§ 3.2 BGBInfoV Speicherung des Vertragstextes

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Yara
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Beitrag von Yara »

Yumo hat geschrieben:@ Yara: unsere Beiträge haben sich überschnitten.
BL bietet doch den Service, daß man sich sämtliche Käufe/Verkäufe inkl. der Daten des Handelspartners anzeigen lassen kann. Muß dann überhaupt etwas auf dem PC gespeichert oder ausgedruckt werden? Das Gleiche gilt doch auch für den Käufer, der sich das ebenfalls anzeigen lassen kann.
Ich denke, es macht alles nur noch komplizierter und unübersichtlicher, wenn all das als Info ins Impressum oder die AGBs soll. Wie des öfteren gesagt wurde: je mehr drin steht, umso mehr gibt es, wofür man abgemahnt werden kann.
Hi Yumo,

ob und wie das kommuniziert werden muss und das ganze drumherum weiss ich nicht.
Ich weiss nur um die Aufbewahrungspflichten eines jeden Gewerbetreibenden wie ich sie genannt habe, zu der Kompliziertheit und Unübersichtlichkeit äussere ich mich nicht mehr, es ist einfach nicht moralisch menschlich etc. zu betrachten sondern juristisch.

Ich habe also, weil es gerade angesprochen wurde (Zitat b.s. morgentau: "... da ich den Vertragstext nicht speichere (außer kurz in meinem E-Mail Ordner)"), die Infos zur steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht hier noch ergänzt.

Yara
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Sag mal, was macht ihr hier eigentlich, das ist ja nicht auszuhalten.
Diese Datenspeicherklausel steht überall wo man hinschaut, auf jeder Rechnung, im Netz und weiß nicht wo.
Das kopieren von diesem blabla kann jeder Dreijährige.
Ich persönlich hatte diesen Text, hab den aber ins Klo gespült.
Was soll ich mit dem ganzen Plunder, sobald es ein neues Urteil gibt fängt jeder Looser an den Fehler in diesem Text im Netz zu googeln und Briefe zu schreiben die der OGV dann verteilt.
Worum geht es denn eingentlich ?
Ihr speichert mit der Rechnung eine Adresse ab die in jedem Telefonbuch steht.
Wie soll man denn einen Wettbewerbsvorteil erreichen wenn man in den AGB nicht schreibt das man diesen Telefonbucheintrag irgendwann löscht oder nicht.
Sollte mir jemand anhand eines neuen Urteils etwas anderes beweisen widerrufe ich und behaupte das Gegenteil.
Und genau solange kommt mir keine Datenschutzklausel ins Haus oder ins Netz, weil es besser ist etwas was man nicht wirklich versteht eben nicht zu haben.
Siehe Rostocker Anwälte: Besser keine VerpackV wie eine Falsche.
Das Abmahnrisiko ist mit VerpackV höher !!
Es sei denn jessicaxxl postet was anderes, der ist ja wohl der einzige der da durchblickt.
Yara
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Beitrag von Yara »

Mr.Manoon hat geschrieben: Wie soll man denn einen Wettbewerbsvorteil erreichen wenn man in den AGB nicht schreibt das man diesen Telefonbucheintrag irgendwann löscht oder nicht.
Eben - wenn der Hinweis fehlt, ist es allenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

Yara
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Schreibt doch einfach:
Nach erfolgter Zahlung werden ihre Daten umgehend gelöscht, schönen Gruß, das Sandmännchen.

Mal ehrlich, wer macht sich die Mühe die Kundenadressen zu löschen, ich weiß gar nicht wie das geht...
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b.s.morgentau
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Beitrag von b.s.morgentau »

@Yara,

mit Steuerrecht, Versteuerung und daraus resultierenden Aufbewahrungspflichten bin ich soweit noch wenig in Berührung gekommen (ich bin Kleinhändler), das muss ich noch mal nachschlagen.

b.s.morgentau
Etwas Eigenwerbung muss sein :D b.s.morgentau Bücher
Yara
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Beitrag von Yara »

Mr.Manoon hat geschrieben:Schreibt doch einfach:
Nach erfolgter Zahlung werden ihre Daten umgehend gelöscht, schönen Gruß, das Sandmännchen.

Mal ehrlich, wer macht sich die Mühe die Kundenadressen zu löschen, ich weiß gar nicht wie das geht...
Wiederholung: Einen kurzen, bündigen Text zum Datenschutzhinweis findet man bei Interesse / Bedarf im Sellerforum.

