Seite 3 von 3

Verfasst: So 23. Mär 2008, 10:55
von jessikaxxl
@ nanoq
...der Satz von blokk
Ich empfehle jedem privaten Vielverkäufer hohem Bestand an Artikeln -oder Daueranbieter- sich diese Regelung zu eigen zu machen.
zeigt doch, daß sich der (schlechte) Rat an diejenigen richtet, die nicht so recht wissen, ob sie privat oder gewerblich unterwegs sind. Diese Anbieter sind aber durch eine solche Formulierung sowieso nicht geschützt, wie Du richtig sagst, denn wenn sie gewerblich sind, sind sie eben gewerblich und müssen das volle Programm in ihre Angebote nehmen. Sind sie aber privat, ist die Formulierung überflüssig.

Sie nützt also so oder so nichts.

Ich widerspreche Dir im übrigen mit keinem Wort, sondern habe nur den Bezug zu dem Vorgang hergestellt, den Du mit dem Beitrag angesprochen hast. Zutreffend ist auch, daß durch einen solchen Hinweis die Abmahngefahr eher größer wird, anstatt - wie beabsichtigt - diese zu minimieren.

Verfasst: So 23. Mär 2008, 14:12
von el
um keinen neuen Thread zu verheizen.

da ich in Geldnöten bin hau ich derzeit raus was ich auch nur ansatzweise entbehren kann, da sind nicht nur Cds sondern auch ein Elektrogerät dabei
Kann da jetzt jemand kommen und mir unterstellen ich wäre gewerblicher?

Verfasst: So 23. Mär 2008, 17:02
von nanoq
el hat geschrieben: Kann da jetzt jemand kommen und mir unterstellen ich wäre gewerblicher?
Die Frage aller Fragen...

Es kann immer jemand kommen und dir das unterstellen, wichtiger ist doch, ob er mit einer solchen Unterstellung Erfolg haben könnte. Und das kann man nicht anhand deiner sehr knappen Darstellung beurteilen.

Es kommt darauf an, was man verkauft, wieviel man verkauft, wie oft man seine Angebote erneuert bzw. aktualisiert, wieviel Geld man damit verdient, ob man das dauerhaft betreibt, ob und wie die Angebote beworben werden, was man für Vertragsbedingungen hat usw.

Dass jemand eine aus mehreren hundert Teilen bestehende Sammlung auflöst, macht ihn noch nicht zum Unternehmer (OLG Zweibrücken) ? bei mehreren tausend Teilen kann das ganz anders aussehen (OLG Frankfurt), dass jemand seinen Haushalt auflöst, führt noch nicht zur Gewerblichkeit (LG Berlin, LG Hannover, OLG Frankfurt), aufpassen muss man allerdings, wenn man (Gebrauchs-)Gegenstände verkauft, die man erst kurz vorher selbst gekauft hat (LG Berlin), ... naja es gibt halt viele Abgrenzungskriterien, deshalb lässt sich diese Frage eben nicht mal einfach so beantworten.

Verfasst: So 23. Mär 2008, 17:40
von el
Meine Lage ist recht einfach: Ich hab mich finanziel übernommen und jetzt fehlt mir die Kohle für dringend nötige Anschaffungen. Ergo: Gewinnerzielungsabsicht gegeben, Dauerhaftigkeit nicht da ich alles auf einmal raushau, egal wann Original gekauft, hauptsache es bessert meine Kasse auf

Verfasst: So 23. Mär 2008, 19:39
von jessikaxxl
...die Angaben reichen nach wie vor nicht für eine einigermaßen zuverlässige Beurteilung.

Verfasst: So 23. Mär 2008, 19:44
von el
den rest kläre ich per PN. denke ich hab schon genug privates öffentlich gemacht ;)