Mal wieder Widerrufsrecht !

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
nanoq
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Beitrag von nanoq »

Ja, das mit den verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten ist schon manchmal ein Problem. Ich finde den Text insgesamt ohnehin nicht sehr glücklich, aber wer weiß was ich fabriziert hätte, wenn ich das hätte formulieren sollen...
bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

hallo, danke für die nütlichen hinweise. also ich bin auch irgendwie hin und her gespalten ob zurücksenden oder nicht.

habe nochmal in den agb´s geschaut beim verkäufer und nur dies über den widerruf gefunden: (da steht nur was von rücksendekosten..die ich ja auch gerne übernehmen, aber eben nicht die gesamten portokosten)

§ 10 Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E‑Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache Der Widerruf ist zu richten an:

XXXXXX
XXXXXX
XXXXXX

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung ‑ wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre ‑ zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.


*************************************************************

sehe ich das falsch ? da steht nichts von beiden kosten oder ?
bücherwurm03
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Registriert: Do 27. Okt 2005, 00:27

Beitrag von bücherwurm03 »

und das hier habe ich als antwort erhalten, wobei ich das gefühl habe wir reden aneinander vorbei !

von rückgaberrecht habe ich gar nicht gesprochen sondern direkt vom wiederruf und dass die sämtliche portokosten erstatten auch nicht ! die rücksendung trage ich. das ist doch echt blöd sowas:

************************************************************
Sehr geehrter Kunde,

wir haben kein Rückgaberecht, sondern nur ein Widerrufsrecht - das bedeutet dann aber, dass wir nur den Warenwert selbst, nicht aber die Versandkosten erstatten, da die gelieferte Sache dem Angebot entsprach und der Warenwert unter 40.- Euro liegt - wir bitten um Verständnis!

Bitte legen Sie Ihrer Rücksendung folgendes bei:

(Bitte umbedingt frankiert - unfreie Sendungen werden von uns grundsätzlich nicht angenommen!!)

- Kopie der Originalrechnung
- Originalverpackte Ware, vollständig, unbeschädigt und ohne Gebrauchsspuren
- Eine möglichst exakte Fehlerbeschreibung bzw. Grund für die Rückgabe
- Nach Möglichkeit die Email Korrespodenz ausgedruckt beilegen - beschleunigt die Bearbeitung!
- Ihre Bankdaten damit wir Ihnen dann nach eingehender Prüfung ggfs. umtauschen bzw. Ihnen den Kaufbetrag zurückerstatten können.

Schicken Sie das ganze dann an:
XXXXXXX
XXXXXXX
XXXXXXX

Mit freundlichen Grüßen,

i.A. XXXXX
XXXXXXX

***********************************************************

jetzt mal ne ganz unrechtliche frage: wie würdet ihr das handhaben. soll ich wegen 7,90 euro jetzt ne welle veranstalten oder das ding einfach behalten ?? wenn ich das ding enfach zurücksende und den warenwert erhalte habe ich mehr an portokosten ausgegeben als das ding gekostet hat 9.90 euro)
nanoq
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Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Beitrag von nanoq »

Hallo Bücherwurm,

doch, die Rücksendekosten musst du nach den AGB übernehmen.

Das ist dieser Satz der AGB: Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt

Du könntest aber vom Verkäufer die Versandkosten erstattet verlangen, die er dir abgenommen hat (also die "Hinsendekosten") ? so wie sich das aus der Entscheidung des OLG Karlsruhe ergibt.

Wenn du dich mit dem Verkäufer streiten möchtest, dann hast du eine ganz hervorragende Möglichkeit dazu: Du hast ein Widerrufsrecht. Das heißt, mit der Mitteilung, dass du den gekauften Gegenstand nicht behalten möchtest hast du erstmal alles getan, was erforderlich ist. Natürlich musst du die Sache wieder zurückschicken, aber im Gesetz steht nicht, dass du vorleistungsverpflichtet bist. Du könntest den Verkäufer also auffordern, dir zuerst den Kaufpreis zuzüglich der ursprünglichen Versandkosten (nicht der Kosten für deine Rücksendung) zu zahlen und ihm zusichern, dass du nach Geldeingang unverzüglich die Sache zurücksenden wirst ? und zwar erst, wenn dieser Betrag vollständig bei dir eingegangen ist, der Verkäufer also auch die Versandkostenpauschale erstattet hat (also in deinen Fall 9,90 + 7,90). Zahlt er nur den eigentlichen Kaufpreis zurück, könntest du ein Zurückbehaltungsrecht an der Ware geltend machen, bis der volle Betrag bei dir angekommen ist... Im Zweifel beharrt er aber wohl darauf, dass du zuerst die Sachen zurückschicken musst und überweist dir das Geld nicht, dann müsstest du tatsächlich gerichtlich gegen ihn vorgehen.

Ob du das wirklich durchziehen willst, musst du natürlich selbst wissen.

Ich persönlich würde zwar wahrscheinlich nicht klagen. Aber ich würde es auch nicht einfach bei dem belassen, was bislang gelaufen ist. Ich würde den Verkäufer noch mal anschreiben, ihn auf das OLG-Urteil hinweisen (du kannst ja auch auf den Text der Verbraucherzentrale verweisen oder ihn zitieren) und würde ihn höflich bitten, zuzusichern, dass er die Hinsendekosten ebenfalls erstattet, mit der gleichzeitigen Erklärung, dass nach Eingang dieser Zusicherung die Ware wieder zurückgeschickt wird. Lässt er sich darauf nicht ein, würde ich in die Bewertung reinschreiben, dass er ? trotz entsprechenden Hinweises ? nicht bereit ist, sich gemäß der aktuellen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.09.07, AZ 15 U 226/06) zu verhalten. Ich persönlich finde, bei einem Warenpreis von knapp 10,00 Euro sollte man es sich sehr genau überlegen, ob man sich wirklich streiten will, meiner Meinung nach müssten da dann schon ganz besondere Umstände vorliegen.
bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

hallo nanoq, habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. selbstverständlich bin ich bereit die rücksendekosten zu übernehmen und die will ich auch nicht ersattet haben.
für mich ist das menschlich einfach...er übernimmt seinen teil..ich übernehme meinen teil...und das gesetz sieht es ja scheinbar auch so.

ich habe jetzt tatsächlich zurückgeschrieben und zwar, dass ich der meinung bin ich müsste den betrag von 17,80 euro zurückerhalten und nicht nur den warenwert von 9,90 euro

dann habe ich das gerichtsurteil mit aufgeführt mit quellenangabe natürlich, damit sie selber schauen können. (verbraucherzentrale natürlich...nicht was wir hier besprechen)

das ich den rücksendung übernehme steht für mich außer frage schließlich kann ich mich nicht darüber aufregen, dass der verkäufer die gesamten portokosten auf den käufer abwälzt und im gegenzug erwarten, dass ich ALLE portokosten auf ihn abwälzen kann. so ja nun nicht :wink:

also für nen warenwert von 9,90 euro plus die knapp 8 euro laufe ich sicher nicht zum kadi. also ob die gerichte nicht schon genug zu tun hätten. es wurmt mich nur einfach, dass jemand ein online-geschäft betreibt offensichtlich powerseller ist aber sich mit der gesetzeslage nicht aureichend auskennt oder sich nicht auskennen will. online handel ist nun mal für beide mit risiko verbunden und da muss jeder sein päckchen tragen. (meine meinung)

andererseits ist die situation natürlich auch für den verkäufer schei**. wil seine produkte an den man bringen und hat jetzt sozusagen für nichts 7,90 euro (versand) investiert und das ding kostet grad mal 9,90 euro !

na mal abwarten, was die nächste mail mit sich bringt !

vielen dank nanoq an dich und die anderen für die hilfe ! ich werde berichten wenn was neues kommt.
bücherwurm03
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Registriert: Do 27. Okt 2005, 00:27

Beitrag von bücherwurm03 »

das habe ich heute als nachricht bekommen auf meine anmerkung, dass die pauschale übernommen werden sollte:

***************************************************************

Sehr geehrter Kunde,

doch bei einem Warenwert von unter 40.- euro schon!

