Leseprobe statt kompl. Roman - Sachmangel?!

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
quarkkeks
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Registriert: Mi 28. Jan 2009, 23:38

Leseprobe statt kompl. Roman - Sachmangel?!

Beitrag von quarkkeks »

Hallo,
ich habe kürzlich über booklooker bei einem gewerblichen Händler ein Buch gekauft. Nach Erhalt bzw. beim Lesen hat sich herausgestellt, dass es sich nicht um den kompletten Roman, sondern nur eine Leseprobe handelt (Hinweis im Buch: "Unverkäufliche Leseprobe"). Die Leseprobe hat 138 Seiten, der komplette Roman hätte 372.
In der Angebotsbeschreibung steht zwar die Seitenzahl 138, es ist jedoch an keiner Stelle die Rede von Leseprobe. Da ich das Buch vorher nicht kannte oder je in der Hand hatte wusste ich vorher auch nicht, wieviele Seiten es hätte haben sollen.

Ich hatte nun mehrfachen Mailwechsel mit dem Verkäufer, dieser vertritt folgenden Standpunkt:
- ihm war nicht bekannt, dass es sich um eine Leseprobe handelt
- ich habe das Buch gelesen und dadurch wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen
- er möchte mir nur den halben Kaufpreis (ohne Versandkosten) plus 85ct für eine Rücksendung erstatten
- es greift das Widerrufsrecht und weil ich das Buch schon gelesen habe kann ich nicht den vollen Preis erstattet bekommen

Mein Standpunkt ist:
- es handelt sich um einen Sachmangel, dies hat nichts mit Widerrufsrecht zu tun sondern allenfalls mit Gewährleistung
- VK hätte in der Beschreibung auf Leseprobe hinweisen müssen, ansonsten ist davon auszugehen dass es sich um ein vollständiges Buch handelt
- VK ist verpflichtet zu Nacherfüllung / Ersatz / Rückerstattung der Zahlung o.ä.

Auf meine letzte Mail mit Hinweisen auf die entsprechenden BGB-Paragraphen kam folgende Antwort vom VK:

"Punkt 1.
das buch wurde mit 138 seiten beschrieben.........!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Punkt 2.
das Buch wurde gelesen,daher keinen vollen Preis als rückerstattung!!!!!!!!!!!
Punkt 3.
nach bgb pargr.437 interessiert mich ehrlich gesagt nicht, denn das buch wurde von ihnen gelesen und daher gebraucht und was interessiert ist mein widerrufsbelehrung und nicht mehr und weniger....
das sie nicht nach vollst.ausgabe geschaut haben ist nicht mein problem, es steht in meiner bemerkung drin das nicht alles vermekrt ist was meine bücher anbelangt und ich keine 2333 bücher vollständig angebe...........
tatsache ist die, ich war der billigste anbieter und daher hätten sie besser schauen müssen....
ich bleibe bei meinen standpunkt wie schon erwähnt........"

Bei dieser Antwort bleibt mir auf gut Deutsch gesagt die Spucke weg...!
Wie sehen denn die gewerblichen Händler hier den Fall?

Grüße von einer verdutzten (und etwas ärgerlichen) Käuferin...
Yumo
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Beitrag von Yumo »

Erst mal ein herzliches Willkommen im Forum!

Wann hast Du denn das Buch erhalten? Sofern die 4 Wochen Rückgaberecht nicht abgelaufen sind, kannst Du es ohne Probleme zurückschicken. Er muß dann umgehend den Kaufpreis erstatten, ohne Wenn und Aber. Eine Minderung darf er nicht vornehmen, sofern Du das Buch nicht - wie es so schön heißt - im Wert gemindert hast durch Lesespuren. Die Tatsache, daß Du es gelesen hast, stellt kein Grund für eine Minderung dar. Schließlich hast Du auf Grund unvollständiger Angaben des Händlers nicht das erhalten, was Du haben wolltest.

Da dieser Händler offensichtlich eine sehr "eigene" Interpretationsweise an den Tag legt, wäre es am besten, den BL-Support einzuschalten. Wenn der Händler seine Artikel tatsächlich so schlecht anschaut, daß er nicht feststellt, daß es sich um eine Leseprobe und nicht um ein komplettes Buch handelt, ist das meiner Einschätzung nach sein und nicht dein Problem. Du wolltest ein Buch, keine Leseprobe, und wenn er ungenaue bzw. unvollständige Angaben macht, ist das seine Schlampigkeit.

