Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

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No-Neets.de
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Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Beitrag von No-Neets.de »

Ein Kunde hat gerade ein Reiseführer zurückgeschickt und will sein Geld wieder haben. (Wohl weil er nachdem er den Reiseführer im Urlaub benutzt ihn nicht mehr braucht - aber gut das ist was anderes - schließlich ist es nach meinen AGB sein gutes Recht das Buch zurückzugeben und er hat sich an meine AGB gehalten).

Meine Frage besteht jetzt darin: die Versandkosten von ihm nach mir muss er selber zahlen - das ist klar. Aber die ursprünglichen Versandkosten von mir zu ihm will er auch wieder haben, muss ich ihm die zahlen oder nicht?
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antje
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Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Beitrag von antje »

Musst du, leider.

Trotzdem herzlich willkommen im Forum!
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No-Neets.de
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Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Beitrag von No-Neets.de »

Danke...
In Wirklichkeit war ich schon mal hier... aber ich hab mich bei dem Versuch meine E-mailadresse umzuändern leider verschrieben und so musst ich jetzt einen neuen Benutzer anlegen )-:
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blokk
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Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Beitrag von blokk »

antje hat geschrieben:Musst du, leider.
Stimmt so nicht.
Eine Entscheidung des EuGH steht in dieser Sache noch aus. Bis dahin kann man sich getrost auf das schwebende Verfahren berufen und die Erstattung der Hinsendekosten verweigern.
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antje
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Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Beitrag von antje »

Stimmt - da war doch mal was. Ein Gerichtsstreit mit Heine Versand oder so ähnlich? Kann mich dunkel erinnern. - Ich würde wegen Buchporto aber keinen Aufriss machen und das erstatten - aber das ist meine persönliche Meinung.

Stimmt, no-neets - dein Avatar kam mir doch bekannt vor!
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Bücherschmetterling
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Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Beitrag von Bücherschmetterling »

Hallo,

ich habe da noch eine Frage. Im Widerruf steht ja geschrieben"...Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt..."

Beispielfrage: Ein Kunde kauft Bücher im Wert von 60 Euro. Die Bücher sind alle in einem TOP Zustand und entsprechen genau der Artikel- und Zustandsbeschreibung. Er bekommt die Bücher und möchte sie, aus welchen Gründen auch immer - vielleicht weil er sich mit den 60 Euro übernommen hat, dann doch nicht mehr haben. Muss der Verkäufer dann wirklich die Rücksendekosten tragen auch wenn die Bücher genau die waren, die zum Verkauf standen?

Mir kommt das irgendwie unfair vor. Was kann der Verkäufer denn dafür wenn der Käufer plötzlich keine Lust mehr auf die Bücher hat? Und der Verkäufer hat dann nicht nur keinen Gewinn, sondern auch noch Verlust gemacht. Und wenn es "nur" 6,90 Euro sind. Von der Zeit für die Abwicklung des Geschäfts ganz zu schweigen.

Wo liegt denn da die Logik?
Gibt es für solche Fälle echt keinen gesetzlichen Schutz für Verkäufer?

Ich bedanke mich für Eure Antworten!
Marcus T. Cicero
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Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Es gibt ein aktuelles und klares BGH-Urteil:

Urteil des VIII. Zivilsenats vom 7.7.2010 - VIII ZR 268/07

Die zugehörige Pressemitteilung:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... pm&Blank=1
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Bühermaus17
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Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Beitrag von Bühermaus17 »

Lege ich das so richtig aus das die Hinsendekosten als "Postsubvention" am Verkäufer kleben bleiben und die Rücksendekosten am Käufer ?
Das würde ja heißen, Käufer und Verkäufer machen "Miese", und die DP macht einen kleinen Gewinn ?
Ich weiß, Büchersendungen sind ein Zuschußgeschäft blablabla...
aber ist doch so,oder ?
Die Katze ist das einzige vierbeinige Tier, das den Menschen eingeredet hat, er müsse es erhalten, es brauche aber nichts dafür zu tun.
blokk
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Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Beitrag von blokk »

Bücherschmetterling hat geschrieben: Beispielfrage: Ein Kunde kauft Bücher im Wert von 60 Euro. Die Bücher sind alle in einem TOP Zustand und entsprechen genau der Artikel- und Zustandsbeschreibung. Er bekommt die Bücher und möchte sie, aus welchen Gründen auch immer - vielleicht weil er sich mit den 60 Euro übernommen hat, dann doch nicht mehr haben. Muss der Verkäufer dann wirklich die Rücksendekosten tragen auch wenn die Bücher genau die waren, die zum Verkauf standen?

