Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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volx-wolf
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Beitrag von volx-wolf »

...vielleicht sollte es in einer Hand gebündelt werden.

Lt. Bookloker-Support kümmert sich die folgende Kanzlei schon darum:
http://www.wbe-law.de/news/allgemein/33 ... abgemahnt/
In den Chroniken der Scheibenwelt wurde bereits darauf hingewiesen, daß ganze landwirtschaftliche Ökonomien auf der Hebekraft alter, in Schwarz gekleideter Frauen basieren. (Pratchett)


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blokk
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Beitrag von blokk »

Die von BL empfohlene Kanzlei hat eine Seite angelegt, auf der der Stand der Dinge verfolgt werden kann.
Offensichtlich wurde auch bei ZVAB abgemahnt.

http://www.wbe-law.de/news/allgemein/33 ... abgemahnt/
nanoq
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Beitrag von nanoq »

Guten Abend,

erstmal schöne Grüße an diejenigen, die mich per Mail auf dieses Thema hingewiesen haben, ich hätte sonst in absehbarer Zeit tatsächlich nicht hier hereingeschaut. (Und da heute Abend auch noch mein Internet rumspinnt, hoffe ich nur, dass ich jetzt lange genug drin bleibe, um mich vernünftig zu Wort melden zu können.)

Ich habe jetzt erstmal die Einträge kurz quergelesen. Zu den einzelnen Abmahnungen kann ich jetzt nicht direkt etwas sagen, da ich die jeweiligen Abmahnschreiben nicht kenne.

Außerdem: Wenn ihr euch an den von booklooker oder einen von jemand anderem hier vorgeschlagenen Rechtsanwalt wenden wollt, will ich dem jeweiligen Kollegen natürlich nicht ins Handwerk pfuschen (sofern jemand allerdings ausscheren und sich von einem Anwalt in Hannover vertreten lassen möchte, kann er sich natürlich auch gern mit mir in Verbindung setzen).

Aber einige rechtliche Ausführungen kann ich hier auf die Schnelle schon mal machen:

Wenn die im einzelnen genannten Bücher auf den ?Index? stehen, dürfen sie hier nicht verkauft werden. Wenn es um Jugendgefährdung geht, ist es so, dass die entsprechenden Werke unter bestimmten Umständen verkauft werden dürfen und zwar im Einzelhandel, nicht aber außerhalb von Geschäftsräumen (§ 4 JgefSchrG). Dass die Bücher in Umlauf gekommen sind, ist also erstmal OK. Derartige Werke dürfen aber nicht im Versandhandel veräußert werden ? auch nicht weiterverkauft.

Wenn man gegen diese Vorschriften verstößt, kann das u.U. strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen haben. Darüber hinaus haben aber auch (Mit-)wettbewerber des Anbieters die Möglichkeit, diesen aufgrund des Wettbewerbsrechts auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.

Wenn es diese Buchhandlung also tatsächlich gar nicht gibt, fehlt es schon an dem Wettbewerber, der hier ein Abmahnrecht hätte.

Darüber hinaus kann die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs auch rechtsmissbräuchlich sein. Danach sieht es hier ja aus.

In § 8 UWG ist geregelt, dass die Geltendmachung der Unterlassungsansprüche unzulässig ist, ?wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.? Der Verdacht, dass das hier zutrifft, liegt sehr nahe.

Die Rechtsprechung nimmt in der Regel an, dass eine solche Rechtsmissbräuchlichkeit vorliegt, wenn der Abmahnende Anwalt ein Massenabmahner ist und keine gravierenden Wettbewerbsverstöße vorliegen. Ich würde daher gute Chancen sehen, wenn ihr euch zur Wehr setzen wollt.


(Übrigens, wenn mir jemand mal die Namen dieser beteiligten Anwälte nennt, schaue ich in die aktuelle Anwaltsliste, aus der sich ersehen lässt, ob und wo jemand als Anwalt zugelassen ist (und ich glaube sogar seit wann), die Reklame-Anwalts-Listen im Internet sind oft nicht sonderlich aktuell.)


Also dann, wehrt euch!
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volx-wolf
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Beitrag von volx-wolf »

oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen haben
...unabhängig wie es mit den wettbewerbsrechtlichen Details aussieht, die mich als Privatanbieter doch kaum betreffen dürften, bleibt doch die Ordnungswidrigkeit, oder?

