Leseprobe statt kompl. Roman - Sachmangel?!

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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gildenhaus
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Beitrag von gildenhaus »

Irgendwie scheint neben der Sturheit auch eine Rechtschreibschwäche vorzuliegen, oder hab ich was verpasst und Bedingungen wird nach der Rechtschreibreform ohne das 2. g geschrieben?

Dass jemand nach all den Diskussionen des vergangenen Jahres noch immer solche AGBs hat, ist eigentlich nicht zu fassen.

Wenn die ganze Sache nicht so traurig wäre, wäre es echt ein Fall für die "Kuriositäten".


P.S. Ich wüsste auch ganz gern mal, um wen es sich handelt, wäre nett, wenn mir jemand mal eine entspr. pm schicken würde.
"Nie, Knabe, nie grub Nero neben Orenburg eine Bank ein" (Palindrom)
Bookorsair
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Beitrag von Bookorsair »

Hallo Leute,
die, Zitat:"allgemeine,laienhafte Beschreibung" [..der Bücher] ist Kabarettreif. Bei dieser Person sind offenbar nicht nur die Beschreibungen "laienhaft."
b.
Wir werden nie so klug sein, um den Schaden zu beheben, durch den wir es wurden....
Ausserdem: manche sehen vor lauter Büchern die Bibliothek nicht.
Hier geht es zu meinen Büchern: http://www.booklooker.de/bookorsair
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

Gildenhaus hat geschrieben:P.S. Ich wüsste auch ganz gern mal, um wen es sich handelt, wäre nett, wenn mir jemand mal eine entspr. pm schicken würde.
Da die Forums-Software mir momentan leider nicht gestattet, PMs zu verschicken (die ausgehenden PMs bleiben stundenlang im Postausgang hängen, werden aber nicht abgesendet), nur der Hinweis: Man findet die Händlerin durch Eingabe einiger zitierter Passagen leicht mit Google!
Gruß, terracotta
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gildenhaus
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Beitrag von gildenhaus »

terracotta hat geschrieben: Da die Forums-Software mir momentan leider nicht gestattet, PMs zu verschicken (die ausgehenden PMs bleiben stundenlang im Postausgang hängen, werden aber nicht abgesendet), nur der Hinweis: Man findet die Händlerin durch Eingabe einiger zitierter Passagen leicht mit Google!
Vielen Dank für deinen Hinweis, jemand war inzwischen schon so freundlich und in der Lage, mir eine entspr. Nachricht zu senden. ;-)

Über die sich teilweise auch widersprechenden Passagen in den AGBs kann man nur den Kopf schütteln! :roll:
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quarkkeks
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Beitrag von quarkkeks »

Ui hier tut sich ja einiges...

@terracotta: Vielen Dank für den ersten Link, sowas hatte ich schon befürchtet. Werde jetzt erstmal die Antwort von booklooker bzgl. Rückabwicklung abwarten und ansonsten tatsächlich mit Zeuge zur Post marschieren...

Es wäre sicher auch nicht verkehrt wenn die VK (es handelt sich um eine Dame) mal von Kollegen auf ihr Fehlverhalten / AGB etc. hingewiesen wird, ich denke bei allem was von mir kommt stoße ich auf taube Ohren.

@Flachs: Danke für den Auszug aus den AGB, ich konnte sie nämlich zunächst selbst nicht komplett anzeigen lassen und dachte sie existieren gar nicht. Lag aber wohl am Browser, denn mit einem anderen funktioniert es nun.

Wie mein alter Lateinlehrer so schön sagte: Da rollen sich einem ja die Zehennägel auf :roll:
blokk
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Beitrag von blokk »

Die Tante hat einfach nur quer Beet aus allen möglichen AGBs das für sie günstig erscheinende rauskopiert und als eigene AGB gepostet. Da kann es schon mal passieren, dass in diesem Machwerk Widerrufsrecht und Rückgaberecht gemeinsam auftauchen.
Traurig, dass sich so etwas "Kollegin" nennt - aber es ist korrigierbar.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

gs55 hat geschrieben:Dieser gewerbliche Händler sollte schleunigst die Branche wechseln.
Vielleicht Gebrauchtwagenhandel ...
blooosss nicht ... das könnte lebensgefährlich werden ...

'das Fahrzeug wiegt in Standardausstattung, mit neuen Reifen, frischem Öl und vollem Tank xxxx,xx kg' ... ist doch klar, dass da die Bremsflüssigkeit ausgelaufen ist, oder :P
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

meldet den Kram der zuständigen IHK Abtlg. Fair Play.
Muß ja nix schlimmes(!?) passieren.
Die machen (vielleicht) auf die Fehler aufmerksam und dann kann die Verkäuferin in sich gehen und wenn nicht, dann .....
quarkkeks
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Beitrag von quarkkeks »

Die Streiterei nimmt kein Ende :(

Ich habe in der Zwischenzeit booklooker bzgl. der Rücksendekosten gefragt und als Antwort erhalten, dass diese (wie erwartet) von der VK zu tragen sind. Booklooker hat ihr das dann auch entsprechend mitgeteilt. Habe das Buch also brav zurückgeschickt und heute war dann auf meinem Konto eine Zahlung von 4,- Euro, d.h. die Dame hat mir nicht das Rückporto gezahlt.

