14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
morle
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14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Beitrag von morle »

Wie sieht Euro WRB ab dem 11.6.2010 aus ?

Mit 14 Tagen oder einem Monat Widerrufsrecht ?
blokk
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Re: 14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Beitrag von blokk »

Die neue WRB hat grundsätzlich nichts mit der Frist zu tun.
Das 14-tägige Widerrufsrecht kann dann angewendet werden, wenn der Käufer spätestens kurz nach dem Kauf über seine Rechte in Textform informiert wird. Wenn der Käufer erheblich nach dem Kauf informiert wird, ist das einmomatige Widerrufsrecht anzuwenden.
Bei einer unterlassenen Information gilt auch weiterhin das lebenslange Widerrufsrecht incl. der Abmahnmöglichkeit durch Konkurrenten.

Die neue WRB stellt lediglich eine rechtssichere Form der WRB dar, die in der Sache nicht mehr abgemahnt werden kann, wenn man sie in dieser Form verwendet. Was im Umkehrschluß bedeutet, das jede andere Form abmahnfähig ist.
morle
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Re: 14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Beitrag von morle »

blokk hat geschrieben:Die neue WRB hat grundsätzlich nichts mit der Frist zu tun.
Das 14-tägige Widerrufsrecht kann dann angewendet werden, wenn der Käufer spätestens kurz nach dem Kauf über seine Rechte in Textform informiert wird.
Kann oder muß dann angewendet werden ? Da bei Booklooker der Käufer ja bestätigt die Widerrufsbelehrung gelesen zu haben, muß bei Booklooker ja die 14-tägige Widerrufsfrist angegeben werden, oder ?
blokk
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Re: 14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Beitrag von blokk »

morle hat geschrieben:Kann oder muß dann angewendet werden ? Da bei Booklooker der Käufer ja bestätigt die Widerrufsbelehrung gelesen zu haben, muß bei Booklooker ja die 14-tägige Widerrufsfrist angegeben werden, oder ?
Es steht jedem Händler frei, seinen Kunden mehr Rechte einzuräumen als er durch das Gesetz einräumen muss. Es steht jedem Händler frei, die Frist zum Widerruf auf ein Jahr auszudehnen. Ergänzend könnte er auch eine 3-jährige Garantie für die Wasserfestigkeit seiner Bücher geben. Dem steht kein Gesetz entgegen.


Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt dann, wenn der Händler den Kunden spätestens unverzüglich nach Vertragsabschluß in Schriftform (Brief oder E-Mail) über sein Widerrufsrecht informiert.

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses und die Belehrung in Schriftform. Weder liegt dem Käufer die Widerrufsbelehrung in Schriftform vor, wenn die WRB auf einer Website angezeigt wird, noch ist es zwingend so, dass durch den Klick des Käufers ein Vertrag zustande kommt.
frieda123
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Re: 14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Beitrag von frieda123 »

Hallo,

was passiert denn, wenn man dem Kunden keine Widerrufsbelehrung zuschickt? KAnn man dann abgemahnt werden? Welche Frist muss in dem Fall in die Wiederufsbelehrung im Shop?
morle
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Re: 14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Beitrag von morle »

Hallo Frieda, dann beginnt ersten die Frist nicht zu laufen und zweitens denke ich schon.
blokk hat geschrieben:
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses und die Belehrung in Schriftform. Weder liegt dem Käufer die Widerrufsbelehrung in Schriftform vor, wenn die WRB auf einer Website angezeigt wird, noch ist es zwingend so, dass durch den Klick des Käufers ein Vertrag zustande kommt.
Das verstehe ich nicht blokk, warum liegt dem Käufer keine Widerrufsbelehrung in Schriftform vor , wenn sie ihm bei Booklooker angezeigt wird ?
Wenn ich dem Käufer die Widerrufsbelehrung per Mail sende, dann ist das doch das gleiche :?:
blokk
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Re: 14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Beitrag von blokk »

Die WRB muss dem Käufer in einer ausdruckbaren Form vorliegen, wie es z. B. bei einer E-Mail möglich ist. Der Text auf einer Website ist dagegen nicht ohne weiteres ausdruckbar.
Das mögen zwar Haarspaltereien sein, aber so ist nun mal die Regelung.

Wenn dem Käufer die WRB nicht übermittelt wird, hat der Käufer ein unbefristetes Widerrufsrecht.
Was die Konsequenz aus einer falschen bzw. fehlenden WRB angeht, muss abgewartet werden, bis die ersten Opfer von der Schlachtbank kommen.
Durch den Gesetzescharakter der neuen WRB liegt nun auch -ähnlich wie beim Verwenden unlizensierter Versandverpackungen- ein Gesetzesverstoß vor, wenn die WRB nicht in ihrer vorgeschriebenen Form verwendet wird. Dadurch könnten die Kosten einer Abmahnung durchaus die geringsten Kosten sein.
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Bühermaus17
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Re: 14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Beitrag von Bühermaus17 »

