Widerruf - Ein Fall

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Kapuzinerkresse
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Beitrag von Kapuzinerkresse »

In einem Gerichtsverfahren -auch bei Abmahnungen- trägt der Verlierer alle Kosten. Und bisher ist mir kein Verfahren wegen Abmahnung bekannt, dass unendschieden ausgegangen wäre.
Hallo Blokk,

das stimmt in soweit leider nicht:
Ob eine Abmahnung im Ergebnis berechtigt war oder nicht, kann im Streitfall nur der Richter verbindlich feststellen. Dabei hat der Abgemahnte ein höheres Risiko: Die Kosten, die der Abgemahnte hat, weil er einen Anwalt einschaltet, der die Abmahnung prüft. Rät dieser von der Abgabe einer Unterlassungserklärung ab, kann er sich mangels Rechtsgrundlage in aller Regel nichts vom Abmahner zurückholen, auch wenn dieser vor Gericht unterliegt oder seine Abmahnung ohne Prozess zurückzieht.
Quelle: akademie.de


Zu dem letzten von Dir geposteten Link: Folgt man dem letzten Absatz des Artikels, in dem es heißt, daß in der neuen ?Directive on Consumer Contractual Rights? die Hinsendekosten ausdrücklich dem Händler aufgelegt werden sollen, halte ich Deinen Hinweis:
Bis zur Entscheidung kann man sich getrost weigern die Hinsendekosten im Falle eines Widerrufs zu erstatten.
für sehr - sagen wir mal - mutig.
blokk
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Beitrag von blokk »

Zu dem letzten von Dir geposteten Link: Folgt man dem letzten Absatz des Artikels, in dem es heißt, daß in der neuen ?Directive on Consumer Contractual Rights? die Hinsendekosten ausdrücklich dem Händler aufgelegt werden sollen, halte ich Deinen Hinweis:
Zitat:
Bis zur Entscheidung kann man sich getrost weigern die Hinsendekosten im Falle eines Widerrufs zu erstatten.

für sehr - sagen wir mal - mutig.
Wir reden doch über den jetzigen Stand der Rechtsprechung. Wenn der EuGH entschieden hat, muss man sich dem Spruch natürlich unterordnen. Aber bis dahin kann man sich getrost weigern, die Hinsendekosten zu erstatten.
Kapuzinerkresse
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Beitrag von Kapuzinerkresse »

Wir reden doch über den jetzigen Stand der Rechtsprechung. Wenn der EuGH entschieden hat, muss man sich dem Spruch natürlich unterordnen. Aber bis dahin kann man sich getrost weigern, die Hinsendekosten zu erstatten.
Wird da nicht eher andersherum ein Schuh daraus? Nach heutiger Rechtsprechung sind die Hinsendekosten zu ersetzen. So haben auch die Vorinstanzen (vor Abgabe an den EUGH) entschieden. Wieso sollte ich mich heute also weigern können, die Hinsendekosten zu erstatten? Erst wenn der EUGH entschieden hat und das nationale Recht entsprechend angepasst ist, gelten doch erst die neuen Regelungen, oder?
Bis dahin ist in meinen Augen eine solche Verfahrensweise abmahnungswürdig.
blokk
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Beitrag von blokk »

Nun denn - belassen wir es dabei. :roll:
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gildenhaus
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Re: Widerruf - Ein Fall

Beitrag von gildenhaus »

So, jetzt habe ich (gewerbliche Anbieterin) auch meinen ersten Widerrufs- Fall - und den gleich mit solchem Stress ;-)

Eine Käuferin bestellte bei mir am 09.10.2009 ein Buch im Wert von 20,00 Euro plus Versandkosten für ein Hermes-Paket in Höhe von 5,00 Euro. Gesamtbetrag in Höhe von 25,00 Euro wurde umgehend gezahlt und das Buch verschickt.
Gleich nach Erhalt des Buches bekam ich eine mail der Käuferin, in der sie mir mitteilte, dass sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch mache und mir das Buch zurückschicken würde. Das Geld würde sie zurückbuchen lassen. Ich teilte ihr dazu mit, dass ich ihr den Kaufpreis selbstverständlich sofort erstatte, wenn ich das Buch zurückerhalten habe, sie möge mir bitte ihre Kontonummer mitteilen. Eine Antwort hierauf erhiellt ich nicht.
Das Buch kam 3 Tage später über die Post zurück – unfrei geschickt, so dass mir Gebühren von 12,00 Euro entstanden sind. Ich teilte der Käuferin daraufhin mit, dass ich den Kaufpreis abzüglich der entstanden Rücksendekosten = 8,00 Euro – die sie nach den von ihr anerkannten Versandbedingungen zu tragen hätte - an sie zurücküberweisen werde, sobald sie mir ihre Bankverbindung mitteilen würde. (Z(ur Übernahme der Hinsendekosten bin ich nach derzeitigem Recht nicht verpflichtet, solange ein Urteil beim Europäischen Gerichtshof noch aussteht, ich würde das nur aus Kulanzgründen übernehmen, allerdings in diesem Fall bin ich NICHT mehr kulant)

Ich habe das Buch dann storniert. Leider kam bisher keine mail mit einer Bankverbindung und auch sonst keinerlei Reaktion, trotz weiterer mails von mir - bis heute. Die Käuferin teilt mir in ihrer mail heute also folgendes mit:

Guten Tag,
leider ist die Rückerstattung für das zurück geschickte Buch noch immer nicht bei mit eingegangen. Sollte das Geld nicht spätestens bis Freitag auf meinem Konto eingegangen sein, sehe ich mich genötigt dementsprechende Schritte einzuleiten. (z.B. das Geld selbst zurück zubuchen, eine beschwerde bei Weltbild)
Gruß
XXXXXX


Ich habe nun nochmal um Bekanntgabe der Bankverbindung gebeten, auch auf die falsche Beschwerdeadresse Weltbild hingewiesen - leider scheint auch diese mail ignoriert zu werden....

Fragt sich halt, wie ich ihr das Geld ohne Bankverbindung überweisen soll, per Post schicken ohne Beleg ist ja wohl nicht der optimale Weg.

Bin mal gespannt, wie das weitergeht - und Entwarnung, aufgrund meiner natürlich negativen Bewertung ist die Dame gesperrt, kann also keinen weiteren Schaden anrichten ;-)
"Nie, Knabe, nie grub Nero neben Orenburg eine Bank ein" (Palindrom)
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jimihendrix
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Re: Widerruf - Ein Fall

Beitrag von jimihendrix »

Ich hatte auch mal so einen ähnlichen Fall und habe dem Kunden dann einfach den Betrag in Briefmarken geschickt.... und , nie wieder was gehört :lol:
krimikiste'buecher

lieber ein Buch in der Hand als eine Antenne auf dem Dach
blokk
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Re: Widerruf - Ein Fall

Beitrag von blokk »

Erstmal zur Beruhigung: Eine persönlich angewiesene Überweisung kann nicht zurück genommen werden.

Zum Rest: Du hast getan, was von dir erwartet werden kann. Ein mehr als zweimaliges Anschreiben des Käufer mit der Bitte um Übersendung der Bankdaten kann wohl niemand ernsthaft erwarten.

Die Bankdaten des Überweisers werden bei manchen Banken in den erweiterten Überweisungsdaten online angezeigt. Vielleicht hast du Glück und wirst dadurch dein Geld endlich los. :P
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