Abmahnung wegen Urheberrecht

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
alsateg01
Beiträge: 8
Registriert: Mi 20. Jan 2010, 21:48

Abmahnung wegen Urheberrecht

Beitrag von alsateg01 »

Hallo,

habe heute eine Abmahnung erhalten wegen Urheberrechtsverletzung.
Es geht um das Buch "das neue Musikerrecht", ISBN 3932587839.
Es handelt sich hierbei laut Urteil des Landgerichts Köln um ein Plagiat.

Ist noch jemand betroffen?

Woher soll ich denn wissen, dass es sich bei diesem Buch um ein Plagiat handelt?

Laut Paragrah 97a UrhG Abmahnung, steht "der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung ausserhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

Wer oder wie bestimmt man, ob mein Fall "einfach gelagert" und "nur eine unerhebliche Rechtsverletzung vorliegt"?

Kann man die Frist des Unterlassungsschreiben irgenwie verlängern, die Burschen haben mir nur 2 Tage Zeit gegeben.

Danke schon Mal
Albert
Benutzeravatar
bookworms
Beiträge: 4871
Registriert: Do 3. Apr 2008, 01:47

Re: Abmahnung wegen Urheberrecht

Beitrag von bookworms »

Hallo,

das ist nicht mein Gebiet, aber ich kann mir vorstellen, dass Du jetzt erst mal am Rad drehst.

Da ich Dir nicht weiter helfen kann, ist mein Rat vorerst: schlaumachen! Den ersten Schritt hast Du mit diesem Thread ja schon gemacht.
Und dann arbeitest Du Dich von hier viewtopic.php?f=25&t=7326" onclick="window.open(this.href);return false; aus vor und wartest ansonsten auf die Beiträge von Leuten mit Ahnung.

Viel Erfolg!

Hat mich ja jetzt neugierig gemacht... Hierum geht's: http://www.mediabiz.de/musik/news/plagi ... uch/105781" onclick="window.open(this.href);return false;
Irgendwo habe ich gelesen, dass man sich wohl verglichen hat. Ob und welche Auswirkungen das für Dich hat - keine Ahnung...
blokk
Beiträge: 1248
Registriert: Mi 6. Dez 2006, 21:02
Wohnort: Petershagen

Re: Abmahnung wegen Urheberrecht

Beitrag von blokk »

Eine Frist von nur 2 Tagen ist auf jeden Fall zu beanstanden. Mindestens 7 Tage bis zur Abgabe der UE sind Standart, wenn es sich nicht um einen besonders zu schützenden Sachverhalt handelt.
Gefundene Artikel:
http://www.amazon.de/Musikerrecht-Recht ... 3932587839" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.abebooks.com/servlet/SearchR ... 3932587839" onclick="window.open(this.href);return false;

Würde dieses Buch tatsächlich ein bekanntes Plagiat sein, wäre die Listung bei ama zumindest sehr außergewöhnlich.
Da du das Buch ja nicht selbst hergestellt hast, kündige dem Verlag auf jeden die Durchgriffshaftung an.

Zur Klärung, ob der Anwalt überhaupt im Namen eines Auftraggebers handelt, kontraktiere den vermeintlichen Auftraggeber ohne Namensnennung des RA und fordere eine detailierte Auftragserteilung ein.
Desweiteren überprüfe, ob der RA überhaupt anwaltlich tätig sein darf. Ich habe es schon erlebt, dass ein RA mit Berufsverbot lustig Abmahnungen austeilte in der Hoffnung, dass gezahlt und geschwiegen wird.

Auf jeden Fall aber: Fordere eine Fristverlängerung zur Abgabe der UE auf mind. 7 Tage.
alsateg01
Beiträge: 8
Registriert: Mi 20. Jan 2010, 21:48

Re: Abmahnung wegen Urheberrecht

Beitrag von alsateg01 »

Der Abmahner und Verfassere des Originalbuches ist selbst Rechtsanwalt und das Schreiben kommt von seiner Kanzlei.

