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"Kein Schutz, nirgens"von Gülsen Celebi verboten?

Verfasst: Fr 16. Mai 2008, 20:29
von merlina22
Hallo, Laut Spiegel online wurde das Buch vom Landgericht Mönchengladbach
verboten.
Siehe hier:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 39,00.html


Ich werde daraus leider nicht so ganz schlau.
Heisst das nun, das das Buch nicht mehr verkauft werden darf?
Wenn ja, wie lange dauert das Verbot? Landet das Buch nun auch auf dem Index?
Über eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüsse

Verfasst: Fr 16. Mai 2008, 21:14
von jessikaxxl
...dieses Verkaufsverbot richtet sich gegen den Verlag und das hat nichts mit Indizierung zu tun.

Es geht hier "nur" um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Verfasst: Fr 16. Mai 2008, 22:12
von merlina22
Heisst das, der Verlag darf nicht mehr liefern, aber die Exemplare in den Buchhandlungen dürfen noch verkauft werden?

Ich frage deshalb so explizit, weil ich das Buch gerade lese, aber eigentlich nicht behalten wollte. Ich will das nur lieber nicht reinstellen, wenn es da irgendwie für Ärger geben kann.
Danke für die Antwort.
Liebe Grüsse :D

Verfasst: Fr 16. Mai 2008, 23:02
von jessikaxxl
Heisst das, der Verlag darf nicht mehr liefern, aber die Exemplare in den Buchhandlungen dürfen noch verkauft werden?
...so ist es.

Verfasst: Sa 17. Mai 2008, 12:29
von antje
....jedenfalls ein sehr merkwürdiger Vorgang, um es mal vorsichtig auszudrücken....

Verfasst: Sa 17. Mai 2008, 12:32
von as006
Demokratie hat eben viele Gesichter.

Verfasst: Di 20. Mai 2008, 16:54
von booklooker.de
Hallo,

Info von uns in dieser Sache: Als Vorsichtsmaßnahme
werden auch solche Bücher, deren Verbreitung gerichtlich
untersagt wurde, von unserem Filter erfasst und somit
nicht in unsere Datenbank übernommen.

Also auch das o.g. Buch.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de

Verfasst: Di 20. Mai 2008, 17:21
von Mr.Manoon
Bei dem o.g. Buch fragt es sich aber doch ob es nicht richtiger wäre es ganz gezielt weiter zu verbreiten.
Als Buchhändler sind wir eben nicht einfach nur Händer die beliebige Waren vertreiben, Bücher transportieren nun mal Meinungen.
Ich denke hier den Vertrieb eines solchen Buches als Vorsichtsmaßnahme einzustellen ist zumindest diskussionsbedürftig, meiner Meinung nach.
Ich schreibe das hier nicht um als Querulant aufzutreten sondern weil wir insbesondere seit Dezember 2007 feststellen konnten das es durchaus richtig ist sich einzumischen und aktiv zu werden....

Verfasst: Mi 21. Mai 2008, 00:23
von hanischu
Mr.Manoon hat geschrieben:Bei dem o.g. Buch fragt es sich aber doch ob es nicht richtiger wäre es ganz gezielt weiter zu verbreiten.
Als Buchhändler sind wir eben nicht einfach nur Händer die beliebige Waren vertreiben, Bücher transportieren nun mal Meinungen.
Nanana Mister Manon, solche Aufrufe nennt man Dolchstöße in den Rücken des eigenen Volkes, wir sind doch gerade dabei, dem chinesischen Anteil an der Weltbevölkerung beizubringen, was Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sind, da brauchen wir solche Bücher nun überhaupt nicht. :twisted:

Verfasst: Mi 21. Mai 2008, 07:51
von Mr.Manoon
Ich habe ja nicht gesagt das wir es drucken lassen sollen, soweit ich es verstanden habe ist der Vertrieb nicht untersagt, lediglich die Neuproduktion.
Ich habe ausserdem nur die Internetseite zu diesem Thema kurz angelesen, wirklich etwas zu dem Thema kann ich also nicht sagen.
Deshalb habe ich einfach mal angeregt zu überlegen ob es der richtige Schritt ist es zu diesem Zeitpunkt in die Liste der Titel zu nehmen die nicht mehr gelistet werden.
Nach dem wenigen was ich da lesen konnte würde ich es eher bewerben, um das aber tatsächlich als meine Meinung hinzustellen müßte ich mir mehr Hintergrundwissen aneignen.
Vielleicht möchte der eine oder andere noch ein paar Aspekte beisteuern.
Wäre vielleicht nicht schlecht wenn ein Forum der Buchhändler sich auch mit dem gesellschaftspolitischen Inhalt seiner Waren beschäftigt.
Ich möchte hier keine Werbung auf Kosten der Geschädigten betreiben.
Was mir hier als erstes auffällt ist das ein Buch verboten wird das von öffentlichem Interesse ist und durch ein anscheinend dubioses Urteil unterdrückt werden soll, dem kann man einfach nicht zustimmen, unterstützen sollte man das meiner Meinung nach auf gar keinen Fall.
Es sei denn es gibt gute Gründe.
Zusammenfassend: Dieses stromlinienförmige liegt mir nicht :P

Verfasst: Mi 21. Mai 2008, 08:30
von Bücherwurm14167
Wenn wir es schon aus naheliegenden Gründen BL überlassen, für uns die Bücher etc. herauszufiltern, bei denen es Ärger geben kann, ist es mir lieber, der Filter ist zu scharf als zu schwach eingestellt. Auch wenn ich es persönlich als Staatsbürger bedauere, daß möglicherweise eine Justizschlamperei durch das Druckverbot vertuscht werden soll, so sehe ich mich als Kleinverkäufer, der auf Abmahnungen verzichten kann, auf dieser Plattform auf der sicheren Seite. Gesellschaftspolitisch betätige ich mich an anderer Stelle.

Daß nicht nur Jugendgefährdung zur Abmahnung oder anderen Unannehmlichkeiten führen kann, ist im folgenden Thread ja schon erwähnt:

viewtopic.php?t=5048

Verfasst: Mi 21. Mai 2008, 08:38
von barbara
Verfahrenstechnisch bin ich der Meinung wie Bücherwurm14167. Was das angesprochene Buch betrifft, so ist aber vielleicht das letzte Wort noch nicht gesprochen:

http://www.boersenblatt.net/189359/

Aus dieser Meldung schließe ich, dass das Urteil eher formale als inhaltliche Gründe hatte - also darf man wohl auf die Revision hoffen.

Verfasst: Do 22. Mai 2008, 17:58
von d_r_m_s
die Entscheidung von Booklooker finde ich durchaus verständlich und habe kein Problem damit ...

bei dem Thema 'Ehrenmorde' muss man sich aber wirklich langsam fragen, wessen Interessen da geschützt bzw. vertreten werden ...

vordergründig geht es in dem Urteil ja um die Interessen von Verwandten (des Opfers !), nicht von Täter oder Opfer selbst ... aber insgesamt wird auf diese Weise ein System der Lynchjustiz einer kleinen Minderheit geschützt, das im Gegensatz zu allen heutigen Rechtsnormen unseres Kulturkreises steht ...

das geschieht nicht nur durch Bücherverbote, sondern z.B. auch dadurch, dass derartige Taten statistisch nicht eindeutig erfasst werden ... das könnte ja auch irgendjemanden diskriminieren ...

und solange unsere offiziellen Stellen alles tun, um diese Probleme unter den Teppich zu kehren, kann das gar nicht oft genug wieder hochkommen ...

Verfasst: Fr 23. Mai 2008, 01:25
von Mr.Manoon
@el
warum löscht du denn deinen Beitrag ?

Verfasst: Sa 24. Mai 2008, 13:56
von booklooker.de
Hallo,

der Beitrag wurde von uns gelöscht, weil er eine persönliche
Beleidigungen enthielt, und so etwas gehört hier nicht hin.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de