Umfrage: Beschränkung der Angebotszahl

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.

Soll die maximale Angebotszahl für Privatanbieter auf 500 beschränkt werden?

Umfrage endete am Sa 9. Feb 2008, 10:40

Ich bin Privatanbieter und finde die Idee gut.
26
33%
Ich bin gewerblicher Händler und finde die Idee gut.
26
33%
Ich bin Privatanbieter und finde die Idee nicht verkehrt, aber 500 sind einfach zu wenig.
7
9%
Ich bin Privatanbieter und finde die Idee total daneben.
20
25%
Ich bin gewerblicher Händler und finde die Idee total daneben
1
1%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 80

Fortan
Beiträge: 30
Registriert: Sa 12. Jan 2008, 20:39

Beitrag von Fortan »

Vieles von dem, was hier gesagt wurde, ist zweifellos richtig.

Scheinlösungen mit Oma und Opa bzw. mit anderen schaffen nur neue, u. U. noch größere Probleme.

Privates und rationales (wirtschaftliches) Verhalten schließen einander nicht aus.

Das vorgeschlagene Limit von 500 Angeboten ist mehr oder weniger willkürlich und bietet keine wirkliche Sicherheit vor den Abmahnhaien.

Wettbewerbsrechtlich ist der Private als Anbieter beim Fernabsatz in der Defensive. Die Abmahnhaie brauchen nur dort zu suchen, wo "privat" dransteht.

Alternativen: BL mit stark eingeschränkten Angeboten u. Umsätzen, Flohmarkt, Verkauf von Bücherkonvoluten bei realen Autkionshäusern, Absatz über Verkaufskommissionäre oder Anmeldung eines Gewerbes.
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

kommt mir völlig willkürlich und juristisch gesehen dilettantisch vor, die Stückzahl auf 500 zu begrenzen. Es bringt kein Gramm zusätzliche Sicherheit.
Entweder es gibt eine rechtliche Grundlage für die Grenze von privat und gewerblich oder nicht.
Wenn nicht, ist es die Freiheit und Verantwortung einer/s jeden einzelnen, seinen/ihren Status festzulegen und dafür geradezustehen.
Bevor ihr solche spekulativen Zahlenspiele treibt, um private Anbieter zu definieren oder auszugrenzen, solltet ihr erstmal Abmahner als Mitglieder dieser Platform AUSGRENZEN.
Wie gesagt, ich finde den Vorschlag völlig spekulativ und UNüberzeugend; resp. unprofessionell! Das führt dann nur zu neuen 'Blüten', dass sich 'Private' mit grossem Angebot Strohleute suchen etc.
Woher nehmt ihr die Panik für so eine willkürliche Idee?
Schafft lieber Rechtssicherheit. Das können die angeschlossenen Anbieter von einer Platform mit Millionen von Angeboten erwarten.
Wo gehts denn hier zur Abstimmung?
Josef
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Beitrag von Josef »

Einen Warnhinweis beim Login, wie es seit neuestem gemacht wird, halte ich für ausreichend.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

schenkelmeer hat geschrieben:... ihr erstmal Abmahner als Mitglieder dieser Platform AUSGRENZEN...
sobald die Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen feststeht wohl kein Problem ... aber Abmahnungen sind prinzipiell legal (und in ihrer ursprünglichen Intention sogar sinnvoll) ...
schenkelmeer hat geschrieben:...Das führt dann nur zu neuen 'Blüten', dass sich 'Private' mit grossem Angebot Strohleute suchen etc...
wer nachweisbar so handelt (und damit meine ich natürlich nicht Familienmitglieder, die ihren jeweils eigenen Lesestoff verkaufen, da wird einfach nur eine leider halblegale Gefälligkeit durch eine eindeutige Trennung ersetzt) kann ganz zu Recht belangt werden ... das ist aber für wirkliche Private kein Problem, oder ?
schenkelmeer hat geschrieben:Schafft lieber Rechtssicherheit. Das können die angeschlossenen Anbieter von einer Platform mit Millionen von Angeboten erwarten.
wenn Booklooker das könnte ... im Gegensatz zu manchen anderen Plattformen würde das Booklooker-Team das sicher gerne machen ... aber Gesetze werden in unserer bunten Republik immer noch vom Parlament verabschiedet ...

