Seite 1 von 3

Pflichtangaben gewerblich

Verfasst: Sa 9. Feb 2008, 00:11
von Yara
Hier die Pflichtangaben für gewerbliche Anbieter:

- Widerrufsbelehrung oder Rückgaberecht
- Verpackungsverordnung
- Impressum
- Datenschutzinformation
- Versandkosteninfo
- Bei den Preisen MwSt.-Hinweis & Versandkostenhinweis
- Vertragsinformation (wann und wie kommt der Vertrag zustande)
- Hinweis, wie die Bestellung / der Warenkorb vor dem Absenden geändert werden kann
- Vertragssprache

Kein Muss sind die AGB.

Yara

Empfehlung - Rat

Verfasst: Sa 9. Feb 2008, 01:04
von Kohagie
Empfehlung - Rat:jessikaxxl und http://www.sellerforum.de/

Verfasst: Sa 9. Feb 2008, 19:43
von b.s.morgentau
@Yara

wie ich dir schon im anderen Thread sagte, sind deine Informationen nicht vollständig. Aber du scheinst ja ganz über der Kritik zu stehen.

b.s.morgentau

Verfasst: Sa 9. Feb 2008, 20:02
von Mr.Manoon
Ich hau dann mal mit dem Hammer auf meinen Compi und geh dann zum Verkäufer und sage " isse kaputte", funktionierte nich. :shock:

Verfasst: Sa 9. Feb 2008, 20:31
von Yara
@ b.s.morgentau - Würdest Du bitte so nett sein, diesen neuen Thread mit der Übersicht nicht auch wieder zu schreddern ?

Danke !

Die Übersicht IST vollständig, und wenn Klärungsbedarf zu den einzelnen Punkten besteht, stell die entsprechenden Fragen bitte im entsprechenden Thema oder mach ein neues auf, wenn es noch keins gibt (aber nicht Verpackungsverordnung die 3. oder so, sondern erst mal lesen was es bereits so gibt).
Hier die Pflichtangaben für gewerbliche Anbieter:

- Widerrufsbelehrung oder Rückgaberecht
- Verpackungsverordnung
- Impressum
- Datenschutzinformation
- Versandkosteninfo
- Bei den Preisen MwSt.-Hinweis & Versandkostenhinweis
- Vertragsinformation (wann und wie kommt der Vertrag zustande)
- Hinweis, wie die Bestellung / der Warenkorb vor dem Absenden geändert werden kann
- Vertragssprache

Kein Muss sind die AGB.
Yara

Verfasst: Sa 9. Feb 2008, 22:58
von blokk
Nochmals :
Der Hinweis, wie eine Bestellung geändert werden kann, stellt BL vor der Abgabe einer Bestellung schon bereit. Wir als Verkäufer über BL brauchen uns deshalb darüber keinen Kopf machen.

Anders sieht das aus, wenn jemand einen Shop über eine andere URL betreibt. Dann muss es dem Käufer deutlich gemacht werden.

Verfasst: So 10. Feb 2008, 00:48
von Yara
Ergänzung zu blokk's Kommentar:

Bei Booklooker ist auch der Hinweis zu den Versandkosten jeweils beim Buch enthalten - sofern diese konkret eingegeben wurden.
Ein Muss ist, will man sich möglichst vor Abmahnungen diesbezüglich sicher wähnen, die Versandkosten exakt anzugeben.

Yara

Verfasst: So 10. Feb 2008, 00:51
von blokk
Yara hat geschrieben:Ergänzung zu blokk's Kommentar:

Bei Booklooker ist auch der Hinweis zu den Versandkosten jeweils beim Buch enthalten - sofern diese konkret eingegeben wurden.
Ein Muss ist, will man sich möglichst vor Abmahnungen diesbezüglich sicher wähnen, die Versandkosten exakt anzugeben.

Yara
Kann ich dir nur Recht geben. :wink:

Manche Händler sehen das wirklich zu relaxt.

