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bei rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen

Verfasst: Do 27. Nov 2008, 14:23
von Kohagie
Im neuesten IWGA Newsletter las ich gerade folgendes:

Staatsanwaltschaft durchsucht Raeume von Abmahnern und deren Anwaelten

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen ein Abmahner-Ehepaar aus Froendenberg und deren Rechtsanwaelte in Hagen aufgenommen.

Nach unseren Informationen hat es bei den Beteiligten vor kurzem eine
Hausdurchsuchung gegeben, da der Verdacht auf Straftaten auf Grund
rechtsmissbraeuchlicher Abmahnungen besteht. Die Anwaelte selbst haben nach unseren Informationen in den noch laufenden Verfahren die Mandate niedergelegt.

Wenn Sie von diesen Abmahnern betroffen sein sollten, sprechen Sie uns bitte an.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=189

Quelle: internetrecht-rostock.de

Anmerkung: Ein wirklich interessanter und lesenswerter Artikel!

Verfasst: Sa 10. Jan 2009, 15:04
von lesestoff
Einige Buchhändler haben Abmwhnungen bekommen, wo Buchhändler und Anwalt den gleichen Familiennamen tragen. Der Anwalt sitzt am Bodensee???? Noch jemand dabei????

Verfasst: Sa 10. Jan 2009, 16:06
von blokk
lesestoff hat geschrieben:Einige Buchhändler haben Abmwhnungen bekommen, wo Buchhändler und Anwalt den gleichen Familiennamen tragen. Der Anwalt sitzt am Bodensee???? Noch jemand dabei????
Die Sache köchelt noch.

Verfasst: Sa 10. Jan 2009, 21:23
von antje
lesestoff hat geschrieben:Einige Buchhändler haben Abmwhnungen bekommen, wo Buchhändler und Anwalt den gleichen Familiennamen tragen. Der Anwalt sitzt am Bodensee???? Noch jemand dabei????
Wes Inhalts?

Verfasst: Sa 10. Jan 2009, 23:29
von blokk
RA A-M aus Uhldingen mahnte lustig für einen Verwandten aus Bad Arolsen ab. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der RA im Auftrag des Abmahners gehandelt hat.

Aber selbst wenn er im direkten Auftrag gehandelt haben sollte, wäre eine Kostennote rechtsmißbräuchlich, weil der Abmahner davonausgehen kann, dass der RA seine Forderung im Falle der Zahlungsverweigerung des Beklagten gegen einen Verwandten nicht einklagen würde.

Der Abmahner -Konkurrent- hat somit kein Zahlungsrisiko zu fürchten. In diesem Fall ist eine Kostennote rechtsmißbräuchlich und muß trotz Abgabe der UE nicht befriedigt werden.

Verfasst: So 11. Jan 2009, 00:34
von antje
Ah ja - Bad Arolsen - ist ja auch Nochthessen, und gar nicht mal weit weg. Hab mal gegoogelt - den Namen merk ich mir, nicht dass ich da mal aus Versehen in der Buchhandlung lande :mrgreen: