Verpackungsverordnung 2
Und was passiert wenn ich denen das nicht anbiete ??
Und insbesondere was passiert wenn ich denen eine falsche oder überholte oder sonst was für eine anbiete ?
Vielleicht bekomme ich ohne VerpackV eine Verwarnung, mit falscher oder nicht aktueller eine Abmahnung ?
Ich möchte hier kein Chaos veranstalten, die Frage ist doch:
Was passiert wenn ich einfach nichts mache
Und insbesondere was passiert wenn ich denen eine falsche oder überholte oder sonst was für eine anbiete ?
Vielleicht bekomme ich ohne VerpackV eine Verwarnung, mit falscher oder nicht aktueller eine Abmahnung ?
Ich möchte hier kein Chaos veranstalten, die Frage ist doch:
Was passiert wenn ich einfach nichts mache
Wenn du aktuell, also in der Gültigkeit der alten Verpackungsverordnung nichts machst, kann es Ärger geben.Mr.Manoon hat geschrieben:Und was passiert wenn ich denen das nicht anbiete ??
Und insbesondere was passiert wenn ich denen eine falsche oder überholte oder sonst was für eine anbiete ?
Vielleicht bekomme ich ohne VerpackV eine Verwarnung, mit falscher oder nicht aktueller eine Abmahnung ?
Ich möchte hier kein Chaos veranstalten, die Frage ist doch:
Was passiert wenn ich einfach nichts mache
Deshalb mein Tipp, den Kunden mitzuteilen, dass das Rücksendeporto für den leeren Lupo bereits im Preis des Buches berücksichtigt ist.
Nach Inkrafttreten der Novellierung solltest du natürlich dringend darauf achten, dass die Lupos lizensiert sind. Ich für meinen Teil werde meinem Lieferanten mächtig auf den Füßen stehen und auf der Lieferung von lizensierten Lupos bestehen.
Tschaa - und dann kann ich in Bezug auf diese Abmahnfalle die Füße beruhigt auf den Tisch legen.
@blokk
Deine Beiträge zur VerpackV sind ein echter Lichtblick das hier überhaupt noch jemand durchblickt, dann frag ich dich doch mal was bedeutet Ärger. Ist dieser Ärger den ich bekomme schlimmer wie der Ärger den ich bekomme wenn ich die falsche VerpackV angebe ?
Ich will dich nicht ärgern oder veräppeln, ich frage mich einfach ob ich nicht einfach alles weglassen sollte wenn ich nicht absolut sicher bin das ich das tatsächlich muß.
Deine Beiträge zur VerpackV sind ein echter Lichtblick das hier überhaupt noch jemand durchblickt, dann frag ich dich doch mal was bedeutet Ärger. Ist dieser Ärger den ich bekomme schlimmer wie der Ärger den ich bekomme wenn ich die falsche VerpackV angebe ?
Ich will dich nicht ärgern oder veräppeln, ich frage mich einfach ob ich nicht einfach alles weglassen sollte wenn ich nicht absolut sicher bin das ich das tatsächlich muß.
Die Änderung der Verpackungsverordnung wird vermutlich im März/April in Kraft treten. Danach gilt eine mehrmonatige Schonfrist zum Verbrauch bereits gekaufter Lupos.Mr.Manoon hat geschrieben:@blokk
Deine Beiträge zur VerpackV sind ein echter Lichtblick das hier überhaupt noch jemand durchblickt, dann frag ich dich doch mal was bedeutet Ärger. Ist dieser Ärger den ich bekomme schlimmer wie der Ärger den ich bekomme wenn ich die falsche VerpackV angebe ?
Ich will dich nicht ärgern oder veräppeln, ich frage mich einfach ob ich nicht einfach alles weglassen sollte wenn ich nicht absolut sicher bin das ich das tatsächlich muß.
Den Ärger, den ich ansprach, kannst du bekommen, wenn du bis zum Inkrafttreten der Novellierung nichts zur Entsorgung der Lupos sagst. Der Ärger nach der Novellierung kommt, wenn Testkäufer nach der Schonfrist feststellen, dass du unlizensierte Lupos verwendest. Dann würde auch kein Hinweis auf Selbstentsorgung greifen.
Gut das wir dieses Forum und gewissse Portale haben die sich um so etwas kümmern.
Es ist das reinste Irrenhaus in diesem Staat.
Ich hoffe wir bekommen die Dezember-Sache erfolgreich geregelt, dann werden wir hier hoffentlich einiges umkrempeln.
Ich hätte da so einige Ideen, möchte mich aber noch nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Ich freu mich aber schon drauf....
Es ist das reinste Irrenhaus in diesem Staat.
