Ärgerliches

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Rollvieh
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Ärgerliches

Beitrag von Rollvieh »

Bisher hatte ich nur gute Erfahrungen damit, bei BL zu kaufen. Aber jetzt scheine ich eine Pechsträhne zu haben, zwei Problemkäufe auf einen Sitz (unterschiedliche Verkäufer).
Problem 1: Das Buch ist gründlich bunt vollgemalt, in der Beschreibung steht nur was von wenigen Bleistiftanmerkungen. War allerdings so billig, dass mir Rumstreitereien zuviel waren, also was soll's.

Bei Buch Nummer zwei kam eine Bestellbestätigung vom Verkäufer mit dem Versprechen, das Buch auf Rechnung schnellstens abzuschicken, und dann zwei Wochen lang nichts. Auch auf meine E-Mail-Nachfrage nichts. Fünf Tage später rief ich den VK an: Ja, sorry, Buch ist aber vor 4 Tagen raus. Irgendwie maulfaul, der Mann.
Buch kam dann auch heute an - und was sehe ich? Es ist nicht der Romanklassiker, den ich meinte bestellt zu haben, sondern eine merkwürdige Zusammenstellung von Auszügen des Romans und Kommentaren dazu - zu nichts zu gebrauchen, jedenfalls nicht für mich. Die Buchbeschreibung im Angebot war superknapp, nur der Titel, Seitenzahl und Remittende, allenfalls anhand der relativ geringen Seitenzahl hätte ich auf die Idee kommen können, dass ich nicht "Wilhelm Meisters Lehrjahre" kaufe, sondern was anderes. Meiner Meinung nach irreführend, und wahrscheinlich absichtlich irreführend, aber beweisen kann ich das natürlich nicht.
Mist verdammter, was mach ich mit dem Ding? Haben will ich es nicht. Mit diesem Verkäufer will ich auch nicht unbedingt "nachverhandeln". Also werde ich wohl zahlen und das blöde Ding entsorgen müssen. Grrr.
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xenna
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Beitrag von xenna »

Du könntest das zweite Buch doch zurückschicken mitsamt der Rechnung und einem kleinen Begleitschreiben :?
Dann müsstest du allenfalls die Versandkosten selbst tragen.
Ich denke, wenn das Buch unter Vortäuschung falscher Tatsachen an dich verkauft wurde, musst du es auch nicht nehmen.
Guckst du hier
Und hier stell´ich mich persönlich vor:
http://www.booklooker.de/xenna
elbroto

Beitrag von elbroto »

Eben, unfrei zurückschicken und map pro Forma auf Vertragserfüllung pochen, mit Meldung an BL drohen und schuern wie er reagiert ;)
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Spinnweb
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Registriert: Do 20. Apr 2006, 19:35

Beitrag von Spinnweb »

Moin zusammen!

Bestes Rollvieh,
warum willst du nicht beide Bücher reklamieren?
Beim ersten Buch sind mehr Anstreichungen und Anmerkungen als man unter ?wenig? erwartet.
Wenn bei dem anderen Buch Goethe als Autor angegeben wurde kannst du davon ausgehen das du die ?Lehrjahre? als kompletten Roman und nicht gekürzt bekommst.
Also entsprechen die Beschreibungen nicht den gelieferten Büchern und du kannst diesen ?Sachmangel? reklamieren.
Das Porto für die Rücksendung dürfen selbstverständlich die Verkäufer zahlen.

Einen schönen Tag noch ...
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Beitrag von nanoq »

Hallo Rollvieh,

na das ist ja mal wieder ein Thema für mich, endlich habe ich mal wieder die Gelegenheit, alle hier über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären...

Nein, ganz im ernst, du musst dir das Verhalten der Verkäufer wirklich nicht gefallen lassen ? und meiner Meinung nach solltest du es auch nicht einfach hinnehmen, schon damit diejenigen das in Zukunft nicht immer so handhaben.

Zu deinem ersten Buchproblem / Problembuch:

Ich denke, du solltest dich auf jeden Fall an den Verkäufer wenden. Es könnte ja sein, dass er es gar nicht absichtlich falsch beschrieben hat, sondern das Buch z.B. nur an einer Stelle aufgeschlagen hat, die nicht bunt war, oder dass sein Kind das Buch noch mal aus dem Regal genommen und vollgepinselt hat, nachdem er es bereits eingestellt und beschrieben hatte. Und wenn es sich um einen vernünftigen Verkäufer handelt, dann wird er auch eine Lösung mit dir finden.

