Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
LuzifersHammer
Beiträge: 36
Registriert: Di 13. Apr 2010, 07:02

Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Beitrag von LuzifersHammer »

Guten Morgen!

Vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten. Ich suche seit einigen Tagen dazu verlässliche und verbindliche Informationen.

Nur eines ist klar: Sie müssen gekennzeichnet werden.

Im Buchpreisbindungsgesetz gibt es keine konkreten Vorgaben im Sinne ganz bestimmter Stempel. Franzen/Wallenfels/Russ schreiben in ihrem Kommentar (aktuelle 5,. Auflage von 2006) zu diesen Gesetz aber, dass bestimmte Stempel auf den unteren Schnitt gesetzt werden müssen (verschieden bei Hardcover und Taschenbuch: HC: "Mängelexemplar", TB reiche ein "M").

Meine Frage nun auch: genügt bereits ein schwarzer Strich auf der unteren Schnittkante für die Kennzeichnung als Mängelexemplar?

Und wenn nein: wo bekomme ich die entsprechenden Stempel her? Oberflächliche Google-Suche hat keine Ergebnisse erbracht...

Es geht übrigens um den Versuch, bei einer Gewerbeanmeldung und fortan im Verkauf möglichst keine abmahnrelevanten Fehler zu begehen...

Viele Grüße,

LuzifersHammer
010101
Beiträge: 59
Registriert: Fr 15. Dez 2006, 22:11

Re: Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Beitrag von 010101 »

Ob ein Strich genügt, weiß ich nicht. Stempel kann man sich preiswert anfertigen lassen.
LuzifersHammer
Beiträge: 36
Registriert: Di 13. Apr 2010, 07:02

Re: Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Beitrag von LuzifersHammer »

Vielen Dank für die Antwort!

Wenn jemand gute Erfahrungen mit einem Bürobedarf gemacht hat, der Stempel herstellt, bin ich für einen Link dankbar.

Grüße.
Benutzeravatar
vitalis
Beiträge: 1011
Registriert: Fr 7. Nov 2008, 15:57
Wohnort: Hademare, MK

Re: Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Beitrag von vitalis »

Man kann ein Buch nicht so einfach als Mängelexemplar deklarieren und preiswerter verkaufen.

Was ist ein "Mängelexemplar"?

Ein Mängelexemplar ist nach der Definition des Gesetzes ein Buch, das „verschmutzt oder beschädigt“ ist oder „einen sonstigen Fehler aufweist“ (§ 7 Abs. 1 Ziff. 4 BuchPrG).

Wenn ein Buch eine „Remittende“ ist, sagt dies zunächst noch nichts darüber aus, ob ein Mängelexemplar vorliegt. Denn auch ein vom Buchhandel remittiertes Buch kann noch makellos sein und weiterhin der Preisbindung unterliegen.

Viele Diskussionen gab es zuletzt um die Frage, ob allein eine typische „Mängelkennzeichnung“ (Branchenjargon: „Mängelung“) ein ansonsten makelloses Buch der Preisbindung enthebt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat hierzu in einem Grundsatzurteil entschieden: Mangelfreie Bücher dürfen nicht als „Mängelexemplare“ unterhalb des gebundenen Preises ver-kauft werden. Insbesondere bewirkt das Anbringen einer Kennzeichnung als Mängelexemplar nicht die Aufhebung der Buchpreisbindung für ein Buch, sofern dieses nicht auch tatsächliche Mängel aufweist (OLG Frankfurt am Main vom 26. Juli 2005, Az.: 11 U 8/05 (Kart)).

Damit bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das von unserer Kanzlei erstrittene Ur-teil des Landgerichts Wiesbaden vom 23. Dezember 2004. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen.

Die Richter haben damit bestätigt, dass auch beim Verkauf von Mängelexemplaren stets der Letztverkäufer für die Einhaltung der Buchpreisbindung verantwortlich ist. Es kommt also nicht darauf an, ob der Buchhändler das Buch bereits als angebliches Mängelexemplar erworben hat. Der Händler kann sich also nicht auf den Standpunkt stellen, gutgläubig gehandelt zu haben, da ihn selbst die Prüfungspflicht im Einzelfall trifft.

Das Urteil ist für den Erhalt und die Glaubwürdigkeit der Buchpreisbindung von besonderer Bedeutung. Gäbe es „Mängelexemplare ohne Mängel“, so wäre dem Missbrauch und der Umgehung der Preisbindung Tür und Tor geöffnet. Das Urteil hat hingegen keine Auswirkungen auf den Verkauf „echter“ Mängelexemplare unterhalb der gebundenen Preise. Insoweit ist aus Sicht des Preisbindungstreuhänders bei der Verfolgung von Verstößen auch ein geändertes Kundenverhalten zu berücksichtigen: Bereits kleinere Mängel machen heute ein Buch zum gebundenen Preis häufig unverkäuflich.

http://www.preisbindungsgesetz.de/conte ... emplar.htm
LuzifersHammer
Beiträge: 36
Registriert: Di 13. Apr 2010, 07:02

Re: Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Beitrag von LuzifersHammer »

Hallo Vitalis,

vielen Dank für deine Ausführungen. - Ich weiß, dass ich ein im Buchhandel bestellbares Buch, das ich irgendwo als Händler erwerbe (sagen wir: auf dem Flohmarkt) und das keine Mängel aufweist, nicht einfach als Mängelexemplar kennzeichnen darf. - Die noch lieferbaren Bücher, die ich verkaufe, weisen allerdings alle (teilweise größere) Mängel auf, sodass ich sie als Mängelexemplare günstiger verkaufen darf - und dann ja auch als Mängelexemplare kennzeichnen muss.