Wie kann ich eine Fristverlängerung erreichen?
blokk
Beiträge: 1248
Registriert: Mi 6. Dez 2006, 21:02
Wohnort: Petershagen

Re: Abmahnung wegen Urheberrecht

Beitrag von blokk »

Der Abmahner und Verfassere des Originalbuches ist selbst Rechtsanwalt und das Schreiben kommt von seiner Kanzlei.
In dem Fall ist das Fordern einer Gebühr nicht zulässig. Der Anspruch auf "Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen" ist nicht gegeben, weil der RA in eigener Sache handelt.
Wie kann ich eine Fristverlängerung erreichen?
Schreib ihm, dass du die Rechtmäßigkeit seines Anspruchs noch prüfen musst und ihm bis zum 28.01.10 verbindlich deinen Entschluß auf seine Forderung mitteilen wirst.

Ich nehme an, dass er dem Hinweis auf die Entscheidung des LG Köln das Aktenzeichen beigefügt hat. Das Aktenzeichen kannst googeln und das Urteil einsehen. Stimmt seine Behauptung, wirst du nicht um die Abgabe der Unterlassungserklärung herum kommen.
Diese Erklärung ist ein Vertrag zwischen dir und dem Autor, der 30 Jahre gültig ist. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist eine Strafzahlung in Höhe von mehren Tausend Euro fällig. Achte deshalb darauf, dass die Unterlassungserklärung sich nur auf dieses eine Buch beschränkt und nicht allgemein alle Werke des Autors inkludiert.
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Re: Abmahnung wegen Urheberrecht

Beitrag von nanoq »

1. Nimm das Buch erstmal aus deinem Angebot raus.
2. Schreib auf jeden Fall innerhalb der 2-Tages-Frist an den Abmahner
- teile ihm mit, dass du die Abmahnung und den Plagiatsvorwurf nicht nachvollziehen kannst und die Angelegenheit erst prüfen bzw. prüfen lassen musst
- teile ihm mit, dass du das Angebot deshalb vorläufig herausgenommen hast
- teile ihm mit, dass du dich in dieser Sache anwaltlich vertreten lassen wirst und der Anwalt sich in Kürze bei ihm melden wird
- bitte darum, die Frist angemessen – um 10 Tage, bis zum 31.01. – zu verlängern, da du zunächst einen Anwalt aufsuchen musst, der sich seinerseits erst mit der Sachlage vertraut machen muss

3. Geh unbedingt so schnell wie möglich zu einem Anwalt! Ich kann dir nicht empfehlen, die Kosten für einen Anwalt sparen zu wollen, die Gefahr, dass es dann noch erheblich teurer für dich wird, ist groß. Wenn du bei einem Anwalt anrufst, um einen Termin zu machen, sag deutlich, dass es dringend ist. Frag nach, ob der Anwalt öfter Abmahnungsangelegenheiten bei Internetverkäufen bearbeitet. Du kannst auch gleich zu einem Fachanwalt gehen, in diesem Bereich wäre es ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Es gibt durchaus auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die mit solchen Sachen umgehen können, aber ich würde wie gesagt empfehlen, im Vorfeld danach zu fragen.


Wenn es tatsächlich um ein Plagiat geht, ist es schon sehr fraglich, ob ein Gericht sich das als unerhebliche Rechtsverletzung ansehen und sich somit auf die Kostendeckelung auf 100,00 € einlassen würde. Aber ein von dir beauftragter Anwalt kann unter anderem versuchen, genau diese Kostendeckelung zu erreichen oder er kann - falls es tatsächlich ein Plagiat sein sollte und die Abmahnung damit berechtigt sein sollte - auch sonst über die Abmahnkosten verhandeln und versuchen, sie zu reduzieren. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es sehr oft klappt, bei berechtigten Abmahnungen geringere Kosten zu erreichen / auszuhandeln.


Ich wünsche dir viel Erfolg und drücke dir die Daumen, dass alles glatt geht.
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Re: Abmahnung wegen Urheberrecht

Beitrag von nanoq »

blokk hat geschrieben:
Der Abmahner und Verfassere des Originalbuches ist selbst Rechtsanwalt und das Schreiben kommt von seiner Kanzlei.
In dem Fall ist das Fordern einer Gebühr nicht zulässig. Der Anspruch auf "Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen" ist nicht gegeben, weil der RA in eigener Sache handelt.
Diese Aussage ist schlicht falsch.

