Erfahrungsbericht: Umstellung privat/Händler

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Vielleicht kann mich jemand aufklären, ich finde in dieser Datenbank einen Titel den ich bei einem Großhändler gekauft habe.
Es handelt sich um Architektur/Kunst Titel die der Verlag im Zuge einer Lagerauflösung unter anderem in erheblichen Mengen verkauft hat.
Von Preisbindung war bei diesen Titeln nie die Rede und absolut jeder verkauft die wie er gerade lustig ist.
Diesen Titel finde ich dort zu einem Preis von 29,50 Euro.
Preisbindung <???
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gs55
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Beitrag von gs55 »

Mr.Manoon hat geschrieben:Vielleicht kann mich jemand aufklären, ich finde in dieser Datenbank einen Titel den ich bei einem Großhändler gekauft habe.
Es handelt sich um Architektur/Kunst Titel die der Verlag im Zuge einer Lagerauflösung unter anderem in erheblichen Mengen verkauft hat.
Von Preisbindung war bei diesen Titeln nie die Rede und absolut jeder verkauft die wie er gerade lustig ist.
Diesen Titel finde ich dort zu einem Preis von 29,50 Euro.
Preisbindung <???
Nenn doch einfach mal die ISBN.
Schadet ja niemandem.
Yara
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Beitrag von Yara »

gs55 hat geschrieben: Es geht ja genau um den aktuellen VLB Bestand.
Was nicht mehr aktuell gelistet ist, ist auch nicht mehr preisgebunden.
Ganz einfach.
Sorry *g* aber schon wieder Quatsch. Was beim VLB (wohlbemerkt VLB - nicht buchhandel.de) nicht gelistet ist, ist dort schlicht und einfach nicht gemeldet und unterlag niemals einer Preisbindung. Was vergriffen ist, ist als vergriffen gekennzeichnet. Eine Aufhebung der Preisbindung ist ebenfalls vermerkt. So auch anderweitige Preisänderungen. Davon abgesehen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, auf die Datenbank zuzugreifen, und die beinhalten unterschiedliche Aktualität.

Bzgl. neuem Thema - Preisbindungsgesetz ist für Händler natürlich wichtig, aber dazu muss man als Buchhändler nun wirklich nicht die gesamten internen Listungsabläufe incl. Verlagswesen und sämtlicher Wahrscheinlichkeiten und Möglichkeiten auseinandernehmen ...

Yara
Yara
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

Mr.Manoon hat geschrieben:Vielleicht kann mich jemand aufklären, ich finde in dieser Datenbank einen Titel den ich bei einem Großhändler gekauft habe.
Es handelt sich um Architektur/Kunst Titel die der Verlag im Zuge einer Lagerauflösung unter anderem in erheblichen Mengen verkauft hat.
Von Preisbindung war bei diesen Titeln nie die Rede und absolut jeder verkauft die wie er gerade lustig ist.
Diesen Titel finde ich dort zu einem Preis von 29,50 Euro.
Preisbindung <???
Ohne Titel und ISBN kann Dich da niemand aufklären ;)
Es gibt auch die Möglichkeit, von vornherein einen Titel ohne Preisbindung zu listen, also nur empfohlener Ladenpreis. Ist aber selten.

Yara
Zuletzt geändert von Yara am Mo 21. Jan 2008, 22:50, insgesamt 1-mal geändert.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Ich habe den Titel dort eingegeben, das Buch erschien mit dem genannten Preis. (Meine Datenbank ist auf einem anderen Rechner)
Also ich tendiere mal stark zu der Auffassung das Yara da den Durchblick hat, sie hat in dem letzten Posting ja geschrieben das die Info nicht zutrifft.
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gs55
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Beitrag von gs55 »

@ Yara,
du hast natürlich soweit Recht: das VLB liefert wesentlich mehr Infos als www.buchhandel.de, ist daher auch ein kostenpflichtiges Arbeitsmaterial für Buchhändler. (ziemlich teuer)

Aber es gibt Restauflagen, die nicht mehr preisgebunden sind,
und diese Bücher findest du dann in der Regel auch nicht bei www.buchhandel.de gelistet. Diese Bücher kann man getrost als neu anbieten. Das macht jedes sogenannte >modernes Antiquariat<

Das war eigentlich die Kernausage meinen Mittteilung weiter oben.
Nicht mehr und nicht weniger.
Solche Bücher preisreduziert zu verkaufen, ist u.a. mein täglich Brot seit
ca. 30 Jahren.
Josef
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Beitrag von Josef »

Hallo antje,

Vielen Dank für Deine Tips. Zum Buch lesen komme ich leider zur Zeit nicht. Ich muß mich erstmal in mein neues Händlerdasein einfinden. Später werde ich hoffentlich wieder mehr Zeit haben.

