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Buchverkauf nur zum persönlichen Gebrauch

Verfasst: Fr 7. Mär 2008, 14:40
von Voltigierer
Hallo, bin gerade auf ein Problem gestoßen.

Ich habe es mit einem gewerblichen Händler zu tun, der mir Bücher nur zum persönlichen Gebrauch verkauft. Im der AGB des Händlers steht :

"Sie verpflichten sich, sämtliche Inhalte nur für den persönlichen Gebrauch zu verwenden. Der gewerbliche Weiterverkauf bedarf auf jeden Fall der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung"

Es ist das erste Mal, daß ich einen solchen Passus in einer AGB finde. Ich bin immer davon ausgegangen, daß ich mit rechtmäßig gekauften Büchern tun und lassen kann was ich möchte ???

Verfasst: Fr 7. Mär 2008, 15:05
von Voltigierer
Noch eine Anmerkung: Es handelt sich nicht ! um eBooks oder ähnliches sondern um ganz normale Bücher und CDs. Ich möchte die gekauften Bücher ganz einfach weiterverkaufen.

Verfasst: Fr 7. Mär 2008, 15:42
von deichgraf
Welcher Händler? Da möchte ich nämlich auch gerne mal kaufen!

Verfasst: Fr 7. Mär 2008, 16:11
von Mr.Manoon
Um die 70er Jahre war das bei gewissen Büchern üblich das man was unterschreiben mußte, was für Bücher kauft man denn daa ???
:lol: :lol: :lol:

Verfasst: Fr 7. Mär 2008, 16:25
von Voltigierer
Es handelt sich um Mail & Order.
Weil ich dort gekaufte Bücher weiterverkauft habe werde ich ab sofort nicht mehr beliefert.

Hier die entsprechende Mitteilung:


.... nach Rücksprache mit unserem Geschäftsführer teilen wir Ihnen mit, daß
(unsere AGB, Pkt. 4) der gewerbliche Weiterverkauf und der gewerbliche
Verleih von Büchern, Tonträgern, Videos, DVDs oder anderen Produkten aus
unserem Versandprogramm von MAIL:ORDER:KAISER, auf jeden Fall der
schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung von MAIL:ORDER:KAISER
bedürfen.

Da Sie diese Genehmigung nicht eingeholt haben, wurden alle offenen Aufträge
storniert. Eine weitere Belieferung ist nicht möglich.

Freundliche Grüße

Verfasst: Fr 7. Mär 2008, 17:10
von bücherwurm03
finde ich ein wenig komisch ehrlich gesagt, auch deine ausführungen.

du kaufst also als gewerbliche(r) bei einem gewerblichen, bezahlst den vollen preis um die bücher "einfach" weiterzuverkaufen?

wo ist denn da die logik? liest du sie bevor du sie weiterverkaufst oder versprichst du dir einen gewinn davon?

inwieweit das jetzt rechtlich bindend ist, dieser passus in den agb´s kann ich nicht beurteilen. warum sind dir grad diese bücher von diesem anbieter so wichtig und wieso hast du dir nicht eine genehmigung austellen lassen? oder wusstest du von den agb´s nichts?

hier lernt man ja immer wieder mal was neues :shock:

Verfasst: Fr 7. Mär 2008, 18:13
von deichgraf
Recht seltsam. Warum soll ich "Per Anhalter durch die Galaxis" von Douglas Adams, erschienen bei Heyne, wenn bei diesem Versand gekauft, nicht weiterverkaufen können?
Und wo ist der Hinweis auf mein Widerrecht?

Verfasst: Fr 7. Mär 2008, 18:36
von Voltigierer
@bücherwurm03
es gibt bei diesem Händler Angebote, die sich in meinem Ladengeschäft erfahrungsgemäß recht gut weiterverkaufen lassen. Das Gros meiner Bücher beziehe ich natürlich auf anderen Einkaufswegen.

Ehrlich gesagt, ich habe den Pkt.4 der AGBs nicht aufmerksam gelesen und daher auch keine Bescheinigung beantragt. Ich bestelle nun schon seit Jahren über diesen Händler (immer unter meiner Geschäftsadresse) und es gab bislang noch nie Probleme.

