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Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 22:45
von jessikaxxl
...es besteht kein Anlaß, in irgendeiner Form auf die eher hilflosen und laienhaften Strampelversuche von Ehrhardt, Renner & Co. zu reagieren.

Es liegen zwischenzeitlich weitere bemerkenswerte Fakten zu dem Triumvirat vor, deren Benennung an dieser Stelle aber zunächst aus rein taktischen Gründen unterbleibt.

Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 23:06
von Yara
Bin äusserst gespannt auf die Ergebnisse ;)

@Manoon - mit einen Deck Tarotkarten könnte ich diverse geplagte Damen und Herren versorgen. Aber ich fürchte, das wäre Papierverschwendung in jeglicher Hinsicht, und ich bin äusserst umweltbewusst.

Yara

Verfasst: Do 6. Mär 2008, 11:01
von Kohagie
Yara hat geschrieben:Bin äusserst gespannt auf die Ergebnisse ;)

@Manoon - mit einen Deck Tarotkarten könnte ich diverse geplagte Damen und Herren versorgen. Aber ich fürchte, das wäre Papierverschwendung in jeglicher Hinsicht, und ich bin äusserst umweltbewusst.

Yara
:wink:
Ja, ja ich auch!

Verfasst: Fr 7. Mär 2008, 18:54
von jessikaxxl
blokk hat geschrieben:
merlina22 hat geschrieben: Blokk, du hast folgendes geschrieben:

"Anbieter mit umfangreichem Bestand bieten zwar privat an, unterliegen aber den Richtlinien des Verbraucherschutzes.

Impressum
Widerrufsbelehrung -und damit auch volle Kostenerstattung des Kaufs bei Rücksendung-
und -last not least- Angabe der Versandkosten am Artikel."

Irgendwie bin ich nun wegen der Widerrufsbelehrung irritiert.
Impressum habe ich, Versandkosten werden auch überall angezeigt. Gewerbeschein habe ich nicht. Warum muss ich nun ne Widerrufsbelehrung haben?
Ich dachte, das Impressum fällt unter der Telemediengesetzt (Oder wie das heisst) und das muss jeder haben, der dauerhaft irgendwas im Netz offeriert.
Wo ist denn jetzt die Begründung für den Widerruf? (Achja Verbraucherschutz, ich dachte, das sei bei Privatverkauf ausgeschlossen, so wie es überall bei Ibäh zu finden ist.)
Lasst mich bitte nicht unwissend!
Private Vielverkäufer unterliegen den Richtlinien des Verbraucherschutzes. Und in diesem Sinne -und nur in diesem Sinne- können private Verkäufer von gewerblichen Verkäufern einigermaßen erfolgreich abgemahnt werden.
Die ersten Urteile in dieser Sache wurden schon vor einigen Jahren rechtskräftig - sind also nicht wirklich neu, sondern nur relativ unbekannt.

Die allgemein üblichen Ausschlüsse bei ibäh der privaten Vielverkäufer sind durchweg abmahnfähig.
Ein gangbarer Weg zur Reduzierung der Abmahngefahr ist hier zu sehen:
http://cgi.ebay.de/Melitta-Hamburg-Aufs ... dZViewItem

Die Verkäuferin stellt klar, dass sie privat im Sinne des Steuerrechts handelt, sich aber den Rechten des Verbraucherschutzes unterwirft.

Ich empfehle jedem privaten Vielverkäufer hohem Bestand an Artikeln -oder Daueranbieter- sich diese Regelung zu eigen zu machen.

Die Rückläufer sind wirklich minimal. Unter 500 Verkäufen kommt es vielleicht zu einer Rücksendung. Im Gegenzug vermittelt ihr euren Kunden aber die Sicherheit, dass sie tatsächlich das Buch umtauschen können, wenn es nicht gefällt.
...das in dem vorgenannten Beitrag über den Link zitierte Angebot kann nicht zur Nachahmung empfohlen werden. Wenn eine Gewerblichkeit vorliegt, reduziert diese Vorgehensweise gar nichts - bestimmt aber nicht die Abmahngefahr. Die Preise enthalten nämlich die Mehrwertsteuer; das Impressum fehlt und die Gewährleistung darf nicht ausgeschlossen werden. Deshalb ist diese mühsame Erklärung, wie, warum, weshalb überflüssig, wie das berühmte Messer ohne Klinge, dem auch noch der Griff fehlt.

Verfasst: Do 13. Mär 2008, 16:18
von macbeth7900
xxx

Verfasst: Do 13. Mär 2008, 19:07
von Mr.Manoon
Nach allem was man so hört ist das abgeben einer UE genauso sinnvoll wie das sich retten wollen auf ein sinkendes Schiff. :D
Hätte ich im Dezember auch nicht geglaubt, ich würde heute keine UE mehr abgeben.