Selbstverständlich darf ein Anwalt sich auch selbst anwaltlich vertreten und es ist absolut zulässig und auch absolut üblich, dass er dafür auch Geld bekommt. Der Anwalt darf und wird von seinem Gegner die Gebühren erhalten, wenn die Abmahnung als solche berechtigt war / ist.
diebuecherwuermer
Beiträge: 135
Registriert: Do 22. Sep 2005, 10:37

Re: Abmahnung wegen Urheberrecht

Beitrag von diebuecherwuermer »

Nimm das Angebot raus, aber schau Dir ganz genau dieses Urteil an:
Das LG Berlin hat entschieden, dass ein (online)Buchhändler NICHT für fremde Urheberrechtsverletzungen haftet, da er keine Prüfpflichten bei jedem Buch hat.

Gruß
diebuecherwuermer
alsateg01
Beiträge: 8
Registriert: Mi 20. Jan 2010, 21:48

Re: Abmahnung wegen Urheberrecht

Beitrag von alsateg01 »

Danke für die Tipps....

Soll ich bei dem Schreiben auf Fristverlängerung, gleich auf das Urteil aus Berlin verweisen?

Der Anwalt eines Freundes kennt sich mit solchen Sachen gut aus, leider konnte ich Ihn noch nicht erreichen, aber ich bleibe dran....
Benutzeravatar
Vidya Venn
Beiträge: 12653
Registriert: Mo 7. Nov 2005, 19:17
Wohnort: NRW

Re: Abmahnung wegen Urheberrecht

Beitrag von Vidya Venn »

Woher soll ich wissen, dass es sich bei z.B. besagtem Buch um ein Plagiat handelt. Angenommen: Ich habe das Buch vor Jahren gekauft und brauche es nicht mehr. Deshalb möchte ich es jetzt verkaufen und stelle es ein. Dann kriege ich eine Abmahnung, wie hätte ich die verhindern können?

Ich denke, so könnte es passieren. Dann ist es wichtig, dass man mir das sagt. Dann nehme ich das Buch raus und klopp es in die Tonne, (verschenke es mit dem Hinweis, dass man es bloß nie verkaufen darf, setze es bei bookcrossing frei, vielleicht darf ich das aber auch nicht... )
Soweit ok. Dass ich dafür zahlen soll, fände ich in dem Fall richtig, wenn ich das Buch nicht rausnehme, wenn ich es in 3 Wochen oder später wieder einstelle... wenn ich mich bewusst dafür entscheide, das Plagiat zu vermarkten! Aber so ist die Rechtsprechung eben nicht. Oder?
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Re: Abmahnung wegen Urheberrecht

Beitrag von nanoq »

Ob man als Abgemahnter die Kosten tragen muss oder nicht, hängt davon ab, ob die Abmahnung berechtigt war.

Man kann leider in diesem Fall nicht "aus der Ferne" sagen, ob die Abmahnung berechtigt war oder nicht. Hierzu müsste man in diesem Fall nicht nur die Abmahnung selbst kennen, sondern auch das Urteil des LG Köln. Falls dort ein Verbot der – weiteren – Verbreitung des Buches ausgesprochen wurde, könnte die Abmahnung tatsächlich berechtigt gewesen sein (das muss aber nicht zwingend der Fall sein). Ob ein solches Verbreitungsverbot hier auch relevant wäre, kann man wirklich nur anhand des konkreten Falles und unter Berücksichtigung aller Umstände sagen.

Vielleicht ergibt sich aber aus dem Urteil des LG Köln auch etwas ganz anderes, so dass hier eine Abmahnung nicht hätte ergehen dürfen. Ein Anwalt, der dich vertritt, würde auf jeden Fall erstmal dieses Urteil anfordern und dessen Inhalt prüfen.

Das von diebuecherwuermer genannte Urteil des LG Berlin kann hier eventuell weiterhelfen, aber es kommt eben auf die Umstände an. Denn auch dieses Urteil bezieht sich ja ebenfalls auf einen konkreten Fall. Dort war gefordert worden, dass der Händler ein bestimmtes Buch nicht verkaufen dürfe, solange bestimmte Passagen darin enthalten sind. Und dazu hat das Gericht gesagt, die hier vom Händler verlangte Prüfpflicht ist zu weitgehend. Es hat aber nicht ausgeschlossen, dass ein Händler durchaus gewisse Prüfpflichten hat, deshalb muss man eben alle Einzelheiten (in diesem Fall u.a. das Urteil aus Köln) in Betracht ziehen.

