Umfrage: Beschränkung der Angebotszahl

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.

Soll die maximale Angebotszahl für Privatanbieter auf 500 beschränkt werden?

Umfrage endete am Sa 9. Feb 2008, 10:40

Ich bin Privatanbieter und finde die Idee gut.
26
33%
Ich bin gewerblicher Händler und finde die Idee gut.
26
33%
Ich bin Privatanbieter und finde die Idee nicht verkehrt, aber 500 sind einfach zu wenig.
7
9%
Ich bin Privatanbieter und finde die Idee total daneben.
20
25%
Ich bin gewerblicher Händler und finde die Idee total daneben
1
1%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 80

jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

@PaulPic

mit Deiner Auffassung liegst Du völlig neben der Spur. Auch der Kunstsammler kann seine Kunstsammlung durchaus auflösen, ohne daß dies steuerlich relevant ist (das hat der Bundesfinanzhof mehrfach entschieden und das bei Erlösen von mehreren 100 TDM). Gleichwohl wird er gewerblich tätig i.S. des UWG.

Vielleicht solltest Du mal diesen Kommentar zur Rechtsprechung insbesondere des OLG Frankfurt lesen. Der 6. Senat des OLG FFM gilt als der kompetenteste der Republik:
Leitsätze:
BGB § 14; UWG § 2 I Nr. 1
1. Unternehmer ist nach der Legaldefinition des § 14 BGB eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (vgl. BGH, Urteil vom 29.03.2006 ? VIII ZR 173/05 = BGHZ 167, 40 ff. = MIR Dok. 79-2006), wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist.

2. Bei der Frage, welches Maß an Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit die Verkaufstätigkeit insoweit erreichen muss, ist auch die Funktion der Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit zu beachten. Das Gesetz erlegt dem Unternehmer deshalb die Beachtung der für ihn geltenden besonderen Vorschriften des Wettbewerbsrechts und des sonstigen Zivilrechts, insbesondere über Belehrungs- und Informationspflichten, auf, weil die Tätigkeit des Unternehmers von vornherein auf die Vornahme einer Vielzahl von Geschäften ausgerichtet ist. Damit ist einerseits ein erhöhtes Schutzbedürfnis auf Seiten der anderen Marktteilnehmer verbunden; andererseits versetzt die bei ihm vorhandene Betriebsorganisation den Unternehmer auch in die Lage, sich auf die besonderen Anforderungen einzustellen.

3. Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay ist regelmäßig als gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als "PowerSeller" registriert ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.07.2004 ? 6 W 54/04 = GRUR 2004, 1042, Beschluss vom 22.12.2004 ? 6 W 153/04 = GRUR-RR 2005, 319, 320). 4. Die (freiwillige) Registrierung als "PowerSeller" ist jedoch umgekehrt keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung einer Internet-Verkaufstätigkeit als unternehmerisch. Diese Einstufung kann sich vielmehr auch aus anderen Umständen des Einzelfalls ergeben, wobei der Dauer und dem Umfang der Verkaufstätigkeit wesentliche Bedeutung zukommt (hier: Stückweise, dauernder Verkauf einer weit über 100.000 Stück umfassenden Post-Stempelsammlung - Der Antragsgegner tätigte binnen eines Jahres 484 - bewertete - Geschäfte über eBay durchweg als Verkäufer, wobei er ca. 20-30 Stempel pro Woche einstellte. Zudem betrieb er einen beworbenen eBay-Shop. Zeitweise wurde auf einmal 369 Artikel angeboten).

4. Allein der Umstand, dass Artikel bei einem Internet-Verkauf aus einem privaten Bestand entnommen werden (hier: privaten Sammlung "postgeschichtlicher Belege"), sie also nicht zuvor eingekauft werden, ändert an der Gewerblichkeit einer (Verkaufs-) Zwar spricht das Merkmal des Weiterverkaufs in der Abgrenzung zu privaten Gelegenheitsverkäufen für eine gewerbliche Tätigkeit, während Verkäufe aus einem privaten Bestand eher dem nicht unternehmerischen Bereich zuzuordnen sein werden. Gleichwohl ist der Einkauf (oder ggf. die Herstellung) von Verkaufswaren nicht konstitutives Element des Unternehmerbegriffs. Bei Verkäufen aus Privatvermögen wird es häufig an dem Merkmal einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Betätigung fehlen.

