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Verfasst: Do 6. Mär 2008, 18:57
von Kohagie
Sorry
ich habe das hier mit gelesen und schon das Eingangsposting nicht recht verstanden.
Impressum auf einer Rechnung?

Eine Rechnung ist doch ein briefartiger Vordruck oder so oder nicht?

Was ist den dass Impressum oder aus was besteht es:
Name, Adresse, Telefon, Mail, Steuernummer soweit vorhanden, Webadresse (nicht zwingend aber werbewirksam)
und selbiges steht doch auf nahezu jedem Briefbogen und Rechnung.

Auf der Rechnung, steht noch Rechnung drauf, dann vielleicht eine Auftragsnummer, Bestelldatum, vielleicht eine fortlaufende Rechnungsnummer, vielleicht eine Kundennummer, dann die Widerrufsbelehrung, das mit der Verpackung, ganz wichtig: der Preis, das Rechnungsdatum und dann ob mit Steuer oder ohne und warum ohne.

Man kann sich auch an Rechnungen orientieren die man durch unterschiedliche Eigenbestellungen tätigt.
Also z.B. bei A..... oder einem renomierten, bekannten Versandhaus O..., Q...., N.... oder so.

Wenn mein´s hier überflüssig war oder ist entschuldigung
wenns jemanden hilft ist das meine heutige gute Tat

Verfasst: Do 6. Mär 2008, 19:01
von coma
@ Kohagie: Rechnung ist Kommunikation mit Kunden, daher die ganze Geschichte wg. Verbraucherrecht anzuwenden ist, so kenn ich das jedenfalls.

Ust-Id ist prima. Obwohl ich gerade woanders einen Thread gelesen habe, daß die angeblich die Steuernummer doch nicht ersetzen soll.
Und da hieß es, die Steuernummer gehöre zum Impressum, weil sich an
den ersten Ziffern die Unternehmenform erkennen lasse. Die wäre
dann alternativ statt Handelsregistereintrag.

Das Problem ist, ich habe heute gerade mit meinem Finanzamt telefoniert.
Es genügt, sich mit Nachnamen zu melden, und die Steuernummer anzugeben, und schon kannst Du munter über alles plaudern, ohne weitere Überprüfung Deiner Identität.

Daher die Frage, muß die Steuernummer auch auf Kleinrechnungen, oder nicht. Üblicherweise bekommt aber auch jeder Online-Händler ohne Probleme eine Ust-Id.Nr., der Hinweis, daß ebay oder amazon in Luxemburg sind, genügt.

Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 07:56
von Fjodorson
Halllo!

mir ist was aufgefallen. wenn man diesen link hier klickt:
hanischu hat geschrieben:
Hier ist eigentlich alles bestens erklärt:

http://www.akademie.de/existenzgruendun ... ungen.html

, dann liest man unter anderem auch das hier:"Sofern Sie nur mit privaten Endverbrauchern Geschäfte machen, müssen Sie grundsätzlich gar keine Rechnung ausstellen. "


heißt das, was ich meine, dass es heißt?
Nämlich dass ich im endeffekt nur Rechnungen schreiben muss, wenn ich mit einem Gewerblichen Handle?

gruß


Fjodorson

Verfasst: Mo 20. Okt 2008, 15:18
von Fjodorson
*schubs*