Mir kommt das irgendwie unfair vor. Was kann der Verkäufer denn dafür wenn der Käufer plötzlich keine Lust mehr auf die Bücher hat? Und der Verkäufer hat dann nicht nur keinen Gewinn, sondern auch noch Verlust gemacht. Und wenn es "nur" 6,90 Euro sind. Von der Zeit für die Abwicklung des Geschäfts ganz zu schweigen.

Wo liegt denn da die Logik?
Gibt es für solche Fälle echt keinen gesetzlichen Schutz für Verkäufer?

Ich bedanke mich für Eure Antworten!
Das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht soll es einem Online-Kunden ermöglichen, die gekaufte Ware so prüfen zu können, als wenn sie in einem stationären Laden gekauft wäre.
Der Käufer kann dadurch sicher sein, dass er die Ware bei Nichtgefallen zurück geben kann und er sein Geld zurück erhält. Diese Sicherheit ermuntert ihn erst, etwas online zu kaufen. Ohne diese Sicherheit würden viele Online-Käufe überhaupt nicht getätigt.
Im deutschen Recht wurde festgelegt, dass der Käufer aber die Rücksendekosten zu tragen hat, wenn der Kaufpreis der widerrufenen Artikel nicht mehr als 40 Euro beträgt. Liegt der Wert darüber, trägt der Verkäufer auch die Rücksendekosten.
Der Verlust in diesem Fall für den Verkäufer beläuft sich also mind. auf knapp 15 Euro.

Das hört sich im konkreten Fall zwar bitter an, ist aber relativ zum Jahresumsatz gesehen eine zu vernachlässigende Größe. Bei den Bücherkäufern kommt es sehr selten vor, dass jemand etwas bestellt und sich unsicher ist, ob er es wirklich haben möchte. Die Widerrufsquote ist deshalb äußerst gering und die Widerruf-Kosten gehen übers Jahr gesehen gegen Null. Mit ein paar Cent ins Sparschwein für jeden nicht widerrufenen Verkauf lassen sich diese unangenehmen Ausreißer leicht finanzieren.

Du fragst nach einem rechtlichen Schutz für die Verkäufer. Nach deiner Fragestellung gibt es den nicht. Und ich glaube, er wäre auch kontraproduktiv. Gerade die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen den Kauf ohne Geldverlust -Wert der Ware über 40 Euro voraus gesetzt- widerrufen zu können, ermuntert viele Käufer erst zum Kaufen. Gäbe es das Widerrufsrecht in der jetzigen Form nicht, würde das Umsatzvolumen im Online-Handel wesentlich geringer ausfallen. Andersrum ausgedrückt: Die gelegentlichen Kosten durch Widerrufe stehen in keinem Verhältnis zum erhöhten Umsatz und dem größeren Gewinn.

Als kleinen Zusatztrost kann ich dir anbieten, dass jeder Händler sich an die gesetzlichen Vorgaben halten muss. Jeder muss nach einer Möglichkeit suchen, die Widerruf-Kosten in seiner Kalkulation unterzubringen. Und noch etwas: solche Fälle wie von dir geschildert kommen äußerst selten vor.
Bücherschmetterling
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Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Beitrag von Bücherschmetterling »

Hallo,

Büchersendungen sind im Versand günstig. Bei Sperrgut sieht das ganz anders aus und da kommen dann doch einige Kosten zusammen wenn der Verkäufer die Hin- und Rückkosten für nur einen Widerruf zu tragen hat. Ein paar Cent pro nicht widerrufenen Verkauf sind da eher ein Tropfen auf dem heißen Stein. *lol* Darum meine Frage.