Du hättest auf jeden Fall Anspruch darauf, dass der Kauf rückabgewickelt wird. Der Verkäufer dürfte sich in diesem Fall auch nicht darauf zurückziehen, dass er die Gewährleistung ausgeschlossen hat, denn wenn ein Mangel ?arglistig verschwiegen? wurde, dann gilt der Gewährleistungsausschluss (gem. § 444 BGB) nicht. Ein solches arglistiges Verschweigen liegt bereits dann vor, wenn man es unterlässt auf einen vorhandenen Mangel hinzuweisen. Bei dem Handelsgut, mit dem wir hier zu tun haben, kann man sich natürlich in vielen Fällen darum streiten, ab wann überhaupt ein Mangel vorliegt, auf den man hinweisen muss ? denn bei alten / gebrauchten Büchern muss man natürlich immer mal damit rechnen, dass sie irgendwelche Spuren aufweisen. Aber bunt bemalte Seiten sind ganz sicher ein Mangel, den man nicht verschweigen darf.

Das bedeutet, dass du rechtlich gesehen du einen Anspruch darauf hast, dass der Kauf rückgängig gemacht wird. Darauf solltest du meines Erachtens den Verkäufer auch auf jeden Fall hinweisen.

Wenn er hierauf nicht eingeht, stellt sich natürlich die Frage, ob du dich dann wirklich weiter mit ihm streiten willst. Und dann kannst du das ganze ja immer noch abhaken (mit der entsprechenden schlechten Bewertung für den Verkäufer und einem entsprechenden Kommentar dazu).


Und zu deinem zweiten Fall:

Der Verkäufer hat auf Rechnung verkauft und nicht gegen Vorkasse? Das tun private Verkäufer doch äußerst selten, war es denn ein Händler? Wenn ja, ist natürlich alle ganz einfach, dann widerrufst du einfach den Kaufvertrag (was dann ohne Grund und ohne Erklärung möglich ist) und schickst ihm das Buch ? auf seine Kosten ? wieder zurück.

Wenn es ein privater Verkäufer war, kannst du natürlich den Vertragsschluss natürlich nicht ohne Grund einfach widerrufen.

Aber selbstverständlich muss ein Verkäufer auch den oder die Autoren richtig und vollständig angeben. In deinem Fall hätte also neben Goethe noch der Name desjenigen genannt werden müssen, der diese Kommentare geschrieben hat ? oder es hätte ein Herausgeber aufgeführt werden müssen.

Hierin kann man einen Fall der Mängelgewährleistung sehen (wegen der unzureichenden oder sogar falschen Autorennennung). Man kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass der Verkäufer dir ein anderes Buch geliefert hat, als du gekauft hast, denn du hast schließlich das Buch von Goethe erworben und nicht das von diesem Kommentator. In letzterem Fall liegt juristisch zwar (eigentlich) kein Sachmangel der Kaufsache vor, bei einer Falschlieferung gelten aber dieselben Vorschriften, sie wird genauso behandelt, wie ein Fall der Mängelgewährleistung. Und egal ob es eine mangelhafte Lieferung oder eine Falschlieferung war, es besteht (wie bei deinem ersten Problembuchfall auch) ein Rücktrittsanspruch.

Hier gäbe es übrigens auch noch eine andere juristische Möglichkeit: Du könntest diesen Kaufvertrag auch wegen Irrtums anfechten.

Um an dieser Stelle allerdings gleich möglichen Missverständnissen vorzubeugen: Man kann nicht jedes Mal, wenn man sich geirrt hat, einen Vertrag anfechten. Wenn man sich z.B. über den Inhalt eines Buches geirrt hat ? weil der Titel etwas anderes vermuten ließ ?, oder wenn man den Autor verwechselt hat ? beispielsweise mit jemand anderem, der denselben Nachnamen hat ?, dann sind das keine Irrtümer, die für eine Anfechtung ausreichen (bei uns Juristen heißt das ?unbeachtlicher Motivirrtum?). Aber bei einem Irrtum über die Identität des Kaufgegenstandes, ist die Anfechtung möglich, also wenn man glaubt etwas anderes zu kaufen, als es tatsächlich der Fall ist. Ein solcher Irrtum dürfte hier vorliegen, da du hier davon ausgegangen bist (und im Hinblick auf die Buchbeschreibung davon ausgehen durftest), es handele sich bei dem von dir gekauften Buch um dasjenige von Goethe. Damit kann dieser Kaufvertrag angefochten werden, mit der Folge, dass er von Anfang an nichtig ist.