Ich hoffe wir bekommen die Dezember-Sache erfolgreich geregelt, dann werden wir hier hoffentlich einiges umkrempeln.
Ich hätte da so einige Ideen, möchte mich aber noch nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Ich freu mich aber schon drauf....
Und ich ergänze das nochmals insofern, dass genau dieses bereits unter 'Verpackungsverordnung':kangxi hat geschrieben:Ich korrigiere mich:
Da die VerpackV für die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen, um die es hier im Forum offensichtlich geht, noch nicht in Kraft getreten ist, kann auch noch niemand abgemahnt worden sein.
viewtopic.php?t=4516
diskutiert und erläutert wurde. Dort gab es tatsächlich Verwechslungen / Missverständnisse bzgl. geltender Verpackungsverordnung und der im Raum stehenden zu erwartenden, bzw. der Abmahnfähigkeit, und nachdem was ich hier so lese bestehen solche nach wie vor.
Yara
Ich zitiere hier mal einen Satz der Anwälte aus Rostock:
Wir halten eine falsche Information zur Verpackungsverordnung auf der Internetseite selbst unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Abmahnung für problematischer als gar keine Information. (Ende)
Es gab aber tatsächlich schon Abmahnungen und eine einstweilige Verfügung.
Die bisherigen Infos gingen also bisher meißt nicht in "die Tiefe"
Das ganze wie und was war ein kratzen an der Oberfläche.
Hier noch mal der Link von yara:
http://internetrecht-rostock.de/abmahnu ... rdnung.htm
Für eine Info von einem Anwalt ist das echt gut, Respekt nach Rostock !
Wir halten eine falsche Information zur Verpackungsverordnung auf der Internetseite selbst unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Abmahnung für problematischer als gar keine Information. (Ende)
Es gab aber tatsächlich schon Abmahnungen und eine einstweilige Verfügung.
Die bisherigen Infos gingen also bisher meißt nicht in "die Tiefe"
Das ganze wie und was war ein kratzen an der Oberfläche.
Hier noch mal der Link von yara:
http://internetrecht-rostock.de/abmahnu ... rdnung.htm
Für eine Info von einem Anwalt ist das echt gut, Respekt nach Rostock !
Das größte Mißverständnis liegt im Begriff "Erstinverkehrbringer" von Versandverpackungen.
Dieser Erstinverkehrbringer ist nicht nach landläufiger Meinung der Buchversender, sondern der erste Verkäufer dieser Versandverpackung. Das ist in der Regel der Hersteller oder der Großhändler. Die Ausnahme ist der Selbstimporteur. Der muß selbstverständlich selbst für die Lizensierung der Verpackung Sorge tragen.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass auch private Verkäufer ihren Beitrag zur Entsorgung der Verpackung leisten sollen. Es wäre ja auch wirklich nicht einzusehen, warum gewerbliche Verkäufer die Müllberge der privaten Verkäufer mitfinanzieren sollten.
Und um nichts anderes geht es bei der Novellierung der Verpackungsverordnung. Es sollen alle Versandverpackungen lizensiert werden. Das geht aber nun mal nur dann, wenn der Hersteller bzw. der Importeur die Lizensierung vornimmt.
Kleine Info am Rande: es müssen nach der Novellierung auch alle Service-Verpackungen lizensiert werden. Dazu gehören auch die Brötchen-Tüten beim Bäcker. Glaubt hier irgend jemand ernsthaft, dass sich jetzt jeder Bäcker um die Lizensierung seiner Brötchen-Tüten kümmern muss?
Dieser Erstinverkehrbringer ist nicht nach landläufiger Meinung der Buchversender, sondern der erste Verkäufer dieser Versandverpackung. Das ist in der Regel der Hersteller oder der Großhändler. Die Ausnahme ist der Selbstimporteur. Der muß selbstverständlich selbst für die Lizensierung der Verpackung Sorge tragen.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass auch private Verkäufer ihren Beitrag zur Entsorgung der Verpackung leisten sollen. Es wäre ja auch wirklich nicht einzusehen, warum gewerbliche Verkäufer die Müllberge der privaten Verkäufer mitfinanzieren sollten.
Und um nichts anderes geht es bei der Novellierung der Verpackungsverordnung. Es sollen alle Versandverpackungen lizensiert werden. Das geht aber nun mal nur dann, wenn der Hersteller bzw. der Importeur die Lizensierung vornimmt.
Kleine Info am Rande: es müssen nach der Novellierung auch alle Service-Verpackungen lizensiert werden. Dazu gehören auch die Brötchen-Tüten beim Bäcker. Glaubt hier irgend jemand ernsthaft, dass sich jetzt jeder Bäcker um die Lizensierung seiner Brötchen-Tüten kümmern muss?
Sollte sich hier schon die nächste Negative Feststellungsklage ankündigen ?
Vielleicht leuchtet das jetzt ein warum ich da so versessen drauf war.
Ich glaube das jeder einzelne Euro gut investiert ist, das könnte eine Einbahnstrasse werden...
Aber ich wollte mich ja nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Ich bin echt gespannt
Vielleicht leuchtet das jetzt ein warum ich da so versessen drauf war.
Ich glaube das jeder einzelne Euro gut investiert ist, das könnte eine Einbahnstrasse werden...
Aber ich wollte mich ja nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Ich bin echt gespannt
Naja, nach bisheriger geltender Verpackungsverordnung kann der Bäcker theoretisch fragen, ob der Kunde die Brötchen so mitnehmen möchte oder ob er sie einpacken soll. Und den Kunden dann ggf. drauf hinweisen, dass er die Brötchentüte nächstes mal zur Wiederverwendung oder Entsorgung wieder mitbringen kann - oder, wenn ihm die 'Wiedermitnahme' nicht zumutbar ist, sie zu einem entsprechenden Entsorgungsunternehmen bringen kann. Aber ich glaube, hier geht's um den Buchversandblokk hat geschrieben:Glaubt hier irgend jemand ernsthaft, dass sich jetzt jeder Bäcker um die Lizensierung seiner Brötchen-Tüten kümmern muss?
Ganz so einfach ist das nicht, wie es bisher mit der neuen Verpackungsverordnung aussieht / dargestellt wird. Der Erstinverkehrbringer ist der, der die Verpackung zuerst in den Privathaushalt bringt, nicht der Hersteller, der sie an einen Zwischenhändler gleich welcher Art verkauft.
Dennoch ist davon auszugehen, dass seriöse und rennomierte Hersteller / Grosshändler sich ihrerseits um die Sache kümmern werden, sofern es denn mal ein neues Gesetz dazu gibt.
Bis dahin sollte man sich wirklich keine Gedanken über ungelegte Eier machen, geschweige denn ob ein Huhn oder eine Echse aus dem gefundenen Ei ausschlüpfen wird ...
Yara
Dem ersten der hier mit einer Abmahnung wegen der VerpackV antrabt sage ich schon mal 50 Euro zu, für die NF Klage oder anderem Winkelzug, bei gutem Finanzhaushalt auch mehr.
Ich glaube nicht das so etwas bei der derzeitigen schwammigen Gesetzeslage abmahnfähig ist.
Falls jemand ein Ordnungsgeld verhängt bekommt beteilige ich mich auch, ein solcher Fall wird logischerweise allen helfen das in Ordnung zu bringen.
Und mal im Ernst, glaubt ihr wirklich ihr könntet das alleine geregelt kriegen, ich verweise nochmal auf den Hinweis der Rostocker, es ist sicherer einfach nichts zu machen.
Die Infos heute sind natürlich klasse, gute Arbeit Mädels !
Ich glaube nicht das so etwas bei der derzeitigen schwammigen Gesetzeslage abmahnfähig ist.
Falls jemand ein Ordnungsgeld verhängt bekommt beteilige ich mich auch, ein solcher Fall wird logischerweise allen helfen das in Ordnung zu bringen.
Und mal im Ernst, glaubt ihr wirklich ihr könntet das alleine geregelt kriegen, ich verweise nochmal auf den Hinweis der Rostocker, es ist sicherer einfach nichts zu machen.
Die Infos heute sind natürlich klasse, gute Arbeit Mädels !
[quote="Yara"]
Naja, nach bisheriger geltender Verpackungsverordnung kann der Bäcker theoretisch fragen, ob der Kunde die Brötchen so mitnehmen möchte oder ob er sie einpacken soll. Und den Kunden dann ggf. drauf hinweisen, dass er die Brötchentüte nächstes mal zur Wiederverwendung oder Entsorgung wieder mitbringen kann - oder, wenn ihm die 'Wiedermitnahme' nicht zumutbar ist, sie zu einem entsprechenden Entsorgungsunternehmen bringen kann. Aber ich glaube, hier geht's um den Buchversand [/quot]
Hier liegst du schon mal falsch. Ein Bäcker darf seinem Kunden nicht einfach ein Brötchen in die Hand geben. Das würde gegen die Lebensmittel-Verordnung verstoßen. Ich kenne auch keinen Bäcker, der seine Kunden darauf hinweist, dass die Brötchentüte im Laden wieder abgegeben werden darf. Ähnlich verhält es sich im Buchversand.