natürlich löst eine solche Beschränkung weder das Grundproblem, noch bietet sie 100%ige Sicherheit ... wenn du bessere Vorschläge hast ist Booklooker sicher dankbar (vom Rest hier im Forum ganz zu schweigen) ...
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Kesseziege
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Beitrag von Kesseziege »

Hallo,

ich als Privatanbieterin bin dafür und und hab auch kein problem damit, im Notfall Bücher nach und nach einzustellen...

ela
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

schenkelmeer hat geschrieben:...
Wo gehts denn hier zur Abstimmung?
:idea: Vielleicht ist der Vorschlag doch garnicht so verkehrt, nur dass die angegebene Stückzahl recht undurchdacht erscheint. Damit kann 'man' schon viel Geld verdienen und eben wieder abgemahnt werden.
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Kesseziege
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Beitrag von Kesseziege »

schenkelmeer hat geschrieben: Damit kann 'man' schon viel Geld verdienen und eben wieder abgemahnt werden.
das kann man auch mit einem Buch..sofern es etwas besonderes ist :wink:

wenn man 500 Bücher anbietet heisst das ja nicht das man dadurch auch dementsprechend viel verkauft :wink:

ela
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PaulPic
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Beitrag von PaulPic »

schenkelmeer hat geschrieben: :idea: Vielleicht ist der Vorschlag doch garnicht so verkehrt, nur dass die angegebene Stückzahl recht undurchdacht erscheint. Damit kann 'man' schon viel Geld verdienen und eben wieder abgemahnt werden.
Genau: Formel: Anzahl der Medien * Preis < 100

Beispiel:

399 Medien à 0,25 EUR = ok
99 Medien à 1,- EUR = ok
9 Medien à 10,- EUR = ok
1 Medien à 99,- EUR = ok

1 Medien à 100,- EUR = nicht ok
10 Medien à 10,- EUR = nicht ok
100 Medien à 1,- EUR = nicht ok
400 Medien à 0,25 EUR = nicht ok

Was lernen wir daraus? Die ganze Idee ist unausgegoren und unbrauchbar. Privat oder nicht privat muß in der Verantwortung des Anbieters bleiben und kann nicht formalisiert werden.

Der Hinweis auf Buchauktionen ist hochinteressant. Muß ich als Einlieferer mich als privat oder gewerblich outen? Muß ich nicht. Meine steuerliche Angelegenheit interessiert das Auktionshaus nicht die Bohne. Möglicherweise muß ich mehr an Provisionen zahlen, wenn ich privat bin, wie mir ein Auktionator soeben telefonisch mitteilte (Uwe Kob, http://www.kiefer.de). Allerdings dürfte 99,9% des Angebots bei booklooker für Auktionshäuser uninteressant sein. Ich habe gerade mal in einem alten Katalog (Granier) nachgeschaut und nichts unter 150 DM gefunden.

Herr Steinbeißer von http://internet-buchauktion.de versicherte mir, daß ihn als Auktionator nicht interessiere, ob jemand privat oder schwarz oder gewerblich anbiete; er könne das auch gar nicht kontrollieren. Außerdem sei es kein Problem, privat sehr große Bibliotheken anzubieten, denn bei einem Erbfall sei das ja schließlich normal und legitim.

Dieses Argument sollte sich booklooker auf die Fahne schreiben: Wie sollten, bitte sehr, Erben sonst Bücher zu Geld machen können?

Antiquariate schlagen normalerweise die Hände über dem Kopf zusammen und sind höchstens interessiert, wenn genügend viele "Edelsteine" dazwischensitzen. Der Rest geht in die Tonne. Ein Antiquar hat mir mal gesagt, er sei einmal zu meinem Wohnort (in die Provinz) gefahren, um sich einen Nachlaß anzuschauen. "Die Bücher konnte man alle an die Wand klatschen - der Abend war verloren. In die Gegend fahre ich nie wieder. Da ist nichts zu erwarten."

