Negative Feststellungsklage Umsetzen

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Mr.Manoon
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Negative Feststellungsklage Umsetzen

Beitrag von Mr.Manoon »

Motto:
Wer hier unberechtigt abmahnt wandert vor den Kadi,
ohne Wenn und Aber.
Treuhandkonto:
Es wird eine E-Mail Adresse eingerichtet, bitte um Nachricht und den Betrag der eingesetzt werden soll. (Kommt gleich)
Sobald eine entsprechende Summe erreicht ist wird ein Treuhandkonto bei der entsprechenden Kanzlei eingerichtet.
Was gehört hier öffentlich gepostet, was wird per PN geschrieben.
Bitte klare Ansagen.
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am So 13. Jan 2008, 16:01, insgesamt 1-mal geändert.
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terracotta
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Re: Negative Feststellungsklage Umsetzten

Beitrag von terracotta »

Mr.Manoon hat geschrieben:Treuhandkonto:
Es wird eine E-Mail Adresse eingerichtet, bitte um Nachricht und den Betrag der eingesetzt werden soll. (Kommt gleich)
Sobald eine entsprechende Summe erreicht ist wird ein Treuhandkonto bei der entsprechenden Kanzlei eingerichtet.
Damit ich das richtig verstehe: wenn die Summe erreicht ist, wird ein Treuhandkonto eingerichtet und alle, die sich gemeldet haben, zahlen den entspr. Betrag darauf ein. Wenn der Prozess gewonnen wird, erhalten alle Einzahler den jeweiligen Betrag zurück.
Was gehört hier öffentlich gepostet, was wird per PN geschrieben.
Die Klarnamen der Einzahler sollten hier nicht gepostet werden; ansonsten sehe ich keine Gründe für Heimlichkeiten.
Gruß, terracotta
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Die E-Mail Adresse:
NegativeFeststellungsklage@web.de
Nachrichten bitte auf das wesentliche beschränken, wegen Speicherplatz.
:lol:
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am So 13. Jan 2008, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
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gs55
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Beitrag von gs55 »

also keine Liste
Zuletzt geändert von gs55 am So 13. Jan 2008, 14:41, insgesamt 1-mal geändert.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

@Terracotta
So ist es, das Konto wird ausschließlich für die Klage eingerichtet, das wird dann entsprechend festgelegt, oder auch für weitere Klagen, wie gewünscht.
Davon werden die ca. 750 Euro für die Gerichtskosten und der Anwalt bezahlt. Wird die Klage gewonnen muß das Geld vom Renner eingefordert werden und geht gegebenenfalls an die Einzahler zurück, das sollte dann von vornherein so festgelegt werden.
Ich habe da allerdings keine Ahnung von, ich stelle mir das so vor, aufgrund der Äussserungen von Leuten die sich da auskennen.
Vielleicht kann jemand das mal genauer erläutern....
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Mr.Manoon hat sich bisher sehr engagiert und er sollte es m.M. nach auch weiterhin tun.
Auch wenn ich mit manchem nicht einverstanden bin oder es anderst machen würde.
In Telefonaten erklärte er mir seinen Standpunkt warum und wieso er sich nicht outen will und ich würde es an seiner Stelle auch nicht tun.

Viele Unstimmigkeiten und Mißtrauen ließen sich vermeiden wenn man öfters PM und Mails verwendete und öfters zum guten alten Telefon greifen würde.

Dieser Thread müßte m.E. ein geschloßener Thread sein und/oder zumindest müßte eine Moderatorentätigkeit mit dem löschen von bla-bla
Antworten möglich sein.

Was die Frage nach wer, wann, wieviel Euro zu bezahlen er bereit sei, hier öffentlich zu posten, betrifft, ist das m.E. momentan vollkommen wurscht!
Der Betrag könnte per Mail - Rundmail - mitgeteilt werden oder aber abgefragt. Also mich interessiert das momentan überhaupt nicht! Der Betrag schon, aber nicht wer, wieviel - und öffentlich schon gar nicht!

Und eine Bitte hätt´ich noch:
Nicht immer alles auf die Goldwaage legen und nicht immer gleich so Mimosenhaft sein!

Sinnvoll wäre auch zu wissen, wer was wann macht! Auch dies könnte man viel leichter und einfacher per PM oder Mail oder Telefon klären und besprechen.

Gerade fällt mir noch ein: nicht jedes Posting hier muß unbedingt immer von jedem kommentiert und beantwortet werden. Dies würde auch vieles vereinfachen und manche Unstimmigkeit im Keim ersticken.
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Kohagie
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negative Feststellungsklage

Beitrag von Kohagie »