Als Angebot der Einigung würden wir davon die Hälfte übernhmen, also insgesamt 13,80 euro erstatten... bitte um Bankdaten!

mit freundlichen Grüßen,

XXXXXX
XXXXXX
*************************************************************

irgendwie ärgert mich das jetzt tierisch, erst einen viel zu hohen pauschalversand von 7,90 angeben und dann so einen larry machen.
mal eben so vier euro bei der transaktion verdient, wenn er die sache jetzt wieder verkauft für 9,90 euro ! oder sehe ich das falsch....???

dann habe ich jetzt 4,00 euro (erster versand) plus 3,85 euro (zweiter versand), gesamt also 7,85 euro für nichts bezahlt !

selber schuld wird so mancher denken...und recht habt ihr..kann man nicht anders sagen. das kommt von "schnellkäufen" bei ebay. nächstes mal lese ich mir das alles doppelt und dreifach durch ! :evil:
noname
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Registriert: Mi 18. Jan 2006, 10:33

Urt. OLG Karlsruhe Hinsendek. b.Widerruf nicht rechtskräftig

Beitrag von noname »

gelöscht
Zuletzt geändert von noname am Fr 26. Okt 2007, 22:50, insgesamt 1-mal geändert.
bücherwurm03
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Registriert: Do 27. Okt 2005, 00:27

Beitrag von bücherwurm03 »

wieso "leider" ???

ich finde das gehört sich so, solange der käufer die rücksendekosten trägt. so sind beide käufer und verkäufer im gleichen maße davon betroffen.

der verkäufer trägt das risiko, dass er die hinsendekosten umsonst investiert und der käufer trägt das risiko die rücksendekosten bezahlen zu müssen.

ich finde es jedenfalls nicht fair, wenn nur einem der beiden parteien ALLE Versandkosten/Pauschale (was auch immer) aufgehalst werden.

ich glaube sogar, dass es eventuell den einen oder anderen versandhändler davon abhält völlig überzogene versandpauschalen anzugeben.

was habe ich heute bei ebay gesehen: buchpaket mit 5 oder 10 bücher (weiß nicht mehr so genau) und als versand 9 euro :shock:

und auf denen soll dann der verkäufer sitzen bleiben, weil ein buchpaket mit bis zu 10 büchern niemals 9 euro kostet. 3,85 euro mit hermes + verpachung (die wird jawohl nicht mit goldornamenten verziert sein)

ich hoffe dieses gesetz kommt durch ! ich kann da nichts negatives dran sehen ! außer du belehrst mich mal ratz fatz mit dem gegenteil :wink:

das einzige was mir sauer aufstoßen würde, ist diese 40 euro grenze. ich hätte als käufer kein problem damit auch für waren über 40 euro die rücksendekosten zu tragen. hauptsache fair geteilt die ganze sache !

weiß jemand, wie diese 40 euro grenze zustande gekommen ist ? da wird sich wohl irgendwer was dabei gedacht haben :?:
erschließt sich mir nicht so ganz was der unterschied zwischen einem paketwert von 39 euro oder 41 euro sein soll und warum im letzteren der verkäufer auf den kosten sitzen bleiben soll :?: :?:

gruß bücherwurm03
mwinkel
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Beitrag von mwinkel »

Ehrlich gesagt, kann ich nicht so richtig nachvollziehen, was Du daran als Fair empfindest.