Gerade weil das Ganze so schwer überschaubar ist, würde ich einen Anwalt einschalten. Es kann in deinem Fall, alsateg, sehr wohl sein, dass du nicht hättest abgemahnt werden dürfen, aber – wie gesagt – ohne genauere Kenntnis des Sachverhalts und der Hintergründe kann man das nicht feststellen.

Ich würde übrigens nicht selbst auf das Urteil aus Berlin verweisen, sondern das den Anwalt machen lassen. Das Schreiben an den Abmahner sollte ohnehin nicht zu viel enthalten. Sonst besteht nämlich u.U. die Gefahr, dass das Schreiben vom Empfänger falsch interpretiert wird (so nach dem Motto "der stellt sich quer") und du dann ein gerichtliches Verfahren am Hals hast, noch bevor dein Anwalt Gelegenheit hatte, sich richtig mit der Sache zu befassen.
Benutzeravatar
terracotta
Beiträge: 1028
Registriert: Di 9. Mai 2006, 10:51
Wohnort: NRW

Re: Abmahnung wegen Urheberrecht

Beitrag von terracotta »

Laut http://relaunch.nmz.de/kiz/nachrichten/ ... sikerrecht" onclick="window.open(this.href);return false; darf das Buch nach einer Entscheidung des OLG Köln übrigens verkauft werden ...
Gruß, terracotta
blokk
Beiträge: 1248
Registriert: Mi 6. Dez 2006, 21:02
Wohnort: Petershagen

Re: Abmahnung wegen Urheberrecht

Beitrag von blokk »

nanoq - Im Grunde hast du völlig Recht, dass man bei Rechtsstreitigkeiten einen RA aufsuchen sollte.
Im Falle der leidigen abmahngeschichten führt das aber leider dazu, dass der Abgemahnte in der Regel noch teurer aus der Sache herauskommt. Zu den -eventuell reduzierten- Kosten für den Anwalt der Gegenseite kommen dann auch noch die Kostren für den eigenen Anwalt hinzu. Selbst wenn es dem eigenen Anwalt gelingen sollte, die Abmahnung vollinhaltlich abzuwehren, würde der reingewaschene Abgemahnte die gleichen Kosten -nämlich für den eigenen Anwalt- zu tragen haben.

Bei einer Kostennote über 100 € macht es nicht einmal Sinn, über die Höhe der Anwaltsgebühren zu diskutieren. Vorausgesetzt, die Abmahnung war rechtens.

Nach den bisherigen Recherchen scheint es so zu sein, dass die Abmahnung -nach unserem Kenntnisstand- garnicht erfolgen durfte. Wäre ich an alsatecs Stelle, würde ich der Abmahnung widersprechen und mal sehen, was dem RA dazu einfällt.

Sollte er tatsächlich den Mut haben und mich verklagen wollen, wäre es immer noch Zeit, einen versierten Anwalt einzubinden und ihn mit den jetzigen Kenntnissen zu füttern.

Nach jetzigem Kenntnisstand der Dinge gehe ich davon aus, dass der Anwalt sich eine blutige Nase holen würde. Im Falle einer Klage ist er in Vorleistung der Gerichtskosten -das dämpft ungemein die Prozeßfreudigkeit- und er hat im Falle einer Niederlage -die nach jetzigem Stand der Dinge unvermeidbar wäre- auch noch die Kosten meines Anwalts zu tragen.

Nach meinen Erfahrungen mit einigen schwarzen Schafen deiner Zunft, die sich vorzugsweise an private Verkäufern wenden, um unrechtmäßig ihr Konto wieder ins Plus zu bringen, würde ich vermuten, dass das auch hier wieder der Fall ist.
In meinem ersten Posting zum Thema habe ich Links zu gewerblichen Anbietern des Buches gepostet. Die Angebote sind immer noch im Netz.
Haben die Anbieter keine Abmahnung erhalten? Ich vermute es. Einen gewerblichen Anbieter kann man in der Regel nicht so leicht ins Bockshorn jagen mit Hinweisen auf Urteile und §§, die den Fall nicht im Geringsten betreffen. Ein privater Anbieter fällt dagegen schon um, wenn er das "§"-Zeichen sieht.

