Darf man den Text von der Rückseite abtippern?

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Antworten
Benutzeravatar
Mary
Beiträge: 1207
Registriert: Di 17. Jan 2006, 19:14

Darf man den Text von der Rückseite abtippern?

Beitrag von Mary »

Hallo Ihr Lieben,

ich lese hier schon lange mit Interesse und überlege demnächst vielleicht mit einem Kleingewerbe loszulegen.

Daher eine Frage, die mir bei den ganzen Urheberrechts- und -Abmahnabzocken noch nicht aufgetaucht ist, darf man privat oder eben (klein-)gewerblich in der Info nun den Text von der Rückseite eines Buches abtippern darf (selbstverständlich mit Quellenhinweis auf die Rückseite) oder nicht?

Weiß da jemand was?
blokk
Beiträge: 1248
Registriert: Mi 6. Dez 2006, 21:02
Wohnort: Petershagen

Beitrag von blokk »

Darf man. Quellenangaben aber nicht vergessen bei Kurz-Rezis.
Benutzeravatar
Mary
Beiträge: 1207
Registriert: Di 17. Jan 2006, 19:14

Beitrag von Mary »

Vielen Dank für die Antowort - und klar, die Quelle gebe ich immer an!

Schönen Feiertag an alle
Nox
Beiträge: 11
Registriert: Sa 6. Okt 2007, 11:07

Beitrag von Nox »

Wie sieht es aus mit der kurzen "Inhaltsangabe", die Booklooker beim Listen über die ISBN automatisch bei manchen neuen Angebot einfügt?

Muss ich da wegen der Quellenangabe was dazuschreiben?
anne710
Beiträge: 8
Registriert: Do 20. Mär 2008, 17:37

Beitrag von anne710 »

ich bin überzeugt, dass wenn es so wäre, booklooker selbst die Quelle angeben würde.
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

Was über die ISBN an Informationen gelistet wird entstammt dem Buchhandelskatalog und gehört zur 'Standardinformation' des Buches, darf also verwendet werden.
Im Zweifel einfach mal bei buchhandel.de nach der ISBN suchen. Alles was da zum Buch steht ist automatisch aus dem Katalog übernommen.

Was auf der Rückseite steht sollte auch kein Problem sein. Das ist ja auch das, was ein Kunde im Laden lesen kann und soll, um sich zu informieren.

Yara
Antworten