Gerade die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen den Kauf ohne Geldverlust -Wert der Ware über 40 Euro voraus gesetzt- widerrufen zu können, ermuntert viele Käufer erst zum Kaufen. - Ich finde es interessant dass Du diese Erfahrungen gemacht hast. Meine sind eher die, dass einige Käufer gar nicht wissen dass es bzw. was es mit dem Widerruf auf sich hat. Ihnen sind weder ihrer Rechte noch Pflichten bekannt was, im ungünstigsten Fall, zu Problemen führen kann. Aber zwischen BL und anderen Verkaufsplattformen gibt es vielleicht auch Unterschiede.

Mal gucken aber ich denke, früher oder später wird sich diese Regelung vielleicht ein wenig in Richtung Verkäufer ändern.
Marcus T. Cicero
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Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Beitrag von Marcus T. Cicero »

blokk hat geschrieben: Eine Entscheidung des EuGH steht in dieser Sache noch aus. Bis dahin kann man sich getrost auf das schwebende Verfahren berufen und die Erstattung der Hinsendekosten verweigern.
Da der BGH entschieden hat und dabei die EU Richtlinie umsetzt: auf welches schwebende Verfahren soll man sich zu welchem Zweck berufen? Jedes dt. Gericht wird sich vielmehr bis zum Inkraftreten einer gesetzlichen Regelung am zitierten BGH-Urteil vom 7.7.2010 (VIII ZR 268/07) orientieren. Bei großen Händlern war die Regelung aus meiner Erfahrung heraus ohnehin eine Selbstverständlichkeit.

Die Richtlinie 97/7/EG (Punkt 14) findet man hier: http://ec.europa.eu/consumers/policy/de ... t01_de.pdf
Bücherschmetterling hat geschrieben:Im Widerruf steht ja geschrieben"...Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt..."
Die gesetzliche Regelung findet man übrigens hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html
blokk hat geschrieben: Bei den Bücherkäufern kommt es sehr selten vor, dass jemand etwas bestellt und sich unsicher ist, ob er es wirklich haben möchte....

Als kleinen Zusatztrost kann ich dir anbieten, dass jeder Händler sich an die gesetzlichen Vorgaben halten muss. Jeder muss nach einer Möglichkeit suchen, die Widerruf-Kosten in seiner Kalkulation unterzubringen. Und noch etwas: solche Fälle wie von dir geschildert kommen äußerst selten vor.
Na, da habe ich aber kürzlich etwas Anderes gelesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 64250.html
Bücherschmetterling hat geschrieben: Mir kommt das irgendwie unfair vor. Was kann der Verkäufer denn dafür wenn der Käufer plötzlich keine Lust mehr auf die Bücher hat?

Große Anbieter können das Verschmerzen. Problematisch ist, dass jemand KOSTENLOS Ware bestellen, benutzen und wieder zurückschicken kann. Das eröffnet Missbrauchsmöglichkeiten. Ich sehe das problematischer als blokk und denke es wird weiter zunehmen.
Bücherschmetterling hat geschrieben: Meine sind eher die, dass einige Käufer gar nicht wissen dass es bzw. was es mit dem Widerruf auf sich hat. Ihnen sind weder ihrer Rechte noch Pflichten bekannt was, im ungünstigsten Fall, zu Problemen führen kann.
Gerade der Punkt, dass viele Käufer und auch - vereinzelt - Verkäufer nicht genau wissen, wie es mit dem Widerruf und den damit verbundenen Kosten rechtlich ausschaut, führt dazu, dass viele Ihre Rechte nicht wahrnehmen. Allerdings spricht sich so etwas im Laufe der Zeit herum und die Missbrauchsfälle werden aufgrund der formidablen Möglichkeit der Gratisnutzung ("There is a free lunch") zunehmen.
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Bühermaus17
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Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Beitrag von Bühermaus17 »

Im Grunde finanziert eine (noch) Mehrheit eine (noch) asoziale Minderheit mit...
jetzt weiß ich wieder was Einstein meinte als er sagte
"es gibt 2 Dinge die sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Beim Universum bin ich mir aber nicht ganz sicher...."
frei zitiert....
:twisted: :mrgreen:
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Bücherschmetterling
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Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Beitrag von Bücherschmetterling »

