Buchverkauf nur zum persönlichen Gebrauch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Voltigierer
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Registriert: Do 13. Dez 2007, 19:13

Buchverkauf nur zum persönlichen Gebrauch

Beitrag von Voltigierer »

Hallo, bin gerade auf ein Problem gestoßen.

Ich habe es mit einem gewerblichen Händler zu tun, der mir Bücher nur zum persönlichen Gebrauch verkauft. Im der AGB des Händlers steht :

"Sie verpflichten sich, sämtliche Inhalte nur für den persönlichen Gebrauch zu verwenden. Der gewerbliche Weiterverkauf bedarf auf jeden Fall der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung"

Es ist das erste Mal, daß ich einen solchen Passus in einer AGB finde. Ich bin immer davon ausgegangen, daß ich mit rechtmäßig gekauften Büchern tun und lassen kann was ich möchte ???
Voltigierer
Beiträge: 19
Registriert: Do 13. Dez 2007, 19:13

Beitrag von Voltigierer »

Noch eine Anmerkung: Es handelt sich nicht ! um eBooks oder ähnliches sondern um ganz normale Bücher und CDs. Ich möchte die gekauften Bücher ganz einfach weiterverkaufen.
deichgraf
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Beitrag von deichgraf »

Welcher Händler? Da möchte ich nämlich auch gerne mal kaufen!
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Um die 70er Jahre war das bei gewissen Büchern üblich das man was unterschreiben mußte, was für Bücher kauft man denn daa ???
:lol: :lol: :lol:
Voltigierer
Beiträge: 19
Registriert: Do 13. Dez 2007, 19:13

Beitrag von Voltigierer »

Es handelt sich um Mail & Order.
Weil ich dort gekaufte Bücher weiterverkauft habe werde ich ab sofort nicht mehr beliefert.

Hier die entsprechende Mitteilung:


.... nach Rücksprache mit unserem Geschäftsführer teilen wir Ihnen mit, daß
(unsere AGB, Pkt. 4) der gewerbliche Weiterverkauf und der gewerbliche
Verleih von Büchern, Tonträgern, Videos, DVDs oder anderen Produkten aus
unserem Versandprogramm von MAIL:ORDER:KAISER, auf jeden Fall der
schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung von MAIL:ORDER:KAISER
bedürfen.

Da Sie diese Genehmigung nicht eingeholt haben, wurden alle offenen Aufträge
storniert. Eine weitere Belieferung ist nicht möglich.

Freundliche Grüße
bücherwurm03
Beiträge: 1926
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Beitrag von bücherwurm03 »

finde ich ein wenig komisch ehrlich gesagt, auch deine ausführungen.

du kaufst also als gewerbliche(r) bei einem gewerblichen, bezahlst den vollen preis um die bücher "einfach" weiterzuverkaufen?

wo ist denn da die logik? liest du sie bevor du sie weiterverkaufst oder versprichst du dir einen gewinn davon?

inwieweit das jetzt rechtlich bindend ist, dieser passus in den agb´s kann ich nicht beurteilen. warum sind dir grad diese bücher von diesem anbieter so wichtig und wieso hast du dir nicht eine genehmigung austellen lassen? oder wusstest du von den agb´s nichts?

hier lernt man ja immer wieder mal was neues :shock:
deichgraf
Beiträge: 82
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:28

Beitrag von deichgraf »

Recht seltsam. Warum soll ich "Per Anhalter durch die Galaxis" von Douglas Adams, erschienen bei Heyne, wenn bei diesem Versand gekauft, nicht weiterverkaufen können?
Und wo ist der Hinweis auf mein Widerrecht?
Voltigierer
Beiträge: 19
Registriert: Do 13. Dez 2007, 19:13

Beitrag von Voltigierer »

@bücherwurm03
es gibt bei diesem Händler Angebote, die sich in meinem Ladengeschäft erfahrungsgemäß recht gut weiterverkaufen lassen. Das Gros meiner Bücher beziehe ich natürlich auf anderen Einkaufswegen.

Ehrlich gesagt, ich habe den Pkt.4 der AGBs nicht aufmerksam gelesen und daher auch keine Bescheinigung beantragt. Ich bestelle nun schon seit Jahren über diesen Händler (immer unter meiner Geschäftsadresse) und es gab bislang noch nie Probleme.

Es ist mir übrigens nicht sooo wichtig dort weiterhin einzukaufen. Ich habe mich aus der Kundendatei löschen lassen. Aber eigenartig / seltsam finde ich das ganze ja doch.
Yara
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Re: Buchverkauf nur zum persönlichen Gebrauch

Beitrag von Yara »

Glücksnudel hat geschrieben:Hallo, bin gerade auf ein Problem gestoßen.

Ich habe es mit einem gewerblichen Händler zu tun, der mir Bücher nur zum persönlichen Gebrauch verkauft. Im der AGB des Händlers steht :

"Sie verpflichten sich, sämtliche Inhalte nur für den persönlichen Gebrauch zu verwenden. Der gewerbliche Weiterverkauf bedarf auf jeden Fall der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung"
Halte ich für Dummfug.
Allerdings - je nachdem wie der Vertrag zustande kommt - steht es natürlich jedem Händler frei einen Kunden nicht zu beliefern.

Yara
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Flachs
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Re: Buchverkauf nur zum persönlichen Gebrauch

Beitrag von Flachs »

Glücksnudel hat geschrieben:Ich habe es mit einem gewerblichen Händler zu tun, der mir Bücher nur zum persönlichen Gebrauch verkauft. Im der AGB des Händlers steht :

"Sie verpflichten sich, sämtliche Inhalte nur für den persönlichen Gebrauch zu verwenden. Der gewerbliche Weiterverkauf bedarf auf jeden Fall der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung"
Selbst öffentliche Bibliotheken, die ihre ausgesonderten Bücher mit der Vorgabe an Privatleute weiterverkaufen, daß diese Bücher nicht in den Handel gelangen dürfen, können sowas letztlich nicht verhindern oder gar dagegen vorgehen, wenn es doch geschieht.

Allerdings steht es einem Verkäufer frei, zu entscheiden, wem er seine Ware verkaufen will.
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
Hamide
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Diskriminierung

Beitrag von Hamide »

Könnte es nicht als Diskriminierung gelten, wenn ein Händler einen Kunden aus nicht stichhaltigen Gründen nicht beliefert?
Bei dem Weiterverkaufsverbot könnte es sich außerdem um eine überraschende Klausel in den AGBs nach § 305 c BGB handeln. Solche Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.
el

Beitrag von el »

nein, es herrscht grundsätzlich vertragsfreiheit, man kann nicht zu einem Vertrag gezwungen werden
Hamide
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Beitrag von Hamide »

Unter dem Stichwort "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" in Wikipedia heißt es, dass es eine Reihe von Ausnahmen von der Vertragsfreiheit gibt.
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d_r_m_s
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Re: Diskriminierung

Beitrag von d_r_m_s »

Hamide hat geschrieben:Bei dem Weiterverkaufsverbot könnte es sich außerdem um eine überraschende Klausel in den AGBs nach § 305 c BGB handeln. Solche Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Klausel eine Wirkung entfaltet, die z.B. einen Schadenersatzanspruch begründen könnte (allerdings nur meine unmassgebliche Meinung) ... würde ich mehr als Info sehen ...

aber die Belieferung eines (potentiellen) Kunden kann der Händler natürlich verweigern ... nichts anderes tun wir doch auch mit einem Eintrag in die Sperrliste ...
Voltigierer
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Beitrag von Voltigierer »

Zur Sperrliste sehe ich schon einen deutlichen Unterschied.

In der Sperrliste landen bei mir i.d.R. Kunden, bei denen es zu Zahlungsproblemen kam.

Da ich meine Kunden regelmäßig auf Rechnung beliefere (mein Vertrauen in die Menschen laß ich mir halt nicht nehmen :) ), hatte ich durch einen gesperrten Kunden tatsächlich einen finanziellen Schaden.

Diese Kunden möchte ich aus nachvollziehbaren Gründen vorerst nicht mehr beliefern.
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