Die Internet-Auktion scheint übrigens nicht erfolgreich gewesen zu sein. Sollte man wieder einmal eine Auktion anbieten, was nicht vor einem halben Jahr zu erwarten ist, wird man sich wohl auf sehr hochwertige und teure Bücher konzentrieren. Die Konkurrenz von iBäh läßt nichts anderes zu.

Das Abmahn-Unwesen ist ein juristisches und politisches Problem und kann nicht von booklooker auf dem Rücken seiner Kunden gelöst werden. Wenn sich Erbengemeinschaften als Gewerbetreibende verkleiden müssen, wird unser gesamtes Rechtssystem auf den Kopf gestellt. Zu welchen Absurditäten wird man sich denn durch mehr oder weniger künstlich angefachte Panik noch treiben lassen? Kommt doch mal endlich wieder auf den Teppich!
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PaulPic
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Beitrag von PaulPic »

Nachtrag: Selbstverständlich muß man nicht erst eine Bibliothek erben, um als Privatmann Tausende von Büchern anbieten zu wollen und zu können. Es mag ja sein, daß einzelne Mitbürger nur wenige Bücher besitzen ("Schenk ihm doch ein Buch! - Geht nicht, er hat schon eins"), gerade Juristen dürften aber nicht zu denen gehören, die weniger als 1000 Bücher ihr eigen nennen.

Freilich werden das überwiegend Fachbücher sein, die nicht zum Verkauf stehen. Wer aber nicht beruflich, sondern privat liest, gern liest, vielleicht sogar leidenschaftlich, wird in den seltensten Fällen immer wieder dieselben Bücher lesen und vielleicht auch nur in den seltensten Fällen ein gelesenes Buch bis zum Tode besitzen wollen. Bücher wollen und können, wie andere Güter auch, in den Warenkreislauf zurückkehren. Hier setzen die Tauschbörsen an, und hier ist auch booklooker anzusiedeln.

Der Unterschied eines privaten Anbieters zu einem gewerblichen liegt auf der Hand. Der gewerbliche kauft Bücher nicht, um sie zu lesen, sondern um sie zu verkaufen, in einer Gewinnabsicht. Diese Gewinnabsicht reicht aber finanztechnisch gesehen noch gar nicht aus, um ein Gewerbe zu begründen. Man muß den Gewinn auch erzielen, und zwar in nennenswerter Weise.

Diese Problematik wird regelmäßig im Zusammenhang mit Hobbies hochgekocht. Typische Beispiele: Pferdezüchter und Künstler. Es geht in all diesen Fällen natürlich darum, die eventuell erzielten Gewinne gegen den Aufwand aufzurechnen und die mitunter nicht unerheblichen Verluste gegenüber anderen Einkommensquellen geltend zu machen, um eine Steuerminderung zu erzielen. Dagegen wehren sich die Finanzbehörden, wenn ständig Verluste anfallen, ohne daß jemals Gewinne in Aussicht gestellt werden können. In der Folge wird Künstlern und Pferdezüchtern der professionelle Status aberkannt, was diese je nach Selbstverständnis unter Umständen ziemlich erbittert.

Interessanterweise ergibt sich durch das neue Kaufrecht eine unerwartete Wendung. Wenn jemand nämlich, für einen Pferdezüchter nicht untypisch, regelmäßig Fohlen anbietet und verkauft, gilt er nach neuester Rechtsprechung als gewerblich. Damit dürfte das Finanzamt wiederum gezwungen sein, die Aufwendungen für das mittlerweile als Hobby eingestufte Unternehmen steuerlich anzuerkennen. Ob die im Finanzministerium sich das so richtig überlegt haben?

Was den Buchhandel betrifft, so dürfte eine Unterscheidung formal nicht leichtfallen. Es wäre zum Beispiel denkbar, daß jemand nur ganz wenige Bücher kauft und verkauft, diese jedoch extrem teuer sind, so daß sich aus diesem Handel ein Lebensunterhalt bestreiten läßt. Bei den Rechtsanwälten würde das denjenigen entsprechen, die nur ganz wenige Mandate im Jahr wahrnehmen, an diesen jedoch viel Geld verdienen, während andere, bedauernswerte Kollegen sich mit Tausenden von Kleinmandaten beschäftigen müssen und trotzdem auf keinen grünen Zweig kommen.

