Neues UWG voraussichtlich zum 01.01.2009

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Antworten
Benutzeravatar
Kohagie
Beiträge: 371
Registriert: Do 13. Dez 2007, 21:53
Wohnort: 91093 Heßdorf - Franken
Kontaktdaten:

Neues UWG voraussichtlich zum 01.01.2009

Beitrag von Kohagie »

Im Abmahnwarner vom 07.12.08:

Neues UWG voraussichtlich zum 01.01.2009

Man muss spätestens jetzt den Gesetzgeber in der Beziehung loben, als dass er erkannt hat, dass das geltende Recht dem Abmahnmissbrauch Tor und Tür öffnet. Jetzt tritt nach dem neuen UrhG das neue UWG möglicherweise schon zum 1.1.2009 in Kraft.

Danach ist auch noch eine relevante BGB-Änderung, in der nun endlich die Anlagen zur BGB-InfoV Gesetz werden, für Ende 2009 geplant.

Das ist nun Lob genug, das meiste sind doch nur fällige Umsetzungen von EU-Richtlinien.

Das neue UWG bietet weiterhin genügend Raum, um auch in Zukunft reichlich wenn nicht sogar noch mehr abmahnen zu können.
Dafür müssen sich Abmahner kein bisschen mehr anstrengen.
Es gibt im neuen UWG einen Anhang (böse Menschen sagen "Schwarze Liste")
http://abmahnungsfaq.de/pages/index_abnews_anhang.html
den alle Händler und Gewerbetreibende unbedingt beachten müssen. Diese 30 Punkte sind absolut Tabu.

Links
http://abmahnungsfaq.de/pages/index_abnews.html
http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/1 ... ngenommen/
Antworten