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Verfasst: Mi 23. Jan 2008, 22:12
von hanischu
antje hat geschrieben: ich hoffe, du bist jetzt nicht irgendwie beleidigt oder so... Also, Friede?
Ich muß einen Krieg verpaßt haben... :wink:
Wie könnte ich Dir böse sein Antje.
Wie macht man das ... beleidigt sein? :shock:

Verfasst: Mi 23. Jan 2008, 22:25
von antje
hanischu hat geschrieben:
antje hat geschrieben: ich hoffe, du bist jetzt nicht irgendwie beleidigt oder so... Also, Friede?
Ich muß einen Krieg verpaßt haben... :wink:
Wie könnte ich Dir böse sein Antje.
Wie macht man das ... beleidigt sein? :shock:
Na, prima! :) gute Nacht, an alle - denkt dran, beizeiten ins Bett zu gehen, bevor es wieder merkwürdig wird hier! :wink:

Verfasst: Mi 23. Jan 2008, 23:36
von Josef
Hallo antje,

falls Du meinen letzten Beitrag meintest.
Ohne einen entsprechenden Hinweis von BL würde ich mich auch weiterhin nicht um Gewerbeanmeldung, Widerrufsbelehrung, AGB, Rechnung usw. kümmern. Ich würde vielleicht weiterhin als "privater" meine Bücher einstellen und mich freuen, wenn etwas verkauft wird. Bis dann die erste Abmahnung ins Haus flattert. Was mich stört ist die rechtlich unklare Situation.

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 00:09
von Yara
Josef hat geschrieben:Was mich stört ist die rechtlich unklare Situation.
Die stört jeden.

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 00:19
von Josef
Hallo Yara,

Kann man denn dagegen was tun ? Es wäre doch hilfreich für "private" und "Händler" !

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 00:23
von blokk
Josef hat geschrieben:Hallo antje,

Was mich stört ist die rechtlich unklare Situation.
Einige Unklarheiten dürften mittlerweile beseitigt sein. Unter anderem die Frage wie ein privater Dauerverkäufer (mehr als 100 Angebote dauerhaft online mit 7 Verkäufen monatlich) gerichtlich eingestuft wird.

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 00:24
von jessikaxxl
Yara hat geschrieben:
Josef hat geschrieben:Was mich stört ist die rechtlich unklare Situation.
Die stört jeden.
...die meisten sind allerdings selbst schuld, denn es ist durchaus möglich, einen (zumindest so gut wie) abmahnsicheren Internetauftritt zu realisieren. Problem: Zu viele Anbieter suchen sich ohne eigene Sachkenntnis hier und da im Internet rechtliche Elemente zusammen und freuen sich, wenn es sich gut und plausibel liest. Eine Gefahr liegt insbesondere auch darin, daß die Größe eines "Bausteinlieferanten" selten dafür bürgt, daß die Formulierung rechtlich in Ordnung ist.

Und den meisten Abmahnern kann man durch richtige Reaktionen durchaus das Abmahnen extrem vermiesen.

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 00:35
von Yara
jessikaxxl hat geschrieben:[
...die meisten sind allerdings selbst schuld, denn es ist durchaus möglich, einen (zumindest so gut wie) abmahnsicheren Internetauftritt zu realisieren. Problem: Zu viele Anbieter suchen sich ohne eigene Sachkenntnis hier und da im Internet rechtliche Elemente zusammen und freuen sich, wenn es sich gut und plausibel liest. Eine Gefahr liegt insbesondere auch darin, daß die Größe eines "Bausteinlieferanten" selten dafür bürgt, daß die Formulierung rechtlich in Ordnung ist.
Aber das sage ich ja die ganze Zeit.

Wenn hier statt dessen weiter lieber Forengetippe praktiziert wird, statt sich mal zurückzulehnen und sich das Bisherige und Wesentliche anzuschauen, wenn denn schon Unklarheiten bestehen, mal konkret nachzufragen, spielen eben einige lieber Bauarbeiter statt Buchverkäufer.

Yara

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 00:37
von Josef
Hallo blokk,

dann wäre ja der neueste Warnhinweis von BL (bzgl. der Menge) viel zu hoch angesetzt !
Und daher ziemlich falsch.

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 00:41
von bücherwurm03
blokk hat geschrieben:
Einige Unklarheiten dürften mittlerweile beseitigt sein. Unter anderem die Frage wie ein privater Dauerverkäufer (mehr als 100 Angebote dauerhaft online mit 7 Verkäufen monatlich) gerichtlich eingestuft wird.
auf welches urteil bezieht sich das?
ist das die dame von ebay mit den kinderklamotten?
ich finde immer noch, dass es im einzelfall entschieden werden muss. wenn ich nicht ganz falsch informiert bin hatte die dame einen großen teil unbenutzter kinderkleidung im angebot, teilweise selbst von ebay ersteigert. das hat das urteil beeinflusst. (kann mich aber auch täuschen)

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 00:42
von Yara
Josef hat geschrieben:Hallo blokk,

dann wäre ja der neueste Warnhinweis von BL (bzgl. der Menge) viel zu hoch angesetzt !
Und daher ziemlich falsch.
Hallo Josef,

es steht die ganze Zeit der Zusatz im Raum, dass es keine gesetzliche Regelung gibt.

Warum pulst Du jetzt faule Salatblätter auseinander?

Yara

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 00:43
von jessikaxxl
Einige Unklarheiten dürften mittlerweile beseitigt sein. Unter anderem die Frage wie ein privater Dauerverkäufer (mehr als 100 Angebote dauerhaft online mit 7 Verkäufen monatlich) gerichtlich eingestuft wird.
...auch das ist wieder eine wenig hilfreiche Information, denn es kommt wesentlich auf die Produkte an und auch auf weitere Umstände.

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 00:43
von Josef
Hallo jessikaxxl,

ich habe jetzt auch einen Anwalt um Hilfe gebeten. Das wird mir jetzt alles zu unübersichtlich.

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 00:55
von Josef
Hallo Yara,

weil mich die faulen Salatblätter stören.

- Ab welcher Menge
- Ab welcher Dauer
- Ab welchem Umsatz

hat man damit zu rechnen, dass man nicht mehr als Privatanbieter einzuschätzen ist ?
Das würde viel Klarheit schaffen.

Das ist das Problem.

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 01:40
von Kohagie
Hallo Josef,

ich denke du hast dein Gewerbe bereits angemeldet und verkaufst schon fleißig.
Hast du doch irgendwann, irgendwo geschrieben oder irre ich mich hier?

Dann hast du doch bereits deine Bedingungen formuliert und alles Andere auch.

Lass doch die Salatblätter, Salatblätter sein.
Sie brauchen dich doch gar nicht mehr interessieren!


Oder bist du mit deiner Anmeldung noch unschlüssig?

LG