Auf den Ton und die Art seiner Anworten mag ich nur so viel sagen: unprofessionell.

LG, Yumo
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

Hallo und Herzlich Willkommen hier im Forum,

Ich bin kein gewerblicher Händler und werde Dir daher auch nicht grossartig weiterhelfen können.

Ich frage mich allerdings, ob man eine unverkäufliche Leseprobe überhaupt verkaufen darf.
Schreib doch mal bitte um welches Buch es sich handelt und von welchen Verlag es kommt.
Ich finde die Reaktion auch etwas dreist/ kundenunfreundlich.
Ich denke mal, das du bei dem Händler sicherlich nicht wieder bestellen wirst.

Was würde ich nun an deiner Stelle machen?

Hier im Forum auf weitere und qualifiziertere Antworten hoffen, die sicherlich auch noch folgen werden. :wink:

Mich mal schlau machen, ob man unverkäufliche Leseproben überhaupt verkaufen darf(Verlag anrufen?)

Den Booklooker Support anschreiben und um Hilfe bitten.

Ich würde noch weitere Infos sammeln, bevor ich den Händler wieder anschreibe, aber meiner Meinung nach hat er schon verloren. Die unkomplizierte Rückabwicklung wäre für den Händler auf Dauer besser gewesen, weil er Dich nach dem bisherien Ablauf als Kunden verloren hat.
Ich bin gespannt, wie die Sache ausgeht und drücke Dir alle Daumen!

Liebe Grüsse
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Buchfink
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Beitrag von Buchfink »

Übel !!!
Als ich damit begonnen habe meine Bücher gewerblich zu verkaufen, hab ich mich manches mal darüber geärgert, dass vermeintliche Selbstverständlichkeiten in einem pingelig bürokratischen Juristengewäsch reglementiert sind und dieser ganze Scheiss dann auch noch in ellenlangen Geschäftsbedingungen und Belehrungen, in starr vorgegebenen Formen, angehängt und verkündet werden muss. Wenn man dann aber von solchen "Spezialisten" erfährt, dann wird klar, dass scheinbar gar nicht genug Vorgaben gemacht werden können.
Verscherberlt dir eine stark gekürzte Leseprobe und will hinterher herumhandeln. Mag ja sein, dass er bei der Eingabe und beim Verkauf diese Tatsache nicht erkannt hat, obwohl das schon auf eine ziemliche Schluddrigkeit schliessen lässt, aber wenn er dann auf den Sachverhalt hingewiesen wird, dann gibt es nach meiner Einschätzung nur eine richtige Reaktion: sich dafür entschuldigen und den vollen Preis (inklusive Versandkosten) zurückerstatten.
Wenn mir das passieren würde (egal ob ich als Privathändler oder als gewerblicher Händler tätig bin) dann wär mir das aber eine Selbstverständlichkeit. Das Buch könnte der Käufer meinetwegen behalten (und ins Altpapier werfen).
Wenn ich ein Buch kaufe, dann vergleiche ich auch eher nur zufällig die Seitenzahl und ähnliche Angaben. Wenn im Titel steht, dass es sich um mein gesuchtes Buch handelt, dann gehe ich auch von einem vollständigem Buch aus. Alles andere ist in meinen Augen Betrug!
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

ist schon etwas hinterhältig (und zwar vom Verlag) ... eine Leseprobe mit 1/3 des kompletten Buches habe ich bisher noch nicht gesehen und hätte bis heute mit so etwas nicht gerechnet ...

trotzdem: ich sehe es als Mangel an, der in die Beschreibung gehört hätte ... und wenn der Händler es (vielleicht verständlicherweise ?) übersehen hat, sollte er es m.E. ohne Einwände bei voller Kostenerstattung zurücknehmen ...

wird ja hoffentlich nicht sein Geschäftsprinzip sein (Leseproben), also was soll das Ganze ...

vielleicht sollten wir aus dem Forum mal eine konzertierte Aktion starten mit Anfragen, ob Buch A / Buch B / Buch C ... vollständig sind ... :twisted: muss man bei ihm doch machen, wenn man ein vollständiges Buch möchte, oder habe ich da etwas falsch verstanden 8)
quarkkeks
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Beitrag von quarkkeks »