Verfasst: So 10. Feb 2008, 18:22
von Tina
blokk hat geschrieben:Nochmals :
Der Hinweis, wie eine Bestellung geändert werden kann, stellt BL vor der Abgabe einer Bestellung schon bereit. Wir als Verkäufer über BL brauchen uns deshalb darüber keinen Kopf machen.
Das gleiche gilt doch auch für Ebay oder Amazon.

das ist doch alles total deutlich dort, wie bei BL.

Verfasst: So 10. Feb 2008, 19:12
von blokk
Tina hat geschrieben:
Das gleiche gilt doch auch für Ebay oder Amazon.

das ist doch alles total deutlich dort, wie bei BL.

Richtig. Die Urteile, die in dieser Sache herangezogen wurden, bezogen sich auf tatsächliche Web-Shops und nicht auf die sogenannten "Shops" innerhalb der Verkaufsportale.
Ein "richtiger" Web-Shop unterliegt in seiner Gestaltung zu 100% dem Shop-Betreiber. Entsprechend groß sind dadurch die Möglichkeiten, den Shop zu gestalten. Dazu gehört natürlich auch das Plazieren der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise und Belehrungen.

Der Betreiber eines sogenannten "Shops" hier bei BL oder anderswo hat diese Möglichkeiten nicht. Er kann garnicht Texte einbauen, für die keine Eingabemaske gibt. Und er sollte tunlichst vermeiden, einen artfremden Text in die vorgegebenen Masken einzugeben. Das wäre dann schon ein sicherer Abmahngrund.

In einem anderen Thread wurde ein ähnliches Thema angeschnitten: Die Bekanntgabe, ob und wie lange Vertragsdaten gespeichert werden und ob sie der Kunde einsehen kann.
Es wurde ein Urteil zitiert, dass von einem Kosmetikhersteller mit eigenem Web-Shop handelt. Und selbstverständlich konnte das Unternehmen dazu verurteilt werden, seinen Web-Shop so zu gestalten, dass der Shop den gesetzlichen Auflagen entspricht.
Das lässt sich aber nun mal nicht auf die Shops hier und anderswo übertragen.


Ich empfinde es als eine sehr angenehme und konstruktive Nachwehe der unseligen Abmahnungen, dass die Leser dieses Forums endgültig aufgewacht sind und sich ernsthafte Gedanken über ihren Web-Auftritt machen. Auf anderen Foren wird immer noch abgewunken oder sogar die virtuelle Keule geschwungen, wenn das Thema "mögliche Abmahnung" auch nur angeschnitten wird. Liegt vielleicht daran, dass Buchhändler und -liebhaber doch die besonnenere Spezie der Gattung "Mensch" ist. :lol:

Wir sollten uns aber auch nicht kirre machen mit Urteilen, die zwar eigentlich richtig, aber in keiner Weise auf uns anwendbar sind.

Verfasst: So 10. Feb 2008, 19:22
von Kohagie
blokk hat geschrieben:
Tina hat geschrieben:
Das gleiche gilt doch auch für Ebay oder Amazon.

das ist doch alles total deutlich dort, wie bei BL.

Richtig. Die Urteile, die in dieser Sache herangezogen wurden, bezogen sich auf tatsächliche Web-Shops und nicht auf die sogenannten "Shops" innerhalb der Verkaufsportale.
Ein "richtiger" Web-Shop unterliegt in seiner Gestaltung zu 100% dem Shop-Betreiber. Entsprechend groß sind dadurch die Möglichkeiten, den Shop zu gestalten. Dazu gehört natürlich auch das Plazieren der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise und Belehrungen.

Der Betreiber eines sogenannten "Shops" hier bei BL oder anderswo hat diese Möglichkeiten nicht. Er kann garnicht Texte einbauen, für die keine Eingabemaske gibt. Und er sollte tunlichst vermeiden, einen artfremden Text in die vorgegebenen Masken einzugeben. Das wäre dann schon ein sicherer Abmahngrund.