Gerade fand ich folgende, wohl sehr interessante Information:

http://www.internetrecht-rostock.de/neg ... sklage.htm

In diesem Artikel fand ich folgenden Saz:
"Der Kläger einer negativen Feststellungsklage ist zudem relativ frei, einen Gegenstandswert zu bestimmen, nachdem sich Anwalts- und Gerichtskosten richten."
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Danke Kohagie, genau dafür hatte ich dieses Thema eingentlich eingerichtet, wie setzen wir diese Klage um.
Eigentlich ist ja alles klar, wer das Prozedere kennt fragt sich warum das nicht einfach getan wird. Einreichen, fertig.
Es ist aber wohl dem überwiegenden Teil der Abgemahnten nicht klar wie so etwas abläuft und inbesondere welche Risiken damit verbunden sind.
Genau das sollte das Thema sein.
Wie so etwas abläuft steht in jedem Gesetzbuch und die Urteile sind im Internet frei zugänglich, einen Grund dafür so etwas nicht öffentlich zu posten gibt es in diesem Fall nicht, die Sache R&E liegt ohnehin frei auf dem Tisch.
Gerade deshalb und gerade weil sich die Gegenseite ohnehin ins Schachmatt gesetzt hat macht diesen Fall doch so spannend.
Es ist nicht so das wir hier auf einen Wehrlosen einprügeln, dieser Fall ist wie geschaffen mal zu zeigen das wir Händler sehr wohl in der Lage sind mit solchen Machenschaften fertig zu werden.
Der hat es nicht anders verdient, darüber sind sich wohl alle einig.
Sobald wir den verarztet haben wird das eine Signalwirkung für die nächsten Fälle sein.
Es versuchen ja schon viele das gesammelte Wissen auf den nächsten Fall anzuwenden. Auch wenn das da leider grundlegend falsch ist, es zeigt doch das die Abgemahnten anfangen sich zu wehren und eben nicht in Lethargie verfallen weil die Lage aussichtslos scheint.
Genau da sollten wir weitermachen.

NegativeFeststellungsklage@web.de
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Kohagie
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Transparenz

Beitrag von Kohagie »

Die Transparenz des Prozederes ist hier selbstverständlich gegeben!

Absichtserklärungen der Beteiligungs-, und Zahlungsbereitschaft können selbstverständlich unter einem Pseudonamen (Nick) an NegativeFeststellungsklage@web.de getätigt werden, erfolgen.

Direkte Zahlungen erfolgen dann natürlich per Überweisung und zweckgebunden auf ein Rechtsanwaltsanderkonto.

Eine öffentliche Transparenz wie z.B. hier im Forum halte ich (halten wir) nicht für sinnvoll.

Mein Vorschlag:
Nur wer seine Beteiligungs- und Zahlungsbereitschaft kundtat wird auf Anfrage per Mail informiert.

Wir sind bereit!

NegativeFeststellungsklage@web.de
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

:!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!:

Mehrere Forenteilnehmer sind an mich herangetreten und haben ihr Interesse bekundet, sich an der Durchführung einer negativen Feststellungsklage zu beteiligen.

Der Kläger steht fest; mir liegt eine entsprechende Vollmacht vor mit der Auflage, von dieser nur dann Gebrauch zu machen, wenn das Klagerisiko für den Kläger durch Beteiligungen Dritter einigermaßen passabel ist.

Ich werde in den nächsten Tagen ein Treuhandkonto bei einer angesehenen Kanzlei einrichten lassen.
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

jessikaxxl hat geschrieben:Mehrere Forenteilnehmer sind an mich herangetreten und haben ihr Interesse bekundet, sich an der Durchführung einer negativen Feststellungsklage zu beteiligen.

Der Kläger steht fest; mir liegt eine entsprechende Vollmacht vor mit der Auflage, von dieser nur dann Gebrauch zu machen, wenn das Klagerisiko für den Kläger durch Beteiligungen Dritter einigermaßen passabel ist.

Ich werde in den nächsten Tagen ein Treuhandkonto bei einer angesehenen Kanzlei einrichten lassen.
Ich bin dabei. Um Transparenz zu schaffen und möglichst viele Leute "mit ins Boot zu holen", wäre es günstig, wenn du nach Einrichtung des Treuhandkontos den Namen des Klägers nennen würdest.
Gruß, terracotta
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...ich verbürge mich dafür, daß die Abwicklung transparent sein wird. Wann aber welche Informationen öffentlich gemacht werden, kann ich (noch) nicht sagen. Es wird ganz sicher auch zu unterscheiden sein zwischen Informationen, die öffentlich gemacht werden, und den Informationen, die via Mail an die Beteiligten gehen werden.

Ich denke, daß z.B. die Klageschrift den Beteiligten in Kopie übermittelt werden wird. Das muß aber noch mit dem Kläger abgestimmt werden.

Über wichtige Zwischenschritte oder Entwicklungen wird natürlich ebenfalls informiert.
Yara
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Beitrag von Yara »

jessikaxxl hat geschrieben: Über wichtige Zwischenschritte oder Entwicklungen wird natürlich ebenfalls informiert.
Zur 'Not' kann man ja immer noch persönlich (= ausserhalb des Forums) nachfragen, wenn man was wissen möchte.

Yara
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Kohagie
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ich vom 15.01.08 18:54

Beitrag von Kohagie »

Eine öffentliche Transparenz wie z.B. hier im Forum halte ich (halten wir) nicht für sinnvoll.

Mein Vorschlag:
Nur wer seine Beteiligungs- und Zahlungsbereitschaft kundtat wird auf Anfrage per Mail informiert.
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Kohagie
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ich vom 15.01.08 18 54

Beitrag von Kohagie »

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