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Neue Post von RA Ehrhardt

Verfasst: Do 28. Feb 2008, 14:33
von Hermeline
Ich bin ein von der Abwahnwelle im Dezember betroffener Privatanbieter und habe wie von den Booklooker-Anwälten empfohlen das entsprechende Schreiben an die RA geschickt. Nun kam heute wieder Post, in dem abgestritten wird, dass ich Privatanbieter bin und deswegen noch mal die Zusendung der Unterlassungserklärung verlangt wird. Wer ist noch betroffen und wie sollte man nun reagieren???

Verfasst: Do 28. Feb 2008, 15:00
von antje
Hallo, Hermeline!

Schau mal in den superlangen Thread - so ca. ab Seite 162 - da findest du noch ein paar Betroffene, denen es so ging wie dir und dazu auch ein paar Tipps, wie man vorgehen sollte (glaube ich mich erinnern zu können!)

Viel Glück!

Verfasst: Do 28. Feb 2008, 15:33
von Hermeline
Hallo Antje,

vielen Dank für den Hinweise. Ich habe mir noch mal den langen Threat angeschaut, aber der ist leider sehr unübersichtlich geworden. Außerdem scheinen sich da überwiegend Händler zu tummeln, so dass ich da als Privater nicht immer ganz mitkomme. Außerdem werden dort inzwischen viele Themen angeschnitten, so dass man nach einer passenden Antwort lange suchen muss. Von daher wäre ich echt froh, wenn ich einen konkreten Tipp bekommen könnte.

Re: Neue Post von RA Ehrhardt

Verfasst: Do 28. Feb 2008, 16:19
von hanischu
Hermeline hat geschrieben: Nun kam heute wieder Post, in dem abgestritten wird, dass ich Privatanbieter bin und deswegen noch mal die Zusendung der Unterlassungserklärung verlangt wird. Wer ist noch betroffen und wie sollte man nun reagieren???
Hallo Hermeline,

wenn Du tatsächlich "die" Hermeline mit einem einzigen Buchverkauf seit 2006 bist, dann kannst Du getrost dem im anderen Forum gegebenen Ratschlag folgen: gelesen, gelacht, gelocht. Dann bist Du wirklich Privatanbieter und kannst nicht abgemahnt werden.
Andere Betroffene waren Dawson und ronsericsson, die hatten diesen neuen Brief auch bekommen.

Re: Neue Post von RA Ehrhardt

Verfasst: Do 28. Feb 2008, 16:41
von Hermeline
hanischu hat geschrieben:wenn Du tatsächlich "die" Hermeline mit einem einzigen Buchverkauf seit 2006 bist, dann kannst Du getrost dem im anderen Forum gegebenen Ratschlag folgen: gelesen, gelacht, gelocht. Dann bist Du wirklich Privatanbieter und kannst nicht abgemahnt werden.
Andere Betroffene waren Dawson und ronsericsson, die hatten diesen neuen Brief auch bekommen.
Nein, leider bin ich nicht DIE Hermeline, sondern hatte zum Zeitpunkt der Abmahnung ca. 650 Bücher im Angebot und ca. 1.700 Verkäufe seit 2001. Ich bin aber tatsächlich privat, habe damals eben angefangen, wegen Platzmangel meine umfangreiche Buchsammlung aufzulösen, meine Mutter hat auch ausgemistet und so kam viel zusammen. Inzwischen kaufe ich eben regelmäßig Bücher - lese oft 2-3 Bücher die Woche - und stelle sie dann wieder rein, weil ich kein Buch ein zweites Mal lese...

Verfasst: Do 28. Feb 2008, 18:05
von merlina22
Stand in Deinem Brief was von wettbewerbsrechtlicher Verstoß, wettbewerbsvorteile, Schutz der Jugend vor jugengefährdenden Schriften, etc

Abmahnungsberechtung duch Firma Treuplan GmBH ( Mandantschaft ist zur Abmahnung berechtigt. Sie hat ihren Sitz in Bonn und nimmt am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr durch Veräußerung von antiquarischen Büchern an eine Vielzahl an Endabnehmern teil...)