Hallo coma,

ich kann ich Dir nur zustimmen.


Ich habe erfahren, dass booklooker jeden "privaten" der mehr als 1000 Bücher anbietet oder mehr als 150 Euro im Monat Umsatz macht, beim Login darauf hinweist, dass er möglicherweise als Händler einzuschätzen ist. Finde ich sehr gut. Ob er sich dafür hält, kann er dann selber entscheiden.

Jetzt zwei praktische Fragen:

was ist richtig beim Kleingewerbetreibenden?

a.
Versandantiquariat
Helmut Müller

b.
Helmut Müller
Versandantiquariat

(Natürlich heiße ich nicht Helmut Müller! Falls es so einen gibt bei BL, dann lasst ihn bitte in Ruhe).


Braucht man überhaupt eine AGB als Mini-Antiquar ?
Yara
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Beitrag von Yara »

gs55 hat geschrieben:@ Yara,Aber es gibt Restauflagen, die nicht mehr preisgebunden sind,
und diese Bücher findest du dann in der Regel auch nicht bei www.buchhandel.de gelistet.
Eben doch ...
Yara
Beiträge: 311
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Beitrag von Yara »

Josef hat geschrieben: a.
Versandantiquariat
Helmut Müller

b.
Helmut Müller
Versandantiquariat
Als Einzelfirma ist grundsätzlich der reale Vor- und Zuname anzugeben. Ein Firmenzusatz ist erlaubt. Also streng genommen b.
Josef hat geschrieben: Braucht man überhaupt eine AGB als Mini-Antiquar ?
Es gibt keinerlei Verpflichtungen zu AGB.
jessikaxxl hat hier im Forum schon einige Male drauf hingewiesen, welche Informationspflichten es gibt und wie informiert werden muss.

Yara
Josef
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Beitrag von Josef »

Danke Yara,
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gs55
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Beitrag von gs55 »

Yara hat geschrieben:
gs55 hat geschrieben:@ Yara,Aber es gibt Restauflagen, die nicht mehr preisgebunden sind,
und diese Bücher findest du dann in der Regel auch nicht bei www.buchhandel.de gelistet.
Eben doch ...
Also: garantiert (sorry) letzter Beitrag meinerseits zu diesem Thema:
Ich habe zur Zeit ca. 150 Titel in meinen Angeboten, die ich als
neu- verlagsfrisches Restexemplar deklariert habe.
Keiner dieser Titel ist noch bei www.buchhandel.de gelistet.
Ganz einfach aus dem Grund, weil die Verlage keines dieser Bücher mehr auf Lager haben, sondern die Restauflage komplett an Grossantiquariate verkauft haben, die sie jetzt weiterverkaufen. Das Buch ist für den regulären Buchhandel nicht mehr lieferbar, der Ladenpreis ist aufgehoben.
Yara
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Beitrag von Yara »