Dieser selbe Buchhändler wäre jedoch keiner mehr, wenn er diese Bücher sammeln würde. Das Sammeln schließt ja nicht aus, daß angekauft und verkauft wird. Beispiel Kunstsammler Peter Ludwig, der bekanntlich auch mittelalterliche Handschriften gesammelt hat. Ludwig hat zum großen Erstaunen eines New Yorker Antiquars von vornherein Ankauf und Verkauf zugleich im Auge gehabt, im Gegensatz zu den meisten Sammlern, die nur besitzen wollen und nie an einen Verkauf denken würden. Für einen Händler ist so ein Sammler natürlich doppelt wertvoll, denn er verdient sowohl beim Verkauf als auch beim späteren Ankauf.

Bei einem Sammler kann man noch nicht einmal das Kriterium des Lesenwollens anlegen. Ein Klassenkamerad hat sich auf das Sammeln von alten Büchern verlegt und mich einmal zu einer Buchauktion bei Granier mitgenommen (daher die Granier-Kataloge in meinem Besitz). Der schrieb mir neulich:
ja, ich habe weitergesammelt und gelesen, jetzt sind es ca. 41000 bände, von denen ich die hälfte verkaufen könnte, ohne zu weinen. die auktionsbücher sind da natürlich nicht dabei. ich habe erst vor gut 2 jahren aufgehört, auf aukt. zu kaufen, als ich meinen job [...] verlor. [...] und gehe in meiner scheune auf und ab und rauf und runter: dort stehen die bücher, die ich den ganzen sommer umsortiert habe: verkauf, nicht verkauf. [...] nein, die buecher habe ich nicht alle gelesen. eher so um die zehn oder 15 prozent,aber wichtig ist mir, dass ich jedes rasch finde und weiss,in welchem ich was zu suchen habe. schwerpunkte von anfang an kulturgeschichte mit schwerpunkt sittengeschichte, kriminalistik mit schwerpunkten authentische kriminalfaelle, mafia, knast und geheimdienste, dazu nachschlagwerke zu allen diesen bereichen, sowie buecher ueber minderheiten wie piraten, zigeuner,,sklaven,juden und polit. ;abweichler(atheisten, anarchisten)
Klarer Fall von gewerblich, oder?
hanischu
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Beitrag von hanischu »

PaulPic hat geschrieben:Nachtrag: Selbstverständlich muß man nicht erst eine Bibliothek erben, um als Privatmann Tausende von Büchern anbieten zu wollen und zu können. Es mag ja sein, daß einzelne Mitbürger nur wenige Bücher besitzen ("Schenk ihm doch ein Buch! - Geht nicht, er hat schon eins"), gerade Juristen dürften aber nicht zu denen gehören, die weniger als 1000 Bücher ihr eigen nennen usw.
Hübscher Aufsatz Paul, aber leider Inhalt verfehlt. Es geht nicht um Gewinnerzielungsabsicht, sondern um die Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher beim geschäftsmäßigen Verkauf im Internet. Und da zählt nun einmal die Zahl der Kunden, mit denen man ins Geschäft kommt und nicht der Preis der Bücher.
coma
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Beitrag von coma »

hanischu hat geschrieben:Es geht nicht um Gewinnerzielungsabsicht, sondern um die Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher beim geschäftsmäßigen Verkauf im Internet. Und da zählt nun einmal die Zahl der Kunden, mit denen man ins Geschäft kommt und nicht der Preis der Bücher.
Was ich daran nicht verstehe: Warum genießt der Verbraucher nur dann den Schutz, wenn der Verkäufer an viele verkauft. Was interessiert es mich als Verbraucher, ob ein Verkäufer viele Kunden hat. Das ist doch Ungleichbehandlung. Wenn der Verbraucher beim Einkauf im Internet geschützt sein soll, z.B. Widerrufsrecht, warum wird ihm das nur nach so absurden Kriterien gewährt. Aus der Sicht des Verbrauchers ist es völlig egal, ob der Verkäufer ein Privater mit 10 Büchern und 2 Kunden und einem Verkauf im Monat, oder ein Privater mit 1000 Büchern, 100 Kunden, 3 Verkäufen täglich. Warum wird dieser größere zur Gewerblichkeit gezwungen, Rechte einzuräumen, und der kleine private nicht: Aus Sicht des einzelnen Verbrauchers ist das unverständlich.
blokk
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Beitrag von blokk »

coma hat geschrieben:Warum genießt der Verbraucher nur dann den Schutz, wenn der Verkäufer an viele verkauft. Was interessiert es mich als Verbraucher, ob ein Verkäufer viele Kunden hat. Das ist doch Ungleichbehandlung.
So ist nun mal die Rechtsprechung.
Steht ja auch nirgends in Stein gemeißelt, dass Recht immer was mit Gerechtigkeit zu tun hat.
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PaulPic
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Beitrag von PaulPic »

Und noch ein Nachtrag: Innerhalb von booklooker scheint es einen natürlichen Interessengegensatz zwischen privaten gewerblichen Anbietern zu geben. Die privaten Angebote dürften sich in den meisten Fällen nach den gewerblichen richten und diese unterbieten. Das kann angeblich nicht im Interesse der gewerblichen Anbieter sein.

Da die gewerblichen Anbieter 70% des Umsatzes von booklooker generieren, sollten diese Vorwürfe booklooker nicht kaltlassen. Preisgestaltung ist bekanntlich eine sehr diffizile Angelegenheit und dürfte für private Anbieter im Regelfall mehr oder weniger ein Buch mit sieben Siegeln sein. Viele Privatanbieter kommen noch nicht einmal darauf, daß es ein böses Ende nehmen muß, wenn jeder billiger sein will als der andere. Gewerbliche Anbieter sollen merkwürdigerweise in dieser Hinsicht um Klassen besser sein.

Dabei darf man allerdings nicht verkennen, daß viele von Privatleuten angebotene Bücher für gewerbliche Anbieter vollkommen uninteressant sind. Das liegt eigentlich in der Natur der Sache - wie schon der in meinem ersten Beitrag zitierte Antiquar deutlich zum Ausdruck brachte, kommen die meisten in privaten Bibliotheken vorhandenen Bücher für einen gewerblichen Handel überhaupt nicht in Frage.

Nun hat booklooker ja eine wunderbare Datenbank und könnte im Prinzip sehr leicht herausfinden, ob die Klagen der gewerblichen Anbieter (die ich jetzt einmal unterstelle) berechtigt sind, ob also die Angebote der privaten Verkäufer sich überhaupt und wenn ja in welchem Maße mit denen der gewerblichen Anbieter überschneiden und ob der Vorwurf, daß diese den Preis (oder sonst irgendwie das Geschäft) ruinieren, überhaupt zutrifft. Es könnte sich sehr wohl herausstellen, daß es sich hier um zwei im Grunde separate Märkte handelt, die einander nur unwesentlich stören. Damit würde auch der Anlaß der Abmahnung in sich zusammenfallen (abgesehen von Fragen wie Gewährleistung und Rückgaberecht).

Im übrigen könnte es im Interesse der gewerblichen Anbieter liegen, den privaten einen kleinen Nachhilfekurs in Sachen Preisgestaltung angedeihen zu lassen - oder vielleicht umgekehrt, vielleicht sollte man den gewerblichen den Rat geben, die unverschämt billigen Angebote doch kurzerhand aufzukaufen, um anschließend dann einen gesunden Schnitt machen zu können. Der Segen des Handels liegt ja bekanntlich seit jeher im Einkauf.

Wenn die beiden Interessengruppen einander nicht wirklich ins Gehege kommen, wäre booklooker schlecht beraten, sich von der einen oder anderen Partei vereinnahmen zu lassen. In mir keimte nämlich der Verdacht auf, daß der konkrete Fall der Abmahnung lediglich ein Vorwand dafür gewesen sein könnte, die privaten Anbieter zu schikanieren mit dem Ziel, diese endgültig zu vertreiben.

Wenn dem so wäre, würde das natürlich dem nächsten Team eine wunderbare Gelegenheit bieten, ein eigenes Geschäft aufzubauen und booklooker Konkurrenz zu machen, nämlich eine neue Plattform für private Anbieter einzurichten. So schwer ist das ja nun nicht; man muß einfach nur besser sein als die anderen, und da die anderen genügend Fehler machen, braucht man diese nur zu vermeiden.

Dieses Szenario ist nicht ganz unrealistisch, da andere Plattformen es inzwischen fertiggebracht haben, die privaten Anbieter auszugrenzen (Amazon zum Beispiel). Unverständlich ist dabei aber, daß beispielsweise Amazon den gewerblichen Anbietern eine Preisanpassungsautomatik bereitstellt, die dafür sorgt, daß ein bestimmter Preis jeweils garantiert unterboten wird. So erklären sich die Unmengen von 0,01 EUR-Angeboten bei Amazon.

Ist das nicht merkwürdig? Arbeiten die gewerblichen Anbieter also mit denselben Tricks, die sie den privaten vorwerfen?

Wenn diese Diskussion also nur ein Vorwand ist, um etwas anderes zu erreichen, nämlich eine lästige Konkurrenz auszuschalten (ganz unabhängig von öffentlichen Statements, die das Gegenteil behaupten dürfen), können wir uns hier lang und breit den Mund fusselig reden. Das interessiert nicht, solange es das eigentliche Ziel, die privaten Anbieter zu diskreditieren, erreicht. Also immer kräftig druff! Noch eine scheinheilige Diskussion und Abstimmung - Hauptsache, es merkt niemand was.

PS: Warum dürfen eigentlich Händler darüber befinden, ob die Privaten, die sie als lästige Konkurrenz empfinden, beschnitten werden sollen?
pablo
Beiträge: 5
Registriert: Mo 28. Jan 2008, 16:28

Beitrag von pablo »

hallo und guten tag,

bin neu in der forumscommunity, weiß nicht, wo ich den beitrag unterbringen soll.

war bisher privatanbieter und bin gestern durch puren zufall auf dieses forum gestossen, da ich meine verkäufe in booklooker als sinnvolles hobby betrachtet habe ohne wissen und ahnung um die konsequenz; nennt es blauäugig.

daher zunächst ganz, ganz vielen dank für die guten infos, das ist mein eigentliches anliegen.

daneben geht es mir um den wirtschaftlichen aspekt, das haben einige ja schon angesprochen. wenn ich heute für mein hobby einen jährlichen bruttoertrag von ca.600,-- euro verbuche,das dürfte allenfalls eine leidensprämie sein, wie bei vielen hobbies, die kosten und zeit rechne ich sicher nicht dagegen, es wäre definitiv ein minusgeschäft, dann kann man doch nur zu einer kosequenz kommen: hände weg vom internethandel (ich persönlich habe für mich diese konsequenz heute gezogen). denn ob ich als privater oder als kleingewerbetreibender anbiete, so habe ich ihre diskussionsbeiträge jedenfalls verstanden, bleibt immer das restrisiko der abmahnung, selbst bei gut fundierter rechtsabsicherung die ja kein mensch nachhalten kann (außer er wäre jurist mit passion des wettbewerbsrechtes). die frage: kann man denn überhaupt noch ohne restrisiken über internetplattformen bücher handeln und seien es nur minimale größenordnungen, um aus einer wie auch immer gearteten gesetzesfalle herauszukommen?
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

@PaulPic
Das die gewerblichen die Privaten schikanieren ist völlig aus der Luft gegriffen, ganz im Gegenteil versucht man hier etwas gemeinsam zu schaffen, allerdings treffen da zwei Welten aufeinander, das kann schon mal Reibereien geben, völlig normal.
Bei den Kritiken der Gewerblichen geht es am Rande darum wozu ein Privater ein neuwertiges Buch umbedingt für die Hälfte anbieten muß wenn andere mit einem eher mittelmäßig erhaltenen Buch einen realistischen Preis ansetzen.
Als Gewerblicher greift man sich da natürlich an den Kopf, auch wenn man weiß das es sich um einen Hobbyanbieter handelt.
Unter Gewerblichen ist so ein Handeln, um es mal freundlich auszudrücken, unkollegial.
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