, bei einer Abmahnung privat/gewerblich muß der individuelle Fall beurteilt werden. Das gilt genauso ganz allgemein für die Frage: Ab wann will/sollte/muß ich übergehen in den Status mit den genannten Pflichten, und wo liegt bei mir individuell die Grenze für erforderliche Maßnahmen: Laßt Euch nicht verarschen. Mittlerweile ist es hier sehr unübersichtlich geworden. INFORMIERT EUCH AUCH ANDERSWO, laßt Euch beraten. Es kann klüger sein, privat zu bleiben, auch wenn es ein gewisses Risiko gibt, zum Unternehmer gestempelt zu werden, als sich als Gewerblicher nur noch umso mehr den Abmahnhaien auszuliefern.
Gerade in der Grauzone, wo (unbeachtet gerichtlicher Entscheidungen) der gesunde Menschenverstand dann noch auf privat plädiert: Also die untere Grenze (zusammengefaßt alle angewandten Kriterien), blauäugig dann den Übergang machen zum Status des Gewerblichen, überlegt Euch das.
Es wurde gesagt, bei einer Abmahnung privat/gewerblich muß der individuelle Fall beurteilt werden. Das gilt genauso ganz allgemein für die Frage: Ab wann will/sollte/muß ich übergehen in den Status mit den genannten Pflichten, und wo liegt bei mir individuell die Grenze für erforderliche Maßnahmen: Laßt Euch nicht verarschen. Mittlerweile ist es hier sehr unübersichtlich geworden. INFORMIERT EUCH AUCH ANDERSWO, laßt Euch beraten. Es kann klüger sein, privat zu bleiben, auch wenn es ein gewisses Risiko gibt, zum Unternehmer gestempelt zu werden, als sich als Gewerblicher nur noch umso mehr den Abmahnhaien auszuliefern.[/quote]

Re: Abmahnung?!

Verfasst: Fr 1. Feb 2008, 10:48
von schenkelmeer
Kohagie hat geschrieben:Jeder Internethändler und jeder Abgemahnte, egal ob privat oder gewerblich und egal aus welchem Grund
sollte in seiner Stadt die Bürgerbüros der Parteien aufsuchen und dort auf die Mißstände aufmerksam machen.
Desweiteren sollte sich jeder Internethändler und jeder Abgemahnte an seinen Landtagsabgeordneten wenden und diesem sein Leid und seine Sorgen mitteilen!
Desweiteren sollte jeder Abgemahnte, egal ob privat oder gewerblich, seine Abmahnung an die IHK seiner oder der nächsten Stadt faxen, damit diese, diese an den DIHK http://www.dihk.de an den Verein http://www.abmahnwelle.de weiterleitet.
Desweiteren sollte jeder Abgemahnte, egal ob privat oder gewerblich den DSW
http://www.dsw-schutzverband.de/de/besc ... ?bereich=2
informieren.
Ganz wichtig ist auch, die Abmahnung an das BMJ zu faxen! Hier die Adressen: Bundesministerium der Justiz, Bundesministerin Brigitte Zypries, Parlamentarischer Staatssekretär: Alfred Hartenbach, Staatssekretär: Lutz Diwell, Dienstsitz Berlin, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Telefax: 01888 580-9525, Dienstsitz Bonn, Adenauer Alle 99-103, 53113 Bonn, Telefax: 01888 580-8325. Es nützt! Wirklich!
http://www.fdp91093.de/neu_und_aktuell/ ... tuell.html
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Bitte eine genauere Angabe, was es SCHON genützt hat!

Verfasst: So 3. Feb 2008, 01:29
von jessikaxxl
Bitte eine genauere Angabe, was es SCHON genützt hat!
...nichts!

Dieses kurze Wort trifft die Sache wohl am besten.

Verfasst: So 3. Feb 2008, 02:08
von blokk
jessikaxxl hat geschrieben:
Bitte eine genauere Angabe, was es SCHON genützt hat!
...nichts!

Dieses kurze Wort trifft die Sache wohl am besten.
Die Mühlen der Götter, der Politik und der Justiz mahlen langsam, aber stetig.

Verfasst: So 3. Feb 2008, 02:18
von jessikaxxl
...hast Du wirklich einen so starken Glauben?

Verfasst: So 3. Feb 2008, 02:44
von blokk
jessikaxxl hat geschrieben:...hast Du wirklich einen so starken Glauben?
jooo - eigentlich schon. Götter, Politik und Justiz brachen aber Feedback.

Verfasst: So 3. Feb 2008, 04:10
von Yara
blokk hat geschrieben:
jessikaxxl hat geschrieben:...hast Du wirklich einen so starken Glauben?
jooo - eigentlich schon. Götter, Politik und Justiz brachen aber Feedback.
Welches denn ?

Das einzige Feedback das ich hier mitbekomme ist das derjenigen, die sich wehren.
Von anderer Seite nur dasselbe wie seit Jahren. NICHTS.

Yara