Hallo, Yumo!
Mit Buchhaltung musst du dich im Kleingewerbebereich auch nicht wirklich auskennen. Notfalls kannst du alle Belege (Einnahmen und - ganz wichtig - Ausgaben!!) im Schuhkarton sammeln und am Ende des Jahres bzw. Anfang des nächsten Jahres gegenrechnen = dein Gewinn. Viel mehr ist es eigentlich nicht.
Und an Ausgaben kannst du eine ganze Menge geltend machen - z. B. Fahrtkosten!! Nicht erst ab dem 21. Kilometer, sondern ab dem 1. Und Hin- und Rückfahrt!!
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- Und die Büchereinkäufe auf dem Flohmarkt nicht vergessen - dafür schreibe ich immer Eigenbelege, weil man ja die Händler schlecht bitten kann, eine Quittung auszustellen. Oder hat das schon mal jemand gemacht???? Wenn man es richtig bedenkt, kommt da ganz schön was zusammen an Ausgaben, zumindest am Anfang. Aber da kann Blanko18 vielleicht auch Näheres zu sagen.
Ein Nebengewerbe solltest du allerdings sichertshalber gegebenenfalls bei deinem Arb.geber anmelden. Wenn du nicht gerade in einer Buchhandlung arbeitest oder die Bücher en gros während deiner Arbeitszeit einstellst, dürfte der eigentlich nichts dagegen haben. Und mit deiner Krankenversicherung solltest du auch sprechen - bis zu einem gewissen Betrag bist du - glaube ich - auch frei, aber da musst du dich genau erkundigen. Ich glaube, da gibt es so eine ähnliche Grenze wie bei den Mini-Jobbern, aber genau weiß ich das jetzt auch nicht. Ich bin da jedenfalls noch gaaaaaaanz weit entfernt
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