Wen's nicht interessiert, möge es einfach sein lassen und nicht Für und Wider argumentieren, bringt nichts.

Yara
Yara
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Beitrag von Yara »

b.s.morgentau hat geschrieben: (ich bin Kleinhändler)
Gilt für jeden Gross- und Klein-Gewerbetreibenden und ist dann relevant, falls mal eine Steuerprüfung stattfindet, was ja gar nicht sein muss.
Wenn aber doch, kann sich der Aufbewahrungspflicht Gross und Klein nicht entziehen.

Yara
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Das ist doch alles unlogisch.
Rechnungen mit Kundenadressen habe ich hier kistenweise, dann kann ich ja dem Finanzamt sagen das ich die nach 6 Monaten vernichtet habe weil es der Datenschutz so verlangt...
Toll, damit bin ich dann ja fein raus. :lol: :lol: :lol:
Yara
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Beitrag von Yara »

Mr.Manoon hat geschrieben:Das ist doch alles unlogisch.
Ganz neue Erkenntnis ...
Dann überlass doch diese Diskussion einfach denen, die Fragen und Klärungsbedarf dazu haben und auch, was sie mit den erhaltenen Informationen anfangen.

Es ist echt unglaublich, wie jeder, der über unlogische, unnachvollziehbare Regeln, Gesetze, Urteile, Verordnungen informiert, versucht wird platt zu argumentieren, als würden diese unlogischen und unliebsamen Worte von ihm selbst stammen.

Niemand MUSS etwas davon beachten, aber JEDER hat das Recht, informiert zu sein und sich zu erkundigen und entsprechend Informationen weiterzugeben.

Lass es einfach dabei und mach mal nen Punkt bzgl. eigener persönlicher Wertungen der Absurditäten auf jeden Hinweis folgend.


Yara
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

@yara
Du hast ja recht, es lesen aber auch andere mit, die wissen dann überhaupt nicht mehr worum es geht und dann wird das hier alles unglaubwürdig.
Worauf ich eigentlich hinaus möchte ist das man sich vielleicht zuerst mal fragt was dieses geheimnisvolle Etwas "Kundendaten" denn eigentlich ist. Ist es der Name im Zusammenhang mit Adresse und der Art der Literatur die bestellt wird oder wie ?
Geht es um das verbreiten dieser Daten oder geht es eher um Kreditkarteninformationen und IP Adressen u.ä.
Worum geht es denn überhaupt. Wie willst du etwas lesen wenn du das ABC nicht beherrscht.
Also wenn du gar nicht weißt was du genau löschen sollst dann ist es doch unsinnig darüber zu debattieren wann du das was du nicht weißt löschen müßtest.
Yara
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Beitrag von Yara »

Mr.Manoon hat geschrieben:@yara
Du hast ja recht, es lesen aber auch andere mit, die wissen dann überhaupt nicht mehr worum es geht und dann wird das hier alles unglaubwürdig.
Worauf ich eigentlich hinaus möchte ist das man sich vielleicht zuerst mal fragt was dieses geheimnisvolle Etwas "Kundendaten" denn eigentlich ist. Ist es der Name im Zusammenhang mit Adresse und der Art der Literatur die bestellt wird oder wie ?
Geht es um das verbreiten dieser Daten oder geht es eher um Kreditkarteninformationen und IP Adressen u.ä.
Worum geht es denn überhaupt. Wie willst du etwas lesen wenn du das ABC nicht beherrscht.
Also wenn du gar nicht weißt was du genau löschen sollst dann ist es doch unsinnig darüber zu debattieren wann du das was du nicht weißt löschen müßtest.
;-)

Ich muss gar nicht alles verstehen und nicht alles wissen (könnte krank machen).

Ich bekam bereits mehrfach Emails / Briefe von Kunden mit der Bitte bzw. Aufforderung, ' gem. §xyz meiner Pflicht nachzukommen, alle persönlichen Daten unverzüglich zu löschen und den Kunden entsprechend darüber zu informieren. Soviel zu den 'Telefonbucheinträgen' und der Paranoia einiger - weniger, aber existenter - Menschen, ihre persönlichen Daten könnten für was auch immer missbraucht werden.

Komme ich der Löschungspflicht nach, stehe ich natürlich damit in Konflikt zur Aufbewahrungspflicht.

