UWG-Reform 2004 und Entwicklung am Abmahnmarkt bis 2007
Verfasst: Fr 2. Mai 2008, 11:23
UWG-Reform 2004 und Entwicklung am "Abmahnmarkt" bis 2007
Mit der Reform des UWG wollte der Gesetzgeber das UWG nicht nur fit für das 21. Jahrhundert machen,
sondern auch mal wieder das Abmahnunwesen eindämmen.
Schaut man sich die hier ausgewerteten Abmahnungen an, muss man feststellen,
dass es bei der Eindämmung des Abmahnunwesens - wie in der Vergangenheit - nicht gereicht hat.
Die Intensität der Verfolgung hat - bedingt durch das Medium Internet - stark zugenommen.
Es finden sich immer mehr selbst ernannte "Wettbewerbshüter".
Allerdings sind dies weniger Vereine wie früher, sondern es sind "Mitbewerber"
mit teilweise erst zur Abmahnung erfolgten Gewerbeanmeldungen.
Es finden sich dabei Kleinstgewerbetreibende mit Jahresumsätzen im Bereich von unter 10.000,- Euro aber hunderten von Abmahnungen.
Besonders beliebt bei den "Wettbewerbshütern" ist die Verkaufsplattform Ebay.
Hier finden sich - bedingt durch die Komplexität der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung - genügend Gelegenheiten um das UWG auszunutzen und
den einen oder anderen Euro, statt mit Geschäften mit Abmahnungen zu machen.
Auch die starke Zunahme der Anwaltszahlen dürfte eine nicht zu
unterschätzende Rolle spielen.
P2P-Abmahnungen, Filesharing (meist Rasch) und Porno (meist KuW) sind
weitestgehend nicht erfasst.
Einen Chart können Sie unter http://www.abmahnwarner.de/archiv/Statistik2007.pdf abrufen.
Quelle: Abmahnwelle e.V. vom 01.05.08
Anmerkung: Der Chart ist wirklich empfehlenswert und aufschlußreich.
Mit der Reform des UWG wollte der Gesetzgeber das UWG nicht nur fit für das 21. Jahrhundert machen,
sondern auch mal wieder das Abmahnunwesen eindämmen.
Schaut man sich die hier ausgewerteten Abmahnungen an, muss man feststellen,
dass es bei der Eindämmung des Abmahnunwesens - wie in der Vergangenheit - nicht gereicht hat.
Die Intensität der Verfolgung hat - bedingt durch das Medium Internet - stark zugenommen.
Es finden sich immer mehr selbst ernannte "Wettbewerbshüter".
Allerdings sind dies weniger Vereine wie früher, sondern es sind "Mitbewerber"
mit teilweise erst zur Abmahnung erfolgten Gewerbeanmeldungen.
Es finden sich dabei Kleinstgewerbetreibende mit Jahresumsätzen im Bereich von unter 10.000,- Euro aber hunderten von Abmahnungen.
Besonders beliebt bei den "Wettbewerbshütern" ist die Verkaufsplattform Ebay.
Hier finden sich - bedingt durch die Komplexität der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung - genügend Gelegenheiten um das UWG auszunutzen und
den einen oder anderen Euro, statt mit Geschäften mit Abmahnungen zu machen.
Auch die starke Zunahme der Anwaltszahlen dürfte eine nicht zu
unterschätzende Rolle spielen.
P2P-Abmahnungen, Filesharing (meist Rasch) und Porno (meist KuW) sind
weitestgehend nicht erfasst.
Einen Chart können Sie unter http://www.abmahnwarner.de/archiv/Statistik2007.pdf abrufen.
Quelle: Abmahnwelle e.V. vom 01.05.08
Anmerkung: Der Chart ist wirklich empfehlenswert und aufschlußreich.