Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab 01.04.2008

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Kapuzinerkresse
Beiträge: 266
Registriert: Di 29. Jan 2008, 13:44

Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab 01.04.2008

Beitrag von Kapuzinerkresse »

Das lange Warten auf die Korrektur der fehlerhaften Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ) hat ein Ende.
Quelle und weiter

Und offensichtlich werden es doch keine vier DINA4-Seiten... 8)
Tina
Beiträge: 80
Registriert: Mi 7. Nov 2007, 09:48

Beitrag von Tina »

Es werden keine 4 Seiten.

Aber wird es wieder eine Musterwiderrufsbelehrung in diesem Forum geben ?
Kapuzinerkresse
Beiträge: 266
Registriert: Di 29. Jan 2008, 13:44

Beitrag von Kapuzinerkresse »

Unter dem genannten Artikel ist ein Link zum Download der neuen Muster im pdf.-Format
Tina
Beiträge: 80
Registriert: Mi 7. Nov 2007, 09:48

Beitrag von Tina »

Na ja, ich denke , da müssen "unsere Experten " (im positiven Sinne) noch etwas dran verändern. Das letzte Muster war ja auch nicht so ohne weiters zu übernehmen.
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

Benutzeravatar
Kohagie
Beiträge: 371
Registriert: Do 13. Dez 2007, 21:53
Wohnort: 91093 Heßdorf - Franken
Kontaktdaten:

Beitrag von Kohagie »

jessikaxxl hat geschrieben:http://sellerforum.de/viewforum.php?f=3
irgendwie funktioniert der Link nicht!? Nur bei mir? Oder?
hanischu
Beiträge: 258
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

Kohagie hat geschrieben: irgendwie funktioniert der Link nicht!? Nur bei mir? Oder?
Man muß schon im sellerforum angemeldet sein, damit es funktioniert.
Benutzeravatar
Kohagie
Beiträge: 371
Registriert: Do 13. Dez 2007, 21:53
Wohnort: 91093 Heßdorf - Franken
Kontaktdaten:

Beitrag von Kohagie »

hanischu hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben: irgendwie funktioniert der Link nicht!? Nur bei mir? Oder?
Man muß schon im sellerforum angemeldet sein, damit es funktioniert.
Danke, soweit war ich schon. Natürlich melde ich mich an. Ich komme immer nur auf die "normale" Mitglieder-Übersichtsseite und finde dann unter dem Begriff zwei Artikel vom Oktober 07. Mehr nicht!
Was mache ich falsch?
Oder muss man sich durchwühlen?
Oder warum kann man nicht direkt zu dem "Neuen" verlinken?
Yumo
Beiträge: 6810
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

Hi Kohagie,

wenn Du Dich angemeldet hast, einfach den Link von jessikaxxl hier im Forum anklicken, dann landest Du automatisch auf der Übersichtsseite. Der Thread, auf den er verweist, ist ganz oben.
Falls das - wider Erwarten - nicht klappen sollte: Foren-Übersicht » Community » Recht & Gesetz.
Tina
Beiträge: 80
Registriert: Mi 7. Nov 2007, 09:48

Beitrag von Tina »

Wollte mal fragen, welche Widerrufsbelehrung die Mehrheit von Euch ab dem 01.04. nutzt.
Die "alte" . Oder das neue Muster ?
Oder hat jemand sogar schon umgestellt ?
Ich finde , das es verdammt ruhig um dieses Thema ist.
Also scheint ja alles klar zu sein.
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...die alte Musterbelehrung aus der BGB InfoV ist schon sehr lange als unzulässig für Internetauftritte bekannt.

Die neue Musterbelehrung in der BGB InfoV ist nichts anderes, als eine Belehrung, in der die seit zwei Jahren bekannten Fehler ausgebügelt wurden.

Für die Händler, die die Musterbelehrung z.B. aus dem

http://sellerforum.de/viewtopic.php?f=3&t=82

verwenden, besteht kein Handlungsbedarf. Die Gesetze haben sich nicht verändert.

