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Verlust von Sendungen ins Ausland

Verfasst: Mo 31. Mär 2008, 21:27
von Lacplesis
Post-Päckchen nach Österreich ist nicht angekommen. Wie sieht die die rechtliche Lage aus? Muß ich Ersatz leisten oder ist das Kulanz?

Re: Verlust von Sendungen ins Ausland

Verfasst: Di 1. Apr 2008, 14:31
von hanischu
Lacplesis hat geschrieben:Post-Päckchen nach Österreich ist nicht angekommen. Wie sieht die die rechtliche Lage aus? Muß ich Ersatz leisten oder ist das Kulanz?
Je nachdem, ob Du Privatanbieter bist oder gewerblich. Als gewerblicher Händler haftest Du bis zur Auslieferung an den Kunden, wenn die Auslieferung also nicht stattfand, bist du in der Pflicht. Der Privatanbieter ist aus dem Schneider, wenn das Buch bei der Post ist.

Verfasst: Sa 12. Apr 2008, 00:11
von Lacplesis
Noch mal zum Verständniss: Gilt das nur für's EU Ausland oder auch für Timbuktu?

und

Kann ich die Haftung in den AGB's für Auslandsversand ausschließen (EU/nicht EU)?

Ich kann mir irgendwie nicht so recht Vorstellen wie jemand aus Buthan gegen mich seine Schdensersatzforderungen durchsetzen will.

Verfasst: Sa 12. Apr 2008, 00:37
von blokk
Als Gewerblicher haftest du immer - und eine Schadensersatzforderung aus Buthan kann sehr teuer werden. Halte dich also besser an die Regeln

Verfasst: Sa 12. Apr 2008, 06:54
von el
Du bist und bleibst unverbesserlich Blokk. Was sollte jetzt wieder dieser Nachsatz. :roll:

Verfasst: Sa 12. Apr 2008, 09:02
von d_r_m_s
möglich ist alles, wie aktiv die andere Seite wird hängt sicher in den meisten Fällen vom Wert der verschwundenen Sendung ab (und ab einem gewissen Preis sollte man da die Möglichkeit nutzen, z.B. auch Büchersendungen eingeschrieben zu versenden) ...

in den meisten Ländern wollte ich keinen Urlaub mehr machen, wenn da eine Strafanzeige gegen mich laufen könnte ... in Österreich ist das wohl bei Kleinbeträgen noch nicht so schlimm, aber in manchen anderen Ländern wird auch gerne mal ein Exempel statuiert ... von den Bearbeitungszeiten auf den Behörden ganz zu schweigen ... 8)

Bhutan kenne ich bisher nur von Briefmarken :)

Verfasst: Sa 12. Apr 2008, 09:36
von Mr.Manoon
Warum sollte man denn nun einen Menschen in Bhutan betrügen, wenn der doch einen berechtigten Anspruch hat sollte man dem den doch nicht vorenthalten nur weil der sich vorraussichtlich nicht adäquat wehren kann... :?
Das kleine Einmaleins der Selbstständigkeit besagt nun einmal das man in die Verkaufspreise die Verluste einkalkulieren muß.
Diese Regel ist zudem noch das ganz kleine Einmaleins, sozusagen das was man normalerweise in der ersten Klasse lernt.... :roll: