Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

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briefmarkenjaeger
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Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Ich hätte gerne gewußt, ob die Angabe der ASIN in einem Angebot bei Booklooker rechtlich unbedenklich ist oder ob Amazon dies abmahnen kann, bzw. ob Amazon dafür Lizenzgebühren fordern kann.

Falls es bedenklich sein sollte, so möchte ich noch fragen, ob es eine Open-Source Alternative zur einheitlichen Kennzeichnung von Büchern ohne ISBN gibt.
diebuecherwuermer
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Re: Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

Beitrag von diebuecherwuermer »

Hallo briefmarkenjäger,

die ASIN ist doch bei Büchern ohne ISBN bei Amazon auch nicht einheitlich und eindeutig. Mir ist es schon häufig passiert, dass ich für ein Buch, dass es definitiv nur in einer Ausgabe gibt, bis zu 6 Einträge in der Amazon-Datenbank finde, da ja Profianbieter jeweils ein eigenes Angebot erstellen können. Aktuelles Beispiel von einem Buch, nach dem ich gesucht habe, brachte 3 Einträge für dasselbe Buch...
Von daher ist mir nicht ganz klar, was Dir die Eingabe der ASIN bringen soll. Der normale Nutzer wird doch nie danach suchen. Oder ist es bei Dir ein Ordnungskriterium? Dann kannst Du ja versuchen, die ASIN in Deinen Angaben einfach unterzubringen.

Und eine einheitliche Kennzeichnung von Büchern ohne ISBN gibt es meines Wissens (egal ob open source oder nicht) nicht.
Vielleicht schreibst Du mal, wofür Du das bräuchtest, dann kämen vielleicht noch mehr Ideen.

Gruß
diebuecherwuermer
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d_r_m_s
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Re: Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

Beitrag von d_r_m_s »

diebuecherwuermer hat geschrieben:... bis zu 6 Einträge in der Amazon-Datenbank finde, da ja Profianbieter jeweils ein eigenes Angebot erstellen können...
jetzt verstehe ich endlich das regelmässige Chaos in der Anzeige von Amazon, wenn ich da mal nach Infos zu Büchern suche ... die 'Profis' erschaffen also eigene Einträge in der Datenbank, und die Kleinen hängen sich dann mal da, mal da hinten dran ... :roll:
briefmarkenjaeger
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Re: Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Ich hatte mir gedacht, dass ich die ASIN als Schlagwort bei meinen Angeboten nutze. Bei Amazon ist die ASIN eingeführt worden, damit ein Buch problemlos identifiziert werden kann, jedoch ist, seitdem die Powerseller selber Einträge vornehmen können, die Organisation manchmal etwas durcheinander geraten. In den meisten Fällen sind die Bücher aber einwandfrei über die ASIN identifizierbar.
Offensichtlich hat man sich bei Amazon noch keiner Gedanken zur Auflage und dem Erscheinungsjahr gemacht, was dann auch die Mehrfacheinträge erklären könnte.
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Kanalratte
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Re: Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

Beitrag von Kanalratte »

diebuecherwuermer hat geschrieben:...
Und eine einheitliche Kennzeichnung von Büchern ohne ISBN gibt es meines Wissens (egal ob open source oder nicht) nicht...
Doch, die gibt es: RAK

nur leider halten sich die Wenigsten daran. :cry:
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Flachs
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Re: Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

Beitrag von Flachs »

Kanalratte hat geschrieben:
diebuecherwuermer hat geschrieben:...
Und eine einheitliche Kennzeichnung von Büchern ohne ISBN gibt es meines Wissens (egal ob open source oder nicht) nicht...
Doch, die gibt es: RAK
Da liegt offenbar ein Mißverständnis vor: Die RAK stellen keine einheitliche Kennzeichnung dar, sondern es handelt sich dabei um ein Katalogisierungsregelwerk, das vorgibt, wie, in welcher Reihenfolge und sogar mit welchen Satzzeichen(!) an welcher Stelle die einzelnen bibliographischen Daten in einen Katalog eingetragen werden müssen, damit sich ein einheitliches Bild ergibt, das das Ordnen der Einträge und Auffinden dieser Informationen erleichtert. :wink:
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PaulPic
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Re: Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

