Erfahrungsbericht: Umstellung privat/Händler

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
bücherwurm03
Beiträge: 1926
Registriert: Do 27. Okt 2005, 00:27

Beitrag von bücherwurm03 »

kann es sein, dass bei punkt vier was fehlt? da hört der satz mittendrin auf.

die frage ist auch inwieweit das allgemeingültigkeit hat? kann man das 1 zu 1 auf bücher übertragen?

mich würde auch interessieren, wieviel der typ mit seinen 100.000 angeboten verdient hat auch wenn es das gericht vielleicht nicht interessiert.

und dann diese sätze, ist das nicht ein widerspruch :?: :?:
3. Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay ist regelmäßig als gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als "PowerSeller" registriert ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.07.2004 ? 6 W 54/04 = GRUR 2004, 1042, Beschluss vom 22.12.2004 ? 6 W 153/04 = GRUR-RR 2005, 319, 320). 4. Die (freiwillige) Registrierung als "PowerSeller" ist jedoch umgekehrt keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung einer Internet-Verkaufstätigkeit als unternehmerisch.
jessikaxxl
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Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...Poststempel oder Briefmarken oder Bücher sind durchaus vergleichbar und auf irgendwelche Gewinne kommt es nicht an. Eine Gewinnerzielung oder eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.

Zum zitierten Abschnitt der Kommentierung: Wer bei eBay als Powerseller geführt wird, wird i.d.R. gewerblich tätig sein. Andererseits ist es nicht erforderlich, Powerseller zu sein, um als gewerblich eingestuft zu werden. Das wäre auch unsinnig, denn man bekommt von eBay den Powerseller Status angeboten - man muß ihn nicht annehmen.
bücherwurm03
Beiträge: 1926
Registriert: Do 27. Okt 2005, 00:27

Beitrag von bücherwurm03 »

ok, das ist jetzt logisch mit dem power-seller einstufung und überhaupt nicht widersprüchlich.

inwieweit findest du bücher und poststempel vergleichbar :?:
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...wo soll der (handelsmäßige) Unterschied liegen?

Natürlich sind Poststempel wesentlich dünner als Bücher :wink:
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PaulPic
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Registriert: Fr 7. Jul 2006, 20:14

Beitrag von PaulPic »

Zum Thema eBay sind so viele unsinnige Urteile gesprochen und auch gleich wieder kassiert worden - da kann man sich alles beweisen. Ich bin dafür, daß man beim gesunden Menschenverstand bleibt, was der Gesetzgeber übrigens immer voraussetzt, und was normalerweise auch die Grundlage der Rechtsfindung ist, also der Urteile. Infolgedessen werden auch stets alle Urteile und Auslegungen, die dem gesunden Menschenverstand widersprechen, angeprangert, zur Not in der Bild-Zeitung auf Seite 1.

Und glücklicherweise haben wir ein Rechtssystem, das auf Überprüfung ausgelegt ist. Wir setzen nicht voraus, daß der einzelne Richter in der Lage ist, in jedem Fall "Recht" zu sprechen, und sehen in der Regel die Möglichkeit der Überprüfung eines Urteils in einer oder sogar mehreren Instanzen vor. Dabei streiten dann die jeweils Rechtskundigen über die unterschiedliche Auslegung der Gesetze oder anderer Urteile, wobei man unterstellen darf, daß subjektiv beide Parteien der Meinung sind, "Recht" zu haben. Deshalb ist es absolut kontraproduktiv, sich mit solchen Urteilen in diesem Forum etwas beweisen zu wollen.
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

@PaulPic

...was möchtest Du eigentlich sagen?
bücherwurm03
Beiträge: 1926
Registriert: Do 27. Okt 2005, 00:27

Beitrag von bücherwurm03 »

antwortet man denn mit einer gegenfrage :?:

muss es einen (handelsmäßigen) unterschied geben, damit ein gericht das differenziert betrachtet?