Verfasst: Do 13. Mär 2008, 21:08
von Hermeline
jessikaxxl hat geschrieben:...das in dem vorgenannten Beitrag über den Link zitierte Angebot kann nicht zur Nachahmung empfohlen werden. Wenn eine Gewerblichkeit vorliegt, reduziert diese Vorgehensweise gar nichts - bestimmt aber nicht die Abmahngefahr. Die Preise enthalten nämlich die Mehrwertsteuer; das Impressum fehlt und die Gewährleistung darf nicht ausgeschlossen werden. Deshalb ist diese mühsame Erklärung, wie, warum, weshalb überflüssig, wie das berühmte Messer ohne Klinge, dem auch noch der Griff fehlt.
Heißt das, dass mal als Privatverkäufer doch Gewerbe anmelden muss, auch wenn man keinen wirklichen Handel betreibt, sondern lediglich angesammelte Bücher ausgemistet hat (und da kommen wirklich schnell ein paar hundert Bücher zusammen!)?

Verfasst: Do 13. Mär 2008, 21:56
von jessikaxxl
...ich kann nur dringend empfehlen, keine Unterlassungserklärung, weder eine die von Ehrhardt vorgelegte, noch eine modifizierte, abzugeben.

Mir liegen weitere Unterlagen, eine eidesstattliche Versicherung und sehr aufschlußreiche Informationen vor, die nicht nur die fehlende Aktivlegitimation der geheimen Fachbuchhandlung Renner GmbH belegen, sondern auch die anderen k.o.-Kriterien für Renner/Ehrhardt.

Verfasst: Do 13. Mär 2008, 21:59
von jessikaxxl
@Hermeline

...ein Privatverkäufer muß kein Gewerbe anmelden und auch keine Widerrufsbelehrung, Impressum o.ä. angeben. Es ist lediglich realistisch einzuschätzen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, oder nicht.

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 06:59
von Mr.Manoon
Diese ganze Thematik privat/gewerblich wird hier leider dadurch erschwert das einige Private den Gewerblichen vorwerfen man würde hier Panik verursachen.
Wenn ich mir die Verkaufsmeldungen der Privaten im Smalltalkforum mal ansehe stimmt das so gesehen sogar, das ist aber selbstredend nicht so gemeint.
Wenn ich mir die neuesten Urteile, insbesondere das von nanoq betreute Verfahren ansehe dann ist es wohl so das die Gesetzeslage sich teils verändert, was vor einigen Jahren noch zu Lasten der eher Privaten entschieden wurde scheint sich zu entspannen und einige Gerichte scheinen die Grenze zu Gunsten der Privaten zu verschieben.
(Ich bin Laie)
Nanoq hat das sehr schön anhand ihres Verfahrens erklärt und hat hinzugefügt das viele Einzelheiten in der Gesamtschau entscheidend sind.
Ich sehe in dem Verfahren von nanoq als Laie allerdings sehr viele Hinweise die auf Privat hindeuten, insbesondere der Hinweis das die Preise frei verhandelbar sind.
Theoretisch könntest du nun alles so übernehmen wie es der Mandant von nanoq getan hat und dich dann auf die Entscheidung (Rücknahme) des LG Gießen berufen. Sogesehen könntest du sogar über 1000 Bücher als Privater anbieten.
Als Laie würde ich mich allerdings fragen ob ein anderes LG das auch so sieht. Zusammenfassend ist glaube ich kein Fall absolut identisch, sogesehen könnte in einem ähnlichen Fall wieder eine gerichtliche Klärung nötig sein.
Da nanoq auf diesem Gebiet ein recht heikles Verfahren erfolgreich durchgezogen hat kann man wohl sagen das sie im Bereich Privat/Gewerblich zu den Besten zählt.
Das ist sehr erfreulich da wir ja im Bereich Negative Feststellungsklagen usw. auch schon eine Kanzlei haben die auf diesem Gebiet wohl nicht zu toppen ist.
Ich kenne dein Buchangebot nicht, anhand der vielen Hinweise solltest du erkennen können ob du ein Impressum brauchtst oder nicht.
Im Zweifel kannst du dich vielleicht noch mal an nanoq wenden.