Wie sieht es in diesem Fall mit der Abmahnung aus?
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Yumo
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Beitrag von Yumo »

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Buchfink
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Beitrag von Buchfink »

Yumo hat geschrieben:Zumal der "Gute" ja nicht einmal Niklas heißt.
Hallo Yumo,

ich bin mir eigentlich sicher, dass es auch einen Niklas gibt. Vermutlich minderjährig (das weiß ich aber nicht genau). Es gibt auch einen Axel. Der ist Rechtsanwalt. Eventuell ist Niklas sein Sohn.
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Yumo
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Beitrag von Yumo »

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Zuletzt geändert von Yumo am So 30. Dez 2007, 20:14, insgesamt 1-mal geändert.
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volx-wolf
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Beitrag von volx-wolf »

Eventuell ist Niklas sein Sohn.
...daß dürfte wohl stimmen, müßte ja auch so sein, damit das ganze seine strafrechtliche Relevanz hat...

...und zumindest gibt es einen gleichnamigen Spieler in der Jugendmannschaft des Bonner Golfclubs (Golf Course Bonn - International GC Bonn e.V.)
...no more comment... :lol:
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bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

wenn es dann bei mir soweit ist mit der abmahnung werde ich die von booklooker empfohlene kanzlei wohl kontaktieren. wenn die damit eh schon beschäftigt sind !

wenn jemand schon kontakt hatte wäre es nett darüber zu hören, gerne auch über pn, weiß man ja nicht ob der "feind" hier mitliest :wink:

gruß bücherwurm03
Yumo
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Beitrag von Yumo »

nix
Zuletzt geändert von Yumo am So 30. Dez 2007, 20:15, insgesamt 1-mal geändert.
spud
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Beitrag von spud »

Yumo hat geschrieben:
bücherwurm03 hat geschrieben:...weiß man ja nicht ob der "feind" hier mitliest :wink:

gruß bücherwurm03
Da haste recht, so viele Neuanmeldungen im Forum an einem Tag...

Die Neuanmeldungen liegen wahrscheinlich auch daran, dass sich das ganze doch etwas rumgesprochen hat!
Ich wurde per "Anfrage" von einem anderen Nutzer darauf hingewiesen, dass ich ein "indiziertes" Buch anbiete...
Habs zwar mittlerweile gelöscht... aber mal schauen ob da nicht dennoch eine Abmahnung kommt.
Aber an der Stelle sei diesem Nutzer nochmals mein herzlicher Dank ausgesprochen.
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

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Zuletzt geändert von terracotta am Fr 14. Dez 2007, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß, terracotta
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volx-wolf
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Registriert: Fr 7. Sep 2007, 17:10

Beitrag von volx-wolf »

@support

Warum ist eigentlich N. a. B. noch nicht gesperrt???

Er hat heute sogar noch sage und schreibe 9 positive Bewertungen für sein Einkaufsverhalten erhalten!
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Phantom der Oper
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Registriert: So 5. Feb 2006, 00:44

Beitrag von Phantom der Oper »

wahrscheinlich weil es noch keine beschwerden gab sondern nur rückfragen wegen der Abmahnungen

ich hab ihn jedenfalls erstmal auf meine Blacklist
Tina
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Registriert: Mi 7. Nov 2007, 09:48

Beitrag von Tina »

Was ich als Laie nicht verstehe ist folgendes: Hier handelt es sich doch wohl offentlichtlich um eine nicht berechtigte Massenabmahnung zur "Geldgewinnung". Obwohl, gerechtfertigt wohl schon, aber die Sache ist doch nicht sauber von dem Abmahner. Muß man eigentlich reagieren ? Sollte man nicht denken die Sache verläuft bei dem Gegenwind den der abmahner ins Gesicht bekommt nicht sowie so im Sand ? Obwohl, wenn keiner reagiert dann auch kein Gegenwind. Nur denke ich, man könnte sich die Kosten für den eigenen Anwalt sparen. Oder werden die im Falle einer "Niederlage" des Abmahners von dem selbigen übernommen werden müssen ?
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