Also hab ich ne Excel-Tabelle als Protokoll angelegt, in der solche Dinge chronologisch gelistet werden. Und - selbst wenn ich alle Kundendaten lösche, kann ich dennoch nicht die Rechnung vernichten, die ich ja für die Steuererklärung benötige.

Wenn nun noch jemand weiss, um was es geht, spendiere ich eine Flasche von jessikaxxl's Maggi, auch wenn er alle Wetten sicher gewinnt, er wird eine einzige Flasche sicher gerne abtreten.

Noch Fragen zur Logik o.ä. ?

Es nutzt nichts, man kann nur die Gesetze und Pflichten aufzählen, jeglicher Versuch das alles im Gesamten zu verstehen und nachvollziehen zu können muss kläglich scheitern.

Also - um zum Thema zurückzukommen, die Datenschutzinformation ist Pflicht, aber nach bisherigem Erkenntnisstand nicht abmahnfähig. Die Info zur Speicherung des Vertragstextes ist lt. jessikaxxl Pflicht. Unabhängig von beidem (wobei diese beiden Punkte auch nichts direkt miteinander zu tun haben) gibt es eben noch eine steuerrechtliche Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen, die aber ebenfalls natürlich nichts mit dem UWG zu tun hat.

Angenehme Nachtruhe allerseits - Yara
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

:roll:
hanischu
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

Was spricht denn dagegen, unter "Zusatztext eingeben" folgendes zu schreiben:
Informationen für den Käufer

Der Inhalt dieses Angebotes (Vertragstext) wird nach dem Kauf von mir gespeichert und kann vom Käufer angefordert werden. Darüberhinaus sind diese Daten auch vom Käufer in dessen persönlichem Bereich bei booklooker unter "Mein Depot - Käufe/Verkäufe" abrufbar.

Wenn Sie einen bereits im Warenkorb befindlichen Artikel nicht kaufen möchten, können Sie ihn durch einen Mouseklick auf die Schaltfläche "löschen" wieder aus Ihrer Auswahl entfernen, bevor Sie zur Bestellung gehen.
Ich habe das jetzt erstmal so gemacht.

Wäre doch gelacht, wenn wir uns von diesen Schildbürgern verwirren lassen würden.

Wenn ich Rechnungen schreibe und diese 10 Jahe lang aufbewahre, dann muß ich selbstverständlich die Bestell-emails nicht 10 Jahre lang archivieren.
Etwas anderes ist das mit den elektronischen Rechnungen mit Signatur wegen der Umsatzsteuererklärung, die sollte man auf CD brennen und ordentlich beschriften. Hauptsache, es gibt dann in 10 Jahren noch CD-Laufwerke, die das lesen können. Wenn ich überlege, daß vor 10 Jahren noch 5 1/2-Zoll-Disketten in Gebrauch waren...
Kapuzinerkresse
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Registriert: Di 29. Jan 2008, 13:44

Beitrag von Kapuzinerkresse »

hanischu hat geschrieben:Was spricht denn dagegen...
Das ist zu einfach... :wink:

Jeder hier sollte sich erstmal klarmachen: Eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht. Für niemanden, nicht für Privatverkäufer und auch nicht für Gewerbliche.
Die Frage, die sich jeder stellen muß, ist die, welches Risiko er bereit ist zu tragen. Je mehr er die 100%-Sicherheit anstrebt, desto mehr Aufwand muß er betreiben, desto mehr Zeit muß er investieren, desto weniger Zeit findet er für den wesentlichen Teil seines Geschäfts. Und das Schlimme: Er wird nie die 100% erreichen.

Gehen wir doch einfach mal davon aus, daß jemand wirklich ein 100% sicheres Angebot erstellt. In den ersten zwei Jahren ihrer Amtszeit hat die große Koalition 658 Gesetze verabschiedet. Vorausgesetzt es geht mit dieser "Schlagzahl" weiter, wer will ständig seine Angebote auf die Veränderungen überprüfen?
Wer nicht bereit ist ein gewisses Risiko zu tragen, der sollte besser heute als morgen seine Verkaufstätigkeit einstellen. Er erspart sich schlaflose Nächte, Magengeschwüre und sollte sich eingestehen, daß er als Unternehmer nicht geeignet ist.
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gildenhaus
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Registriert: Do 22. Sep 2005, 16:10

Beitrag von gildenhaus »

@ hanischu

Ich finde deinen Text gut und würde ihn gern so übernehmen. Erhebst du Urheberrechte darauf oder kann ihn so verwenden?
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