Beim Widerruf reden wir doch über Ware, die der Käufer korrekt erhalten hast. D.h. also, daß die Angebotsbeschreibung mit der gelieferten Ware übereinstimmt. Der Käufer hat also vor Bestellung gewußt, was er bestellt.
Nun macht er trotzdem von seinem Widerrufsrecht gebrauch (z.B. weil er es irgendwo anders noch billiger bekommt) und schickt die Ware zurück.
Und Du findest es fair, daß der Verkäufer hierfür die Portokosten der Hinsendung tragen soll? Sorry, wir haben aber wohl ein unterschiedliches Verständnis von Fairness....

Genaugenommen müsste in einem solchen Fall auch noch die Arbeitsleistung des Verkäufers vom widerrufenden Käufer erstattet werden. Das wäre in meinen Augen fair.

Die Folge dieser Widerrufsregelung ist doch, daß die Preise weiter ansteigen. Der Verkäufer muß in Zukunft die Kosten für Widerrufe in seine Preise mit einkalkulieren. Und das nur, weil ein paar Käufer sich nicht schon vor der Bestellung sicher sind, ob sie die Sache nun wirklich erwerben wollen vielleicht doch nicht...?
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

bücherwurm03 hat geschrieben:ich hoffe dieses gesetz kommt durch ! ich kann da nichts negatives dran sehen ! außer du belehrst mich mal ratz fatz mit dem gegenteil :wink:
Solange man von überzogenen Versandkostenforderungen des Verkäufers ausgeht, möchte man ja meinen, der betreffende VK sollte wirklich zumindest alles zurückerstatten, was über die Kosten, die mit dem günstigsten Versender anfielen, hinausgeht.

Manche Verkäufer haben allerdings Verträge mit bestimmten Zustellern abgeschlossen, an die sie gebunden sind. Und manche verschicken die Ware tatsächlich - entgegen der Erwartungshaltung des Kunden - so teuer wie angegeben (z.B. Brief statt Büchersendung, oder Einschreiben statt einfacher Briefsendung) :shock:! Und dann gibt es sogar Verkäufer, die die Waren zwar unversichert zu verschicken scheinen, dem Kunden aber "versicherten Versand" in Rechnung stellen. Mit solch einem VK hatte ich mich mal auseinandergesetzt, weil ich mich abgezockt fühlte, und ich bin froh, daß er sich die Mühe gemacht hat, mir den Vorgang zu erklären: Seine Sendungen sind nämlich über eine gesonderte Versicherungsgesellschaft versichert. Wenn also die nur scheinbar unversicherte Sendung verlorengeht, schickt er dem Kunden neue Ware, bzw. erstattet ihm den Rechnungsbetrag, und erhält Schadensersatz über seine Versandversicherung. Der Kunde zahlt also für eine versicherte Sendung und bekommt tatsächlich eine entsprechende Gegenleistung, auch wenn es auf den ersten Blick nicht danach aussieht. Nicht alles, was nach Abzocke aussieht, muß also wirklich Abzocke sein. :wink:

Das ganz und gar Unfaire an der neuen gesetzlichen Regelung wäre aber dieses: Wenn der VK dem Käufer die Ware zugeschickt hat, ist die Versandleistung - ob nur scheinbar, wirklich oder gar nicht überteuert, sei mal dahingestellt - ja auf jeden Fall erbracht worden. Soll jetzt der VK dem Käufer qua Gesetz diese Kosten zurückerstatten, die dem VK ja bereits entstanden waren(!), bezahlt er für den Versand nämlich doppelt! :!:

Kann man das denn wirklich gerecht finden, auch wenn der Käufer in manchen Fällen (s.o.) die Rücksendekosten trägt, den Verkäufer die Hinsendekosten für nichts und wieder nichts sogar doppelt zahlen zu lassen? :?: :roll:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
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Beitrag von bücherwurm03 »

@mwinkel: kommt scheinbar auf den blickwinkel an. wenn du von einem käufer ausgehst der nur bestellt, damit er das ding wieder zurückschicken kann weil er es woanders billiger gefunden hat ist sicher was dran. ärgerlich für den verkäufer...sicherlich.