Der Threadtitel ist etwas irreführend, gebe ich zu: er sollte heißen: "Wie kennzeichne ich preisgebundene Bücher mit Mängeln?"

- Mich interessiert aber immer noch brennend, ob eine Mängelkennzeichnung durch Strich auf der unteren Buchkante zulässig ist. Die sonst so ausführliche IT-Recht Kanzlei aus München (Keller und Kollegen) schreibt hierzu leider nichts.

Grüße und eine gute Nacht!
Benutzeravatar
vitalis
Beiträge: 1011
Registriert: Fr 7. Nov 2008, 15:57
Wohnort: Hademare, MK

Re: Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Beitrag von vitalis »

Laut Börsenverein des Deutschen Buchhandels:

Kennzeichnung „echter“ Mängelexemplare

„Echte“ Mängelexemplare sind – wie sich aus § 7 Abs. 1 Nr. 4 BuchPrG ergibt – als solche zu kennzeichnen.

Dies muss an signifikanter Stelle und in sofort erkennbarer Art und Weise geschehen. Beim Publikum darf nicht der Eindruck erweckt werden, es würden gebundene Preise unterschritten. Der Kennzeichnungspflicht kann durch die Anbringung eines Stempelaufdrucks „preisreduzierte Mängelexemplar“ oder „Mängelexemplar“ an der Unterschnittkante des jeweiligen Buches Genüge getan werden. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, müssen die Bücher an anderer Stelle äußerlich gekennzeichnet sein.

Beim Taschenbuch genügt ggf. auch der Aufdruck eines auffälligen Stempels „M“ der Kennzeichnungspflicht.

Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Rechtsabteilung des Börsenvereins, Tel.: 0 69 / 13 06-314

Günstige Stempel gibt es z.B. hier:
http://stempel-fabrik.de/
http://www.stempel-malter.de/index_stem ... ZwodQlGiqg
LuzifersHammer
Beiträge: 36
Registriert: Di 13. Apr 2010, 07:02

Re: Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Beitrag von LuzifersHammer »

Vitalis, vielen Dank für die Links! - Ich habe die nötigen Stempel gleich bestellt...

Eine Sache, die ich bei diesem Thema seltsam finde: Man soll ja prüfen, ob ein als Mängelexemplar gekennzeichnetes Buch tatsächlich Mängel aufweist. Sofern nicht, sei es zum gebundenen Preis zu verkaufen. Vielleicht denke ich zu einfach, aber für mich ist ein Stempel im Buchschnitt ein offen erkennbarer Mangel!

Eine Frage kam mir noch:

Muss ich in der Zustandsbeschreibung eigentlich angeben, worin die Kennzeichnung als Mängelexemplar konkret besteht: also etwas wie folgend: "Aufgrund der beschriebenen Mängel durch den Stempel "Mängelexemplar" auf unterem Schnitt als Mängelexemplar gekennzeichnet"?

- Oder genügt eine Angabe wie diese, die offnen lässt, worin die Kennzeichnung genau besteht: "Aufgrund der beschrieben Mängel als Mängelexemplar gekennzeichnet."?

... Grüße.
chrissy
Beiträge: 2868
Registriert: Di 28. Mär 2006, 20:00
Wohnort: Bayern

Re: Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Beitrag von chrissy »

Irgendwie stehe ich gerade auf der Leitung :?
Du brauchst den Stempel oder die Kennzeichnung für Bücher, die du auf dem Flohmarkt erwirbst und dann weiter verkaufst?
LuzifersHammer
Beiträge: 36
Registriert: Di 13. Apr 2010, 07:02

Re: Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Beitrag von LuzifersHammer »

Hallo,

ich wollte keine Verwirrung stiften...

