Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
kandy
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Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs

Beitrag von kandy »

Der folgende Sachverhalt steht im Raum:

Ein Kunde bestellt ein Buch
zahlt per Vorkasse
das Buch wird als Büchersendung verschickt und
kommt offenbar nicht an.

Es folgen Nachfragen und Inkassobüro.
Danach offensichtlich Anzeige bei der Polizei, die daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs einleitet.

Wie ist die Rechtslage?
Wie ist die Beweislage?
Wer hat welche Kosten zu tragen?
Und wie ist der mögliche Ausgang des Ermittlungsverfahrens?

Danke für konstruktive Beiträge.

kandy
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Mein Wissensstand:

Privatanbieter haftet für die Ware bis zum Postamt, bei vereinbarter Büchersendung Risiko des Käufers

Gewerblicher Anbieter haftet bis Auslieferung der Ware und trägt das Versandrisiko, es soll Kunden geben, die das ganz genau wissen.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

der Privatanbieter muss im Zweifel dem Richter den Versand 'glaubhaft' machen ... wo der Richter die Schwelle legt liegt wohl weitgehend bei dem jeweiligen Richter ... Notizen, Mailinfos und ev. der Kassenzettel der Post können zumindest hilfreich sein ...

zum Kassenzettel: wenn man das Buch am Schalter mit diesen hässlichen Aufklebern frankieren lässt kann man eine Quittung bekommen über z.B. 'x * 85 Cent Porto' oder so ... statt 2,55 für Briefmarken, wo man weder die Einzelwerte noch das Datum der Verwendung nachweisen kann ... hat den Vorteil, dass das Argument, man kann Briefmarken ja auch ganz anders verwendet haben, erstmal nicht zieht ... ein Beweis an wen versandt wurde ist es natürlich nicht ...

teurere Bücher (um wieviel geht es hier eigentlich ?) sollte man auch als Privater nur sendungsverfolgt versenden ... spart viel unnötigen Ärger ...
kandy
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Beitrag von kandy »

Es geht um gewerblicher Anbieter und unter 15,00 Euro.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

als gewerblicher Anbieter bist du soweit ich weiss in der Pflicht ... liefern oder zurückzahlen ... schade, dass du nicht früher in ein entsprechendes Forum gekommen bist ...

keine schöne Situation, wenn man an entsprechend kriminelle Käufer gerät ... allerdings sind Leute, die diese Regelung ausnutzen, im Bücherbereich m.E. eher selten ... und Büchersendungen können durchaus gelegentlich verschwinden (hatte ich auch schon einmal) ...

wenn du keine sehr guten Anhaltspunkte hast, dass bei deinem Käufer etwas faul ist, würde ich weitere Kosten vermeiden und klein beigeben ... oder gibt es noch andere Meinungen ?
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Als gewerblicher Verkäufer ist man sogar noch bei einem Einwurfeinschreiben nicht auf der sicheren Seite, wenn es der Käufer drauf anlegt, sehe ich keine Chance.
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antje
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Beitrag von antje »

oder gibt es noch andere Meinungen ?
Nein, eigentlich nicht.

kandy: Geld zurückzahlen mit Portokosten und gut ist. Unter 15,00 Euro ist den Aufwand nun wirklich nicht wert, das sage sogar ich als ausgewiesene Pfennigfuchserin :wink: Ärgerlich, aber nun mal nicht zu ängern, denn du bist nun mal in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Buch beim Käufer ankommt. Und wegen 15 Euro einen Rechtsstreit anzetteln???

Übrigens: Ich hatte in dem ganzen Jahr als gewerbliche Händlerin - entgegen meinen größten Befürchtungen - weder einen Widerruf noch eine Reklamation wegen nicht angekommener Bücher. Was drms über ehrliche Buchkäufer sagt, schein wohl zu stimmen
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

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Kohagie
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ebay Forum

Beitrag von Kohagie »

ich las von ähnlichem im ebbay Forum und mir fällt spontan ein Beitrag ein, den ich hier sinngemäß wiedergebe:

..... ich erkläre dem Kunden ich würde ihn Anzeigen und mußte feststellen, daß dann immer sehr schnell nicht angekommene Sendungen sich finden ließen. Die Post wurde beim Nachbarn abgegeben oder sie wurde verlegt oder .....

Also sinngemäß las ich dies.

Aus eigener Erfahrung habe ich dies zweimal erlebt und zwar einmal bei einem Kunstdruck. Der Käufer informierte mich er habe nichts bekommen und würde wegen dem Betrag kein großes bla-bla machen. Das ließ ich nicht auf mir sitzen und erkundigte mich bei der Post. Irgendwann kam die Sendung mit dem Vermerkt fehlerhafte Adresse an mich zurück. Ich setzte mich mit dem Kunden in Verbindung und wir prüften die Adresse und sie stimmte. Ich gabs nochmal zur Post und es kam an und der Käufer war überglücklich.
Das zweite mal, war gleich gelagert mit einem Buch. Es war dick, schwer und passte nicht in einen normalen Briefkasten. Es kam mit dem gleichen
Vermerk zurück und wurde dann bei der zweiten Aufgabe zugestellt.

Das ist doch abstruß und vollkommern lebensfremd, wie will ich denn als Absender beweisen etwas verschickt zu haben.
Die Postquittung für irgendwas. Dann geht der Empfänger hin und sagt er habe nichts bekommen.
Ich würde bei der Post nachfragen, mich beschweren und dann mit dem Käufer sprechen und wenn das nichts nützt "Strafanzeige gegen unbekannt".

Wie ich schon an anderer Stelle schrieb:
Wir Klein- und Internethändler brauchen eine Lobby!
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

mit einer Anzeige gegen Unbekannt kann man relativ harmlose Gemüter eventuell verunsichern ... wer als Käufer selbst schon Anzeige erstattet hat ist m.M. nach entweder von seinem Recht überzeugt oder etwas kaltblütiger ...

für den Fall eines echten Verlustes auf dem Postweg ist ein Nachforschungsauftrag sinnvoll, damit die Post mal wieder ihren eigenen Leuten auf die Finger schaut ...
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

d_r_m_s hat geschrieben:mit einer Anzeige gegen Unbekannt kann man relativ harmlose Gemüter eventuell verunsichern ... wer als Käufer selbst schon Anzeige erstattet hat ist m.M. nach entweder von seinem Recht überzeugt oder etwas kaltblütiger ...

für den Fall eines echten Verlustes auf dem Postweg ist ein Nachforschungsauftrag sinnvoll, damit die Post mal wieder ihren eigenen Leuten auf die Finger schaut ...
ja
er/sie hätte schneller sein sollen/müßen.
Hat denn hier vorher keine Kommunikation stattgefunden?
Aber eine Gegenanzeige -
schaden kanns an und für sich nicht!
Was soll man hier und jetzt noch dazu schreiben?
Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen!
Ich gehe davon aus, daß das Verfahren eingestellt wird.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

@kohagie
Ich bin dir für deinen Einsatz wirklich dankbar, besonders dafür das du dich für diese Sache so einsetzt, hier habe ich aber andere Erfahrungen gemacht.
Oft reicht eine freundliche Mail mit dem Hinweis man möchte sich mal erkundigen ob die Sendung nicht woanders abgegeben wurde.
Das mag bei ibä anders sein, bei guten Büchern ist es so.
Wenn man merkt das der Kunde es darauf anlegt kann man einen etwas schärferen Ton anschlagen, immer aber schön freundlich.
Wenn der Kunde jedoch nicht zahlen will, dann gibt es noch das Inkassobüro. Wenn er dann nicht zahlen will gibt es dann noch die
Delete-Taste. Noch einmal bestellt der bei mir nicht.
Wenn du den Kunden gleich angehst hast du einen Kunden weniger, und das wollen wir doch nicht.
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Mr.Manoon hat geschrieben:@kohagie
Ich bin dir für deinen Einsatz wirklich dankbar, besonders dafür das du dich für diese Sache so einsetzt, hier habe ich aber andere Erfahrungen gemacht.
Oft reicht eine freundliche Mail mit dem Hinweis man möchte sich mal erkundigen ob die Sendung nicht woanders abgegeben wurde.
Das mag bei ibä anders sein, bei guten Büchern ist es so.
Wenn man merkt das der Kunde es darauf anlegt kann man einen etwas schärferen Ton anschlagen, immer aber schön freundlich.
Wenn der Kunde jedoch nicht zahlen will, dann gibt es noch das Inkassobüro. Wenn er dann nicht zahlen will gibt es dann noch die
Delete-Taste. Noch einmal bestellt der bei mir nicht.
Wenn du den Kunden gleich angehst hast du einen Kunden weniger, und das wollen wir doch nicht.
Ja, ja, ja
ich schilderte ja meine Erfahrungen und hatte dabei vielleicht Glück.

Hätte ich da kein Glück und müßte zu dem drastischen Mittel greifen:

Ich verspreche es hier "Hoch und Heilig" ich würde die Anzeige gegen unbekannt ganz freundlich und mit einem freundlichen Lächeln im Gesicht formulieren.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Alles für den Kunden..... :wink:
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Ich habe das nicht immer so locker gesehen.... :x
Als sich die unbezahlten Rechnungen stapelten war ich auch extrem verärgert.
Als ich dann endlich ein Inkassobüro beauftragt habe gab ich wahllos diese Ärgernisse ab. Selbstsverständlich nach diversen Zahlungsaufforderungen.
Mit der Zeit stellt man dann aber fest das viele das entweder einfach verschlampt oder aus etwas konstruierten aber doch nachvollziehbaren Gründen irgendwie nicht geregelt gekriegt haben..... :roll:
Inzwischen sehe ich hier den Verlust potentieller Kunden, nicht nur für mich sondern auch für andere Kollegen.
Ich habe da mittlerweilen diverse Mahnstufen eingeführt die ich in gewissen Abständen durchlaufen lasse, einfach kopieren und abschicken.
Einige Tage vor dem Inkassso rufe ich den Kunden an und sage ihm unmißverständlich das zum Buchpreis noch ca. 50,00 Euro Inkassokosten hinzukommen und das ich den Fall in den nächsten Tagen abgebe.
Du wirst lachen, die zahlen oft und bestellen wieder !
Den Rest soll der Teufel holen, oder das Inkasso....
Oder die Delete-Taste.
Wenn ich endlich Porsche fahre verklage ich die letzteren bis auf den Hosenknopf, erst mal will ich aber meinen Porsche.... :P
Hamide
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Beitrag von Hamide »

Ich habe auch gerade so einen Fall: Der Kunde will unbedingt nachgewiesen haben, dass ich den Brief mit seinen DVDs abgeschickt habe und begreift nicht, dass das bei unversicherten Sendungen nicht möglich ist.
Einen Nachforschungsantrag bei der Post habe ich gestellt, aber er schreibt mir weiter Mails, dass ich irgendetwas unternehmen solle.
Jetzt droht er, "anderweitig aktiv" zu werden.
Wenn hier zu "klein Beigeben" geraten wird, heißt das doch wohl, man soll Geld zurückzahlen, obwohl man selbst seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat. Der Fehler wurde entweder von der Post, dem Kunden oder seinen Angehörigen/Nachbarn etc. gemacht.
Warum soll der Verkäufer für die Fehler anderer Personen bezahlen?
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