Es ist das Kalkül einiger RAs, dass der gewöhnliche Mensch lieber zahlt, als das er sich mit einem RA anlegt.
alsateg01
Beiträge: 8
Registriert: Mi 20. Jan 2010, 21:48

Re: Abmahnung wegen Urheberrecht

Beitrag von alsateg01 »

Hallo,

- ich bin gewerblicher Verkäufer

- der Kostenfaktor liegt bei über 900 Euro. Die 100 Euro beziehen sich nur auf den §97a, falls der zutreffen würde...
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Re: Abmahnung wegen Urheberrecht

Beitrag von nanoq »

blokk, meine Ausführungen zu den Kosten bezogen sich auf eine berechtigte Abmahnung. Falls sie tatsächlich berechtigt sein sollte – und ob das der Fall ist, können wir hier nicht klären – dann kommt auf alsateg01 einiges zu und er sollte versuchen, die Beträge so gering wie möglich zu halten.

Ich erlebe es nun mal tagtäglich, dass Mandanten zu mir kommen, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist und ich als Anwalt dann nur noch versuchen kann Schadensbegrenzung zu betreiben.

Und in ganz vielen Fällen erzählen mir die Mandanten dann, dass sie sich bei Freunden und Bekannten erkundigt oder im Internet Informationen gesucht haben und dachten, sie können das mit diesen Mitteln auch selbst. Tja, leider klappt das in vielen Fällen eben doch nicht.
blokk hat geschrieben:Nach den bisherigen Recherchen scheint es so zu sein, dass die Abmahnung -nach unserem Kenntnisstand- garnicht erfolgen durfte.
Aber welche Recherchen denn? Wir kennen doch nur den Titel des Buches, sonst nichts. Wir wissen nicht, um welche Auflage es sich handelt.

Vor allem aber kennen wir das vom Abmahner zitierte Urteil nicht. Wir wissen nicht von wann es ist, ob es rechtskräftig ist, auf welche Auflage des Buches es sich bezieht usw. Selbst der Fund von terracotta, der ja wirklich super ist, hilft nur bedingt weiter, weil wir nicht wissen, ob sich das Urteil des OLG auf genau dasselbe Buch (inhaltlich – nicht den Titel betreffend), insbesondere auf dieselbe Auflage des Buches, wie die von alsateg01 angebotene, bezieht.

So etwas kann man nicht mal eben so im Rahmen eines Internet-Forums klären. Das Forum hilft hier auf jeden Fall weiter, denn alsateg01 kann seinen eigenen Anwalt ja z.B. auf das Urteil des OLG Köln hinweisen. Und der kann dann prüfen, ob es sich dabei ggf. um die Berufungsentscheidung zu dem von dem Abmahner zitierten Urteil handelt.

Wenn das der Fall ist, dann war die Abmahnung unberechtigt.

Und wenn der Abmahner wissentlich ein Berufungsurteil "unterschlagen" hat, um seine Abmahnung damit zu begründen, dann kann er dadurch einige Probleme bekommen. Das geringste Problem für ihn wird dann sein, dass er in diesem Fall selbstverständlich u.a. die Kosten für asategs Anwalt wird übernehmen müssen.

Aber was ist denn, wenn das Urteil, auf das er sich in der Abmahnung bezieht, gar nicht dasjenige ist, was vom OLG Köln aufgehoben wurde? Wenn es ein zweites Urteil über ein Buch desselben Titels aber mit anderem Inhalt (weil andere Auflage) gibt? Wenn asateg sich in diesem Fall einfach darauf verlässt, was ihm hier im Forum so geschrieben worden ist, dann hat er ein Problem.

Also alsateg01, ich kann dir natürlich auch nur einen Ratschlag geben, aber an deiner Stelle würde ich wirklich einen Anwalt aufsuchen und zwar mit dem Ausdruck von terracottas Link, denn dann kann der Kollege ganz gezielt nach diesem Urteil suchen und schauen, ob damit das Urteil aufgehoben worden ist, das der Abmahnende zitiert hat.
Antworten