mir geht es hier aber weniger um die motivation des käufers warum er die sache zurückschickt. in meinem fall habe ich es eben nicht billiger irgendwoanders gefunden, das ding war einfach so billig verarbeitet dass es meinen qualitätsansprüchen nicht genügt hat. leider stand qualität nichts in der abgebotsbeschreibung und wäre wohl auch schwer umzusetzen gewesen da dass alles rein subjektiv ist. daher hat der gesetzgeber ja auch das widerrufsrecht bei onlinegeschäften eingeführt denke ich, weil man sich eben durch eine angebotsbeschreibung NIEMALS sicher sein kann, dass das bestellte auch den vorstellungen entspricht ! es ist einfach etwas anderes wenn man es im laden begutachten kann.

ich denke viele käufer (ich eingeschlossen) haben besseres zu tun als etwas zu bestellen, danach noch nach billigeren optionen zu suchen (das macht man generell vorher) um den gegenstand dann zurückzusenden. im übrigen habe ich fürs zurücksenden genausoviel arbeit wie der verkäufer. neue verpackung muss her (die des käufers reichte nur für 1 way, völlig zerschlissen und zugeklebt) , ich darf jetzt eine kopie der rechnung reintun. da muss ich erstmal kopieren gehen. dann bei hermes den lieferschein ausdrucke/ausfüllen. das ganze zum nächsten hermesshop bringen und dafür 3,85 euro bezahlen (die ich allein trage und vom verkäufer nicht erstattet bekomme und auch nicht haben will)

so what ? wer als verkäufer mit risiken des onlinehandels nicht umgehen kann, soll ein geschäft aufmachen wo die kunden vor ort die sachen kontrollieren können um dort zu entscheiden. will jemand seinen kundenkreis aber wesentlich vergößern durch onlinehandel muss er auch damit rechnen, dass gegenstände zurückgeschickt werden. alles andere ist utopisch.

mir wäre es im übrigen als käufer lieber wenn der kaufpreis höher gewesen wäre aber ich nicht das gefühl vermittelt bekomme es wird am porto dazuverdient. darauf reagieren denke ich viele käufer allergisch.

ich bin mir sicher, dass verkäufer nicht damit glücklich sind aber die käufer sind es ebensowenig wenn sie auf den gesamten versandkosten sitzen bleiben. bei einer bestimmten preisklasse würde man doch gar nicht mehr online kaufen wenn das risiko besteht, dass die versandkosten den warenwert übersteigen bei einem widerruf ! da hat der verkäufer auch nichts von.


@flachs: was die zusatzversicherungen angeht kann ich die für meinen fall ausschließen oder der verkäufer müsste das ausdrücklich in seinen agb´s erwähnen. käufer sind keine hellseher und irgendeine erklärung dazu wurde mir nicht geliefert, da ließe ich sicher mit mir reden !

was das doppelt bezahlen angeht: das trifft sicher zu wenn man als käufer keine vorauskasse leisten muss. aber es geht ja hier um erstatten. heisst also der verkäufer hat zuerst MEIN Geld erhalten, ich bezahle vorab für die hinsendekosten (plus verpackung usw.) . der verkäufer investiert dabei portotechnisch nichts. ich schicke nun das paket zurück und bezahle nochmal versand und erhalte nur den warenwert zurück ? dann hat doch der verkäufer nichts doppel bezahlt sondern dem kunden die ganze versandsache aufgehalst und nebenbei (bei überteuerten verpackungskosten) ein paar euro gewinn gemacht ! und wenn er den gegenstand hat er (unbenutzt natürlich) auch zurück und kann es zum selben preis nochmal einstellen. das kann es nicht sein.

meiner meinung nach machen beide parteien ein verlustgeschäft bei der widerrufssache und müssen damit leben. die gesamten kosten auf nur eine partei abzuwälzen entspricht nicht meinem fairnessemfpinden ! und dem des gesetzgebers scheinbar auch nicht.