In einem anderen Thread wurde ein ähnliches Thema angeschnitten: Die Bekanntgabe, ob und wie lange Vertragsdaten gespeichert werden und ob sie der Kunde einsehen kann.
Es wurde ein Urteil zitiert, dass von einem Kosmetikhersteller mit eigenem Web-Shop handelt. Und selbstverständlich konnte das Unternehmen dazu verurteilt werden, seinen Web-Shop so zu gestalten, dass der Shop den gesetzlichen Auflagen entspricht.
Das lässt sich aber nun mal nicht auf die Shops hier und anderswo übertragen.


Ich empfinde es als eine sehr angenehme und konstruktive Nachwehe der unseligen Abmahnungen, dass die Leser dieses Forums endgültig aufgewacht sind und sich ernsthafte Gedanken über ihren Web-Auftritt machen. Auf anderen Foren wird immer noch abgewunken oder sogar die virtuelle Keule geschwungen, wenn das Thema "mögliche Abmahnung" auch nur angeschnitten wird. Liegt vielleicht daran, dass Buchhändler und -liebhaber doch die besonnenere Spezie der Gattung "Mensch" ist. :lol:

Wir sollten uns aber auch nicht kirre machen mit Urteilen, die zwar eigentlich richtig, aber in keiner Weise auf uns anwendbar sind.
fürchterlich gell!

Tipp!
jessikaxxl per PM und http://www.sellerforum.de/
und
http://www.fdp91093.de/neu_und_aktuell/ ... tuell.html
etwas nach unten scrolen
und
http://www.frag-einen-anwalt.de/default ... taGiessler
Tipp!

Verfasst: So 10. Feb 2008, 19:36
von Yara
blokk hat geschrieben: Richtig. Die Urteile, die in dieser Sache herangezogen wurden, bezogen sich auf tatsächliche Web-Shops und nicht auf die sogenannten "Shops" innerhalb der Verkaufsportale.
Ein "richtiger" Web-Shop unterliegt in seiner Gestaltung zu 100% dem Shop-Betreiber. Entsprechend groß sind dadurch die Möglichkeiten, den Shop zu gestalten. Dazu gehört natürlich auch das Platzieren der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise und Belehrungen.

Der Betreiber eines sogenannten "Shops" hier bei BL oder anderswo hat diese Möglichkeiten nicht. Er kann garnicht Texte einbauen, für die keine Eingabemaske gibt.
Jetzt steh ich auf dem Schlauch - Urteile herangezogen ?

Und nur noch mal zur Klarstellung. Die Pflichtangaben eines gewerblichen Verkäufers sind immer und überall dieselben, ganz gleich ob die Verkaufsplattform entsprechende Möglichkeiten bietet. Ebay rafft sich erst jetzt auf, um die notwendigen Möglichkeiten zu schaffen. Und die bisherigen Abmahnwellen bzgl. Ebay-Anbietern eben wegen solcher Verstösse sind hinreichend bekannt. Bei Amazon ist die Sache absolut mangelhaft - Leidtragender ist aber letztendlich der gewerbliche Verkäufer, da er vollständig verantwortlich ist, auch wenn ihm seitens der Verkaufsplattform die Möglichkeiten, seinen Pflichten nachzukommen, gar nicht gegeben werden.
Auch bei Booklooker ist es schwierig, alle notwendigen Informationen unterzubringen.

Es macht keinen Sinn (d.h. niemand hat was davon) abzuwinken und zu sagen - aus dem und dem Grund betrifft dieses oder jenes die Booklooker-Verkäufer nicht. Sinn macht hier nur aufzuzeigen, welche der eingangs genannten Pflichtangaben bereits wie berücksichtigt sind, so dass man sich - gegenwärtig - darum nicht weiter kümmern muss.

