Spiegel-Artikel über Rückgaben bei Online-Verkäufen

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jimi hendrix
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Spiegel-Artikel über Rückgaben bei Online-Verkäufen

Beitrag von jimi hendrix »

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Bühermaus17
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Re: Spiegel-Artikel über Rückgaben bei Online-Verkäufen

Beitrag von Bühermaus17 »

Also nur noch dicke Bücher verkaufen, die kann man nicht in der Rückgabezeit durchlesen :mrgreen:
im Ernst: Das ist krank. Wenn das weitergeht wird es Schwarzekundenlisten geben.....
Die Katze ist das einzige vierbeinige Tier, das den Menschen eingeredet hat, er müsse es erhalten, es brauche aber nichts dafür zu tun.
Yumo
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Re: Spiegel-Artikel über Rückgaben bei Online-Verkäufen

Beitrag von Yumo »

...oder nur noch Kauf auf Vorkasse.
Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.
blokk
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Re: Spiegel-Artikel über Rückgaben bei Online-Verkäufen

Beitrag von blokk »

Yumo hat geschrieben:...oder nur noch Kauf auf Vorkasse.
Die Taktik schützt sicher nicht vor Widerrufen :lol:

Aber mal ernsthaft: Wie hoch ist bei uns die Widerrufsquote tatsächlich?
Bei mir tendiert sie gegen Null. Ich nehme mal an, dass das nicht wegen meiner exquisiten Buchbeschreibungen so ist, sondern weil der Buchhandel ganz allgemein ziemlich unanfällig gegen Rücksendungen ist.
Wenn ich mir die Berichte von "artfremden" Kollegen im Sellerforum durchlese, könnte ich aber schon das Heulen kriegen.
Mal abgesehen vom Widerruf getragener Unterwäsche oder geöffneter Kosmetik-Tigel bis hin zum versifften Partykleid, das nach der Party nicht mehr benötigt wird oder der nicht mehr benötigten Güllepumpe - es wird so ziemlich alles widerrufen. Und selbstverständlich der volle Preis bei der Rückerstattung erwartet.

Als Händler mit verbrannten Pfoten weiß man sich aber durch die Wertersatzklausel dagegen zu schützen. Und die besagt eben, dass der Wertersatz auch 100 % des Kaufpreises betragen kann, wenn der Artikel z.B. aus hygienischen Gründen nicht als "gebraucht" verkauft werden kann.
Im Fall der Güllepumpe oder des Partykleides wird der Artikel bei ebay als "Gebraucht" eingestellt und der Erlös minus Ebay-Kosten dem widerrufenden Käufer ausgezahlt. War es ein Rechnungsverkauf, hat der Kunde den Differenzbetrag als Wertersatz zu zahlen - notfalls auch mittels Mahnbescheid. Punktum.

Der finanzielle Schaden hält sich dadurch in überschaubaren Grenzen und wird ganz sicher nicht höher sein als der Schaden durch Ladendiebstahl. Was macht ein Ladeninhaber, um den Schaden durch Ladendiebstahl aufzufangen? Richtig - er kalkuliert die Diebstähle als Kosten in seine Preise ein. Was macht ein Online-Händler, um den Schaden durch mißbräuchlichen Widerruf aufzufangen? Nichts. Er lamentiert lieber, wie böse seine Kundschaft mit ihm umgeht.
Immerhin scheinen zumindest einige in der Realität angekommen zu sein:
Manche Händler greifen daher zu einer rigorosen Methode - und nehmen die Produkte ganz aus dem Sortiment. Das Nachsehen haben alle ehrlichen Kunden. In anderen Fällen setzen die Händler ihre Preise herauf. Immerhin 35 Prozent der Befragten geben dies als Konsequenz an.
Yumo
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Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Re: Spiegel-Artikel über Rückgaben bei Online-Verkäufen

Beitrag von Yumo »

Vorkasse schützt natürlich nicht vor Widerrufen, aber es greift ja die Werzminderung. Wenn ich den Betrag bereits habe, brauche ich mich nicht mit einem Kunden rumzuärgern, weil der Artikel in einem Zustand zurückkam, in dem er entweder nicht mehr oder nur mit Preisminderung verkauft werden kann.
Bei Rechnung u.a. Zahlungsarten ist dies schwieriger.

Zum Glück ist es ja (noch?) so, daß der Ärger bei Büchern nicht in dem Maße auftritt wie im Artikel beschrieben - oder im Sellerforum.
Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.
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Bühermaus17
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Re: Spiegel-Artikel über Rückgaben bei Online-Verkäufen

Beitrag von Bühermaus17 »

Die Regierung will jezt aber die Wertersatzminderungsklausel überarbeiten da Sie gegen EU Recht verstösst....
Die Katze ist das einzige vierbeinige Tier, das den Menschen eingeredet hat, er müsse es erhalten, es brauche aber nichts dafür zu tun.
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