gs55 hat geschrieben: Also: garantiert (sorry) letzter Beitrag meinerseits zu diesem Thema:
Ich habe zur Zeit ca. 150 Titel in meinen Angeboten, die ich als
neu- verlagsfrisches Restexemplar deklariert habe.
Keiner dieser Titel ist noch bei www.buchhandel.de gelistet.
Ganz einfach aus dem Grund, weil die Verlage keines dieser Bücher mehr auf Lager haben, sondern die Restauflage komplett an Grossantiquariate verkauft haben, die sie jetzt weiterverkaufen. Das Buch ist für den regulären Buchhandel nicht mehr lieferbar, der Ladenpreis ist aufgehoben.
Verlagsseitig nicht mehr lieferbar hat nichts mit aufgehobener Preisbindung zu tun. Bücher, die noch lieferbar sind, bei denen lediglich aus welchem Grund auch immer die Preisbindung aufgehoben ist, sind bei buchhandel.de noch gelistet. Und zwar ggf. zum empfohlenen, aber freien Verkaufspreis. Das ist jedem VLB-Lister selbst überlassen, wie er das organisatorisch und im VLB deklariert. Es gibt auch Bücher, die über den Verlag oder Herausgeber selbst nicht mehr lieferbar sind, aber noch über die Barsortimente o.ä. Die unterliegen dann, auch wenn sie beim Verlag nicht mehr auf Lager sind, immer noch der Preisbindung, sofern sie nicht eindeutig aufgehoben wurde.
Entsprechende Vermerke kann der Verlag / Herausgeber im VLB machen.
Auch ein Kopfstand mit dreifachem Salto ändert nichts dran, dass buchhandel.de eine teilweise Synchronisation der VLB-Datenbank ist. Eine teilweise deswegen, weil buchhandel.de eine Bestellplattform für den Endkunden darstellt und VLB eine Onlinedatenbank (auch mit verschiedenen offline-Zugriffsmöglichkeiten) für den Buchhandel einerseits und gemäss ISBN-Richtlinien noch ganz andere Funktionen erfüllt, die nur Verlage und nicht den Buchhandel betreffen.

... es ist wirklich hier völlig fehl am Platz, das hintergründig auseinanderzunehmen, weil für den durchschnittlichen Buchhändler ein völlig anderes Metier aus völlig anderen Perspektiven als das eigene.

Dann doch lieber im Zweifel den Verlag / Herausgeber kontaktieren oder in der halbwegs organisierten Buchhandlung um die Ecke nachfragen. Kostet auch beides nichts.

Yara
Yara
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Beitrag von Yara »

@gs55 - um das Thema glaubhaft abzuschliessen: Ich habe selbst bei einem Buch die Preisbindung aufgehoben. Das Buch ist noch lieferbar und auch unter buchhandel.de auffindbar. Zum empfohlenen, nicht der Preisbindung unterliegenden, Laden-Verkaufspreis für den privaten Endkunden.

Götter-Dämmerung: http://www.amazon.de/Götter-DÀmmerung ... 404&sr=1-1

Eigentlich wollte ich meine beruflichen Angelegenheiten hier im Forum aussen vor lassen. Aber was soll's. Hiermit biete ich besagtes Buch den von gs55 so bezeichneten Grossantiquariaten zum Aufkauf an. Dann wäre es auf buchhandel.de nicht mehr auffindbar und somit offiziell anerkannt nicht mehr der Preisbindung unterliegend (*schalte Ironie aus*)

Wer Interesse hat, findet die Kontaktdaten auch raus oder schickt 'ne PM. Sind noch einige Partien vorhanden.

Yara
Inkar
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Registriert: Di 22. Jan 2008, 10:23

Marktwert Bücher

Beitrag von Inkar »

Hallo und guten Tag,

klasse, dass hier mal Erfahrungen bei der Umstellung vom Privatanbieter auf Händler beschrieben werden.
Was mich interessiert: Wie kann man den Marktwert eines gebrauchten Buches am besten ermitteln?
Mit ?Pi mal Daumen? kommt man ja oft nicht weit. Mir ist es nun schon mehrmals passiert, dass ich mich im tatsächlichen Wert von Büchern (kein Antiquariat im herkömmlichen Sinne ; vergriffene Auflagen, keine Neuauflage etc.) sehr verschätzt habe So etwas muss einen ja als Händler nicht unbedingt mit nicht einmal 5 Jahre alten, einmal gelesenen Büchern erneut passieren.

Gruss Inkar
hanischu
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Re: Marktwert Bücher

Beitrag von hanischu »

Inkar hat geschrieben: Was mich interessiert: Wie kann man den Marktwert eines gebrauchten Buches am besten ermitteln?
Gruss Inkar
Hm ... das sollte man eigentlich wissen, bevor man ein Gewerbe als Buchhändler anmeldet. Wenn mein Friseur mich fragen würde, was mein Haarschnitt denn eventuell kosten sollte, würde ich mich jedenfalls sehr wundern.
Aber die Frage an sich spiegelt das Elend wider, das der Internethandel auch mit sich bringt.
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