Abmahnfalle Datenschutzbelehrung und Emails!

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
noname
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Abmahnfalle Datenschutzbelehrung und Emails!

Beitrag von noname »

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Zuletzt geändert von noname am Fr 26. Okt 2007, 22:46, insgesamt 1-mal geändert.
blokk
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Beitrag von blokk »

Dein Hinweis kann bares Geld wert sein. Mich wundert, dass dein Threat sowenig Beachtung findet.
Meine E-Mail Standarteinstellung habe ich schon mal geändert.
Mit der Formulierung und der Bekanntgabe der AGB bin ich noch am Brüten. Soweit ich das verstanden habe, lässt sich die Rückgabefrist doch auf 2 Wochen verkürzen, wenn der Käufer vor Kaufabschluß die AGB hätte lesen können.
Im Gegensatz zu ebäh findet hier ja mit der Bestellung kein rechtskräftiger Kauf statt, sondern eine Interessenbekundung an einem Kauf.
Wäre interessant, was unsere Rechtsexperten dazu zu sagen haben.
noname
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Beitrag von noname »

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Zuletzt geändert von noname am Fr 26. Okt 2007, 22:46, insgesamt 1-mal geändert.
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

noname hat geschrieben:bei deinem Auftritt finde ich weiterhin fragwürdig:
"Auf Grund häufiger Beschwerden über die unzuverlässige Zustellung von Büchersendungen (Laufzeiten von bis zu 3 Wochen bzw. Verlust der Sendung) empfehle ich Ihnen dringend den versicherten Versand für 4,85 Euro. Bei Verlust einer unversicherten Sendung kann ich Ihnen kein Ersatz leisten."
Es ist zwar jetzt zu Das Risiko des Verlustes auf dem Postweg tragen Sie. abgeändert, das ist aber immer noch abmahnfähig, da man als gewerblicher Händler gerade gesetzlich verpflichtet ist, bei Verlust von Sendungen an privat Ersatz zu leisten.
Gruß, terracotta
noname
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Beitrag von noname »

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Zuletzt geändert von noname am Fr 26. Okt 2007, 22:47, insgesamt 1-mal geändert.
blokk
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Beitrag von blokk »

terracotta hat geschrieben:
noname hat geschrieben:bei deinem Auftritt finde ich weiterhin fragwürdig:
"Auf Grund häufiger Beschwerden über die unzuverlässige Zustellung von Büchersendungen (Laufzeiten von bis zu 3 Wochen bzw. Verlust der Sendung) empfehle ich Ihnen dringend den versicherten Versand für 4,85 Euro. Bei Verlust einer unversicherten Sendung kann ich Ihnen kein Ersatz leisten."
Es ist zwar jetzt zu Das Risiko des Verlustes auf dem Postweg tragen Sie. abgeändert, das ist aber immer noch abmahnfähig, da man als gewerblicher Händler gerade gesetzlich verpflichtet ist, bei Verlust von Sendungen an privat Ersatz zu leisten.
Das heißt dann wohl, dass ich als Versandkosten immer den versicherten Versand in Rechnung stellen soll und nicht mehr dem Kunden die Wahl der Versandart überlassen darf.
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

blokk hat geschrieben:Das heißt dann wohl, dass ich als Versandkosten immer den versicherten Versand in Rechnung stellen soll und nicht mehr dem Kunden die Wahl der Versandart überlassen darf.
Das würde ich persönlich nicht machen, da Deine Preise zumindest bei relativ günstigen Büchern dann nicht mehr konkurrenzfähig sind. Der Punkt ist, daß Du dem Kunden bei Verlust immer zum Ersatz verpflichtet bist, egal ob sie für versicherten Versand bezahlen (und Du Dir das Geld dann vom Transportunternehmen zurückholst) oder nicht. Und als Händler generell gleichzeitig versicherten und unversicherten Versand anzubieten ist AFAIK nicht gesetzeskonform.

Du könntest aber z. B. schreiben, daß Du Bestellungen ab EUR 20,-- aufwärts nur in versicherter Form verschickst und der Kunde den Aufpreis zu zahlen hat.
Gruß, terracotta
blokk
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Beitrag von blokk »

Ok, geändert. Sonst noch Mängel? Bin echt lernfähig :roll:
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

blokk hat geschrieben:Ok, geändert. Sonst noch Mängel? Bin echt lernfähig :roll:
Zusatzinformation des Anbieters:
[...] Bei Verlust einer unversicherten Sendung kann ich Ihnen kein Ersatz leisten.


Das würde ich rausnehmen, da Du das ja eben mußt.
Gruß, terracotta
blokk
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Beitrag von blokk »

Done - sonst noch zu bemängelnde Zusätze *ganzlernwilliggugg
noname
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Beitrag von noname »

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Zuletzt geändert von noname am Fr 26. Okt 2007, 22:47, insgesamt 1-mal geändert.
blokk
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Beitrag von blokk »

Der Widerruf beginnt bei mir mit dem Erhalt der Ware, da die Belehrung zum zum Widerruf auf der Rechnung/Quittung enthalten ist.

Interessant fände ich die Frage, was ist, wenn ich die Ware einschweiße und mit dem Hinweis versehe "Öffnen verpflichtet zum Kauf"?
blokk
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Beitrag von blokk »

Schade, dass hier kein Chat möglich ist *grummel
elbroto

Beitrag von elbroto »

blokk hat geschrieben:
Interessant fände ich die Frage, was ist, wenn ich die Ware einschweiße und mit dem Hinweis versehe "Öffnen verpflichtet zum Kauf"?
nope, da beim Versandhandel dem Kaäufer das Recht auf Prüfung zusteht, wie es ihm auch im Laden möglich wäre (staht glaub ich sogar genau so im BGB)

Anders wäre es bei Zugestellter Ware die nicht bestellt wurde, aber das ist hier ja nicht Thema
elbroto

Beitrag von elbroto »

blokk hat geschrieben:Schade, dass hier kein Chat möglich ist *grummel
viewtopic.php?t=343

frag halt nach ob und wann noch jemand mitkommt (ich heut nimmer)
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