Amazon Preisparität

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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gildenhaus
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von gildenhaus »

"Nie, Knabe, nie grub Nero neben Orenburg eine Bank ein" (Palindrom)
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d_r_m_s
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von d_r_m_s »

aus: http://www.internetrecht-rostock.de/pre ... amazon.htm:

"In der Praxis bedeutet dies, dass der Gesamtpreis einschließlich Versandkosten außerhalb :?: von Amazon nicht teurer :?: sein darf. Ohne die Gebührenstruktur von Amazon genau beurteilen zu können, zielt die geforderte Preisparität sicherlich direkt auf andere Verkaufsplattformen, die zum Teil stolze Gebühren nehmen. "
also ... entweder hat der Anwalt da etwas missverstanden ... oder ich habs nicht kapiert ... :wink:
blokk
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von blokk »

Ich schätze, dass sich der Anwalt mit der Formulierung etwas vergaloppiert hat.
Gemeint ist wohl eher, dass ama durch seine Versandkostenvorgabe erst Preise von einem Cent für Massenware erforderlich machte, um überhaupt die Massenware erfolgversprechend anbieten zu können.

Interessant finde ich die Formulierung, dass sowohl der Artikelpreis als auch der Gesamtpreis nicht höher sein darf als bei ama. Was bedeuten würde, dass z. B. bei BL nicht mehr gelistet werden darf, was bei ama weniger als 25 Cent kosten soll. Dazu dürfen auch die bei BL geforderten Versandkosten 3,00 Euro nicht unterschritten werden.

Ob die Angelenheit durch das Kartellamt gekippt werden kann, bezweifel ich. Schließlich geht es hier um eine "Vereinbarung" zwischen zwei Gewerbetreibenden. Und die sind in ihrer Vertragsgestaltung nicht an das Verbraucherrecht gebunden.

Man darf gespannt sein, wie sich die Sache entwickeln wird.
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Mary
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Mary »

Hallo an alle,

habe das hier ein bißchen verfolgt und ich bin wirklich verblüfft über Amazon; diese Preisparitätssache ist wirklich dreist.

Ich wüßte trotzdem mal gerne, wie die das überwachen wollen. Datenskandale hat es ja bisher schon genug gegeben... Wenn man den AGB die biznbux zitiert, folgt, wird wohl der Käufer um Hilfe gebeten?
"1.5 Nichterfüllung von Paritätsverpflichtungen. Wenn Sie von einer Nichterfüllung einer der Anforderungen in diesem Abschnitt 1.1 Kenntnis erhalten, werden Sie davon nachteilig betroffene Kunden unverzüglich durch entsprechende Erstattungen entschädigen."
oder wie habe ich das zu verstehen? Welche anderen Möglichkeiten der Kontrolle kann es da sonst noch geben? Aushilfskräfte, die das Internet nach abtrünnigen Buchhändlern durchforsten? Oder wie?
Auf mich macht das Ganze wirklich einen dubiosen Eindruck.

Schöne Woche wünscht
Mary
Genügt es nicht zu sehen, dass ein Garten schön ist, ohne dass man auch noch glauben müsste, dass Feen darin wohnen?- Douglas Adams
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biznbux
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von biznbux »

Mal so nebenbei:

wenn man heute "Preisparität" googelt, ratet mal was da ganz oben steht ?

"Ohne Einmischung in Preisgestaltung Bücher, Filme, Musik und Spiele".

DAS nenne ich mal clevere Reklame !

"Der faire Marktplatz
www.booklooker.de "
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
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biznbux
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von biznbux »

Mary hat geschrieben:(...)

Ich wüßte trotzdem mal gerne, wie die das überwachen wollen. (...)
Zum weit verzweigten Amazonkonzern gehören u.a. mehrere Metasuchmaschinen, die alle Onlinemärkte fortlaufend überwachen. Da ist es ein Kinderspiel, zumindest die gewerblichen Händler auf "Preisparität" zu kontrollieren, da diese ja eine Impressumspflicht haben und eine Ustid oder Steuernummer veröffentlichen müssen.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
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Marcus T. Cicero
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Ich habe im Amazon Marketplace nach Bürobedarfsartikeln gesucht. Es erscheint eine Reihe gewerblicher Anbieter mit eingebettetem Firmenlogo. Jeder dieser Anbieter hat erwartungsgemäß eine eigene Homepage auf der man die angebotenen Artikel etwas günstiger kaufen kann. Das Listing bei Amazon hat somit für mich primär die Funktion einer Anbieter-Suchmaschine. Daher ist der Preisparitätsschritt aus der Unternehmenslogik von Amazon nachvollziehbar, wenn auch eine AGB, die Rückwirkungen auf die Preissetzung auf anderen Marktplätzen hat, wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Würde gegen die Preisparität nicht juristisch eingeschritten, dürfte es vermutlich nur noch eine Frage der Zeit sein, bis EBAY zum gleichen Instrument greifen würde. Denn dort nimmt man zunehmend den Konkurrenzkampf mit Amazon auf, indem versucht wird, mehr Festpreis-Shops zu etablieren und damit das Geschäftsmodell - weg von der Auktion -zu kopieren (http://www.faz.net/s/Rub4C34FD0B1A7E46B ... ntent.html ).