das gilt auch für die 40 euro grenze. ich hätte wirklich kein problem damit, wenn der käufer sobald er die rücksendekosten übernehmen MUSS, mir nur den warenwert erstattet. dann läuft es ja aufs gleiche hinaus. jeder hat einen teil der versandkosten getragen. (überteuerung ausgeschlossen)

aber jetzt hat mir immer noch keiner die 40 euro grenze erklärt warum dann die verkäufer auch die rücksendekosten übernehmen müssen ? weiß das keiner ???
:D

gruß bücherwurm03
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

bücherwurm03 hat geschrieben:@flachs: [...] was das doppelt bezahlen angeht: das trifft sicher zu wenn man als käufer keine vorauskasse leisten muss. aber es geht ja hier um erstatten. heisst also der verkäufer hat zuerst MEIN Geld erhalten, ich bezahle vorab für die hinsendekosten (plus verpackung usw.) . der verkäufer investiert dabei portotechnisch nichts. ich schicke nun das paket zurück und bezahle nochmal versand und erhalte nur den warenwert zurück ? dann hat doch der verkäufer nichts doppel bezahlt sondern dem kunden die ganze versandsache aufgehalst und nebenbei (bei überteuerten verpackungskosten) ein paar euro gewinn gemacht !
Ja, da war ich jetzt etwas begriffsstutzig. :oops:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
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mwinkel
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Beitrag von mwinkel »

@bücherwurm03:

Du stellst den Widerruf immer so dar, als ob der Gewerbetreibende daran noch einen Gewinn macht. Genaugenommen ist ein Widerruf das Schlimmste, was einem Gewerbetreibenden passieren kann.

Machen wir es mal an einem Beispiel fest:

20,00 Händlereinkaufspreis der Ware (netto)
30,00 Händlerverkaufspreis der Ware (netto)

6,90 Portokosten DHL Paket
0,50 Verpackung

37,40 Verkaufspreis incl. Versand (netto)
7,11 Mehrwertsteuer auf 37,40
44,51 Gesamtpreis, den der Kunde zahlen muß

und nun kommt der Widerruf:

Kunde fordert vom Händler den Kaufpreis (brutto) und die Versandkosten (brutto) vom Händler zurück: Ergo: Euro 44,51

Der Händler hat also nun seine Ware zurück, hat diese aber nun mit einem Händlereinkaufspreis von Euro 27,40 (netto) in seinen Büchern stehen, weil er ja die 'umsonst' gezahlten Versandkosten zurückerstatten mußte. Seine Handelsmarge hat sich damit also um schlappe 74% (!) verringert. Da in der Handelsmarge auch noch Kosten wie Lagerkosten, Strom, Wasser etc. stecken, hat er letztendlich für diesen Artikel bereits draufgezahlt.

Sorry, aber wenn man das weiß, liest sich Deine Aussage:
so what ? wer als verkäufer mit risiken des onlinehandels nicht umgehen kann, soll ein geschäft aufmachen wo die kunden vor ort die sachen kontrollieren können um dort zu entscheiden. will jemand seinen kundenkreis aber wesentlich vergößern durch onlinehandel muss er auch damit rechnen, dass gegenstände zurückgeschickt werden. alles andere ist utopisch.
wie der pure Hohn.
Wenn ein Kunde vor Bestellung nicht weiß, ob er die Ware auch wirklich haben möchte, dann sollte man eher am Kunden zweifeln als am Händler. Es gibt aus meiner Sicht keinen wirklichen Grund, warum man als Kunde den Kauf widerrufen sollte. Wenn ich nicht weiß ob die roten Schuhe wirklich zu meinem grünen Kleid passen, dann darf (!) ich sie auch nicht bestellen. Wenn ich das Preis-Leistungsverhältnis nicht wirklich für das Beste am Markt halte, dann darf (!) ich nicht bestellen. Wenn ich nicht wirklich sicher bin, ob ich die Ware auch wirklich brauche, dann darf (!) ich nicht bestellen.
Und wer es trotzdem tut: Dem gehören die Bürgerrechte aberkannt! *ironie
bei einer bestimmten preisklasse würde man doch gar nicht mehr online kaufen wenn das risiko besteht, dass die versandkosten den warenwert übersteigen bei einem widerruf ! da hat der verkäufer auch nichts von.
Und was ist daran so falsch, daß sich der Kunde vor dem Kauf Gedanken machen muß, ob er die Ware auch wirklich haben will?
Ich kann ja verstehen, daß Du versuchst aus jedem Handel das Beste für Dich herauszuholen, aber mit der von Dir gepriesenen 'Fairness' hat das nichts zu tun. Wer einen Kauf widerruft, schädigt den Verkäufer und letztendlich auch alle anderen Kunden, weil der Verkäufer die gestiegenen Kosten auf die Preise umlegen muß.