ja sie sind in der tat dünner, für 100.000 bücher bräuchte es wohl eine lagerhalle. :roll:

im übrigen würde ich gerne mal wissen, wer das mit der "nicht nötigen gewinnerzielungsabsicht" verzapft hat....so ein blöder a****
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

muss es einen (handelsmäßigen) unterschied geben, damit ein gericht das differenziert betrachtet?
...natürlich - Bücher und Poststempel sind vergleichbar. Bücher und Handys z.B. sind nicht vergleichbar. Wer monatlich regelmäßig 5 Handys verkauft, ist gewerblich, wer monatlich fünf gebrauchte Bücher verkauft, nicht.
ja sie sind in der tat dünner, für 100.000 bücher bräuchte es wohl eine lagerhalle. Rolling Eyes
:cry:
im übrigen würde ich gerne mal wissen, wer das mit der "nicht nötigen gewinnerzielungsabsicht" verzapft hat....so ein blöder a****
...es ist einfach so :!:
Yara
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

PaulPic hat geschrieben:Ich bin dafür, daß man beim gesunden Menschenverstand bleibt, was der Gesetzgeber übrigens immer voraussetzt, und was normalerweise auch die Grundlage der Rechtsfindung ist, also der Urteile.
Mit der Erfahrung lebst Du wohl bei Alice im Wunderland. Die Realität sieht anders aus, und wie sich die persönlichen Auffassungen der Anbieter unterscheiden, sitzen auch im Gericht Menschen mit ebensolchen unterschiedlichen Auffassungen - ersichtlich an den vielen unterschiedlichen Gerichtsurteilen.
Und glücklicherweise haben wir ein Rechtssystem, das auf Überprüfung ausgelegt ist. Wir setzen nicht voraus, daß der einzelne Richter in der Lage ist, in jedem Fall "Recht" zu sprechen, und sehen in der Regel die Möglichkeit der Überprüfung eines Urteils in einer oder sogar mehreren Instanzen vor.
Was vor allem auf zahlungskräftige Streiter vor Gericht ausgelegt ist - nicht auf die Rechtsauffassung.
Dabei streiten dann die jeweils Rechtskundigen über die unterschiedliche Auslegung der Gesetze oder anderer Urteile, wobei man unterstellen darf, daß subjektiv beide Parteien der Meinung sind, "Recht" zu haben. Deshalb ist es absolut kontraproduktiv, sich mit solchen Urteilen in diesem Forum etwas beweisen zu wollen.
Damit widersprichst Du Deiner obigen Aussage selbst. Und damit ist keinem privaten Anbieter geholfen, der vor der Frage steht, wie er denn ggf. vor Gericht eingestuft würde. Da helfen in der Tat nur Gerichtsurteile als Orientierung und die notwendigen Hintergrundinformationen über die Grundlagen der Entscheidung.

Yara
Moranda
Beiträge: 1749
Registriert: Do 3. Aug 2006, 17:43

Beitrag von Moranda »

Hallo Jessi und Yara,

wer hat denn einen Ursprungsanspruch auf einen Apfel, der Apfelbaum? oder der Fotograf? wer auf das Foto vom Brot, der Bäcker oder der Fotograf?
Kommt mit, wir sind bei Alice im Wunderland, ich komme aus dem Staunen gar nicht mehr heraus.

Und dann zu sagen, es ist doch so, ist mir etwas zu einfach. Um nicht zu sagen simple, sich Unrecht schön zu reden, und das im Dialog.
So allmählich geben sich auch Ross und Reiter zu erkennen.