5. Auch bei dem Verkauf aus Privatvermögen (-beständen) kann eine auf Dauer angelegte, wirtschaftliche Betätigung vorliegen, wenn die kontinuierliche Verkaufstätigkeit sich über einen langen Zeitraum (hier: mehr als ein Jahr) erstreckt.
MIR 2007, Dok. 135
...und hier der Link zum Urteil des OLG FFM

http://www.aufrecht.de/urteile/wettbewe ... -2707.html
Zuletzt geändert von jessikaxxl am Mi 6. Feb 2008, 00:40, insgesamt 2-mal geändert.
kangxi
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Beitrag von kangxi »

bücherwurm03 hat geschrieben:@kangxi: das hast du falsch verstanden, knuseline meint wohl, dass sie für 30 euro im monat hier bücher verkauft. nicht die anmeldegebühr fürs anmelden eines gewerbes.
Selbst, wenn ich es falsch verstanden habe, so wird bei einem Umsatz von 30 Euro/Monat das Finanzamt ja nicht gleich Geld in Säcken abschleppen.
bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

sehe ich genauso, bis 410 euro ist glaube ich die grenze in der es einkommensteuerlich relevant wird. (alle einkünfte)/monat
Zuletzt geändert von bücherwurm03 am Mi 6. Feb 2008, 01:04, insgesamt 1-mal geändert.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...der Grundfreibetrag bei der Einommensteuer beträgt 7.664,00 Euro.

Mehrere Einkommensarten sind natürlich zu addieren. Wer also 100.000 Euro p.a. im Angestelltenverhältnis bekommt und 4.000,00 Euro mit gewerblichen Verkäufen von Büchern einnimmt, muß 104.000,00 Euro versteuern.
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PaulPic
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Beitrag von PaulPic »

@jessikaxxl

Ich weiß nicht, was Du willst. Bist Du jetzt der Oberlehrer in Sachen Rechtsauslegung? Wenn mir das Urteil und die Auslegung des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht gefällt und ich die Möglichkeit habe, kann ich in die Revision gehen. So sind die Spielregeln bei uns.

Ich bin hinsichtlich der Problematik bei Kunstverkäufen nicht firm, habe aber ganz nebenbei in einer Biographie des berühmten, inzwischen verstorbenen Großsammlers Peter Ludwig zur Kenntnis genommen und im Gedächtnis behalten, daß dieser in den achtziger Jahren einen gewaltigen Skandal heraufbeschworen hat, als er eine mittelalterliche Inkunabel, die er verliehen hatte und die seit Jahren wissenschaftlich bearbeitet wurde, in einer Blitzaktion für 100 Millionen Mark an die Getty-Stiftung verkauft hat. In diesem Zusammenhang wurde erwähnt, daß er den erzielten Gewinn nicht nur in seine Firma gesteckt hat, die eine solche Finanzspritze damals gut brauchen konnte, sondern auch Steuern zahlen mußte. Ein Händler mußte er aber nicht werden, und das war es, worauf ich abhob.
bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

aber paul pic das widerspricht sich ja mit jessicaxxls ausführungen nicht.

der mann hat scheinbar in einer kurzfristigen aktion einen artikel für sehr teuer verkauft, dass war zwar steuerlich relevant aber gewerbe-, wettbewerbsrechtlich nicht.

hätte der mensch aus dem urteil auch nur eine briefmarke verkauft für sammlerwert mehrere tausend euro, wäre er auch nicht gewerblich eingestuft worden denke ich. (zumindest von einem teil der gerichte nicht).
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Ich weiß nicht, was Du willst. Bist Du jetzt der Oberlehrer in Sachen Rechtsauslegung? Wenn mir das Urteil und die Auslegung des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht gefällt und ich die Möglichkeit habe, kann ich in die Revision gehen. So sind die Spielregeln bei uns.
...auch das ist wieder falsch, denn im einstweiligen Verfügungsverfahren, und um ein solches Verfahren ging ist vorliegend, ist beim OLG Schluß. So sind die Spielregeln bei uns. Darauf weist der Senat in seiner Entscheidung im übrigen auch im letzten Absatz seiner Begründung hin. Ich haben keine Profilneurose und muß hier nicht als Oberlehrer auftreten, aber ich habe recht ordentliche Sachkenntnisse.

