Erfahrungsbericht: Umstellung privat/Händler

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Benutzeravatar
gs55
Beiträge: 383
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

Mr.Manoon hat geschrieben:@gs55
Da bewegst du dich auf dünnem Eis, ich würde eher mal sagen, der der über das Wasser ging.
Bei der Buchpreisbindung hat eben auch der Börsenverein ein berechtigtes Interesse das die Preisbindung eingehalten wird, wer die nicht einhält steht dann sozusagen auf der anderen Seite.
Falls du hier nicht ein neues Thema aufmachen möchtest:
"Abmahnung wegen Verstoß gegen die Buchpreisbindung" solltest du deine Einstellung noch mal überdenken.
Es gibt einige Händler die bei neuwertigen Büchern mittlerweile die Schere nehmen und den Einband damit anschneiden um neuwertige Bücher aus der Preisbindung zu nehmen. Alternativ kannst du auch einen Filzstift nehmen und das Buch eindeutig kennzeichnen.
Oder du hast eine eindeutige Rechnung für das jeweilige Buch zum Neupreis (gesetzlicher Ladenpreis), dann sind die Autorenrechte abgegolten und du kannst das Buch zu jedem Preis anbieten der dir genehm ist.
Deshalb schrieb ich auch: soviel ich weiss.
Es stimmt in jedem Fall. dass es besser ist, auch hier vorsichtig zu sein. :!:
Bücher zu beschädigen, tut mir persönlich weh, :( aber bei der Beschreibung sollte man eher untertreiben.
Zustand neu kann man allerdings ruhig bei Büchern angeben, die nicht mehr der Preisbindung unterliegen, d. h. der Verlag hat die Ladenpreisbindung für diesen Titel aufgehoben. Bei solchen Büchern ist es aber immer gut, wenn man den Zusatz Restauflage mit angibt.
Oder auch gerne: verlagsfrisches Restexemplar.
Oder du hast eine eindeutige Rechnung für das jeweilige Buch zum Neupreis (gesetzlicher Ladenpreis), dann sind die Autorenrechte abgegolten und du kannst das Buch zu jedem Preis anbieten der dir genehm ist
@ Mr.Manoon

Den letzten Satz habe ich nicht verstanden
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Wenn du mir sagen kannst welche Bücher aus der Preisbindung herausgefallen sind unterschreibe ich das. Die Listen kannst du beim Börsenverein abbonieren, gegen entsprechende Talers.

Hier erstmal meine Einschätzung (Laie)
Laut Gerichtsurteil, ich kann dir nicht sagen wo das gefällt wurde aber ich habe das aus erster Hand von dem Geschäftsführer eines großen Internet-Portals, ein Neubuch ist ein neuwertiges Buch bei dem die Autorenrechte noch nicht über den gesetzlich vorgeschriebenen Ladenpreis abgegolten wurden.
Alles weitere kann man dann gerichtlich klären lassen.
Prinzipiell händel ich das folgendermaßen, um das nicht ewig weiter um sich selbst zu drehen:
Ob zb. das Rückgaberecht nun 2 Wochen oder einen Monat beträgt ist mir völlig schnurz. Ich schreibe einfach einen Monat hin, das kann man nicht abmahnen. Damit bin ich auf der sicheren Seite und ich würde einem Kunden sowieso nach drei Wochen nicht schreiben das er das Buch wegen der 2 Wochenfrist nicht zurückgeben kann.
Genauso ist es mit der Preisbindung, wie du das handhabst ist ja dein Problem, deshalb Risiken einzugehen halt ich für gewagt.
Schreib einfach sehr gut und sieh zu das ein solches Buch nicht neuwertig ist. Fertig ist die Laube.
Ansonsten kannst du ja ein Jurastudium anvisieren. :D
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mo 21. Jan 2008, 10:25, insgesamt 2-mal geändert.
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Das mit der Rechnung fällt mir auch gerade auf, das ist wohl eher Theorie.
Der Satz ist richtig, nur das man sogesehen mit einer Rechnung dann ja hunderte von Neubüchern mit dem selben Titel verkaufen könnte.
Wie gesagt, ich wollte nicht Jura studieren.
Wenn du es genau wissen möchtest schreibe an den Börsenverein.
Die werden dir aber auch nur so in ungefähr sagen wie das ist und dann auf die Unmöglichkeit der Rechtsberatung hinweisen.....
Benutzeravatar
gs55
Beiträge: 383
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