Dann hast du den Standardbrief bekommen. Lass Dich nicht kirre machen, die sieht nur Ihre Felle davonschwimmen.
Nicht vergessen, ein Wettbewerbsverstoß zwischen Privat und Händler ist nicht möglich, da der Private (sofern er wirklich Privat ist) in keinem Wettbewerbsverhältnis zum Händler steht.
Der Private KANN NICHT aufgrund eines Wettbewerbverstoßes abgemahnt werden.Was anderes ist die Tatsache, das du ein indiziertes Buch angeboten hast. Das ist aber strafrechtlich relevant und nicht wettbewerbsrechtlich.
Ausserdem solltest du dich mal bei Blokk melden, die Staatsanwaltschaft Bonn sucht nämlich nach Privatanbietern, die den Anhang der Treuplan bekommen haben.
LG

Verfasst: Do 28. Feb 2008, 19:16
von Mr.Manoon
Bis wann möchte Tante Christine denn die UE haben ?
Es ist wohl noch Zeit, warte mal bis jessicaxxl ansprechbar ist.
Im Grunde genommen brauchst du gar nichts tun, die haben es anscheinend noch nicht gemerkt das alles was aus Overrath kommt heiße Luft ist. Vielleicht können die bis zum gerechten Ende noch Scherereien veranstalten, falls du dich absichern möchtest kannst du die UE nach Bad Homburg schicken, auf keinen Fall nach Overrath und auf überhaupt keinen Fall die Original UE.
Also ich glaube du brauchst gar nichts zu tun, auf jeden Fall kannst du mit der Entscheidung bis zum letzten Tag warten.
Falls du doch was tust kannst du Tante Christine noch am Stichtag ein Fax zukommen lassen und das Schriftliche dann Tage nach dem Termin. (Also das Overrath nichts bekommt sondern Bad Homburg)
Wenn die erstmal auf dem Boden der Tatsachen ankommen wird das einen ziemlichen Knall geben.... :P

Verfasst: Do 28. Feb 2008, 19:40
von Mr.Manoon
@merlina22
Mit deinen Ausführungen zu privat und gewerblich begibst du dich wettbewerbsrechtlich auf dünnes Eis, es wurden bereits genügend Urteile hier im Forum veröffentlicht die zeigen das wettbewerbsrelevantes Handeln schon in Fällen mit viel weniger Verkaufaktivitäten angenommen werden kann und das jedes Gericht das wieder anders sieht.
R. hat keine Aktivlegitimation und befindet sich ohnehin in feiem Fall, die versuchen noch zu retten was zu retten ist, da gibt es aber nichts mehr was noch zu retten ist. Das sind einfach Scheinatacken, anders wissen die sich nicht mehr zu helfen, es sei denn die haben das noch nicht mal gemerkt.

Verfasst: Do 28. Feb 2008, 20:38
von Hermeline
Mr.Manoon hat geschrieben:Bis wann möchte Tante Christine denn die UE haben ?
....., falls du dich absichern möchtest kannst du die UE nach Bad Homburg schicken, auf keinen Fall nach Overrath und auf überhaupt keinen Fall die Original UE.
Also ich glaube du brauchst gar nichts zu tun, auf jeden Fall kannst du mit der Entscheidung bis zum letzten Tag warten.
Falls du doch was tust kannst du Tante Christine noch am Stichtag ein Fax zukommen lassen und das Schriftliche dann Tage nach dem Termin. (Also das Overrath nichts bekommt sondern Bad Homburg)
Wenn die erstmal auf dem Boden der Tatsachen ankommen wird das einen ziemlichen Knall geben.... :P
Im Brieftext steht der Termin 15.02. (Blödsinn, da der Brief erst am 25.2. geschrieben wurde), aber unten steht "Ihrer abschließenden Stellungnahme sehe ich bis zum 14.03.2008 entgegen".

Nun stehe ich aber etwas auf dem Schlauch wegen Overrath und Bad Homburg. Wer sitzt denn in Bad Homburg? Offensichtlich bin ich doch nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand. Nach der ganzen Aufregung im Dezember, war ich zwischenzeitlich einfach nur froh, als vor allem ich selbst ein bisschen zur Ruhe kam...

Und welche Unterlassungserklärung sollte ich am besten schicken, wenn ich es dann mache. Der Brief kam ja auch ganz normal mit der Post - könnte theoretisch also auch gar nicht angekommen sein!