Herzlichen Dank für die schnellen Reaktionen!
Nun fühle ich mich immerhin schonmal bestätigt in meinen Annahmen :)

Leider habe ich aber den Eindruck, dass der Verkäufer auch mit noch so viel Zureden und Erklären bei seinem Standpunkt bleibt....
Werde deshalb mal den Ratschlag aufgreifen und mich erkundigen ob eine unverkäufliche[ (!) Leseprobe überhaupt verkauft werden darf und ob nicht der Verlag etwas dagegen hat und/oder ob das gegen Wettbewerbsrecht verstößt.
Booklooker werde ich auch gleich benachrichtigen, mal sehen was die dazu meinen.

Alleine kommt man gegen den VK wohl leider nicht an...

Freue mich auf weitere Rückmeldungen von euch :)
Tali
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Beitrag von Tali »

Yumo hat recht: Wenn die vier Wochen nicht abgelaufen sind, das Buch ohne Begründung (frankiert) zurückschicken.
In dem Fall entsprach die gelieferte Ware ja auch nicht der bestellten.

Wenn der Verkäufer nicht mal guckt, was er in der Hand hat ( Mängelexemplar, Leseexemplar, ehemaliges Büchereiexemplar...)
muß er sich über Beschwerden nicht wundern.
Solche Sachen müssen angegeben sein.
Verständnis habe ich da nur bei den absoluten Frischlingen.

Spätestens wenn man das Buch versandfertig macht, sollte sowas auffallen und dann muß man gegebenenfalls noch mal mit dem Kunden Kontakt aufnehmen.

Hört sich für mich eher nach einer Masche als nach einem Versehen an.
Auf jeden Fall das BL Team informieren.

Ansonsten auch von mir: willkommen im Foum[/quote]
Meine Stöberecke

um interessante Selbstgespräche führen zu können, ist ein intelligenter Gesprächspartner vonnöten (H.G.Wells)
quarkkeks
Beiträge: 10
Registriert: Mi 28. Jan 2009, 23:38

Beitrag von quarkkeks »

Tali: Das mag zwar rechtlich so aussehen (Rücksendung -> Rückerstattung weil nicht das richtige geliefert) aber ich gehe mit ziemlicher Sicherheit davon aus, dass ich kein oder nur einen Teil des Geldes sehen werde wenn ich das Buch zurückschicke. Werde deshalb erstmal versuchen andere Mittel und Wege zu finden..

Hier noch ein Nachtrag und zwar die "Zusatzinformationen des Verkäufers" auf der Artikelseite:
Herzlich Willkommen....

Vielen Dank für Ihr Vetrauen und Bestellung, und hoffe, daß Sie mich bald wieder besuchen...

Alle meine angebotenen Bücher werden sehr gut behandelt und gelagert,alle sind garantiert lieferbar und Bestellungen werden am Tag des Geldeingangs an Sie verschickt.

Bei möglichst allen von mir angebotenen Büchern finden Sie eine ausführliche Inhaltsangabe.

Zustand wie neu: d.h. daß alle meine angebotenen Bücher,auch ältere Exemplare bzw.Mängelexemplare,Leseproben in einem sehr guten Zustand sind. Das gilt auch für die Schutzumschläge.

Leichte Gebrauchspuren: d.h. daß sich alle meine angebotenen Bücher in einem einwandfreien Zustand befinden.
Bei den älteren Exemplaren sind die Außenseiten leicht vergilbt. Kleine Mängel wie Mängelexemplar,Stempel,Namenseinträge,Anstreichungen.Leseproben etc. sind nicht immer genannt,jedoch im Preis berücksichtigt.