Und wenn hier jemand Laien mit fehlerhaften Informationen in die Irre führt, weise ich darauf hin und kann meine Auffassung auch belegen.

Und auch umfangreiche Sammlungsauflösungen sind, wenn sie aus privatem Kapital zusammengetragen wurden, nicht steuerpflichtig. Wie die zitierte Sache des Mäzens Ludwig einzustufen ist, vermag ich nicht zu sagen. Ich kenne die Finanzierungsgrundlagen der Sammlungen Ludwig nicht.
schenkelmeer
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Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Beitrag von schenkelmeer »

bücherwurm03 hat geschrieben: @schenkelmeer: du reagierst überzogen finde ich. wenn du es besser machen kannst, tu es doch.
der laden gehört immer noch booklooker, die können entscheiden was sie wollen. auch wenn es ein "fauler" kompromiss ist hat sich die hier abstimmende mehrheit der gewerblichen und privaten auch für eine beschränkung ausgesprochen. auf die 500 wurde nochmal 250 bücher raufgepackt...
Es wurde eine 'Umfrage' gestartet!
74 !!
Stimmen wurden abgegeben und geradezu wissenschaftlich kommentiert!!!
Daraufhin wird ein beliebiger, keinerlei-Sicherheiten-für-niemand schaffender Kompromiss um 50 % aufgestockt und plötzlich steht das durchaus weitreichende!!!!
Ergebnis fest!!!!!
Ob solchen Dilettantissimus muss Mann doch überreagieren!!!!!!
(oder wird dieser Thread am Aschermittwoch plötzlich gelöscht?.......)
Yara
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

bücherwurm03 hat geschrieben:welche andere plattform erlaubt denn schon private? ich kenn keine.
Amazon, Ebay, Auvito, ...
thema preise: es ist leider sehr verflixt, bietet man seine bücher billig an kommen gewerbliche (einige, nicht alle) und sagen man würde den marktpreis drücken und das wäre ganz ganz schlimm. versucht man sich den preisen der gewerblichen anzupassen kommen reden wie, der orientiert sich an den markpreisen also muss der doch gewerblich sein bla bla bla...
Dann lass 'einige' doch sagen was sie wollen und häng die unklare gesetzliche Lage nicht wieder an vermeintlichen Streitigkeiten zwischen privaten und gewerblichen Anbietern auf.
Das ist absoluter Dummfug. So wie's hier ständig in den Raum geworfen wird, hat es niemals jemand formuliert - weder privater noch gewerblicher Anbieter.
mal abwarten und tee trinken, ich denke auch die 750 bücher werden nach einer gewissen zeit einigen gewerblichen böse aufstoßen weil es mit abmahnungen eben mehr geld zu verdienen gibt (für den anwalt und den auftraggeber) geld korrumpiert nunmal den schwachen charakter. arme seelen.
Das ist eine - sorry - dämliche Unterstellung. Charakterschweine sind nicht solche, weil sie ein Gewerbe angemeldet haben.

Yara
el

Beitrag von el »

schenkelmeer hat geschrieben:
bücherwurm03 hat geschrieben: @schenkelmeer: du reagierst überzogen finde ich. wenn du es besser machen kannst, tu es doch.
der laden gehört immer noch booklooker, die können entscheiden was sie wollen. auch wenn es ein "fauler" kompromiss ist hat sich die hier abstimmende mehrheit der gewerblichen und privaten auch für eine beschränkung ausgesprochen. auf die 500 wurde nochmal 250 bücher raufgepackt...
Es wurde eine 'Umfrage' gestartet!
74 !!
Stimmen wurden abgegeben und geradezu wissenschaftlich kommentiert!!!
Daraufhin wird ein beliebiger, keinerlei-Sicherheiten-für-niemand schaffender Kompromiss um 50 % aufgestockt und plötzlich steht das durchaus weitreichende!!!!
Ergebnis fest!!!!!
Ob solchen Dilettantissimus muss Mann doch überreagieren!!!!!!
(oder wird dieser Thread am Aschermittwoch plötzlich gelöscht?.......)
Wenns Dir nicht passt dann geh doch und lass solche dämlichen Kommentare.
schenkelmeer
Beiträge: 220
Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Re: dann doch wegwerfen?