Habe sie jetzt nochmal darauf hingewiesen dass sie - auch gemäß booklooker - diese Kosten zu zahlen hat, bin gespannt wie (oder ob überhaupt) sie reagiert...

Zumindest ist mein Zwischenfazit, dass booklooker wirklich hilfsbereit und kulant ist, denn mir wurde angeboten bei weiteren Problemen das Käuferschutzprogramm (das ich noch gar nicht kenne?!) in Anspruch zu nehmen.

Nun tun mir die 85ct ja nicht allzu weh, aber die Dreistigkeit der VK ist wohl wirklich nicht mehr zu toppen... :evil:
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volx-wolf
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Beitrag von volx-wolf »

Ich wollte gerade diese Verkäuferin auf meine Blacklist setzen, um gegen einen Einkauf bei ihr gewappnet zu sein. Dazu wollte ich eigentlich wie hier vorgeschlagen mit einigen Auszügen ihrer AGBs Google nutzen, um den Nick heruaszufinden. Leider ist darüber nicht mehr auffindbar - alle Treffer verweisen auf diesen Thread hier. Sie scheint ihre AGBs geändert zu haben. Könnte mir bitte jmd. per PN den Namen nennen?

Lustiges am Rande: Gibt man "Bei den älteren Exemplaren sind die Außenseiten leicht vergilbt..." bei Google ein, erscheint als Verbesserungsvorschlag:
"Bei den älteren Exemplaren sind die Innenseiten leicht verklebt..." ;-)

edit: Hat sich erledigt, ich habe sie gefunden. Die richtigen Treffer verbargen sich unter den bei google als "Wiederholungstreffer" ausgeblendeten Seiten.
In den Chroniken der Scheibenwelt wurde bereits darauf hingewiesen, daß ganze landwirtschaftliche Ökonomien auf der Hebekraft alter, in Schwarz gekleideter Frauen basieren. (Pratchett)


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volx-wolf
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Beitrag von volx-wolf »

Aber sie schreibt in ihren AGBs ja auch ausdrücklich, dass das Lesen eines Buches dessen Wert mindert:
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie mir die Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand (Buch bereits gelesen),müssen Sie mir insoweit ggf.Wertsatz leisten.(Preisminderung).
*kopfkratz*, da hat doch jmd unseren alten Witz, dass die Buchstaben aus dem Buch verschwinden, wenn man es liest, zu ernst genommen...
In den Chroniken der Scheibenwelt wurde bereits darauf hingewiesen, daß ganze landwirtschaftliche Ökonomien auf der Hebekraft alter, in Schwarz gekleideter Frauen basieren. (Pratchett)


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bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

ob die gute frau (oder mann??) auch anteilig ausrechnet und abrechnet.

"ich habe 55 1/2 seiten des 386 seiten buches gelesen, war mir dann aber zu langweilig, wieviel wertminderung macht das?"

verkäufer müssen ja gefordert werden :wink:
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

Ihr müßt aber auch die Lese-Intensität berücksichtigen: Bei diagonalem Überfliegen des Inhalts ist die Abnutzung der Buchstaben natürlich deutlich geringer, als wenn man den Sätzen Wort für Wort folgt. :mrgreen:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

und nicht zu vergessen, ob man beim seitenumblättern seinen finger befeuchtet oder nicht. sabber an den seitenecken ist schon ne starke wertminderung... :D
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

:lol: *kopfkratz*, da hat doch jmd unseren alten Witz, dass die Buchstaben aus dem Buch verschwinden, wenn man es liest, zu ernst genommen... :lol:

Das habe ich noch nicht gehört, gekannt! :lol: Ich hätte mich bald am Kaffee verschlucckt. Weiter so! Lustiges in armer Zeit! Der Dax erheitert mich schon lange nicht mehr.

Aber das mit der Retoure:
Meine gebrauchten Bücher liegen in einem Reinraum, werden unter Schutzatmosphäre eingetütet in Schutzkleidung zur Post gebracht - dann kommt es (es = das Buch) zum Empfänger, zum Leser, Nutzer, Ge-/Verbraucher und der schickt es dann, wenn gelesen, zurück.
Der braucht doch nur das klitzekleinste Schnüpfelchen zu haben ..... und dann? Oder, pfui deibel, er war mpf mpf und hat sich die Hände nicht desinfiziert und das Buch unbehandschuht betascht, befingert, wie mein/e Vorschreiber/in erwähnte mit bespeichelten Fingern ....., was wenn dieser Verbraucher irgendein Magen-/Darmproblem oder schlimmeres hat ......
Ne, ne, ne, das muß vom Betrag abgezogen werden, so um die 136,73% dürften angemessen sein.

LG
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