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Verfasst: Sa 14. Jun 2008, 17:11
von Kohagie
Mr.Manoon hat geschrieben:Hi Kohagie, ich meinte nicht BL...
Ah, ja, komisch, gibt schon dreiste. Bieten als Privatverkäufer immer und immer wieder den gleichen Artikel an.

Gibt Leute die kaufen Konkurswaren auf und bieten diese dann als Privatverkäufer zum Kauf an und, eine dieser Personen, wunderte sich dann über eine Abmahnung und heulte und schrie und jammerte.

Hab mal bei einem Privatverkäufer eine Krawattenklammer ersteigert, gekauft, erworben. Privatverkäufer. 100erte von den gleichen Klammern, 1000sende von Bewertungen.

Was will (soll) man machen .....?

Verfasst: Sa 14. Jun 2008, 18:06
von Mr.Manoon
Abmahnen natürlich, wenn du auch mit Krawattennadeln handelst. Vorrausgesetzt dir entsteht dadurch ein Schaden.

Verfasst: Sa 14. Jun 2008, 19:09
von Kohagie
Mr.Manoon hat geschrieben:Abmahnen natürlich, wenn du auch mit Krawattennadeln handelst. Vorrausgesetzt dir entsteht dadurch ein Schaden.
Na, du bist mir ja einer,
warum sollte ich, täte ich mit den Nadeln handel treiben, mir meine eigene Nadel bei einem Anderen kaufen?
Was ich kaufte war eine Klammer - Krawattenklammer. Die Versandkosten waren natürlich teurer wie die Klammer und die tatsächliche Versandart war dann Warensendung. Da müßte man auch mal ......

Aber was du von Abmahnen und entstandener Schaden schreibst ist schön, daß könnte man doch bei einer Novellierung fordern:

Der Abmahner hat gegenüber dem abzumahnenden seinen Schaden zu belegen - oder eben so eine ähnliche aber klare Formulierung.

Aber, erinnerst du dich noch an den Dezember 07, das, was uns zusammenbrachte?
Ist denn dem Quartett ein Schaden entstanden worauf es uns abmahnte?

Verfasst: Mi 18. Jun 2008, 19:37
von jessikaxxl
Na, du bist mir ja einer,
warum sollte ich, täte ich mit den Nadeln handel treiben, mir meine eigene Nadel bei einem Anderen kaufen?
Was ich kaufte war eine Klammer - Krawattenklammer. Die Versandkosten waren natürlich teurer wie die Klammer und die tatsächliche Versandart war dann Warensendung. Da müßte man auch mal ......
...es würde reichen, wenn Du Schmuck verkaufst oder Krawatten o.ä.

Der Abmahner hat gegenüber dem abzumahnenden seinen Schaden zu belegen - oder eben so eine ähnliche aber klare Formulierung.
...nein, er muß keinen Schaden belegen, er muß lediglich ein konkretes Wettbewerbsverhältnis darlegen.
Aber, erinnerst du dich noch an den Dezember 07, das, was uns zusammenbrachte?
Ist denn dem Quartett ein Schaden entstanden worauf es uns abmahnte?
...das scheitert u.a. wegen des fehlenden Wettbewerbsverhältnisses und wegen der Mißbräuchlichkeit der Abmahnungen und wegen der wettbewerbsrechtlichen Unerheblichkeit des angeblichen Verstoßes.

Verfasst: Mi 18. Jun 2008, 19:45
von Mr.Manoon
Einen Schaden hat das Trio schon (Silberlocke gehört in dieser Beziehung ja nicht dazu), das wird aber nichts nützen, der Schaden tritt ja erst nach dem Ereignis ein....

Verfasst: Do 19. Jun 2008, 00:50
von blokk
Ich halte es für durchaus legitim, dass tatsächliche und gravierende Verstöße gegen den fairen Wettbewerb abgemahnt werden. Solange sich die Kosten dieser Abmahnung in vertretbaren Grenzen halten und der abmahnende RA tatsächlich in konkretem Auftrag handelt, nimmt man es hin und handelt entsprechend.

Neulich erhielt ich eine weitere Abmahnung für meine Angebote auf einer anderen Plattform wegen angeblich falscher Widerrufsbelehrung. Der abmahnende RA war so dreist, mir Urteile zu zitieren, die seit Jahren überholt sind. Seine Dummheit ging soweit, mir die veraltete Widerrufsbelehrung von ebay nahe zu legen.

Nach unserem Intermezzo mit dem 3er-Gespann hat mein Vertrauen in die allgemeine besondere Glaubwürdigkeit der RAs mächtig gelitten und ich fing an zu recherchieren. Mein neuer "Freund" war auf mehreren Plattformen, hauptsächlich aber ebay, tätig und suchte sich vermeintlich kontaktscheue, unerfahrene Opfer, denen er den Virus einimpfen konnte, kriminell zu handeln. Die Abmahngründe variierten von Fehlern in den AGB, Widerrufsrecht bis unzureichender Artikelbeschreibung.

So gesehen war er sogar recht kreativ - gemessen an unseren Nervern. Dummerweise verplappert er sich in privaten Kontakten mit den Abgemahnten, dass er mit dem auftraggebenden Laden verschwägert ist. Das erlaubt zwar die Abmahnung, aber nicht die Kostennote. Die wäre rechtsmißbräuchlich, weil davon ausgegangen werden kann, dass bei einer erfolglosen Abmahnung die Kosten nicht dem RA erstattet werden.

Nicht genug damit: besagter Anwalt hatte bis Jan. 08 ein 21-monatiges Berufsverbot. Und trotzdem war er vor Ende des Berufsverbots für seinen Verschwägerten mehrfach tätig. Eine dokumentierte Abmahnung liegt mir vor, Weitere Abmahnungen hat er einer anderen Abgemahnten eingeräumt.

Mittlerweile ist er ein Fall für die Staatsanwaltschaft mit ganz schlechten Karten für seine Kanzlei im Spezialbereich "Bau-Recht".

Was ich damit sagen will: Wenn ihr abgemahnt werdet, verfallt nicht in eine Art "Duldungsstarre", sondern sucht aktiv nach den Schwachstellen der Abmahn-Beteiligten. Abmahner genauso wie Abmahnanwälte lächerlicher Abmahngründe haben wunde Punkte, an denen sie zu fassen sind. Ihr müßt sie nur finden - durch Recherchen, durch Kontakte auf anderen Plattformen -selbst denen, die euch nicht genehm sind-, durch Blogs und was immer euch einfällt.

Abmahnanwälte bauen auf die Anonymität des Netzes, auf ihre scheinbare Unauffindbarkeit, auf die in ihren Schreiben suggerierte Aussichtslosigkeit der Gegenwehr. Euer erster Schritt ist der Untergang der Abmahnmafia.

Ihr müßt ihn nur gehen.

Herr Sch. ist wieder aktiv

Verfasst: Do 28. Aug 2008, 17:04
von Monalisa1
Hallo,
als Betroffene möchte ich auch auf den Link von Antiquariatsrecht.de verweisen.
http://www.antiquariatsrecht.de/?p=149#more-149

Dort können sich nicht nur Buchhändler eintragen, sondern auch betroffene Privatanbieter. Vielleicht kommt ja dieses Mal eine "aussagekräftige" Liste zustande.

Verfasst: Fr 29. Aug 2008, 20:00
von bücherwurm03
scheinbar ist der herr immer noch fleissig dabei. hatte eine privatnachricht von einem abgemahnten, welcher ein paar informationen haben wollte. grad aktuell.

ein amazon-verkäufer!

danke monalisa für den link. habe mich da gleich mal eingetragen.

Verfasst: Fr 29. Aug 2008, 23:01
von Mr.Manoon
@bücherwurm03
Hast du schon wieder eine Abmahnung :shock:
Ich mein weil du dich in die Liste eintragen willst...

Verfasst: Sa 30. Aug 2008, 12:30
von bücherwurm03
nein gott sei dank keine zweite abmahnung.

datum und hinweise kann man ja eintragen. schadet ja nichts, wenn die anwälte wissen seit wann und wie oft und weshalb der herr aktiv ist.

wie das alles ausgegangen ist habe ich auch dazugeschrieben. :twisted:

Verfasst: Mo 8. Sep 2008, 03:12
von mithras11
:D

Verfasst: Mo 8. Sep 2008, 08:21
von volx-wolf
@ mithras11: Falls Du noch keine anwaltliche Vertretung hast, schreib doch mal eine PN an nanoq oder jessicaxxl, beide hier aus dem Forum und gut in die Materie eingearbeitet. Nanoq hat mich damals spitze vertreten!
Um eine fachliche Vertretung würde ich mich an Deiner Stelle auf jeden Fall kümmern...

Verfasst: Mo 8. Sep 2008, 10:31
von Kohagie
@ mithras11,

nun, in der Rechtsabteilung der IHK Hamburg, kann man dir bestimmt weiterhelfen und dir deine Fragen beantworten. Schöne, hilfreiche Infos findest du auch auf meiner HP und die von volx.wolf genannten Personen, die solltest du auch kontaktieren.

Alles Gute

Verfasst: Mo 8. Sep 2008, 12:42
von krimtango
Es ist wirklich unglaublich, dass M.S. und V.J. immer noch so weitermachen dürfen. Kann denn denen wirklich keiner für immer das Handwerk vermiesen?

Verfasst: Mo 8. Sep 2008, 14:37
von Kohagie
..... und wenn die Abmahnungen gerechtfertigt sind?