Beitrag von PaulPic »

Amerikanische Bücher werden üblicherweise mit der Library of Congress Classification gekennzeichnet; bei LibraryThing wird diese Nummer, falls existent, vergeben, eventuell zusätzlich zur ISBN, sowie die Dewey-Dezimalklassifikation angegeben, falls vorhanden. Open Library versucht, alle möglichen Klassifikationen abzugleichen (und tut sich sehr schwer damit, weil die alle nicht konsistent und kompatibel sind - in deren Mailingliste kann man einen Einblick in die Probleme bekommen).

Die Deutsche Nationalbibliothek vergibt Nummern für Datensätze; so habe ich bespielsweise ein altes Buch aus meinem Bestand dort so gefunden: Grundriss der Kunstgeschichte / Albert Kuhn.

Aber wozu das Ganze? Zum Verkauf macht man das doch gerade umgekehrt, so wie ich das Buch bei der DNB gefunden habe: Angaben machen, suchen. Die Nummer ist absolut irrelevant, nach der sucht keiner.
Paul
briefmarkenjaeger
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Re: Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

Beitrag von briefmarkenjaeger »

PaulPic hat geschrieben:Aber wozu das Ganze? Zum Verkauf macht man das doch gerade umgekehrt, so wie ich das Buch bei der DNB gefunden habe: Angaben machen, suchen. Die Nummer ist absolut irrelevant, nach der sucht keiner.
Ich hatte gehofft, dass es irgendwo einen Standard zu Klassifizierung gibt und diesen hätte ich dann frühzeitig bei der Listung meiner Angebote übernehmen können, da eine nachträgliche Angebotspflege viel zu aufwändig wäre.
Desweiteren hatte ich gehofft, dass es in solch einer Datenbank noch eine Buchbeschreibung gibt, von der ich den Text hätte übernehmen können. Derzeit scanne ich meistens von den erfassten Büchern den Klappentext und binde diesen in meine Kurzinfo ein.

Den Link zur Deutschen Nationalbibliothek kannte ich bereits und habe dort ebenfalls schon Informationen entnommen. Schöner wäre es jedoch, wenn es eine Zentrale Datenbank geben würde, damit man sich die Informationen nicht auf mehreren Seiten zusammensuchen muss. Besonders bei seltenen Büchern musste ich leider feststellen, dass ich weder auf Eurobuch, noch Amazon oder der DNB fündig geworden bin, obwohl es sich teilweise um moderne Bücher mit ISBN13 handelt.
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PaulPic
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Re: Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

Beitrag von PaulPic »

Wenn ich das richtig verstehe, möchte Open Library sowas wie die Wikipedia des Buches werden, aber das wird wohl noch dauern. Jedenfalls habe ich bei einem seltenen Buch mal nachgeschaut und festgestellt, dass die das Buch zwar kannten, sogar in mehreren unterschiedlichen Auflagen, aber meine war nicht dabei. So hätte ich den allgemeinen Wissensbestand ergänzen können, aber irgendwie ist das Ganze dann im Sande verlaufen. Dort kann man auch Zusammenfassungen hinterlegen. Sofern die Rechtslage das zulässt, möchten die sogar, dass man das gesamte Buch online lesen kann.

Bei Büchern finden sich in der Wikipedia manchmal Angaben, aber ob die sich für Verkaufsabsichten gebrauchen lassen, wage ich zu bezweifeln. LibraryThing sieht auch die Möglichkeit vor, allgemeine Texte eingeben zu können, aber hier werden ja nur individuelle Bestände verwaltet und daher eher persönliche Eindrücke zu erwarten sein.

Beim Nachlesen habe ich gestern erfahren, dass die Bibliothek in Nordenham LibraryThing nutzt; möglicherweise kann man von dieser Seite erwarten, dass nähere Angaben gemacht werden, weil die ja wollen, dass man die Bücher ausleiht. Seltene Bücher werden die aber nicht haben.