Aber egal welche rechtliche Konstruktion man hier zugrunde legt, ich denke auch bei diesem zweiten Problemkauf, dass du Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen solltest und ihm erklären solltest, dass und warum du dieses Buch nicht haben möchtest, nämlich dass du aufgrund seiner unklaren (oder irreführenden) Angaben davon ausgegangen bist, dass es sich um ein anderes Buch handelt.

Auch hier bin ich der Ansicht, dass ein vernünftiger Verkäufer mit sich reden lassen wird (allerdings hast du hier ja den Vorteil, dass du noch nicht im Vorhinein bezahlt hast und damit nicht du derjenige bist, der im Falle eines Falles hinter dem Geld herlaufen muss). Ich würde ihn freundlich anschreiben, die Situation und die Rechtslage schildern und ihm mitteilen, dass das Buch nun zurückkommt. Wenn du nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen willst, kannst du ja auch erstmal anfragen, welche Vorschläge er macht, um die Angelegenheit wieder zu "bereinigen".

Ich wünsche dir, dass sich alles ohne weiteren Ärger und ohne allzu großen Stress erledigen lässt.

Schöne Grüße

nanoq


----------------------------

(Ach übrigens, auch wenn meine Beiträge hier vielleicht manchmal geeignet sind einen solchen Eindruck zu erwecken: Ich habe nichts gegen die Verkäufer hier! Und es ist keinesfalls so, dass die Käufer nur Rechte und die Verkäufer nur Pflichten haben. Auch wenn ich hier wieder mal darauf hingewiesen habe, dass man sich als Käufer von einem Verkäufer nicht alles gefallen lassen muss, kann ich nur sagen: Das gilt umgekehrt genauso.)
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Beitrag von nanoq »

Ach und Rollvieh, falls es dich tröstet: Dass ein Buch nicht den vollständigen Text, sondern nur Auszüge davon enthält, ist anderen auch schon passiert. Kennst du das Buch von Helene Hanff ?84, CharingCross Road?? Das ist eines meiner absoluten Lieblingsbücher aus den letzten Jahren. Es enthält die Korrespondenz zwischen Helene Hanff aus New York und einer Buchhandlung in London, bei der sie immer antiquarische Bücher kauft. Irgendwann schickt ihr diese Buchhandlung auch einen Band der Tagebücher von Samuel Pepys, woraufhin sie antwortet:


WHAT KIND OF A PEPYS? DIARY DO YOU CALL THIS?
this is not pepys? diary, this is some busybody editor?s miserable collection of EXCERPTS from pepys? diary may he rot.
i just could spit.



(Oder in der deutschen Übersetzung des Buches, die zwar nicht immer wortgetreu ist aber meiner Meinung nach die Art der Autorin sehr schön einfängt:

DAS NENNEN SIE PEPYS? TAGEBUCH?
Das ist nicht Pepys? Tagebuch, das ist eine elende Zusammenstellung von EXZERPTEN aus Pepys? Tagebuch, herausgegeben von irgendeinem übereifrigen Kerl, der in der Hölle verfaulen möge!
Ich könnte ausspucken davor!)

An dieses Zitat musste ich sofort denken, als ich deinen Beitrag las. (Und wenn es hart auf hart kommt, dann kannst du das "may he rot" ja auch auf den einen oder anderen deiner Verkäufer beziehen...)
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Rollvieh
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Registriert: So 28. Jan 2007, 13:28
Wohnort: Berlin

Beitrag von Rollvieh »

Hallo nanoq,
vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Das bunte Buch hab ich abgehakt, und die Transaktion ist ja auch schon wieder fast zwei Wochen her, bewertet hab ich ebenfalls schon lange, wenn auch eigentlich zu gut. Das nochmal aufzurollen - ach nee.
Dass die Malereien von einem Kind stammen, bezweifle ich - nach der Klassenstufe und dem Jahr der Ausgabe käme zwar auch ein Kind der ursprünglichen Eigentümerin und Verkäuferin in Frage (könnte dann gerade Abi gemacht haben), aber in den letzten Jahren hätte man eher mit Textmarker gemarkert statt flächendeckend mit Buntstiften zu markieren. Wenn man schon Bücher vollmalt...
Übersehen - naja, das Bunte sieht man auch beim schnellen "Daumenkino" deutlich. Aber Radieren geht verhältnismäßig gut, und ansonsten ist das Büchlein ja okay.

Das zweite, teurere Buch werde ich dann aber wirklich zurückschicken, darüber ärgere ich mich auch viel mehr. Schon weil der Verkäufer - may he rot, indeed! - sich auch sonst schon nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat.
Und weil ich mit dem lumpenbehängten Gerippe von Goethes Meisterwerk nichts, aber auch gar nichts anfangen kann.
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