Der Fall, der mich interessiert:

Ich kaufe auf dem Flohmarkt ein Fachbuch, das ich als Neubuch auch in der Buchhandlung um die Ecke kaufen kann, ein preisgebundenes Buch, sagen wir, den neuen Stephen King. Wenn meine Flohmarkt-Ausgabe vollkommen neuwertig ist, ohne jede Mängel, darf ich als Händler dieses Buch nicht unter dem gebundenen Preis verkaufen. - Wenn es aber Mängel aufweist, darf ich es unter dem gebundenen Preis verkaufen, als Mängelexemplar. Laut Buchpreisbindungsgesetz muss ich dieses Buch dann zudem als Mängelexemplar kennzeichnen, und meine Ausgangsfrage war, wie diese Kennzeichnung aussehen muss.
Benutzeravatar
jimihendrix
Beiträge: 654
Registriert: Mo 13. Nov 2006, 14:24
Wohnort: 56355

Re: Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Beitrag von jimihendrix »

Also, wenn du auf dem Flohmarkt ein Buch kaufst, das "neuwertig" ist, ist es nicht neu, zumal auf dem Flohmarkt gekauft, es sei denn auf eben diesem Markt hätte der Heyne Verlag einen Stand und verkauft Neuware, was aber eher unüblich ist.

Neuware kannst du m. E. nur direkt beim Verlag beziehen und nicht auf Umwegen über Flofmarkthändler
krimikiste'buecher

lieber ein Buch in der Hand als eine Antenne auf dem Dach
Moranda
Beiträge: 1749
Registriert: Do 3. Aug 2006, 17:43

Re: Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Beitrag von Moranda »

Meiner Meinung nach darf auch auf dem Flohmarkt keine preisgebundene Neuware billiger verkauft werden. Die Händler da unterliegen doch genauso
dem Gesetz wie alle anderen auch.
LuzifersHammer
Beiträge: 36
Registriert: Di 13. Apr 2010, 07:02

Re: Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Beitrag von LuzifersHammer »

Wenn ich auf dem Flohmarkt ein preisgebundes Buch kaufe, das keine Mängel aufweist, muss ich es - als Händler - zum gebundenen Preis verkaufen:

http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2FeBooks - Hier gibt es ein kostenloses E-Book zur Buchpreisbindung zum Download.

"Neuwertig" - Anwälte raten davon ab, preisgebundene Bücher zu einem günstigeren Preis zu verkaufen und sie gleichzeitig als "neuwertig" zu beschreiben. Macht ja auch Sinn. "Neu" und "neuwertig", da gibt es nur einen scheinbaren Bedeutungsunterschied, "neuwertig" bedeutet "quasi neu". Wenn ein Buch also von mir als Mängelexemplar günstiger angeboten wird und von Gesetz wegen Mängel aufweisen muss, wäre es unlogisch, es als "neuwertig" zu bezeichnen...

Die Buchpreisbindung - ein schönes Thema für zwanghaft veranlagte Menschen :mrgreen:
Benutzeravatar
vitalis
Beiträge: 1011
Registriert: Fr 7. Nov 2008, 15:57
Wohnort: Hademare, MK

Re: Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Beitrag von vitalis »

Wie ist das mit der Preisbindung beim Verkauf von gebrauchten Büchern?

Gebrauchte Bücher sind solche, die zu anderen Zwecken als dem Weiterverkauf erworben worden sind und für die der gebundene Ladenpreis gezahlt worden ist. Auf den Zustand der Bücher kommt es insoweit nicht an, auch ein original verpacktes Buch kann demnach ein gebrauchtes Buch sein. Diese unterfallen grundsätzlich nicht der Buchpreisbindung. Kauft also beispielsweise jemand ein Buch, um es zu verschenken und die beschenkte Person verkauft das Buch ihrerseits in der Originalverpackung weiter, so kann dieser Verkauf unterhalb des festgesetzten Ladenspreises erfolgen.

Anders ist der Sachverhalt jedoch zu beurteilen, wenn die Bücher in der Absicht gekauft werden, sie wieder zu verkaufen. Dann handelt es sich beim Käufer nicht um einen Letztabnehmer mit der Folge, dass dieser beim Weiterverkauf der Bücher an Endkunden die Buchpreisbindung beachten muss.

Dies und viel mehr findest Du auch unter dem Link:
http://www.internetrecht-rostock.de/faq ... ung.htm#10
LuzifersHammer
Beiträge: 36
Registriert: Di 13. Apr 2010, 07:02

Re: Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Beitrag von LuzifersHammer »

Mir ist zwischenzeitlich noch eine Frage zu diesem Thema eingefallen:

Kann ich den Preis bei einem Mängelexemplar völlig frei gestalten?

Oder darf ich nur zu einem bestimmten Prozentsatz vom Neupreis abweichen?

Bitte entschuldigt die etwas "grünen" Fragen, aber ich gehe mittlerweile immer davon aus, dass der Teufel im Detail steckt...

Grüße.
Benutzeravatar
vitalis
Beiträge: 1011
Registriert: Fr 7. Nov 2008, 15:57
Wohnort: Hademare, MK

Re: Wie kennzeichne ich Neubücher mit Mängeln (Mängelexemplare)?

Beitrag von vitalis »

Kann ich den Preis bei einem Mängelexemplar völlig frei gestalten?
Sofern es nicht mehr der Buchpreisbindung unterliegt, ja.
Oder darf ich nur zu einem bestimmten Prozentsatz vom Neupreis abweichen?
Nö, da bist Du in der Preisgestaltung völlig frei.
Antworten