Rückgabe bei gewerblichem Käufer und Verkäufer

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mbarth
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Rückgabe bei gewerblichem Käufer und Verkäufer

Beitrag von mbarth »

Hallo alle zusammen,

ich hab' da mal eine Frage an die Rechtsprofis:
Wenn ich als gewerblicher Käufer bei einem gewerblichen Verkäufer etwas bestelle, das deutliche Mängel aufweist, die aber nicht ausdrücklich in der Artikelbeschreibung erwähnt wurden (und ich auch nicht unbedingt davon ausgehen kann, dass solche Mängel vorhanden sein könnten), und ich diesen Kauf rückgängig machen möchte, auf welche gesetzlichen Bestimmungen kann ich mich da beziehen?
Und wer trägt bei einer solchen Rücksendung das Transportrisiko, und wer übernimmt überhaupt die Kosten für die Rücksendung?
Für ein paar erhellende Antworten wäre ich wirklich dankbar.
Vielen Dank schonmal :) !
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Spinnweb
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Beitrag von Spinnweb »

Moin mbarth.

Entspricht die bestellte Ware nicht der gelieferten, dann kannst du reklamieren. Der Anbieter hat dann die Möglichkeit nachzubessern, dir Ersatz zu liefern oder den Kauf rückgängig zu machen. Dies setzt voraus, dass du die Ware sofort nach Erhalt reklamiert hast.
Deine zweite Frage musst du mit deinem Handelspartner klären. Wichtig wäre hier das der Gefahrenübergang bei der Übergabe an den Transporteur endet.

Feinen Tag noch!
mbarth
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Beitrag von mbarth »

Hallo Spinnweb,

vielen Dank für deine Antwort :) . Ich meinte aber eher den Fall, dass ich gebrauchte Bücher kaufe, die dann aber erhebliche Mängel aufweisen, die in der Artikelbeschreibung nicht erwähnt wurden. Die gelieferte Ware entspricht dann ja der bestellten, auch wenn sie vom Zustand her wesentlich schlechter erhalten ist als erwartet ("leichte Gebrauchsspuren" oder "wie neu" sind nun mal seeehr dehnbare Begriffe für manche).
Gibt es da irgendeine Möglichkeit, mit Fug und Recht zu reklamieren, oder bleibt es mein Risiko als gewerblicher Käufer, jeden Müll hinnehmen zu müssen, der mir da als "wie neu" oder "gebraucht" verkauft wird?
Schöne Grüße
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

mbarth hat geschrieben:Gibt es da irgendeine Möglichkeit, mit Fug und Recht zu reklamieren, oder bleibt es mein Risiko als gewerblicher Käufer, jeden Müll hinnehmen zu müssen, der mir da als "wie neu" oder "gebraucht" verkauft wird?
Du solltest gemäß § 377 Abs. 1 HGB dem Verkäufer unverzüglich den Mangel anzeigen. Wenn ein solcher im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB vorliegt, gilt (ergooglet):

Sie haben nach den §§ 437ff. BGB grundsätzlich das Recht, den Kaufpreis zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Die beiden letzten Möglichkeiten sehen vor, dass der Mangel dabei nicht unerheblich sein darf. Alle Sachmängelgewährleistungsrechte sehen zudem vor, dass der Käufer dem Verkäufer zuvor eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt haben muss. Hierbei können Sie nach § 439 BGB grundsätzlich zwischen Nachbesserung und Neulieferung wählen.

Die Frage wird dann sein, ob dein Handelspartner die Mängelrüge akzeptiert oder nicht. Wenn nicht, bleibt dir wohl nur der Rechtsweg ...
Gruß, terracotta
mbarth
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Beitrag von mbarth »