Große Anbieter können das Verschmerzen. Problematisch ist, dass jemand KOSTENLOS Ware bestellen, benutzen und wieder zurückschicken kann. Das eröffnet Missbrauchsmöglichkeiten. Ich sehe das problematischer als blokk und denke es wird weiter zunehmen.
Ja, genau das ist auch meine Sorge. Das Widerrufsrecht finde ich generell sehr gut. Es macht Sinn und es gibt ja nicht nur bei den Käufern "schwarze Schafe" sondern auch bei den Verkäufern. Trotzdem, einen Kleinunternehmer trifft eine Summe von nur 5 Euro pro zurückgesendeter Ware heftiger als einen Großanbieter. Das ist ein Verlust der irgendwo aufgefangen werden muss und irgendwann ist man mit seinen Preis entweder nicht mehr konkurrenzfähig oder macht Miese. Und die Mentalität „Ich kaufe mal etwas und gebe es dann zurück“ wird, denke ich, sicherlich in Mode kommen. Habe ich gerade ein aktuelles Beispiel in dem sich jemand eine neue Tasche bei mir gekauft hat. Vor dem Versand prüfe ich noch einmal den Zustand und nur Artikel die frei von jeglichen Fehlern sind, werden auch verschickt. Jetzt die Information des Käufers, dass er die Tasche nicht mehr haben möchte wegen Nichtgefallen und er hätte sie auch nur einmal verwendet… („zum Testen oder was“ frage ich mich da). OK, ich muss und möchte mich ja auch an das Gesetz halten und bat nun darum, dass er mir die Tasche zurück sendet damit ich sie prüfen kann. Danach würde ich ihm direkt das Geld zurück überweisen. Bisher kam nichts mehr von dem Verkäufer und nun schwant mir natürlich nichts Gutes. Selbst wenn die Tasche ankommen sollte, in welchem Zustand auch immer, wird der Käufer sicherlich nicht erfreut sein wenn ich ihm die Rücksendekosten und den evtl. Wertverlust, vom Kaufpreis abziehe. … Denn, wie bereits geschrieben, einigen Käufern scheint es nicht bewusst zu sein dass sie neben ihren Rechten, auch Pflichten haben.
Ich bin mal gespannt wie sich das Thema Widerruf noch weiterentwickelt…
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d_r_m_s
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Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Beitrag von d_r_m_s »

Manager-Magazin: Onlinehandel - "Die Deutschen sind verzogen"
http://www.manager-magazin.de/unternehm ... 91,00.html
Onlineshopping boomt in Deutschland - doch leider auch die Rücksendungen. Bis zu 30 Prozent aller im Internet bestellten Produkte wird Schätzungen zufolge derzeit zurückgeschickt. Kostenlos für den Käufer. Doch das könnte sich bald ändern
...

Ab Mitte 2014 könnten die goldenen Zeiten in der Retourenrepublik Deutschland allerdings eine Ende haben: Spätestens dann tritt eine EU-weite Gesetzgebung in Kraft, derzufolge die Verkäufer von ihren Kunden - nach vorherigem Hinweis - Rücksendegebühren erheben dürfen
...

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
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digitalis
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Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Beitrag von digitalis »

d_r_m_s hat geschrieben:Ab Mitte 2014 könnten die goldenen Zeiten in der Retourenrepublik Deutschland allerdings eine Ende haben: Spätestens dann tritt eine EU-weite Gesetzgebung in Kraft, derzufolge die Verkäufer von ihren Kunden - nach vorherigem Hinweis - Rücksendegebühren erheben dürfen
...
Das würde, vermute ich, den Online-Antiquariaten nicht sonderlich schaden, aber Online-Kleidungsverkäufer o.Ä. werden sicher einen ordentlichen Umsatzeinbruch verzeichnen. Ich werde doch gewiss keine Kleidung, Schuhe, Taschen oder andere Sachen mehr online bestellen, die ich anprobieren, angucken, anfassen oder irgendwie prüfen muss, um festzustellen, ob es tatsächlich das Richtige ist, wie Foto und Beschreibung vermuten ließ. Ärgerlich genug, wenn ich sie zurück schicken muss!
Für die entsprechenden Ladengeschäfte wäre das aber eine gute Sache!
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