Seite 1 von 2

Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab 01.04.2008

Verfasst: Mo 10. Mär 2008, 09:18
von Kapuzinerkresse
Das lange Warten auf die Korrektur der fehlerhaften Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ) hat ein Ende.
Quelle und weiter

Und offensichtlich werden es doch keine vier DINA4-Seiten... 8)

Verfasst: Di 11. Mär 2008, 09:50
von Tina
Es werden keine 4 Seiten.

Aber wird es wieder eine Musterwiderrufsbelehrung in diesem Forum geben ?

Verfasst: Di 11. Mär 2008, 09:56
von Kapuzinerkresse
Unter dem genannten Artikel ist ein Link zum Download der neuen Muster im pdf.-Format

Verfasst: Di 11. Mär 2008, 12:10
von Tina
Na ja, ich denke , da müssen "unsere Experten " (im positiven Sinne) noch etwas dran verändern. Das letzte Muster war ja auch nicht so ohne weiters zu übernehmen.

Verfasst: Mi 12. Mär 2008, 21:58
von jessikaxxl

Verfasst: Do 13. Mär 2008, 01:36
von Kohagie
jessikaxxl hat geschrieben:http://sellerforum.de/viewforum.php?f=3
irgendwie funktioniert der Link nicht!? Nur bei mir? Oder?

Verfasst: Do 13. Mär 2008, 08:11
von hanischu
Kohagie hat geschrieben: irgendwie funktioniert der Link nicht!? Nur bei mir? Oder?
Man muß schon im sellerforum angemeldet sein, damit es funktioniert.

Verfasst: Do 13. Mär 2008, 11:47
von Kohagie
hanischu hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben: irgendwie funktioniert der Link nicht!? Nur bei mir? Oder?
Man muß schon im sellerforum angemeldet sein, damit es funktioniert.
Danke, soweit war ich schon. Natürlich melde ich mich an. Ich komme immer nur auf die "normale" Mitglieder-Übersichtsseite und finde dann unter dem Begriff zwei Artikel vom Oktober 07. Mehr nicht!
Was mache ich falsch?
Oder muss man sich durchwühlen?
Oder warum kann man nicht direkt zu dem "Neuen" verlinken?

Verfasst: Do 13. Mär 2008, 14:08
von Yumo
Hi Kohagie,

wenn Du Dich angemeldet hast, einfach den Link von jessikaxxl hier im Forum anklicken, dann landest Du automatisch auf der Übersichtsseite. Der Thread, auf den er verweist, ist ganz oben.
Falls das - wider Erwarten - nicht klappen sollte: Foren-Übersicht » Community » Recht & Gesetz.

Verfasst: Fr 28. Mär 2008, 06:57
von Tina
Wollte mal fragen, welche Widerrufsbelehrung die Mehrheit von Euch ab dem 01.04. nutzt.
Die "alte" . Oder das neue Muster ?
Oder hat jemand sogar schon umgestellt ?
Ich finde , das es verdammt ruhig um dieses Thema ist.
Also scheint ja alles klar zu sein.

Verfasst: Fr 28. Mär 2008, 15:19
von jessikaxxl
...die alte Musterbelehrung aus der BGB InfoV ist schon sehr lange als unzulässig für Internetauftritte bekannt.

Die neue Musterbelehrung in der BGB InfoV ist nichts anderes, als eine Belehrung, in der die seit zwei Jahren bekannten Fehler ausgebügelt wurden.

Für die Händler, die die Musterbelehrung z.B. aus dem

http://sellerforum.de/viewtopic.php?f=3&t=82

verwenden, besteht kein Handlungsbedarf. Die Gesetze haben sich nicht verändert.


Re: Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab 01.04.2008

Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 17:35
von Buch-Vink
Anmerkung zum neuen Muster-Widerrufsbelehrung ab. 1.4.2008
In nahezu allen von booklooker-Anbietern aufgeführten Widerrufsbelehrungen ist von einer 4-Wochen-Frist für den Widerruf die Rede. In dem nun vorliegenden Muster (ab 1.4.08) ist eine 2-Woche-Frist genannt. Diese Frsit entspricht dem § 355, Abs. 1, Satz 2 BGB.
Im Abs. 2 des § 355 BGB wird allerdings bestimmt, dass eine Widerrufsfrist von einem Monat gilt, wenn die Belehrung nach Vertragsabschluss mitgeteilt wird.
Booklooker bietet ja nun bekanntlich die Möglichkeit, bei jedem Angebot (also vor Vertragabschluss) deutlich auf die Widerrufsbelehrung hinzuweisen und diese auch in Textform darzustellen. Somit kann man m. E., wenn man von dieser Darstellung beim jeweiligen booklooker - Angebot Gebrauch macht, in der obligatorischen Widerrusbelehrung auf ein Widerrufsfrist von 2 Wochen abstellen.
Sehe ich das so richtig? Bitte hierzu Eure Meinung. Danke!

Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 17:44
von antje
Hallo, Buch-Vink

In Textform darstellen bedeutet - wenn ich das jetzt richtig erkläre, dass du dem Kunden die Möglichkeit geben musst, das irgendwie auf seinem PC zu speichern - wobei die Möglichkeit paste&copy aber ausgeschlossen wird. Und das geht dann bei bl auch nicht (allerdings frag ich mich dann, wo es überhaupt geht). Oder es ist ein Grenzfall.
Jedenfalls lasse ich sicherheitshalber den Monat (!) (4 Wochen zu schreiben ist abmahnfähig :roll: ) stehen. Ob nun zwei Wochen oder ein Monat macht bei Büchern nun wirklich den Kohl nicht fett.
Und überhaupt lasse ich die alte (aus dem sellerforum) stehen, da die Übergangsfrist ja ziemlich lang ist. Bis dahin wird die neue vielleicht zum Gesetz und damit sicher (bin nun mal ein unverbesserlicher Optimist)

Verfasst: Do 3. Apr 2008, 12:49
von Yara
antje hat geschrieben:Hallo, Buch-Vink

In Textform darstellen bedeutet - wenn ich das jetzt richtig erkläre, dass du dem Kunden die Möglichkeit geben musst, das irgendwie auf seinem PC zu speichern - wobei die Möglichkeit paste&copy aber ausgeschlossen wird. Und das geht dann bei bl auch nicht (allerdings frag ich mich dann, wo es überhaupt geht). Oder es ist ein Grenzfall.
Das bedeutet, dass der Kunde die Widerrufsbelehrung - nachdem bereits im Angebot / während des Bestellvorgangs deutlich drauf hingewiesen wurde - nochmals 'persönlich' erhalten muss, wobei hier die Textform per Email ausreicht. Also einfach in die Bestätigungsmail von Booklooker einfügen oder in einer gesonderten Auftragsbestätigung zuschicken, je nachdem wann und wie der Vertrag zustande kommt.

Yara

Re: Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab 01.04.2008

Verfasst: Do 3. Apr 2008, 16:11
von hanischu
Buch-Vink hat geschrieben:Anmerkung zum neuen Muster-Widerrufsbelehrung ab. 1.4.2008
In nahezu allen von booklooker-Anbietern aufgeführten Widerrufsbelehrungen ist von einer 4-Wochen-Frist für den Widerruf die Rede. In dem nun vorliegenden Muster (ab 1.4.08) ist eine 2-Woche-Frist genannt. Diese Frsit entspricht dem § 355, Abs. 1, Satz 2 BGB.
Im Abs. 2 des § 355 BGB wird allerdings bestimmt, dass eine Widerrufsfrist von einem Monat gilt, wenn die Belehrung nach Vertragsabschluss mitgeteilt wird.
Genau genommen gilt die 1-Monatsfrist nur bei amazon und ebay, da dort der Kaufvertrag mit der Willenserklärung des Käufers zum Vertragsabschluß zustande kommt. Bei BL und anderen Plattformen kann der Verkäufer in den AGB festlegen, daß der Kaufvertrag erst durch Annahme durch den Verkäufer zustandekommt und damit vor Zustandekommen des Vertrages per email die Widerrufsbelehrung in Textform mitteilen. Da es aber in der Vergangenheit auch dazu seitens der Gerichte widersprüchliche Auslegungen gab, haben viele die sichere Variante mit der Frist von einem Monat gewählt, um Abmahnern keine Angriffsfläche zu bieten und in der Praxis mit Sicherheit Nullkommanix an Veränderung gespürt, da der ganze Käse sowieso nur zur Selbstbefriedigung von Bürokraten und Abmahnanwälten dient.