Mr.Manoon hat geschrieben:Wenn du mir sagen kannst welche Bücher aus der Preisbindung herausgefallen sind unterschreibe ich das. Die Listen kannst du beim Börsenverein abbonieren, gegen entsprechende Talers.
Wenn du unter www.buchhandel.de suchst und den Titel nicht findest, kannst du fast davon ausgehen, dass das Buch nicht mehr lieferbar ist, und somit auch nicht mehr preisgebunden. Diese Bibliografie ist quasi identisch mit dem VLB = Verzeichnis lieferbarer Bücher. Einziges Problem:
Nicht alle Verlage listen dort, weil kostenpflichtig. Aber die größeren Publikumsverlage in jedem Fall.
Ansonsten kannst du ja ein Jurastudium anvisieren.
Nein danke, lieber nicht, bin ich schon zu alt :D :(
Buch-Manie
Beiträge: 14
Registriert: Do 20. Dez 2007, 20:14

Beitrag von Buch-Manie »

"Was Buchhändler und Verleger wissen sollten -
Branchentypische steuerrechtliche Fragen":

http://www.boersenverein.de/de/69181?ru ... l_id=64263

informativer 108-seitiger :-) pdf-download.
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

Mr.Manoon hat geschrieben:Wenn du mir sagen kannst welche Bücher aus der Preisbindung herausgefallen sind unterschreibe ich das. Die Listen kannst du beim Börsenverein abbonieren, gegen entsprechende Talers.
Darauf kann man sich nicht verlassen, weil die Verlage entweder dort eine Meldung machen müssen, dann ist's über den Börsenverein in Erfahrung zu bringen, oder alternativ ihre Händler informieren müssen und das Buch gegenüber dem Endkunden entsprechend kennzeichnen, dann sind diese Bücher nicht über den Börsenverein bekanntzumachen. Beim VLB dagegen sind die Änderungen immer aktuell zu halten, also im Zweifel dort nachschauen oder direkt beim Verlag (oder bei Selbstverlag beim Herausgeber) nachfragen.

gs55 hat geschrieben:Wenn du unter www.buchhandel.de suchst und den Titel nicht findest, kannst du fast davon ausgehen, dass das Buch nicht mehr lieferbar ist, und somit auch nicht mehr preisgebunden. Diese Bibliografie ist quasi identisch mit dem VLB = Verzeichnis lieferbarer Bücher. Einziges Problem:
Nicht alle Verlage listen dort, weil kostenpflichtig. Aber die größeren Publikumsverlage in jedem Fall.
Das ist - sorry - Schwachsinn. Ein Verlag ist nur dann ein Verlag, wenn er als solcher gemeldet ist. Je nach erwarteter Anzahl verlegter Bücher bekommt der Verlag eine Liste ISBN's zugewiesen. Damit wird, ganz gleich ob die verlegten Bücher im VLB gelistet sind, eine jährliche Mindestgebühr beim VLB fällig, die zugleich soundsoviele Listungen beinhaltet - ganz gleich ob der Verlag diese Anzahl auch tatsächlich meldet.

Einen Verlag zu gründen, ohne die verlegten Bücher dann auch zu melden, macht überhaupt keinen Sinn, weil die Bücher dann nicht über den Handel lieferbar sind. Damit gibt man einiges Geld für rein gar Nichts aus, verpflichtet sich zu allem Möglichen wegen Nichts, und wird seine Bücher allenfalls im Bekanntenkreis los.

Wenn in Einzelfällen (sind mir einige bekannt) ein Buch mit ISBN rausgebracht wird, und dennoch nicht im VLB gelistet, hat das andere Gründe. Damit unterliegt das Buch dann aber auch keiner gesetzlichen Preisbindung und die ISBN-Vergabe ist eigentlich völlig überflüssig.

Fazit für jeden Buchhändler: Immer an der aktuellen VLB-Datenbank orientieren. Stimmt da was nicht, hat der Verlag / Herausgeber die Aktualisierung versäumt und niemand kann einem was vorwerfen.