Sinn dieser Auflistung ist der, dass in allen Threads ständig dieselben Fragen wieder und wieder aufgetaucht sind, welche Angaben denn der gewerbliche Verkäufer nun in welcher Form und an welcher Stelle konkret machen muss.
Diese sind also hiermit gelistet. Bleibt damit jedem selbst überlassen seinen Auftritt - egal wo - dahingehend zu überprüfen.
Wenn dabei einzelne Punkte bereits von Booklooker berücksichtigt sind - um so besser.
Da sich die geltenden Regeln aber jederzeit ändern können ist es sinnvoll, die entsprechenden Pflicht-Rahmenpunkte für sich stets parat zu haben, denn niemand weiss vorab, ob nach einer solchen Änderung die berücksichtigten Punkte noch ausreichen.

Ausserdem - ich kann hier nur von mir ausgehen, spricht nichts dagegen, wenn ich für meinen Teil alles Notwendige erfülle, ganz gleich ob die Verkaufsplattform das in einigen Fällen auch tut. Im Gegenteil. Da, wie wir gehört haben, die Abmahnerei ihr neues Schlachtfeld Buchhandel gerade erst entdeckt hat.
Das kann und soll natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Yara

Verfasst: So 10. Feb 2008, 20:05
von Tina
Yara, dann bleibt mir nichts anderes übrig als einen Anwalt zu beauftragen. Denn ich sehe mich nicht in der Lage folgende Punkte in meine Angebote mit aufzuführen:

- Vertragsinformation (wann und wie kommt der Vertrag zustande)
- Hinweis, wie die Bestellung / der Warenkorb vor dem Absenden geändert werden kann

Und falls ich es doch mit aufführen könnte, wer weiß ob es dann korrekt wäre.

Ich ich bin mir sicher, daß die wenigsten gewerblichen Händler o.g. Punkte mit aufgeführt haben. Oder ???

"Ebay rafft sich erst jetzt auf, um die notwendigen Möglichkeiten zu schaffen. "

Welche Möglichkeiten meinst Du damit ?

Verfasst: So 10. Feb 2008, 20:17
von Yara
Tina hat geschrieben:Ich ich bin mir sicher, daß die wenigsten gewerblichen Händler o.g. Punkte mit aufgeführt haben. Oder ???
Wenn das ausschlaggebend wäre, könnten sich alle entspannt zurücklehnen ...
Es ist aber schlicht und einfach deren Problem, wenn die gewerblichen Händler unnötige Risiken eingehen.
"Ebay rafft sich erst jetzt auf, um die notwendigen Möglichkeiten zu schaffen. "

Welche Möglichkeiten meinst Du damit ?
Ich hab mit Ebay selbst nichts mehr am Hut, habe nur über wortfilter.de und sellerforum.de mitbekommen, dass für die notwendigen Angaben der Verkäufer jetzt Eingabefelder geschaffen werden / worden sind, die dann auch entsprechend angezeigt werden.

Zu Booklooker - da muss man halt alle vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um zumindest fast alles (das risikobehaftetste) unterzubringen, das erläutere ich aber aus hoffentlich verständlichen Gründen nicht konkret hier im Forum.
In irgendeinem Thread hatte Antje das Thema schon mal angeschnitten, da sind auch einige Hinweise und Möglichkeiten zu finden.

Yara

Re: Pflichtangaben gewerblich

Verfasst: So 10. Feb 2008, 22:36
von Yara
Yara hat geschrieben:Hier die Pflichtangaben für gewerbliche Anbieter:

- Widerrufsbelehrung oder Rückgaberecht
- Verpackungsverordnung
- Impressum
- Datenschutzinformation
- Versandkosteninfo
- Bei den Preisen MwSt.-Hinweis & Versandkostenhinweis
- Vertragsinformation (wann und wie kommt der Vertrag zustande)
- Hinweis, wie die Bestellung / der Warenkorb vor dem Absenden geändert werden kann
- Vertragssprache

Kein Muss sind die AGB.

Yara
Ergänzung:
Hinweis zur Vertragsspeicherung

:evil:
Yara