Vielen Dank, terracotta! Dass das auf eine Mängelrüge hinausläuft, habe ich schon befürchtet, und da die Formulierungen von §434 BGB ziemlich schwammig sind, ist es wohl Ansichtssache, was ein Mangel ist und was nicht (in Bezug auf die übliche Beschaffenheit und die Erwartung des Käufers).
Schade, ich dachte, es gäbe vielleicht noch eine andere Möglichkeit. Jede Kleinigkeit vor Gericht zu bringen, lohnt sich natürlich überhaupt nicht. Sofern eine direkte Einigung nicht möglich ist. Und aus der Erfahrung weiß ich, dass viele (Privat-)Verkäufer auf Reklamationen gar nicht erst reagieren, bzw. die Mängel als solche nicht anerkennen.
Vielen Dank nochmal für deine Infos.
Schöne Grüße
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

mbarth hat geschrieben:Schade, ich dachte, es gäbe vielleicht noch eine andere Möglichkeit.
Wenn du noch nicht bezahlt hast bzw. das rückgängig machen kannst, hättest du ein gutes Druckmittel in der Hand. Sonst sitzt erst mal der VK am längeren Hebel.
Gruß, terracotta
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Lesbos24
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Beitrag von Lesbos24 »

Hallo Leute,

ich habe einen ähnlichen Fall.
Ich habe am 07.10.2007 ein Buch bei einem Händler hier bei Booklooker gekauft. Am 08.10.2007 habe ich das Geld überwiesen...
Am 05.11.2007 !!! kam nach mehrmaligen Aufforderungen per Mail, Anruf und über den Booklooker-Service endlich die langersehnte Lieferung.
Nun musste ich aber mit Entsetzen feststellen, dass zwer der Titel geliefert wurde, den ich bestellt hatte, aber die gelieferte Ausgabe von 1943 war. Ich hatte aber eine Ausgabe für 30? von 2006 bestellt. Der Verkäufer bringt mich langsam zur Weissglut. Erst Verzögerungen ohne Ende bei der Lieferung und dann auch noch solch einen Mist.

Ich habe selbstverständlich sofort die Bestellung bei dem Verkäufer schriftlich storniert und ihn aufgefordert, dass bereits bezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen an mich zurück zu zahlen. Bisher konnte ich aber noch kein Geldeingang verzeichnen....

Das Buch habe ich noch nicht zurückgesandt, da ich Angst habe, dass ich mein Geld dann entgültig los bis. Werde es aber wohl am Freitag in den Briefkasten werfen müssen, da dann die 14 Tage Frist nach Lieferung vorbei ist....

Was würdet ihr machen? Ich bin bei dem Verkäufer irgendwie ein wenig verzweifelt. Seine Bewertungen sprechen für sich. Ich bin nicht die Erste, der das passiert, aber durch die sehr hohe Anzahl von Verkäufen schlagen die negativ Bewertungen noch nicht gaaanz so tolle auf seinen Durchschnitt.

Ciao
Lesbos24
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

Lesbos24 hat geschrieben:Das Buch habe ich noch nicht zurückgesandt, da ich Angst habe, dass ich mein Geld dann entgültig los bis. Werde es aber wohl am Freitag in den Briefkasten werfen müssen, da dann die 14 Tage Frist nach Lieferung vorbei ist....
Was für eine 14-Tage-Frist? Du hast doch als Händlerin von einem Händler gekauft, oder nicht? Auch wenn du als Verbraucherin gekauft hast, musst du das Buch, um den Vertrag zu widerrufen, nicht innerhalb dieser Frist zurücksenden; es reicht eine schriftliche Erklärung.

Ich würde BL den Fall schildern und sie bitten, den Händler anzuschreiben. Falls das nicht hilft, bleibt m. E. nur der Gang zum Anwalt (bzw. du kannst vorher noch mal damit drohen, dass es ziemlich teuer für ihn werden wird, wenn er dir nicht entweder ein Exemplar von 2006 zukommen lässt oder dir das Geld zurück erstattet).
Gruß, terracotta
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Lesbos24
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Beitrag von Lesbos24 »

Okay, du hast Recht, dass der Widerruf innerhalb von 14 Tagen sein muss. Dieses würde ich dann am Freitag noch mal schön ordentlich aufsetzen, sollte ich bis dahin nicht mein Geld haben.
Ich habe bereits eine etwas unnettere Mail geschrieben und gesagt, dass ich die Bestellung stornieren will, etc. und die Rücküberweisung gefordert, aber ich glaube, die war nicht ganz so sachlich, wie sie vielleicht sein sollte.

Gilt das Widerrufsrecht denn eigentlich für gewerbliche Käufer? Ist das nicht nur für Endverbraucher?

Ich habe meine Mail, die ich am 05.11. geschrieben hatte, auch in cc an BL geschickt, aber leider haben diese noch nicht reagiert. Ich werde da nochmal nachfragen.

Was wäre denn der Grund für den Gang zum Anwalt? Betrug, Unterschlagung oder was? Ich bin da nicht so firm.

Vielen Dank.

Ciao
Lesbos24

PS: Könnte ich vielleicht auch das Buch zurücksenden den Verkäufer mahnen und dann ggf. ein Mahnverfahren einleiten? Mit der Rückgabe der Sache ist er ja auch verpflichtet mir mein Gedl zu erstatten...
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

Lesbos24 hat geschrieben:Gilt das Widerrufsrecht denn eigentlich für gewerbliche Käufer? Ist das nicht nur für Endverbraucher?
Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher: http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/361a.html
Was wäre denn der Grund für den Gang zum Anwalt? Betrug, Unterschlagung oder was?
Er hat dir ein Buch mit einem Sachmangel geschickt (wobei ich davon ausgehe, dass sich die Ausgaben von 1943 und 2006 im Format/ inhaltlich deutlich unterscheiden) und ist nicht gewillt, diesen zu beheben bzw. den Kaufpreis zu erstatten.
PS: Könnte ich vielleicht auch das Buch zurücksenden den Verkäufer mahnen und dann ggf. ein Mahnverfahren einleiten? Mit der Rückgabe der Sache ist er ja auch verpflichtet mir mein Gedl zu erstatten...
Ja, das kannst du machen, aber nur dann, wenn du als Verbraucherin gekauft hast.
Ich würde dann das Buch versichert zurück schicken und der Sendung eine Mahnung zufügen, dass das Geld (Kaufpreis - Hinsendekosten + Rücksendekosten) innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt auf deinem Konto zu sein hat. Falls das nicht der Fall ist -> gerichtliches Mahnverfahren (z. B. über http://mahnung-online.de ).

Andernfalls bist du in der gleichen Situation wie mbarth, wobei in deinem Fall das Vorliegen eines Sachmangels schon gut begründet werden kann.
Gruß, terracotta
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Lesbos24
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Beitrag von Lesbos24 »

terracotta hat geschrieben:
PS: Könnte ich vielleicht auch das Buch zurücksenden den Verkäufer mahnen und dann ggf. ein Mahnverfahren einleiten? Mit der Rückgabe der Sache ist er ja auch verpflichtet mir mein Gedl zu erstatten...
Ja, das kannst du machen, aber nur dann, wenn du als Verbraucherin gekauft hast.
Wie soll ich denn nachweisen, dass ich das Buch als Verbraucher gekauft habe? Ich habe lediglich einen Account bei BL, den ich sowohl für privaten, wie auch gewerblichen Einkauf benutze. Ich wollte nicht extra dafür 2 Accounts anlegen.

Das Buch war nämlich wirklich ein Einkauf als Endverbraucher. Meine Oma hatte es sich gewünscht gehabt, aber nun müssen wir es wohl trotzdem im handel für 50? kaufen... :(
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

Lesbos24 hat geschrieben:Wie soll ich denn nachweisen, dass ich das Buch als Verbraucher gekauft habe? Ich habe lediglich einen Account bei BL, den ich sowohl für privaten, wie auch gewerblichen Einkauf benutze. Ich wollte nicht extra dafür 2 Accounts anlegen.

Das Buch war nämlich wirklich ein Einkauf als Endverbraucher. Meine Oma hatte es sich gewünscht gehabt, aber nun müssen wir es wohl trotzdem im handel für 50? kaufen... :(
Es ist natürlich etwas ungünstig, dass du über einen Account, der als gewerblich geführt wird, auch privat einkaufst. Du könntest dir von deiner Oma eine Erklärung unterschreiben lassen, dass du dieses Buch für sie gekauft hast und der Rücksendung beilegen.

Ob es wg. des Einkaufs über einen Händler-Account bei einem Mahnverfahren zu einem Problem kommen kann, weiß ich aber nicht.
Gruß, terracotta
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