Falsche Frage - erledigt

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Yumo
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Falsche Frage - erledigt

Beitrag von Yumo »

Zuletzt geändert von Yumo am Do 15. Apr 2010, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.
Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.
blokk
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Re: 40-€-Regelung der Versandkosten bei Rückgabe

Beitrag von blokk »

Ich fürchte, du verwechselst da was. Der EuGH hat sarüber entschieden, dass die Hinsendekosten in jedem Fall zu erstatten sind. Über die Rücksendekosten hat er nicht entschieden.

Im Urteil steht aber ein Satz, aus dem man herauslesen könnte, dass der Käufer auf jeden Fall die Rücksendekosten zu tragen hat.
Wie bereits dargelegt, gestattet es Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 dieser Richtlinie dem Lieferer nur, dem Verbraucher im Fall des Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren aufzuerlegen.

Die von dir angesprochene Regelung (40 €-Klausel) muss in die Widerrufsbelehrung hinein und in die AGB. Sie ist eine zulässige Zusatzvereinbarung.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du über der Widerrufsbelehrung stehen hast:
"Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil der AGB"
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