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 11:00
von Kohagie
Mr.Manoon hat geschrieben:Diese ganze Thematik privat/gewerblich wird hier leider dadurch erschwert das einige Private den Gewerblichen vorwerfen man würde hier Panik verursachen.
Wenn ich mir die Verkaufsmeldungen der Privaten im Smalltalkforum mal ansehe stimmt das so gesehen sogar, das ist aber selbstredent nicht so gemeint.
Wenn ich mir die neuesten Urteile, insbesondere das von nanoq betreute Verfahren ansehe dann ist es wohl so das die Gesetzeslage sich teils verändert, was vor einigen Jahren noch zu Lasten der eher Privaten entschieden wurde scheint sich zu entspannen und einige Gerichte scheinen die Grenze zu Gunsten der Privaten zu verschieben.
(Ich bin Laie)
Nanoq hat das sehr schön anhand ihres Verfahrens erklärt und hat hinzugefügt das viele Einzelheiten in der Gesamtschau entscheidend sind.
Ich sehe in dem Verfahren von nanoq als Laie allerdings sehr viele Hinweise die auf Privat hindeuten, insbesondere der Hinweis das die Preise frei verhandelbar sind.
Theoretisch könntest du nun alles so übernehmen wie es der Mandant von nanoq getan hat und dich dann auf die Entscheidung (Rücknahme) des LG Gießen berufen. Sogesehen könntest du sogar über 1000 Bücher als Privater anbieten.
Als Laie würde ich mich allerdings fragen ob ein anderes LG das auch so sieht. Zusammenfassend ist glaube ich kein Fall absolut identisch, sogesehen könnte in einem ähnlichen Fall wieder eine gerichtliche Klärung nötig sein.
Da nanoq auf diesem Gebiet ein recht heikles Verfahren erfolgreich durchgezogen hat kann man wohl sagen das sie im Bereich Privat/Gewerblich zu den Besten zählt.
Das ist sehr erfreulich da wir ja im Bereich Negative Feststellungsklagen usw. auch schon eine Kanzlei haben die auf diesem Gebiet wohl nicht zu toppen ist.
Ich kenne dein Buchangebot nicht, anhand der vielen Hinweise solltest du erkennen können ob du ein Impressum brauchtst oder nicht.
Im Zweifel kannst du dich vielleicht noch mal an nanoq wenden.
Sorry, die Frage des Impressum´s wurde doch schon vor Monaten/Wochen hier an anderer Stelle behandelt und geklärt.

Jeder, ob privat oder gewerblich sollte doch in seinem Shop ein Impressum angeben oder nicht? Sollte
Warum auch nicht?

Was hat dieses Posting nanoq und Impressum hier bei E. aus B. zu suchen? Ich antwortete nur hier, weils hier steht.

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 12:33
von Mr.Manoon
Weil Hermeline danach gefragt hat, mein Gut'ster :D

Rückfrage: Warum verdoppelst du denn das was dir Unsinnig erscheint ? :P

Das Themen des öfteren wiederholt werden und das Themen manchmal ineinander verschwimmen oder übergreifend werden hatten wir auch schon diskutiert, sollen wir das jetzt nochmal wiederholen, für dich :lol:

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 15:25
von Kohagie
Mr.Manoon hat geschrieben:Weil Hermeline danach gefragt hat, mein Gut'ster :D

Rückfrage: Warum verdoppelst du denn das was dir Unsinnig erscheint ? :P

Das Themen des öfteren wiederholt werden und das Themen manchmal ineinander verschwimmen oder übergreifend werden hatten wir auch schon diskutiert, sollen wir das jetzt nochmal wiederholen, für dich :lol:
:oops:
Zu 1: Wo?
Zu 2: Habe ich doch schon beantwortet!
Zu 3: Nein!
:oops:

Verfasst: Sa 15. Mär 2008, 16:36
von coma
Kohagie hat geschrieben: Jeder, ob privat oder gewerblich sollte doch in seinem Shop ein Impressum angeben oder nicht? Sollte
Warum auch nicht?
Impressum bedeutet Offenlegung von Adresse inkl. Tel.Nr.
Also verstehe ich die Frage "Warum auch nicht", nicht. Wenn ich bei google über meine eigen Daten recherchiere, da graust es mir.

Klartext: Impressum nur, wenn dazu Pflicht ist, und sonst besser keins.
In einem anderen Thread hatte ich schon mal die Möglichkeit der Kapselung angesprochen, daß also solche Angaben nicht per googel zu sehen sind. Z.B. die Angaben, die jemand bei Amazon macht, lassen sich über google nicht einsehen. Aber generell Vorsicht mit persönlichen Daten. Die eigene Adresse im Internet inkl. Tel., das läßt sich nicht, wie von Kahagie, mit einem "warum auch nicht" erledigen, egal ob im richtigen oder falschen Thread.

Verfasst: Sa 15. Mär 2008, 16:43
von el
coma hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben: Jeder, ob privat oder gewerblich sollte doch in seinem Shop ein Impressum angeben oder nicht? Sollte
Warum auch nicht?
Impressum bedeutet Offenlegung von Adresse inkl. Tel.Nr.
Also verstehe ich die Frage "Warum auch nicht", nicht. Wenn ich bei google über meine eigen Daten recherchiere, da graust es mir.

Klartext: Impressum nur, wenn dazu Pflicht ist, und sonst besser keins.
In einem anderen Thread hatte ich schon mal die Möglichkeit der Kapselung angesprochen, daß also solche Angaben nicht per googel zu sehen sind. Z.B. die Angaben, die jemand bei Amazon macht, lassen sich über google nicht einsehen. Aber generell Vorsicht mit persönlichen Daten. Die eigene Adresse im Internet inkl. Tel., das läßt sich nicht, wie von Kahagie, mit einem "warum auch nicht" erledigen, egal ob im richtigen oder falschen Thread.
Volle Zustimmung! Wo es keine 100% vorgeschriebene Impressumspflicht gibt da sollte man sie weglassen. Habe beruflich viel mit Namensmissbrauch zu tun, man ahnt garnicht was da aus arglosigkeit einem alles passieren kann und man kriegts erst Jahre später mit...