KUXTU HIER

Verfasst: Do 28. Feb 2008, 20:57
von Dawson

Verfasst: Do 28. Feb 2008, 21:27
von Mr.Manoon
Zuerst mal hast du über 2 Wochen Zeit, bis dahin wird hier jemand wissen was von dem Schreiben zu halten ist und ob überhaupt reagiert werden muß. Mit den Einzelheiten der Möglichkeiten auf was für spinnerte Ideen die Gegenseite noch kommen könnte kenne ich mich nicht aus.
Schlußendlich kann man nach einem Obsiegen unsererseits wohl alle UE's anfechten, die werden dann wohl alle noch dieses Jahr ungültig da sie unter falschem Vorwand gefordert wurden (also so habe ich das verstanden).
Falls die uns überhaupt noch nerven können kannst du die UE eben nicht an E schicken sondern an die Wettbewerbszentrale, dazu gibt es eindeutige Urteile an denen nicht zu rütteln ist. Ausserdem wird die UE deutlich modifiziert, das Schreiben steht hier irgendwo im Forum.
Im Moment brauchst du das nicht, ich habe diese modifizierte UE erst am Stichtag per Fax versand, das war völlig ausreichend.
Also das Schreiben ins Klo zu spülen ist wohl nicht das richtige, sich zur Zeit darüber einen Kopf zu machen oder beunruhigt zu sein ist noch weniger angebracht.
Bis zum 14.03.2008 wird sich noch eine ganze Menge tun, soviel kann ich jetzt schon sagen.
(Es tut sich was im Staate Dänemark :lol: )

Verfasst: Do 28. Feb 2008, 22:34
von blokk
Keine Panik, hermeline.

Kann gut sein, dass die betreffenden RAs bis zu dem Zeitpunkt andere Probs haben.

Es tut sich was auf vielen Ebenen.

Selbstverständlich sollten aber alle Betroffenen die Lektion gelernt haben:

Anbieter mit umfangreichem Bestand bieten zwar privat an, unterliegen aber den Richtlinien des Verbraucherschutzes.

Impressum
Widerrufsbelehrung -und damit auch volle Kostenerstattung des Kaufs bei Rücksendung-
und -last not least- Angabe der Versandkosten am Artikel.

Verfasst: Do 28. Feb 2008, 23:25
von merlina22
Mr.Manoon hat geschrieben:@merlina22
Mit deinen Ausführungen zu privat und gewerblich begibst du dich wettbewerbsrechtlich auf dünnes Eis, es wurden bereits genügend Urteile hier im Forum veröffentlicht die zeigen das wettbewerbsrelevantes Handeln schon in Fällen mit viel weniger Verkaufaktivitäten angenommen werden kann und das jedes Gericht das wieder anders sieht.
Mr Manoon, daher habe ich ja auch angefügt, sofern der Private wirklich Privat ist.
Ich weiss aber was du meinst, genau bei dieser Definition hakelt es ja in der BRD, weil keiner weiss, was er wirklich ist.
Davon abgesehen, wollte ich nur wiedergeben, was mein Anwalt bezüglich der Ehrhardt Abmahnung zu mir gesagt hat.

Liebe Grüsse

:D


Nachtrag: Ich will den Thread hier auf keinen Fall sprengen.
Blokk, du hast folgendes geschrieben:

"Anbieter mit umfangreichem Bestand bieten zwar privat an, unterliegen aber den Richtlinien des Verbraucherschutzes.

Impressum
Widerrufsbelehrung -und damit auch volle Kostenerstattung des Kaufs bei Rücksendung-
und -last not least- Angabe der Versandkosten am Artikel."

Irgendwie bin ich nun wegen der Widerrufsbelehrung irritiert.
Impressum habe ich, Versandkosten werden auch überall angezeigt. Gewerbeschein habe ich nicht. Warum muss ich nun ne Widerrufsbelehrung haben?
Ich dachte, das Impressum fällt unter der Telemediengesetzt (Oder wie das heisst) und das muss jeder haben, der dauerhaft irgendwas im Netz offeriert.
Wo ist denn jetzt die Begründung für den Widerruf? (Achja Verbraucherschutz, ich dachte, das sei bei Privatverkauf ausgeschlossen, so wie es überall bei Ibäh zu finden ist.)
Lasst mich bitte nicht unwissend!

