kann ich auf artikel bestehen ?? verkäufer will ware nicht

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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mama2000
Beiträge: 1
Registriert: Sa 11. Okt 2008, 20:47

kann ich auf artikel bestehen ?? verkäufer will ware nicht

Beitrag von mama2000 »

hallo haben für uns und unsere kinder xbox spiele und auch playstation spiel bestellt .
nun standen die preise jeweils denn 1euro oder 2 euro .
nun sagt der verkäufer per email es sei ein fehler beim hochladen passiert und die spiele sein viel zu billig und er kann sie für diesen preis nicht verkaufen . die preis stehn unter den spielen das sind denn z.B. 34,98 euro
und so also so wie es jetzt aussieht gibt es kein spiel unter 20 bis 30 euro
was soll ich nun tun .
habeich anspruch auf die artikel für je 1euro sowie es erst da stand oder wie läuft es .
danke für eure hilfe im vorraus
el

Beitrag von el »

Standardfrage in so einem Fall: Privatverkäufer oder Gewerblicher? Wenn gewerblicher, was steht denn diesbezüglich in den AGB?

im übrigen kannst Du die Aussage ruhig mal in Frage stellen, weil der VK ja immer die Möglichkeit hat zu kontrollieren
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d_r_m_s
Beiträge: 3593
Registriert: Do 27. Okt 2005, 11:54
Wohnort: Grossraum Karlsruhe

Beitrag von d_r_m_s »

privat oder gewerblich, beide können sich prinzipiell auf einen Irrtum berufen ...

dafür wäre es interessant zu wissen,

a) wie lange das Angebot bestand: wenn es innerhalb von Minuten oder wenigen Stunden verkauft wurde muss es dem VK nicht unbedingt vorher auffallen, wenn es seit Wochen oder Monaten drin war - zugegeben, ist unwahrscheinlich - ist statt Irrtum wohl eher Nachlässigkeit angesagt) ...

b) wie das grundsätzliche Preisniveau bei dem VK ist: hat er diverse andere Angebote zu solchen niedrigen Preisen, oder hätte das schon vom Preis her aus der Menge herausstechen müssen ...

c) v.a. bei Privatverkäufern: Wieviel bietet er an ? Bei Angebotszahlen im ein- bis zweistelligen Bereich ist die Sache gut überschaubar, wer sich da bei hochwertigen Angeboten die Zeit zum Kontrollieren spart ist m.E. selbst schuld ...

wie immer ist die Frage am Ende, wieviel Aufwand man treiben will, um sein Recht durchzusetzen ... manchmal hilft es schon, wenn man über Google einen § oder ein passendes Urteil findet und zitiert ... oft müsste man wesentlich massiver vorgehen ... und wenn der Fall nicht ganz eindeutig ist kann es auch immer mal einen Richter geben, der gegen den Trend in die andere Richtung entscheidet ...

ach ja, und willkommen im Forum !
el

Beitrag von el »

d_r_m_s hat geschrieben:privat oder gewerblich, beide können sich prinzipiell auf einen Irrtum berufen ...
sehe ich anders. Das Berühmte Auto für 100 Mark war lt Gerichtsurteil trotz leichtem Alkoholeinfluss ein gültiges Rechtsgeschäft. Ausnahme könnte sein wenn irgendwo ausdrücklich steht "Irrtum vorbehalten"
ach ja, und willkommen im Forum !
Auch von mir!
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...wie und wo wurden die Spiele angeboten.

"Irrtum vorbehalten" schützt keineswegs. Maßgeblich wäre allenfalls eine unverzügliche Anfechtung mit Angabe des Anfechtungsgrundes.

War das ganze ein Festpreis oder haben die Spiele - z.B. bei eBay - nicht mehr Interesse gefunden?
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