Bis bald...und viel Spaß.... wünscht xxx......
Also erstens zeigt dieser Passus, dass dem VK bewusst ist, dass sich unter seinen Büchern Leseproben befinden.
Und zum zweiten fällt es für ihn unter "Leichte Gebrauchsspuren" bzw. "kleinen Mangel" wenn es sich um eine Leseprobe handelt - und bei allen Diskussionen um kleine oder große Mängel,
das dürfte doch wirklich mehr als nur ein kleiner Mangel sein?! :shock:

Außerdem widerspricht sich die Beschreibung meiner Meinung nach etwas, denn ich verstehe es so, dass es zwei Kategorien gibt:
"Wie neu" oder "Leichte Gebrauchsspuren". Unter letzteres fallen Bücher mit kleinen Mängeln wie z.b. der Eigenschaft, dass sie nur eine Leseprobe sind.
Aber auch unter "wie neu" werden Leseproben aufgeführt (bzw. wird damit wiederum deren Zustand beschrieben). Ich bin verwirrt!!
Aber das passt alles prima ins Gesamtbild.... :?
Zuletzt geändert von quarkkeks am Do 29. Jan 2009, 10:53, insgesamt 1-mal geändert.
bücherwurm03
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Registriert: Do 27. Okt 2005, 00:27

Beitrag von bücherwurm03 »

ohne diese art des verkäufers in schutz nehmen zu wollen, wann hast du das buch denn überhaupt bestellt?

das der verkäufer genervt ist, wenn du mit deinem anliegen (welches absolut berechtigt ist) nach einem halben jahr ankommst kann ich irgendwo dann nachvollziehen aber die art und weise ist der hammer und völlig unakzeptabel.

um was für einen betrag handelt es sich überhaupt? ehrlich gesagt hätte ich als privater oder gewerblicher keinen bock mich für ein paar euros dermaßen aufzuregen oder so einen larry zu machen. buch verlangen, ansehen und den kompleten betrag zurückerstatten.
(mich wundert hier auch, dass er 85 cent rücksendungskosten übernehmen will, muss er eigentlich nicht bei einem buch unter 40 euro oder?)

leider kann ich auch nicht beurteilen, wie deine mails an ihn ausgesehen haben weil du nur die letzte des verkäufers veröffentlicht hast. wann sich da der ton verschärft hat.

ich an deiner stelle würde mit dem verkäufer gar nicht mehr kommunizieren.

-an booklooker melden mit gesamter e-mail korespondenz
-ein stern negative bewertung mit kommentar, dabei sachlich bleiben
-erstmal abwarten, was dann passiert.

komisch finde ich auch den einwand, "sie haben das buch schon gelesen". kann man das eigentlich so pauschal sagen, wenn zwei drittel eines buches nicht gelesen werden konnte, dass es dann gelesen wurde???

mir wäre es ganz lieb, wenn du mir den verkäufer ins postfach legen könntest, denn sowas gehört ganz ganz dringend auf meine blacklist.

:evil:

allein so viele ausrufezeichen in einer zeile rechtfertigen das schon, vom rest ganz zu schweigen.

edit: habe gerade deinen letzen post gesehen, den namen des verkäufers würde ich unkenntlich machen, so öffentlich im forum ist das nicht gern gesehen. gib sie lieber denen, die danach fragen. so lässt es dich nur in einem schlechten bild erscheinen.

nochmal edit: hat sich erledigt, scheint nicht der username zu sein. jedenfalls findet sich niemand mit angeboten unter diesem namen :wink:
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

quarkkeks hat geschrieben:Tali: Das mag zwar rechtlich so aussehen (Rücksendung -> Rückerstattung weil nicht das richtige geliefert) aber ich gehe mit ziemlicher Sicherheit davon aus, dass ich kein oder nur einen Teil des Geldes sehen werde wenn ich das Buch zurückschicke. Werde deshalb erstmal versuchen andere Mittel und Wege zu finden..
Wenn es Dir die Sache wert ist und der Anbieter auch nach Intervention von booklooker nicht angemessen reagiert, würde ich den Fall einem Rechtsanwalt übergeben. Allerdings hast Du auch ein gewisses Kostenrisiko, falls der Anbieter insolvent werden sollte. Übrigens ist der Passus

Der Buchversand ist nicht versichert!!!! Falls Sie einen versicherten Buchversand wünschen bitte bei Bestellung angeben !!!

bei einem Händler abmahnfähig.
Gruß, terracotta
Yumo
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Beitrag von Yumo »

@quarkkeks: Wenn Du die 4 Wochen Rückgabefrist verstreichen läßt, kann es noch schwieriger werden, den gesamten Betrag zurückzubekommen.
Wenn Du das Buch zurückschickst, würde ich an Deiner Stelle einen Einlieferungsschein vorbereiten, die Büchersendung bei der Post abgeben und Dir den Einlieferungsschein von der Post abzeichnen lassen. So hast Du zumindest etwas in der Hand, daß Du das Buch zurückgeschickt hast. Auch wenn der VK dann behaupten sollte, er habe das Buch nicht bekommen, ist das trotzdem nicht mehr Deine Sache; nur Händler sind verpflichtet, beim Verlust einer Sendung aufzukommen, Privatleute nicht.