Es ist mir übrigens nicht sooo wichtig dort weiterhin einzukaufen. Ich habe mich aus der Kundendatei löschen lassen. Aber eigenartig / seltsam finde ich das ganze ja doch.

Re: Buchverkauf nur zum persönlichen Gebrauch

Verfasst: Sa 8. Mär 2008, 08:07
von Yara
Glücksnudel hat geschrieben:Hallo, bin gerade auf ein Problem gestoßen.

Ich habe es mit einem gewerblichen Händler zu tun, der mir Bücher nur zum persönlichen Gebrauch verkauft. Im der AGB des Händlers steht :

"Sie verpflichten sich, sämtliche Inhalte nur für den persönlichen Gebrauch zu verwenden. Der gewerbliche Weiterverkauf bedarf auf jeden Fall der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung"
Halte ich für Dummfug.
Allerdings - je nachdem wie der Vertrag zustande kommt - steht es natürlich jedem Händler frei einen Kunden nicht zu beliefern.

Yara

Re: Buchverkauf nur zum persönlichen Gebrauch

Verfasst: Sa 8. Mär 2008, 11:10
von Flachs
Glücksnudel hat geschrieben:Ich habe es mit einem gewerblichen Händler zu tun, der mir Bücher nur zum persönlichen Gebrauch verkauft. Im der AGB des Händlers steht :

"Sie verpflichten sich, sämtliche Inhalte nur für den persönlichen Gebrauch zu verwenden. Der gewerbliche Weiterverkauf bedarf auf jeden Fall der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung"
Selbst öffentliche Bibliotheken, die ihre ausgesonderten Bücher mit der Vorgabe an Privatleute weiterverkaufen, daß diese Bücher nicht in den Handel gelangen dürfen, können sowas letztlich nicht verhindern oder gar dagegen vorgehen, wenn es doch geschieht.

Allerdings steht es einem Verkäufer frei, zu entscheiden, wem er seine Ware verkaufen will.

Diskriminierung

Verfasst: So 9. Mär 2008, 18:40
von Hamide
Könnte es nicht als Diskriminierung gelten, wenn ein Händler einen Kunden aus nicht stichhaltigen Gründen nicht beliefert?
Bei dem Weiterverkaufsverbot könnte es sich außerdem um eine überraschende Klausel in den AGBs nach § 305 c BGB handeln. Solche Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.

Verfasst: So 9. Mär 2008, 19:25
von el
nein, es herrscht grundsätzlich vertragsfreiheit, man kann nicht zu einem Vertrag gezwungen werden

Verfasst: So 9. Mär 2008, 19:32
von Hamide
Unter dem Stichwort "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" in Wikipedia heißt es, dass es eine Reihe von Ausnahmen von der Vertragsfreiheit gibt.

Re: Diskriminierung

Verfasst: So 9. Mär 2008, 20:35
von d_r_m_s
Hamide hat geschrieben:Bei dem Weiterverkaufsverbot könnte es sich außerdem um eine überraschende Klausel in den AGBs nach § 305 c BGB handeln. Solche Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Klausel eine Wirkung entfaltet, die z.B. einen Schadenersatzanspruch begründen könnte (allerdings nur meine unmassgebliche Meinung) ... würde ich mehr als Info sehen ...

aber die Belieferung eines (potentiellen) Kunden kann der Händler natürlich verweigern ... nichts anderes tun wir doch auch mit einem Eintrag in die Sperrliste ...

Verfasst: Mo 10. Mär 2008, 08:58
von Voltigierer
Zur Sperrliste sehe ich schon einen deutlichen Unterschied.

In der Sperrliste landen bei mir i.d.R. Kunden, bei denen es zu Zahlungsproblemen kam.

Da ich meine Kunden regelmäßig auf Rechnung beliefere (mein Vertrauen in die Menschen laß ich mir halt nicht nehmen :) ), hatte ich durch einen gesperrten Kunden tatsächlich einen finanziellen Schaden.

Diese Kunden möchte ich aus nachvollziehbaren Gründen vorerst nicht mehr beliefern.