Die Preisparität verbietet (nur) den niedrigeren Preis desselben Artikels auf unterschiedlichen Plattformen. Dieser Nachweis dürfte bei einem Gebrauchtbuch, sofern es sich nicht um eine ausgemachte Rarität handelt, extrem schwierig sein. Außerdem erscheint es nicht sehr naheliegend, dass jemand auf einer günstigeren Plattform ein Buch erspäht, es dann nicht dort, sondern bei Amazon kauft und anschließend vom Verkäufer einen Preisnachlass fordert.
spike50
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von spike50 »

Interessanten Artikel über Ebay. Ich schütteln nur mit den Kopf.

Das klingt zu einfach. In vielen Nischen haben sich spezialisierte Anbieter etabliert wie Delticom im Reifenmarkt oder Brands4Friends im Live-Shopping. Ziehen diese Anbieter in der Summe nicht doch Käufer von Ebay ab, weil sie in ihrer Nische besser sind?

Das Problem dieser Anbieter: Sie brauchen den Traffic auf ihrer Seite. Wir haben ihn. Und in Zukunft werden wir auf Ebay auch solche Nischen schaffen. Das ist ein Technologie-Thema. Wir bauen Ebay zu einer Plattform aus, auf der Markenhersteller und große Händler künftig individuelle Shops einrichten können. Die Unternehmen können ihre Produkte dann direkt über Ebay verkaufen. Für die Nischenanbieter wird es dann noch schwieriger, den Traffic auf ihre Seite zu lenken, den Ebay schon hat.

Einige Händler nutzen Paypal nicht, weil es eine Ebay-Gesellschaft ist. Denken Sie darüber nach, Paypal von Ebay abzutrennen, zum Beispiel in Form eines Börsengangs, um Paypal als unabhängiger Gesellschaft zu mehr Wachstum zu verhelfen?

Wir haben nur einen Händler auf der Welt getroffen, der Paypal nicht akzeptiert, weil es eine Ebay-Gesellschaft ist. Das ist Amazon. Insofern akzeptiere ich die Annahme nicht, Händler nutzten Paypal nicht, weil es zu Ebay gehört. Paypals Geschäft ist im vierten Quartal um mehr als 50 Prozent gewachsen.

Bei Amazon klingt es stark nach Pittsburg Gesetz. Ich kann Amazon verstehen, das gegen Gebührenumgehung vorgehen wollen, aber gleich alle Verkäufer zum Preisbindung verpflichten.
Ich hoffe der Schuss geht nach hinten los.
Marcus T. Cicero
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Wie erwartet prüft das Bundeskartellamt lt. WiWo Amazons Preisparität:

http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/ ... en-428428/

In dem Artikel wird auch eine Umsatzschätzung für den dt. Marketplace genannt: 330 Mio. EUR für 2009.
spike50
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von spike50 »

eBay erhält vom Kartellamt Grünes Licht für PayPal-Pflicht

Kartellamt geht nicht gegen eBays PayPal-Pflicht vor
Zahlungsart nun für Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten Pflicht



Nachdem das Bundeskartellamt im Februar eine Untersuchung gegen eBay einleitete, um die seit einigen Wochen bestehende PayPal-Pflicht für gewisse Verkäufergruppen zu überprüfen, steht nun das Ergebnis der Ermittlungen fest. Demnach wird die Behörde kein Verfahren gegen das Online-Auktionshaus eröffnen.

Das Auktionshaus eBay hat neben gewerblichen Verkäufern seit einiger Zeit auch private Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungen dazu verpflichtet, die PayPal-Zahloption für den Abschluss der Transaktionen anzubieten. PayPal gehört dabei zur US-amerikanischen eBay Inc., weshalb zahlreiche Beschwerden beim Bundeskartellamt eingingen. Dieses leitete daraufhin eine Untersuchung ein, um zu klären, ob eBay die eigene Marktposition missbrauche, um den PayPal-Bezahlservice durchzusetzen. Ein Verfahren wird nach Abschluss der Untersuchungen nun nicht eröffnet.