Eigentlich ist es ja die Aufgabe der Verlage, die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Amazon findet man im Regelfall den Rückentext des Verlags, mehr nicht, aber immerhin. Vereinzelt stellen Verlage auch das Inhaltsverzeichnis oder die Einleitung zur Verfügung.

Die Frage ist eben, wie weit man gehen möchte und was die Aufgabe des Verkäufers ist. Der Käufer kann sich beispielsweise über Google informieren, ob das betreffende Werk irgendwo rezensiert worden ist. Eine solche Rezension kann bei der Entscheidung helfen, gehört aber eigentlich nicht in den Verkaufstext. Verlage haben oft die Angewohnheit, einzelne Sätze aus einer Rezension herauszugreifen und bei späteren Auflagen im Rückentext abzudrucken; diese Aussagen empfinde ich in der Regel als völlig überflüssig und gar nicht hilfreich.
Paul
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Kanalratte
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Re: Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

Beitrag von Kanalratte »

briefmarkenjaeger hat geschrieben:...Besonders bei seltenen Büchern musste ich leider feststellen, dass ich weder auf Eurobuch, noch Amazon oder der DNB fündig geworden bin, obwohl es sich teilweise um moderne Bücher mit ISBN13 handelt.
Für die DNB kann das eigentlich nicht stimmen.
Die Verlage sind per Gesetz verpflichtet 2 Pflichtexemplare an die DNB abzuliefern, die diese dann in ihren Katalog aufnimmt.
Somit sollte die DNB ein vollständiger Katalog sein.
briefmarkenjaeger
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Re: Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Es handelt sich um das Buch mit der ISBN13: 9783625112815, das nicht in der DNB auftaucht. Möglicherweise hat es etwas damit zu tun, dass ein Teil der Leipziger Bestände in der DNB derzeit wegen Umzugs nicht aufrufbar sind.
Einen Check zur Richtigkeit der ISBN habe ich bereits durchgeführt, da es ja manchmal vorkommt, dass die Verlage versehentlich eine falsche ISBN auf das Buch drucken.
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PaulPic
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Re: Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

Beitrag von PaulPic »

Tja, das Buch ist wohl ein Fake. Nicht mal der Verlag kennt es. Nur ein einziges Exemplar gibt es weltweit, bei wem wohl? :P
Paul
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Flachs
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Re: Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

Beitrag von Flachs »

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Re: Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

Beitrag von briefmarkenjaeger »

PaulPic hat geschrieben:Tja, das Buch ist wohl ein Fake.
Was meinst du mit Fake? Ist das Buch ein Plagiat oder eine Raubkopie?
PaulPic hat geschrieben:Nicht mal der Verlag kennt es.
Ist es möglich auf komplette Verlagsverzeichnisse (inkl. älterer Bücher) über das Internet kostenlos zuzugreifen und wenn ja, wo finde ich solche Listen oder hast du beim Verlag angefragt?
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PaulPic
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Re: Angabe der ASIN (Amazon Standard Identification Number) ok?

Beitrag von PaulPic »

briefmarkenjaeger hat geschrieben:
PaulPic hat geschrieben:Tja, das Buch ist wohl ein Fake.
Was meinst du mit Fake? Ist das Buch ein Plagiat oder eine Raubkopie?
Das war doch ein Scherz. Das Foto ist dabei noch das geringste Problem; so was kann man mit jedem beliebigen Bildbearbeitungsprogramm hinkriegen. Aber eine ISBN zu finden, die wirklich nie auftaucht, ist schon ein Kunststück.
briefmarkenjaeger hat geschrieben:
PaulPic hat geschrieben:Nicht mal der Verlag kennt es.
Ist es möglich auf komplette Verlagsverzeichnisse (inkl. älterer Bücher) über das Internet kostenlos zuzugreifen und wenn ja, wo finde ich solche Listen oder hast du beim Verlag angefragt?
Sollte man meinen, aber meines Wissens gibt es so etwas nicht. In diesem Fall hat der Verlag noch nicht einmal eine Suchfunktion und verweist auf den konzerneigenen Buchshop, der das Buch nicht kennt. Weitere Untersuchungen habe ich nicht angestellt, insbesondere nicht den Verlag selbst angesprochen. Könnte man ja machen, die haben sicherlich eine Telefonnummer. Wie lange man dann braucht, bis man jemanden findet, der dazu kompetent Stellung nehmen kann, ist eine andere Frage. Die haben vermutlich ganz andere Sorgen.