Yara
Benutzeravatar
Kohagie
Beiträge: 371
Registriert: Do 13. Dez 2007, 21:53
Wohnort: 91093 Heßdorf - Franken
Kontaktdaten:

Beitrag von Kohagie »

hanischu hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben:
Vorauskasse ist gut!
Ich würds mit 3% Skonto akzeptieren!
Habe natürlich keine ahnung wie dein Käufer darüber denkt.
Ich für meinen Teil bezahlte schon immer gerne per Vorabüberweisung oder aber per Scheck. Geht auch oft per Einzugsermächtigung, das mit den 3%.
Und weil ich in dieser Art gerne bezahlte/bezahle erwarte ich dies auch von meinem Gegenüber. Denn wer in Zahlen rechnen kann, freut sich über diese satte, risikofreie Verzinsung.
Wie genau machst du das bei einem Buch für 1,50 EUR, gibst du da 4 oder 5 Cent Skonto? Da ich meine Buchhaltung selbst mache, habe ich mal ausgerechnet, was mich ein Buchungssatz kostet. Als Laie schaffe ich pro Stunde ca. 100 Sätze, das macht bei einem angemessenen Stundensatz von 50 EUR 50 Cent pro Buchungssatz. Seitdem werde ich über jede Rechnung unter 10 EUR, die mehr als einen Buchungssatz benötigt, sehr ärgerlich.
Meinst du mich?
Wenn ja, wie meinst du das, wie ich das mache? Was mache?

Ich schrieb doch ich bezahle/bezahlte usw. usf. ich bin doch der Käufer und freue mich wenn ich Skonto bekomme und kaufe dort lieber und zahle sofort. Wie das der Verkäufer macht, ist doch nicht meine Sache!
Als Privatverkäufer, Skonto, etwas seltsam oder?
Benutzeravatar
antje
Beiträge: 2965
Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:39
Wohnort: Nochthessen

Beitrag von antje »

Fazit für jeden Buchhändler: Immer an der aktuellen VLB-Datenbank orientieren. Stimmt da was nicht, hat der Verlag / Herausgeber die Aktualisierung versäumt und niemand kann einem was vorwerfen.
Hallo, Yara!

Da hast du allerdings vergessen zu erwähnen, dass der Zugang zu der Datenbank fast 1000 Euro kostet! Inakzeptabel für die meisten von uns kleinen Krautern, denke ich. Aber das muss ja jeder selbst wissen
(Ich allerdings finde den Preis für den reinen Zugang zu einer Datenbank für bloße Abfragen arg überteuert, aber das müssen die ja auch wissen)
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
Josef
Beiträge: 50
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 11:49

Beitrag von Josef »

Wenn ich mir so die ganzen Threads anschaue, kann es mir als Händler-Neuling angst und bange werden. Bald jedes zweite Thema befasst sich mit Abmahnung und ähnlich unangenehmen Dingen. Meine Güte !
Benutzeravatar
antje
Beiträge: 2965
Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:39
Wohnort: Nochthessen

Beitrag von antje »

Hallo, Josef!

Das ist nur hier im Gewährleistungs-Forum so, und das auch erst seit neuestem. Wird sich auch hoffentlich wieder ein wenig legen. Aber es ist schon schwierig, nicht den Überblick zu verlieren, das ist richtig.

In den anderen bl- Foren geht es wesentlich entspannter zu - poste doch zur Abwechslung mal, was du heute gekocht hast, oder einen witzigen Spruch oder eine Meinung zu einem Buch, das du gerade liest, oder überhaupt, was du gerade liest....

Die anderen Foren geraten fast in Vergessenheit über die Abmahnerei :evil:
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
coma
Beiträge: 744
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 22:38

Beitrag von coma »

Josef hat geschrieben:Wenn ich mir so die ganzen Threads anschaue, kann es mir als Händler-Neuling angst und bange werden. Bald jedes zweite Thema befasst sich mit Abmahnung und ähnlich unangenehmen Dingen. Meine Güte !
Nicht nur den Neuen geht es so, sondern allen Händlern, die knapp und auf geringem Niveau kalkulieren müssen. Bei den großen Händlern siehst Du, daß die sich nicht die Bohne drum kümmern, ob in der Wiederufsbelehrung 30 Tage oder 1 Monat steht. Denn falls die sich falsch angepfiffen fühlen, lassen die die gesamte Rechtsabteilung auf solche Wadenbeißer los, und dann werden die schnell fertig gemacht. :wink:
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

antje hat geschrieben:Hallo, Yara!

Da hast du allerdings vergessen zu erwähnen, dass der Zugang zu der Datenbank fast 1000 Euro kostet! Inakzeptabel für die meisten von uns kleinen Krautern, denke ich. Aber das muss ja jeder selbst wissen
(Ich allerdings finde den Preis für den reinen Zugang zu einer Datenbank für bloße Abfragen arg überteuert, aber das müssen die ja auch wissen)
... dann fragt man halt in der halbwegs organisierten Buchhandlung um die Ecke, ob sie mal schnell nachschauen.