Zur Begründung hieß es, dass vor allem zwei Gründe das Bundeskartellamt dazu bewogen hätten, von weiteren Schritten abzusehen. Zum einen wird bezweifelt, dass eBay eine marktbeherrschende Stellung inne habe. Dies könne nur dann bejaht werden, wenn es einen abgeschlossenen Markt für Online-Auktionen gäbe. Tatsächlich befinde sich eBay aber in Konkurrenz mit anderen Vertriebswegen, über die teilweise sogar dieselben Händler ihre Ware anböten. Des Weiteren konnte das Online-Auktionshaus das Bundeskartellamt davon überzeugen, dass die Interessen des Unternehmens die Schwere des Eingriffs übertreffen würden. So seien Käufer nicht zur Nutzung von PayPal verpflichtet. Vielmehr ging es eBay nur darum, dass Transaktionen möglichst störungsfrei abgewickelt werden können und neue Verkäufer einen zusätzlichen Vertrauensvorschub erhielten. Erhebungen aus anderen Ländern mit bereits länger existierendem PayPal-Zwang zeigten, dass die Zahl der Beschwerden nach der Einführung der PayPal-Verpflichtung zurück gingen.

Quelle: ComputerBase
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Erzkanzler
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Erzkanzler »

Bundeskartellamt überprüft Amazon genauer

Seit 31. März dieses Jahres gelten für den Amazon Marketplace neue Regeln. Laut einem Artikel der 'Wirtschaftswoche' trägt sich das Bundeskartellamt nun mit dem Gedanken, ob ein förmliches Verfahren gegen den Konzern eingeleitet werden soll.

Die Nutzer des Amazon Marketplace müssen seit Ende März die Preisvorgaben des US-amerikanischen Online-Einzelhändlers genau beachten.

Diese sind unter anderem dann gültig, wenn ein Nutzer selbst einen eigenen Online-Shop betreibt und überdies Amazon als Verkaufsplattform nutzt.

Ist dies der Fall, so darf ein Produkt im eigenen Online-Shop nicht mehr günstiger angeboten werden als bei Amazon. Bis Anfang Mai haben die Händler Zeit, ihre Preise entsprechend den neuen Vorgaben anzupassen. Wer sich dazu nicht bereit erklärt, dem droht laut den Geschäftsbedingungen der Rauswurf.

Auf diesen Sachverhalt wurde neben dem Bundeskartellamt auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs aufmerksam. Eine vergleichbare Überprüfung wurde angeblich bereits eingeleitet.

Den Angaben des Internet-Rechtsexperten Johannes Richard zufolge handelt es sich bei diesen Änderungen der Geschäftsbedingungen eindeutig um ein kartellrechtswidriges Vorgehen. Ferner nutze Amazon seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus und verstoße auch gegen das europäische Wettbewerbsrecht.

Amazon selbst will mit dieser neuen Handhabung sicherstellen, dass die Kunden stets zu einem attraktiven Preis einkaufen können. Die Preisvorgabe selbst ist abgesehen von den Vereinigten Staaten auch in anderen europäischen Ländern gültig.

Quelle: winfuture 25.04.10
cu
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Mr.Manoon
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Mr.Manoon »

Wie schön !!
Mediantis hat eine Einstweilige Verfügung gegen Amazon erreicht, hoffe sehr die setzen sich durch.
Ich habe in den letzten Jahren eh viel zu viel Zeit für Amz verschwendet, in Zukunft werde ich mich hauptsächlich um mehr Verkäufe bei ZVAB und Booklooker kümmern.
Die Aktion vergess ich denen nicht, die stehen ab sofort ganz am Ende der Schlange.
Bei BL und ZVAB ist man wenigstens noch ein Mensch, bei AMZ noch nicht mal ne Nummer, bzw doch, eine NullNummer.
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biznbux
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von biznbux »

Mr.Manoon hat geschrieben:(...)
Ich habe in den letzten Jahren eh viel zu viel Zeit für Amz verschwendet, in Zukunft werde ich mich hauptsächlich um mehr Verkäufe bei ZVAB und Booklooker kümmern.
Die Aktion vergess ich denen nicht, die stehen ab sofort ganz am Ende der Schlange.
(...)
Volle Zustimmung.
Hier noch der Link zur Meldung:
http://www.boersenblatt.net/381117/

Amazon hat mir am Telefon soeben erklärt, sie wüssten davon noch nichts.
Auf der FTD-Site ist die Meldung auch nicht zu finden.
Bis jetzt gibt es also nur eine Quelle, das Börsenblatt. Wir wollen mal hoffen, dass die Meldung stimmt und die nicht einem Fake aufgesessen sind.
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Mr.Manoon
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Mr.Manoon »

Das Ganze ist einfach nur ärgerlich, im Grunde müsste man nun selber hingehen und gegen Amz klagen, schön das ZVAB uns das abnimmt.
Wenn ich das Gesicht von dem Hansel sehe der das alles vertritt, man möchte einfach nur rein.... (schauen?)
Das mit dem Klagen ist ja so eine Sache, hat man beim Renner gesehen, ohne diese blöde Bankenkrise hätt ich den gerne noch auf Schadensersatz für die Anwaltsrechnung verklagt, leider fehlt auch hier das Geld.
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biznbux
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von biznbux »

Nachtrag: Die Meldung stimmt offensichtlich:

http://www.ftd.de/unternehmen/handel-di ... 08157.html
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