Buch-Vink
Beiträge: 2
Registriert: Do 29. Dez 2005, 17:57

Re: Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab 01.04.2008

Beitrag von Buch-Vink »

Anmerkung zum neuen Muster-Widerrufsbelehrung ab. 1.4.2008
In nahezu allen von booklooker-Anbietern aufgeführten Widerrufsbelehrungen ist von einer 4-Wochen-Frist für den Widerruf die Rede. In dem nun vorliegenden Muster (ab 1.4.08) ist eine 2-Woche-Frist genannt. Diese Frsit entspricht dem § 355, Abs. 1, Satz 2 BGB.
Im Abs. 2 des § 355 BGB wird allerdings bestimmt, dass eine Widerrufsfrist von einem Monat gilt, wenn die Belehrung nach Vertragsabschluss mitgeteilt wird.
Booklooker bietet ja nun bekanntlich die Möglichkeit, bei jedem Angebot (also vor Vertragabschluss) deutlich auf die Widerrufsbelehrung hinzuweisen und diese auch in Textform darzustellen. Somit kann man m. E., wenn man von dieser Darstellung beim jeweiligen booklooker - Angebot Gebrauch macht, in der obligatorischen Widerrusbelehrung auf ein Widerrufsfrist von 2 Wochen abstellen.
Sehe ich das so richtig? Bitte hierzu Eure Meinung. Danke!
Benutzeravatar
antje
Beiträge: 2965
Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:39
Wohnort: Nochthessen

Beitrag von antje »

Hallo, Buch-Vink

In Textform darstellen bedeutet - wenn ich das jetzt richtig erkläre, dass du dem Kunden die Möglichkeit geben musst, das irgendwie auf seinem PC zu speichern - wobei die Möglichkeit paste&copy aber ausgeschlossen wird. Und das geht dann bei bl auch nicht (allerdings frag ich mich dann, wo es überhaupt geht). Oder es ist ein Grenzfall.
Jedenfalls lasse ich sicherheitshalber den Monat (!) (4 Wochen zu schreiben ist abmahnfähig :roll: ) stehen. Ob nun zwei Wochen oder ein Monat macht bei Büchern nun wirklich den Kohl nicht fett.
Und überhaupt lasse ich die alte (aus dem sellerforum) stehen, da die Übergangsfrist ja ziemlich lang ist. Bis dahin wird die neue vielleicht zum Gesetz und damit sicher (bin nun mal ein unverbesserlicher Optimist)
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

antje hat geschrieben:Hallo, Buch-Vink

In Textform darstellen bedeutet - wenn ich das jetzt richtig erkläre, dass du dem Kunden die Möglichkeit geben musst, das irgendwie auf seinem PC zu speichern - wobei die Möglichkeit paste&copy aber ausgeschlossen wird. Und das geht dann bei bl auch nicht (allerdings frag ich mich dann, wo es überhaupt geht). Oder es ist ein Grenzfall.
Das bedeutet, dass der Kunde die Widerrufsbelehrung - nachdem bereits im Angebot / während des Bestellvorgangs deutlich drauf hingewiesen wurde - nochmals 'persönlich' erhalten muss, wobei hier die Textform per Email ausreicht. Also einfach in die Bestätigungsmail von Booklooker einfügen oder in einer gesonderten Auftragsbestätigung zuschicken, je nachdem wann und wie der Vertrag zustande kommt.

Yara
hanischu
Beiträge: 258
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Re: Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab 01.04.2008

Beitrag von hanischu »

Buch-Vink hat geschrieben:Anmerkung zum neuen Muster-Widerrufsbelehrung ab. 1.4.2008
In nahezu allen von booklooker-Anbietern aufgeführten Widerrufsbelehrungen ist von einer 4-Wochen-Frist für den Widerruf die Rede. In dem nun vorliegenden Muster (ab 1.4.08) ist eine 2-Woche-Frist genannt. Diese Frsit entspricht dem § 355, Abs. 1, Satz 2 BGB.
Im Abs. 2 des § 355 BGB wird allerdings bestimmt, dass eine Widerrufsfrist von einem Monat gilt, wenn die Belehrung nach Vertragsabschluss mitgeteilt wird.
Genau genommen gilt die 1-Monatsfrist nur bei amazon und ebay, da dort der Kaufvertrag mit der Willenserklärung des Käufers zum Vertragsabschluß zustande kommt. Bei BL und anderen Plattformen kann der Verkäufer in den AGB festlegen, daß der Kaufvertrag erst durch Annahme durch den Verkäufer zustandekommt und damit vor Zustandekommen des Vertrages per email die Widerrufsbelehrung in Textform mitteilen. Da es aber in der Vergangenheit auch dazu seitens der Gerichte widersprüchliche Auslegungen gab, haben viele die sichere Variante mit der Frist von einem Monat gewählt, um Abmahnern keine Angriffsfläche zu bieten und in der Praxis mit Sicherheit Nullkommanix an Veränderung gespürt, da der ganze Käse sowieso nur zur Selbstbefriedigung von Bürokraten und Abmahnanwälten dient.
Antworten