Verfasst: Fr 29. Feb 2008, 00:13
von Mr.Manoon
@merlina22
Es ist kein besonderes Wunder das wir als korrekte Händler oder Privatanbieter von alle dem kein Wort verstehen, das ist vermutlich auch der Grund warum wir diese Kombo zerreißen werden.
Ich habe zwischen 99 bis 100 % Positive Bewertungen weil ich gar nicht auf die Idee komme irgendeinen Kunden zu übervorteilen, das ist ja gerade das Pardox, und genau deshalb wissen wir alle das es nur Recht sein kann wenn solche Typen ihr gerechtes Los finden.
Der Verbraucherschutz ist deshalb so wichtig weil es haufenweise krumme Vögel gibt die dich ohne mit der Wimper zu zucken in die Privatinsolvenz treiben, nur um ihre Partys zu feiern.
Schlußendlich ist es einfach nur ein ganz bestimmter Text den du angeben mußt, es wird immer Spinner geben die glauben das die dir deshalb auf der Nase herumtanzen können. Daran kann man nichts ändern, die gibt es immer.
Es sind einfach ganz bestimmte Kernpunkte die in den Angaben aufgelistet werden, nur diese sind abmahnfähig wenn sie fehlen.
An der Verkaufstätigkeit ändert das nichts, die Spinner finden immer einen Weg um dich zu nerven.
Die elementaren Angaben können dir User wie Hanischu, Antje, jessicaxxl oder Mr.Manoon gerne per PN zukommen lassen, die stehen hier aber auch im Forum, man muß sich eben durchlesen.
Was du davon verwendest mußt du dann selber entscheiden.
Bei Problemen mit Paragraphenreitern stehen dir hier viele zur Seite, insofern du dich darum auch kümmerst. :wink:
Gewerbeschein und Widerruf haben nichts miteinander zu tun, es geht beim Widerruf ausschließlich um die nachhaltige Tätigkeit, alles andere ist fiskalisch.

Verfasst: Fr 29. Feb 2008, 01:16
von blokk
merlina22 hat geschrieben: Blokk, du hast folgendes geschrieben:

"Anbieter mit umfangreichem Bestand bieten zwar privat an, unterliegen aber den Richtlinien des Verbraucherschutzes.

Impressum
Widerrufsbelehrung -und damit auch volle Kostenerstattung des Kaufs bei Rücksendung-
und -last not least- Angabe der Versandkosten am Artikel."

Irgendwie bin ich nun wegen der Widerrufsbelehrung irritiert.
Impressum habe ich, Versandkosten werden auch überall angezeigt. Gewerbeschein habe ich nicht. Warum muss ich nun ne Widerrufsbelehrung haben?
Ich dachte, das Impressum fällt unter der Telemediengesetzt (Oder wie das heisst) und das muss jeder haben, der dauerhaft irgendwas im Netz offeriert.
Wo ist denn jetzt die Begründung für den Widerruf? (Achja Verbraucherschutz, ich dachte, das sei bei Privatverkauf ausgeschlossen, so wie es überall bei Ibäh zu finden ist.)
Lasst mich bitte nicht unwissend!
Private Vielverkäufer unterliegen den Richtlinien des Verbraucherschutzes. Und in diesem Sinne -und nur in diesem Sinne- können private Verkäufer von gewerblichen Verkäufern einigermaßen erfolgreich abgemahnt werden.
Die ersten Urteile in dieser Sache wurden schon vor einigen Jahren rechtskräftig - sind also nicht wirklich neu, sondern nur relativ unbekannt.

Die allgemein üblichen Ausschlüsse bei ibäh der privaten Vielverkäufer sind durchweg abmahnfähig.
Ein gangbarer Weg zur Reduzierung der Abmahngefahr ist hier zu sehen:
http://cgi.ebay.de/Melitta-Hamburg-Aufs ... dZViewItem

Die Verkäuferin stellt klar, dass sie privat im Sinne des Steuerrechts handelt, sich aber den Rechten des Verbraucherschutzes unterwirft.

Ich empfehle jedem privaten Vielverkäufer hohem Bestand an Artikeln -oder Daueranbieter- sich diese Regelung zu eigen zu machen.

Die Rückläufer sind wirklich minimal. Unter 500 Verkäufen kommt es vielleicht zu einer Rücksendung. Im Gegenzug vermittelt ihr euren Kunden aber die Sicherheit, dass sie tatsächlich das Buch umtauschen können, wenn es nicht gefällt.