Der Verkäufer hat zur Zeit sicher zu stellen, dass seine Verpackung einer geordneten Wiederverwertung zuzuführen ist.
[quote="Yara"]Ganz so einfach ist das nicht, wie es bisher mit der neuen Verpackungsverordnung aussieht / dargestellt wird. Der Erstinverkehrbringer ist der, der die Verpackung zuerst in den Privathaushalt bringt, nicht der Hersteller, der sie an einen Zwischenhändler gleich welcher Art verkauft.[quote]
Hier liegt ein folgenschwerer Irrtum vor, yara. Der Erstinverkehrbringer ist
der, der die Vepackung zuerst in Verkehr bringt. Und das ist der, der die Verpackung zuerst in Deutschland verkauft, und nicht der, der sie zuerst in Deutschland verwendet.
Naja, nach bisheriger geltender Verpackungsverordnung kann der Bäcker theoretisch fragen, ob der Kunde die Brötchen so mitnehmen möchte oder ob er sie einpacken soll. Und den Kunden dann ggf. drauf hinweisen, dass er die Brötchentüte nächstes mal zur Wiederverwendung oder Entsorgung wieder mitbringen kann - oder, wenn ihm die 'Wiedermitnahme' nicht zumutbar ist, sie zu einem entsprechenden Entsorgungsunternehmen bringen kann. Aber ich glaube, hier geht's um den Buchversand [/quot]
Hier liegst du schon mal falsch. Ein Bäcker darf seinem Kunden nicht einfach ein Brötchen in die Hand geben. Das würde gegen die Lebensmittel-Verordnung verstoßen. Ich kenne auch keinen Bäcker, der seine Kunden darauf hinweist, dass die Brötchentüte im Laden wieder abgegeben werden darf. Ähnlich verhält es sich im Buchversand.
Der Verkäufer hat zur Zeit sicher zu stellen, dass seine Verpackung einer geordneten Wiederverwertung zuzuführen ist.
[quote="Yara"]Ganz so einfach ist das nicht, wie es bisher mit der neuen Verpackungsverordnung aussieht / dargestellt wird. Der Erstinverkehrbringer ist der, der die Verpackung zuerst in den Privathaushalt bringt, nicht der Hersteller, der sie an einen Zwischenhändler gleich welcher Art verkauft.[quote]
Hier liegt ein folgenschwerer Irrtum vor, yara. Der Erstinverkehrbringer ist
der, der die Vepackung zuerst in Verkehr bringt. Und das ist der, der die Verpackung zuerst in Deutschland verkauft, und nicht der, der sie zuerst in Deutschland verwendet.
Gemäss Zitat IHK von Kohagie (und auch von dort verlinkten Aussagen) im anderen Verpackungsverordnungsthread ist der Erst-Inverkehrbringer derjenige, der die Verpackung zuerst in den Privathaushalt bringt. Die gewerblichen Händeleien vorab interessieren keinen.blokk hat geschrieben: Hier liegt ein folgenschwerer Irrtum vor, yara. Der Erstinverkehrbringer ist
der, der die Vepackung zuerst in Verkehr bringt. Und das ist der, der die Verpackung zuerst in Deutschland verkauft, und nicht der, der sie zuerst in Deutschland verwendet.
Aber wie gesagt -
YaraDennoch ist davon auszugehen, dass seriöse und rennomierte Hersteller / Grosshändler sich ihrerseits um die Sache kümmern werden, sofern es denn mal ein neues Gesetz dazu gibt.
Bis dahin sollte man sich wirklich keine Gedanken über ungelegte Eier machen, geschweige denn ob ein Huhn oder eine Echse aus dem gefundenen Ei ausschlüpfen wird ...
Ich habe keine Ahnung, wie solch ein Dorftrottel an die Aufgabe der Beantwortung dieser brisanten Frage kam.Yara hat geschrieben:Gemäss Zitat IHK von Kohagie (und auch von dort verlinkten Aussagen) im anderen Verpackungsverordnungsthread ist der Erst-Inverkehrbringer derjenige, der die Verpackung zuerst in den Privathaushalt bringt. Die gewerblichen Händeleien vorab interessieren keinen.blokk hat geschrieben: Hier liegt ein folgenschwerer Irrtum vor, yara. Der Erstinverkehrbringer ist
der, der die Vepackung zuerst in Verkehr bringt. Und das ist der, der die Verpackung zuerst in Deutschland verkauft, und nicht der, der sie zuerst in Deutschland verwendet.
Fest steht jedenfalls, dass der Erstinverkehrbringer nicht der Verwender der Lupos ist, sondern der erste Verkäufer innerhalb Deutschlands.