Zur Zeit werden Verkäufer von Bootlegs der Gruppe "Iron Maiden" abgemahnt. Private Verkäufer kommen noch relativ günstig mit 100 Euro Anwaltsgebühren und einer Unterlassungserklärung davon. Gewerbliche Verkäufer müssen mit erheblich höheren Gebühren rechnen.
Der Anwalt weist darauf hin, dass legale Aufnahmen ausschließlich von EMI produziert wurden. Alle Aufnahmen, die ein anderes Label tragen, wären somit illegal.
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Abmahnung von "Iron Maiden"-CDs
- Erzkanzler
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Re: Abmahnung von "Iron Maiden"-CDs
Bei den "SWEET" ist es auch so, wenn ich mich richtig erinnere...