hallo haben für uns und unsere kinder xbox spiele und auch playstation spiel bestellt .
nun standen die preise jeweils denn 1euro oder 2 euro .
nun sagt der verkäufer per email es sei ein fehler beim hochladen passiert und die spiele sein viel zu billig und er kann sie für diesen preis nicht verkaufen . die preis stehn unter den spielen das sind denn z.B. 34,98 euro
und so also so wie es jetzt aussieht gibt es kein spiel unter 20 bis 30 euro
was soll ich nun tun .
habeich anspruch auf die artikel für je 1euro sowie es erst da stand oder wie läuft es .
danke für eure hilfe im vorraus
kann ich auf artikel bestehen ?? verkäufer will ware nicht
privat oder gewerblich, beide können sich prinzipiell auf einen Irrtum berufen ...
dafür wäre es interessant zu wissen,
a) wie lange das Angebot bestand: wenn es innerhalb von Minuten oder wenigen Stunden verkauft wurde muss es dem VK nicht unbedingt vorher auffallen, wenn es seit Wochen oder Monaten drin war - zugegeben, ist unwahrscheinlich - ist statt Irrtum wohl eher Nachlässigkeit angesagt) ...
b) wie das grundsätzliche Preisniveau bei dem VK ist: hat er diverse andere Angebote zu solchen niedrigen Preisen, oder hätte das schon vom Preis her aus der Menge herausstechen müssen ...
c) v.a. bei Privatverkäufern: Wieviel bietet er an ? Bei Angebotszahlen im ein- bis zweistelligen Bereich ist die Sache gut überschaubar, wer sich da bei hochwertigen Angeboten die Zeit zum Kontrollieren spart ist m.E. selbst schuld ...
wie immer ist die Frage am Ende, wieviel Aufwand man treiben will, um sein Recht durchzusetzen ... manchmal hilft es schon, wenn man über Google einen § oder ein passendes Urteil findet und zitiert ... oft müsste man wesentlich massiver vorgehen ... und wenn der Fall nicht ganz eindeutig ist kann es auch immer mal einen Richter geben, der gegen den Trend in die andere Richtung entscheidet ...
ach ja, und willkommen im Forum !
dafür wäre es interessant zu wissen,
a) wie lange das Angebot bestand: wenn es innerhalb von Minuten oder wenigen Stunden verkauft wurde muss es dem VK nicht unbedingt vorher auffallen, wenn es seit Wochen oder Monaten drin war - zugegeben, ist unwahrscheinlich - ist statt Irrtum wohl eher Nachlässigkeit angesagt) ...
b) wie das grundsätzliche Preisniveau bei dem VK ist: hat er diverse andere Angebote zu solchen niedrigen Preisen, oder hätte das schon vom Preis her aus der Menge herausstechen müssen ...
c) v.a. bei Privatverkäufern: Wieviel bietet er an ? Bei Angebotszahlen im ein- bis zweistelligen Bereich ist die Sache gut überschaubar, wer sich da bei hochwertigen Angeboten die Zeit zum Kontrollieren spart ist m.E. selbst schuld ...
wie immer ist die Frage am Ende, wieviel Aufwand man treiben will, um sein Recht durchzusetzen ... manchmal hilft es schon, wenn man über Google einen § oder ein passendes Urteil findet und zitiert ... oft müsste man wesentlich massiver vorgehen ... und wenn der Fall nicht ganz eindeutig ist kann es auch immer mal einen Richter geben, der gegen den Trend in die andere Richtung entscheidet ...
ach ja, und willkommen im Forum !
sehe ich anders. Das Berühmte Auto für 100 Mark war lt Gerichtsurteil trotz leichtem Alkoholeinfluss ein gültiges Rechtsgeschäft. Ausnahme könnte sein wenn irgendwo ausdrücklich steht "Irrtum vorbehalten"d_r_m_s hat geschrieben:privat oder gewerblich, beide können sich prinzipiell auf einen Irrtum berufen ...
Auch von mir!ach ja, und willkommen im Forum !
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