Spaß beiseite: Was passiert, wenn Verlage aus Versehen oder systematisch ihre Pflichtexemplare nicht abliefern? Wem sollte das auffallen? Wer sollte das anzeigen? Im übrigen gibt es Ausnahmen von der Regel. Vielleicht ist dieses Buch als Werbebroschüre deklariert worden und unterliegt damit nicht der Anzeigepflicht; diese Hypothese ist etwas schwach, weil diesem Fall sicher auch keine ISBN erforderlich wäre.

Wo hast Du das Buch her? Ist das aus einem Baumarkt oder aus dem Buchhandel, war es vielleicht eine Dreingabe zu einem Produkt oder ein Werbegeschenk auf einer Fachmesse? Wenn es sich um ein reguläres Buch für den Massenmarkt handelt, wovon ich ausgehe, stellt sich die Frage, warum nur ein einziges auf dem Gebrauchtmarkt zu haben ist. Gibt es niemand wieder her, der es besitzt (was angesichts des Themas plausibel wäre), oder haben es alle weggeschmissen, die es je besessen haben, weil es nichts taugt?

Schließlich: Man muss sich angesichts der Schwierigkeiten, einen Verstoß festzustellen, und der kurzen Frist, innerhalb derer ein solcher Verstoß geahndet werden kann, sogar wundern, wenn es nur seltene Ausnahmen von der Regelerfassung gibt:
§ 6 (Fn 4) Ordnungswidrigkeit§ 6 (Fn 4)
Ordnungswidrigkeit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Verpflichtung zur Ablieferung von Pflichtexemplaren nach § 1 des Gesetzes nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt.

(2) Hat ein Verleger das Pflichtexemplar nicht oder nicht rechtzeitig abgeliefert, bleibt er zur Beschaffung und Nachlieferung eines Ersatzexemplars verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung auch nach Aufforderung innerhalb eines Monats nicht nach, so handelt er ordnungswidrig.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.100 Euro geahndet werden.

(4) Zuständige Verwaltungsbehörde nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bezirksregierung.

§ 7 Verjährung§ 7
Verjährung

Die Verfolgung der in § 6 des Gesetzes genannten Ordnungswidrigkeiten verjährt in drei Monaten.

NRW-Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren (Pflichtexemplargesetz)
Hieraus leite ich ab, dass die zuständige Institution (ganz allgemein die Bezirksregierung, die das vermutlich dann an die zuständige Bibliothek delegiert hat) den Verleger aufzufordern hat, falls dieser seiner Pflicht nicht unaufgefordert nachgekommen ist. Woher bekommt die die Information, dass ein Buch publiziert worden ist? Dazu müsste diese Behörde ja den Markt beobachten, was sie gar nicht kann. Das ganze Gesetz funktioniert also nur, weil alle sich freiwillig daran halten. Und wenn dann mal ein Fehler unterläuft, naja.

Der Thread heißt aber ASIN, und darauf kann man sich nun wirklich nicht verlassen, weil Amazon bekanntlich nur einen Bruchteil der Bücher des Marktes anbietet, und zwar denjenigen, mit dem sich Geschäfte machen lässt. Das ist deren gutes Recht. Ein Verweis auf eine ASIN kann nicht falsch sein und von denen geahndet werden, weil es sich gewissermaßen um ein Zitat handelt. Man würde auf ein Angebot von Amazon verweisen und das kann nicht beanstandet werden.

In Wirklichkeit geht es dir aber nur um eine Arbeitserleichterung bei der Beschreibung des Angebots, wenn ich das richtig verstanden habe. Eine Arbeitserleichterung würde beispielsweise nur dann vorliegen, wenn die Suche nach einem Klappentext weniger aufwändig wäre als das reine Abschreiben. Ich fürchte, damit ist man in jedem Fall schneller fertig.
Paul
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