Hiermit starte ich die "Weiße Feder".Wenn ihr wissen möchtet, was das ist, googelt.
Moranda
Beiträge: 1749
Registriert: Do 3. Aug 2006, 17:43

Beitrag von Moranda »

Internetfalle Kochrezepte

Im grossen Stil sind User, insbesondere Privatleute von einem Fotografen-ehepaar abgemahnt worden.
Diese haben Fotos von Lebensmitteln im Zusammenhang mit einem Kochbuch veröffentlicht. Es wird nur der Anspruch auf das Rezept eingeräumt. Dagegen ist es Diebstahl, das dazugehörige Foto herunterzuladen, da der Fotograf damit seine Urheberrechte verletzt sieht.
Von einem Ehepaar, das einen Apfel übernahm und auf seine Webseite über Wellensittiche setzte, wurden 8000 Euro für das Foto des Apfels verlangt.
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...Moranda, was willst Du uns sagen? Sag es mir, ich helfe Dir bei der Formulierung.

Und wer kennt Marions Kochbuch nicht? Die Masche ist doch nicht neu, mit Abmahnungen sein Leben zu finanzieren.
Yumo
Beiträge: 6810
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

Moranda hat geschrieben:Hiermit starte ich die "Weiße Feder".Wenn ihr wissen möchtet, was das ist, googelt.
Beim Googeln kamen überwiegend folgende Hits:

Sozialer Hilfsdienst Weiße Feder

"Die weiße Feder" - Western. Phil Hardy nennt den Film einen ?intelligenten, wohlmeinenden Western?, der durch Webbs ?nichtssagende Regie auf schlimmste ruiniert? werde.

Die weiße Feder. Fremd im eigenen Körper. Roman.

Welches davon ist es?
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antje
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Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:39
Wohnort: Nochthessen

Beitrag von antje »

Ich bin dafür, daß man beim gesunden Menschenverstand bleibt, was der Gesetzgeber übrigens immer voraussetzt, und was normalerweise auch die Grundlage der Rechtsfindung ist, also der Urteile

PaulPic, dass das nicht so ist, beweist leider schon allein die Tatsache, dass es nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht ankommt, ob ich als gewerblich eingestuft werde oder nicht. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass ich, wenn ich ein Gewerbe beginne, auch (irgendwann) daraus Gewinne erzielen will, weil ich möglichst davon meinen Lebensunterhalt bestreiten möchte. Also habe ich in jedem Fall eine Gewinnerzielungsabsicht - sagt mir mein Menschenverstand - wird von den Gerichten aber als irrelevant eingestuft.

Das alles ist völliger Blödsinn - das verneint ja auch keiner. Ich glaube, niemand hier noch sonstwo findet das alles völlig o.k., was von Gesetzgebern und Gerichten auf diesem Gebiet so verzapft wird. Aber das ändert jetzt für den Augenblick nichts, aber auch rein gar nichts an der Tatsache, dass es eben so ist, wie jessikaxxl schon anmerkte. Wir sind uns doch eigentlich über diese Dinge völlig einig - es hilft nur überhaupt nichts, sich in diesem Forum darüber immer und immer wieder zu beklagen - uns nicht und auch denen nicht, die hier noch weiter Hilfe suchen. Gegen unsinnige Gesetze und Urteile kämpfen können und müssen wir an ganz anderer Stelle.

PaulPic: Wenn du für dich selbst das Risiko eingehst, dich von Gerichten überprüfen lassen zu wollen, hindert dich doch niemand daran - auch nach der Beschränkung durch BL nicht. Nur greif bitte nicht diejenigen an, die das nicht riskieren wollen und auch diejenigen nicht, die sie dabei zu unterstützen suchen.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
hanischu
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

Moranda hat geschrieben:Hallo Jessi und Yara,

wer hat denn einen Ursprungsanspruch auf einen Apfel, der Apfelbaum? oder der Fotograf? wer auf das Foto vom Brot, der Bäcker oder der Fotograf?
Kommt mit, wir sind bei Alice im Wunderland, ich komme aus dem Staunen gar nicht mehr heraus.
moranda, von Unverständnis geprägte und Verwirrung stiftende Beiträge scheinen Dein Markenzeichen zu sein. Hier geht es jedenfalls nicht um Urheberrechte, sondern um die Informationspflichten im Internethandel. Was dabei zu beachten ist, wurde in den letzten 4 Wochen sehr ausführlich und umfassend diskutiert und dargelegt.
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