M.E. spielt es keine Rolle, wieviel Du bezahlt hast - es geht um die Art des VK und daß er eindeutig im Unrecht ist. Die Ware entspricht nicht dem, was angeboten wurde, da daraus nicht ersichtlich war, daß es eine Leseprobe war. Selbst wenn Du in Deinen Mails an ihn auch etwas schärfer gewesen sein solltest, seine Art der Kommunikation ist dennoch äußerst unprofessionell. Möglicherweise hat er aber auch nur (neben seiner Ausdrucksweise) eine Vorliebe für Ausrufungszeichen. :roll:
Zuletzt geändert von Yumo am Fr 30. Jan 2009, 23:56, insgesamt 1-mal geändert.
quarkkeks
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Beitrag von quarkkeks »

Nur nochmal ein paar Eckdaten:

Ich habe das Buch vor ca. einer Woche (ich glaube 19.1.) erhalten, es ist also wirklich nicht lange her.

Habe dummerweise gleich nach Erhalt positiv bewertet, weil es auf den ersten Blick einwandfrei aussah. Dass es sich um eine Leseprobe handelt, habe ich dann erst beim bzw. nach dem Lesen gemerkt, als der Roman plötzlich aufhörte und ein entsprechender Hinweis folgte. Daraufhin habe ich auch auf einer der ersten Seiten (vor dem eigentlichen Roman) einen Hinweis entdeckt.

..Aber sehe ich es richtig, dass man eine Bewertung nachträglich nochmal ändern kann? Bin sonst eher bei ebay unterwegs als bei booklooker und von dort kenne ich die Funktion nicht ;)

Kann auch gerne die gesamte Email-Korrespondenz hier posten (ich glaube 6 Mails insgesamt), aber vielleicht sprengt das den Rahmen?
Yumo
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Beitrag von Yumo »

Nachträglich kannst Du nur schlechte Bewertungen ändern, positive nicht.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

aber den Kommentar kann man ein Jahr lang nach Belieben anpassen ... bei einem sehr aktiven VK fällt das leider nicht allzu lange auf ...
Bookorsair
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Beitrag von Bookorsair »

Hallo!
Also diese Sache müsste doch klar sein: eine Leseprobe ist kein vollständiges Buch. Die Ursache für den Ärger liegt bei der schlampigen Arbeit des Verkäufers.
@drms: eine "Leseprobe" ist keine Hinterhältigkeit des Verlages, sondern gehört zu den anerkannten Möglichkeiten eines Verlages, den Buchhandel über ein demnächst in den Handel kommendes Werk eines Autors vorab zu informieren. Man kennt auch noch "Leseexemplare" und "unkorrigierte Arbeitsexemplare", mitunter auch vervielfältigte Manuskripte, die der Verlag (d.h. das Lektorat) an seine ausgesuchten Vertreter versendet (zur Meinungsbildung und Kritik).
@merlina22: all diese Variationen von Vorausdrucken sind nicht für den Handel bestimmt, das heisst: sie dürfen von Buchhändlern nicht an das Publikum verkauft werden, und schon gar nicht vor dem Erscheinungstermin des betreffenden Werkes. Anders sieht es aus, wenn solche Exemplare (Leseproben etc.) später im freien Antiquariatsmarkt auftauchen: dann dürfen sie - von Sammlern sehr gesucht - selbstverständlich verkauft werden. Das gilt auch für Manuskripte, Typoskripte etc.pp. Die Autorenrechte bzw. die Verlagsrechte zu dem betreffenden Werk werden aber durch den (mehrmaligen...) Verkauf im laufe der Zeit nicht berührt.
Näheres erläutert Euch gerne der Anwalt Eures Vertrauens ( es soll so etwas ja geben).-
Gruss b.
Wir werden nie so klug sein, um den Schaden zu beheben, durch den wir es wurden....
Ausserdem: manche sehen vor lauter Büchern die Bibliothek nicht.
Hier geht es zu meinen Büchern: http://www.booklooker.de/bookorsair
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