Beitrag von schenkelmeer »

Yumo hat geschrieben:Ach, Basti von der Hühner- oder Froschfarm[?] (Schenkelmeer), die Idee der Düsseldorfer Unternehmer war schon klar, abgesehen davon, daß BL aus vielen Gründen allemal eine deutlich bessere Alternative ist als andere...
Wenn dir zu meinem Namen lediglich gastronomische Zuchtbegriffe einfallen, solltest du dein Sortiment (falls du eines hast) noch einmal durchgehen, um einigermaassen abmahnsicher zu werden.
Ansonsten passt der hier gepflegte Stil bestens zum Un-Sinn dieses Threads an sich.
schenkelmeer
Beiträge: 220
Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Beitrag von schenkelmeer »

el hat geschrieben:
schenkelmeer hat geschrieben:
bücherwurm03 hat geschrieben: @schenkelmeer: du reagierst überzogen finde ich. wenn du es besser machen kannst, tu es doch.
der laden gehört immer noch booklooker, die können entscheiden was sie wollen. auch wenn es ein "fauler" kompromiss ist hat sich die hier abstimmende mehrheit der gewerblichen und privaten auch für eine beschränkung ausgesprochen. auf die 500 wurde nochmal 250 bücher raufgepackt...
Es wurde eine 'Umfrage' gestartet!
74 !!
Stimmen wurden abgegeben und geradezu wissenschaftlich kommentiert!!!
Daraufhin wird ein beliebiger, keinerlei-Sicherheiten-für-niemand schaffender Kompromiss um 50 % aufgestockt und plötzlich steht das durchaus weitreichende!!!!
Ergebnis fest!!!!!
Ob solchen Dilettantissimus muss Mann doch überreagieren!!!!!!
(oder wird dieser Thread am Aschermittwoch plötzlich gelöscht?.......)
Wenns Dir nicht passt dann geh doch und lass solche dämlichen Kommentare.
Was ist daran dämlich? (Von deiner arroganten und inhaltsleeren Antwort einmal abgesehen, die ich aber noch nicht voraussehen konnte, als ich meinen konkreten Beitrag schrieb, sodass - ausgerechnet - du für mir dafür keine Vorwürfe machen solltest.)
Yumo
Beiträge: 6810
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Re: dann doch wegwerfen?

Beitrag von Yumo »

schenkelmeer hat geschrieben:Ansonsten passt der hier gepflegte Stil bestens zum Un-Sinn dieses Threads an sich.
...wie der deinige (in fast allen Threads). Erstaunlich, daß Leute, die gerne andere veräppeln zu scheinen, plötzlich empfindlich wirken, wenn sie selbst etwas veräppelt werden. Insofern entschuldige ich mich höflichst, falls ich dir mit meiner Äußerung zu nahe getreten bin.
schenkelmeer
Beiträge: 220
Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Beitrag von schenkelmeer »

@el:
die Intelligenz deines Beitrag deckt sich aber mit der Inhaltsschwere deines Mottos..., sodass du in diesem Forum, dessen Bedeutung ich ja bereits mehrfach hervorhob, bestens aufgehoben bist.
Helau!
schenkelmeer
Beiträge: 220
Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Beitrag von schenkelmeer »

bücherwurm03 hat geschrieben:
mal abwarten und tee trinken, ich denke auch die 750 bücher werden nach einer gewissen zeit einigen gewerblichen böse aufstoßen weil es mit abmahnungen eben mehr geld zu verdienen gibt (für den anwalt und den auftraggeber) geld korrumpiert nunmal den schwachen charakter. arme seelen.
Starker Tobak, und sagt mehr über deinen 'privaten' Kleingeist aus als über 'gewerblichen' Charakter. Eigentlich verdienst du die freundlich gemeinten Hinweise der 'Gewerblichen' auf andere Angebotsplatformen garnicht (Dort geht es allerdings auch professioneller zu - ist also vielleicht nichts für dich).
Vielleicht sollte 'man' diesen Thread den 'Privaten' überlassen, die sich zumindest teilweise scheinbar gerne in ihre mit einer fragwürdigen Umfrage begründete 'Beschneidung' fügen und professionelle Unterstützung als überheblich abtun.
Also besser nicht versuchen, einen von der Grundintention her sinnlosen Thread irgendwie aufzuwerten!
Zuletzt geändert von schenkelmeer am Mi 6. Feb 2008, 08:46, insgesamt 1-mal geändert.
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