Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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Buchfink
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Beitrag von Buchfink »

Yumo hat geschrieben:@ Buchfink, danke, daß Du den Mitgliedsnamen genannt hast, aber in Deinem Interesse, bitte lösche ihn lieber...
Hallo Yumo,

Willi aus Wuppertal, Otto aus Buxtehude, Peter aus München...

über Niklas aus Bonn wüßte ich noch sehr viel mehr zu berichten (mittlerweile hab ich da noch einiges herausfinden können).
DAS geb ich aber hier nicht bekannt.
Nur wenn hier jemand so eine Nummer abzieht, dann sollte man nicht verschämt herumdrucksen. Seinen Usernick muss man dann als Warnung für andere schon nennen können.

Grüße Buchfink
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eule68
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Beitrag von eule68 »

gelöscht
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

Ich auch, ebenfalls Niklas aus Bonn.
Bei mir handelt es sich um das Buch " Evasduft : Roman. E. D. Goldmann: Erotikon mit Illustrationen
Ort: München
Auflage: 2. Auflage
Erschienen: 1982"

Eine Abmahnung habe ich noch nicht erhalten, rechne aber in den nächsten Tagen damit.


terracotta schaust du mal bitte?
Vielen Dank!
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

merlina22 hat geschrieben:Bei mir handelt es sich um das Buch " Evasduft : Roman. E. D. Goldmann: Erotikon mit Illustrationen
Ort: München
Auflage: 2. Auflage
Erschienen: 1982"
Auflage und Erscheinungsjahr kann ich nicht nachprüfen, aber das Buch ist seit dem 25.05.1983 indiziert.
Gruß, terracotta
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

:shock: Danke fürs nachschauen!
Zuletzt geändert von merlina22 am Fr 14. Dez 2007, 18:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Yumo
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Beitrag von Yumo »

nix
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blokk
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Beitrag von blokk »

Die abmahnende Anwältin ist FDP-Geschäftsführerin in Overath. Ob diese Art Tätigkeit wohl mit der politischen Linie ihrer Partei zu vereinbaren ist? :shock:
bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

ich frage mich gerade warum bei einigen scheinbar ein screenshot reicht und bei anderen das besagte buch gekauft wurde ?

komisch scheint auch zu sein, das privatpersonen abgemahnt werden.

ist denn dieser niklas identisch mit der anwältin aus ovenrath ?

ich habe meinen titel jetzt booklooker gemeldet weil der noch ein paar mal aufgeführt war (teurer und anderer verlag, ob das nen unterschied macht?)

dann habe ich mir die bjm.datei mal durchgelesen. mir stellt sich die frage, ob ein buch, das 1983 indiziert wurde immer noch bestand hat. da stand eine frist von 25 jahren, wo das automatisch verjährt und nach 10 jahren kann man auf antrag prüfen lassen, ob das da überhaupt noch auf den index gehört !

weiß nicht, ob das eine option ist ! und ob ich das überhaupt richtig verstanden habe.

schade ist nur, dass menschen es nötig haben auf diesem weg, kurz vor weihnachten noch den leuten die feiertage zu vermiesen, um schnelle euros zu machen!

gruß bücherwurm03
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terracotta
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Info an Verkäufer durch booklooker?

Beitrag von terracotta »

Sind denn die booklooker-Mitglieder, bei denen "niklas aus bonn" indizierte Bücher gekauft hat, von booklooker informiert worden? Es lesen ja längst nicht alle Verkäufer hier mit, und es gibt bestimmt Leute, die aus Unwissenheit die Unterlassungserklärung unterschreiben und für die das dann teuer werden kann.
Gruß, terracotta
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eule68
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Beitrag von eule68 »

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eule68
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Re: Info an Verkäufer durch booklooker?

Beitrag von eule68 »

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Yumo
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Beitrag von Yumo »

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Yumo
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Re: Info an Verkäufer durch booklooker?

Beitrag von Yumo »

nix
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

ich habe auch eine Mail bekommen. Dadurch wurde ich auch erst auf den Thread aufmerksam.
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blokk
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Beitrag von blokk »

Yumo hat geschrieben: Deine anderen Fragen kann hoffentlich jemand Kompetentes beantworten, diese Fragen stellen sich in der Tat. Insbesondere auch deshalb, weil ich definitiv weiß, daß das von mir verkaufte (indizierte) Buch in einem regulären Buchladen gekauft wurde. Damals schien es nicht auf dem Index zu stehen. Wie soll man sich also als Anbieter davor schützen, von Abmahnhaien angegangen zu werden, wenn Bücher erst später auf dem Index landen?

Das Problem mit den als jugendgefährdend eingestuften Büchern ist, dass man sie als Erwachsener durchaus kaufen kann, nur eben nicht als Jugendlicher. Wenn man das Buch also in einem Laden kaufen will, sieht der Verkäufer, wie alt der Käufer ist oder kann sich im Zweifelsfall den Perso zeigen lassen.
Im Inet geht das leider nicht, es sei denn, man bietet sie auf einer Seite an, die einen Alterscheck durchführt.
Und mit dem Index ist das so eine Sache - die Liste wechselt ständig. Je nachdem wie prüde oder liberal die Prüfer eben sind. Dadurch kann es passieren, dass ein Buch, das heute noch nicht auf der Liste steht, ab 1.1.08 eben doch auf der Liste steht. Und umgekehrt natürlich genauso.
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