Hallo,bin noch relativ neu in der Branche,und hätte da malne Frage:
Was sind unlizensierte Verpackungen ? :oops:
Die Katze ist das einzige vierbeinige Tier, das den Menschen eingeredet hat, er müsse es erhalten, es brauche aber nichts dafür zu tun.
LocoLibri
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Re: 14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Beitrag von LocoLibri »

Mal ganz grob (Details s. Verpackungsverordnung):
Wir sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass unser Verpackungsmaterial ordnungsgemäß entsorgt werden kann.
Dafür muss jeder Gewerbetreibende mit einem Entsorgungsunternehmen einen Lizenzvertrag schließen. (Es gibt auch spezielles Verpackungsmaterial, das ist kompostierbar, dann ist es nicht nötig.) Das gilt generell auch bei Verwendung gebrauchten Verpackungsmaterials oder alter Zeitungen.

Falls du a) gewerblich b) z.B. LuPos verwendest und c) keinem Versorgungsunternehmen angeschlossen bist, sind deine Verpackungen unlizensiert.

Bekannte Lizenzunternehmen sind das Duale System Deutschland (grüner Punkt) , Zentek und andere. Ich bin via Bähr bei Zentek lizensiert, das war bei meinen kleinen Mengen die günstigste Lösung.
Dazu gehört auch, dass das verbrauchte Verpackungsmaterial nach Material getrennt an das Entsorgungsunternehmen gemeldet wird.

Da alle lizensiert sein müssen, erübrigt sich das Kleben von Lizenzmerkmalen. Die Kunden dürfen das Verpackungsmaterial über den gelben Sack (o.ä.) entsorgen.
Yumo
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Re: 14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Beitrag von Yumo »

Im Sellerforum haben sie einen Mustertext zur WRB eingestellt, in dem von 14 Tagen die Rede ist. Wenn ich mich recht erinnere, war bei der noch geltenden WRB 30 Tage abmahnfähig. Hat sich das inzwischen geändert, so daß 14 Tage oder 2 Wochen gleichermaßen gelten?
Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.
blokk
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Re: 14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Beitrag von blokk »

Yumo hat geschrieben:Im Sellerforum haben sie einen Mustertext zur WRB eingestellt, in dem von 14 Tagen die Rede ist. Wenn ich mich recht erinnere, war bei der noch geltenden WRB 30 Tage abmahnfähig. Hat sich das inzwischen geändert, so daß 14 Tage oder 2 Wochen gleichermaßen gelten?
Ob jemand 14 Tage oder zwei Wochen als Frist angab, war noch nie ein Problem gewesen. Falsch wäre 30 Tage gewesen.

Ab morgen gelten 14 Tage bzw. zwei Wochen, wenn spätestens unverzüglich nach Vertragsabschluß belehrt wird. Im Gegensatz dazu musste bis heute spätestens bei Vertragsabschluß belehrt werden.
Ansonsten gilt auch weiterhin ein Monat.
Yumo
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Re: 14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Beitrag von Yumo »

Danke, blokk.

Und gleich noch 'ne Frage hinterher: "Unverzüglich nach Vertragsabschluß" wäre z.B., wenn man die automatische Antwortfunktion über BL nutzt und hier den Text zur WRB eingibt?
Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.
briefmarkenjaeger
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Re: 14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Der Text mit der Widerrufsbelehrung wird automatisch von Booklooker mit jeder Bestellbestätigung verschickt, sofern man die Widerrufsbelehrung in den Persönlichen Daten hinterlegt hat.
blokk
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Re: 14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Beitrag von blokk »

Yumo hat geschrieben:Danke, blokk.

Und gleich noch 'ne Frage hinterher: "Unverzüglich nach Vertragsabschluß" wäre z.B., wenn man die automatische Antwortfunktion über BL nutzt und hier den Text zur WRB eingibt?
Die "automatische Antwortfunktion" ist mir nicht bekannt, sondern nur die Benachrichtigungsfunktion (Zahlungsinfo senden, Versandmitteilung senden, Erinnerung senden), die ich nach der Bestellung nutzen kann.

Meines Wissens verschickt BL automatisch eine Kaufbestätigung an die Kunden, in der WRB und evtl. AGB des Verkäufers enthalten ist. Damit hätte man als Verkäufer seine Pflicht getan und kann die Widerrufsfrist auf 14 Tage begrenzen.
Wenn der Zeitpunkt des Vertragsabschlußes mit der Annahme des Kaufangebots definiert ist, liegt die Belehrung dadurch sogar vor Vertragsabschluß.
Es würde mit der neuen WRB aber ausreichen, wenn der Kunde zeitnah -also zeitnah innerhalb normaler Arbeitszeiten- über seine Rechte belehrt würde.
Yumo
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Re: 14 Tage oder einen Monat Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Beitrag von Yumo »

Danke Euch für die Antworten.
"Automatische Antwortfunktion" ist falsch ausgedrückt. Was ich meine, ist die Funktion "Individueller Text in der Bestellbestätigung eingeben".
Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.
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