Yara
Benutzeravatar
gs55
Beiträge: 383
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

gs55 hat geschrieben:
Nicht alle Verlage listen dort, weil kostenpflichtig. Aber die größeren Publikumsverlage in jedem Fall
Yara hat geschrieben:
Das ist - sorry - Schwachsinn. Ein Verlag ist nur dann ein Verlag, wenn er als solcher gemeldet ist.
@Yara
Wikipedia schreibt:
Da es keine rechtliche Vorschrift zur Benutzung der ISBN gibt und diese mit einigen Kosten verbunden ist, verzichten manche Kleinverlage und Selbstverlage auf eine Registrierung der ISBN
(Bei Wikipedia unter Suchbegriff: ISBN-Vergabe)

antje hat geschrieben:
Da hast du allerdings vergessen zu erwähnen, dass der Zugang zu der Datenbank fast 1000 Euro kostet
@antje
www.buchhandel.de
ist sozusagen identisch mit dem VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher). Für jeden, mit Internetzugang kostenlos zugänglich.
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

gs55 hat geschrieben:
Das ist - sorry - Schwachsinn. Ein Verlag ist nur dann ein Verlag, wenn er als solcher gemeldet ist.
@Yara
Wikipedia schreibt:
Da es keine rechtliche Vorschrift zur Benutzung der ISBN gibt und diese mit einigen Kosten verbunden ist, verzichten manche Kleinverlage und Selbstverlage auf eine Registrierung der ISBN
(Bei Wikipedia unter Suchbegriff: ISBN-Vergabe)
Dabei handelt es sich nicht um einen Verlag, der zwangsläufig gewissen Pflichten und Abläufen unterworfen ist wie auch der Buchhandel, sondern Bücher werden im Selbstverlag gedruckt (jede beliebige Privatperson kann doch ihr Tagebuch, ihren Gedichtband oder ihren Urlaubsbericht drucken lassen ...), ganz ohne Rechte und Pflichten was den Buchhandel angeht, quasi als privates oder gewerbliches Hobby, und dort gibt's deswegen auch niemals eine Preisbindung, wie ich oben schon erläutert habe. Ergo stellt sich die Frage, um die es ging in dem Fall niemandem.
Jeder Privatverleger kann aber natürlich eine einzelne ISBN beantragen - kostet dann natürlich auch Geld, weshalb diese Person das Buch dann ganz sicher auch dem VLB meldet und es somit auch der Preisbindung unterliegt ... Wenn Dich das tatsächlich interessiert solltest Du nicht Wikipedia fragen, sondern die ISBN-Agentur und den MVB.
Aber ich glaube, um das Verlagswesen geht's hier grad nicht, auch wenn ich gerne weitere unverstandene Zitate erläutere.
antje hat geschrieben:
Da hast du allerdings vergessen zu erwähnen, dass der Zugang zu der Datenbank fast 1000 Euro kostet
@antje
www.buchhandel.de
ist sozusagen identisch mit dem VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher). Für jeden, mit Internetzugang kostenlos zugänglich.
Wenn Du sichergehen willst nutzt buchhandel.de nur bedingt, weil die Aktualisierungen mit dem VLB-Stand synchronisiert werden müssen und dort keine Änderungen (wie Aufhebung der Preisbindung, um die es hier ging) gekennzeichnet werden, sondern nur der jeweils 'aktuelle' VLB-Bestand gelistet ist.

Yara
Benutzeravatar
gs55
Beiträge: 383
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

Ich will das Thema hier jetzt nicht zu weit ausweiten,
so wichtig ist es nun auch wieder nicht, bzw. vielleicht sollte man tatsächlich einen Thread Preisbindung eröffnen, denn Preisbindungsverstösse sind durchaus ein Grund für Abmahnungen.

Yara hat geschrieben:
Wenn Du sichergehen willst nutzt buchhandel.de nur bedingt, weil die Aktualisierungen mit dem VLB-Stand synchronisiert werden müssen und dort keine Änderungen (wie Aufhebung der Preisbindung, um die es hier ging) gekennzeichnet werden, sondern nur der jeweils 'aktuelle' VLB-Bestand gelistet ist.
Es geht ja genau um den aktuellen VLB Bestand.
Was nicht mehr aktuell gelistet ist, ist auch nicht mehr preisgebunden.
Ganz einfach.
Antworten