Ich glaube jedoch, daß wir beide hier nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen, da unsere Betrachtungen auf unterschiedlichen Sichtweisen beruhen. Für mich wäre es fair, wenn der Käufer die kompletten Versandkosten ( Hin und Rück ) tragen würde. Er kauft schließlich beim Versandhandel, weil es ihm Wege erspart und weil die Preise oftmals besser sind als im stationären Handel (wg. der gesparten Raumkosten). Und weil der Verkäufer dem Kunden diese Vorteile bietet, soll er auch noch 'bestraft' werden durch zusätzliche Kostenrisiken? Das kann doch nicht wirklich fair sein, oder?

Mit vielen Grüßen vom verregneten Niederrhein

mwinkel
blokk
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Beitrag von blokk »

Ziemlich krass, mwinkel.

Seit meiner Gewerblichkeit im Januar dieses Jahres hatte ich bei ca. 1000 Verkäufen ganze 4 Rücksendungen. Zwei davon führten auf Grund meiner Nettigkeit :roll: zu weiteren, weit höheren Bestellungen, als die Erstattungen waren.

Die Diskusion über Kosten und Gefahren des Widerrufs sind deshalb aus meiner Sicht eher philosophischer Natur. Der Käufer freut sich, dass er relativ risikolos kaufen kann und der Verkäufer merkt in seiner Bilanz eher nicht, dass er bei 250 Verkäufen einmal das Porto zuviel gezahlt hat.
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antje
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Beitrag von antje »

Wenn es denn wirklich bei den wenigen Widerrufen bleibt, blokk, dann ist alles in Ordnung - das sehe ich auch so. Bis jetzt hatte ich - toi, toi, toi, noch keinen Widerruf (doch, einen, aber den, bevor ich die Ware abgeschickt hatte, also kein Schaden auf keiner Seite).
Ich hatte gerade in unserer Branche mehr Widerrufe befürchtet.

Ich denke, bücherwurm und mwinkel sehen die ganze Sache aus zwei ziemlich extremen Ecken, und die wirkliche Gerechtigkeit liegt irgendwo dazwischen. Es sind aber leider weder alle Käufer noch alle Verkäufer immer und überall fair, deswegen beschäftigt das die Gerichte und die Gesetzgebung so sehr. Ich hab bis jetzt bei meinen Käufen über den Versandhandel (über den ich außer Brot und Butter eigentlich alles kaufe) noch kein Problem gesehen, die Hinsendekosten zu tragen, wenn ich mal was zurückgeschickt habe (mwinkel, bei Klamotten z. B. kann man das aus Passformgründen nicht immer vermeiden), wenn ich die Rücksendekosten nicht tragen musste oder umgekehrt. Wie gesagt: Würde ich im stationären Handel kaufen, hätte ich auch Wegekosten, und müsste in jedem Fall Hin- und Rück selbst tragen!

@flachs: Gewerbliche Verkäufer müssen - aus Kundensicht - immer Ersatz leisten - auch wenn die Post schlampt! Das Risiko des "zufälligen Untergangs" einer Sendung geht zu deren Lasten, egal wie sie verschicken. Auch was, was die Waren (unnötig?) verteuert.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

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