Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Postete meinen beitrag schon an anderer Stelle,
kenne mich mit Foren und so Sachen nicht so aus - das alter ist´s.

Hallo liebe Leidensgenossen,

bekam auch diese Abmahnung und setzte mich mit der IHK in Bonn in Verbindung.
Seit heute Nachmittag gehen bei mir ständig Faxe und Mails zwischen
Bonn, mir, Nürnberg, Berlin, wb-law und booklooker hin und her.
Ich möchte den ....... das Handwerk legen.
Bei mir kaufte ein Nicklas Rosenberger aus Bonn.
Die Gutenberg Verlagsbuchhandlung, Guido Renner, Bonn, ist als Buchhandel nicht aktiv und somit fehlt schon die Mitbewerber-Eigenschaft.

Ich möchte Euch nicht langweilen, Herr Langer von der Rechtsabteilung der IHK Bonn hat folgende Mailadresse langer@bonn.ihk.de - aber bitte sparsam mit der Adresse und nix blokieren.

Bei einer Sammelklage schließe ich mich an.

Egal ob gewerblicher oder privater Verkäufer informiert Eure IHKs - Industrie- und Habndels Kammern (googeln) -
die helfen euch auch weiter und je mehr Kammern sich engagieren desto eher kann man das deutschen Abmahnwahnsinn beenden.

Gerade fiel mir noch ein:
Es sind drei Anwälte, ist das nicht schon eine Bande?
Vielleicht kann mir/uns das hier ein Anwalt beantworten.

Wer mehr wissen will, fragen kostet nichts.

LG
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volx-wolf
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Beitrag von volx-wolf »

Kohagie hat geschrieben:Es sind drei Anwälte, ist das nicht schon eine Bande?
...auf jeden Fall sind drei Personen eine Demonstration, wie ich aus eigener (60,-DM teurer) Erfahrung weiß :wink:
In den Chroniken der Scheibenwelt wurde bereits darauf hingewiesen, daß ganze landwirtschaftliche Ökonomien auf der Hebekraft alter, in Schwarz gekleideter Frauen basieren. (Pratchett)


Willkommen!
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b.s.morgentau
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Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,
terracotta hat geschrieben:Ich würde sagen, dass Ordnungswidrigkeiten nicht abgemahnt werden können. Du könntest aber angezeigt werden, wenn du indizierte Artikel anbietest.
1. Abgemahnt werden kann und wird alles mögliche und unmögliche egal ob berechtigt oder nicht.
2. Verpackungsverordnungs-, Buchpreisbindungs- und ander Verstöße fallen ebenfalls unter Ordnungswidrigkeiten und können mit einer gewissen Berechtigung abgemahnt werden.

b.s.morgentau
Zuletzt geändert von b.s.morgentau am Do 13. Dez 2007, 22:36, insgesamt 1-mal geändert.
Etwas Eigenwerbung muss sein :D b.s.morgentau Bücher
Yumo
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Beitrag von Yumo »

nix
Zuletzt geändert von Yumo am So 30. Dez 2007, 20:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Lesbos24
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Beitrag von Lesbos24 »

@terracotta
Bei mir hat Nik folgendes Buch gekauft:

Gottlieb, Adam: Kochen mit Cannabis

Könntest du vielleicht nachschauen, ob dieses auf dem Index steht. Es passt nicht in das bisherige Erotik-Bild rein.

Vielen Dank.

Ciao
Lesbos24
pennylooker
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Beitrag von pennylooker »

Auch wir gehören zu den "Abgemahnten". Wir finden das Thema ist sehr ernst und kann viel Geld kosten, was besonders kleinere Versandhändler trifft. Vorweg: wenn es den Abmahner um Jugendschutz ginge, so hätte sicher eine Benachrichtigung an die einzelnen Anbieter ausgereicht und die Titel wären rausgenommen worden. Dies geschah jedoch nicht und damit läßt sich schließen das aus wirtschaftlichem Interesse gehandelt wird. Und hier unser erster Hinweis:
Streitwerte sind auch abhängig von der Wirtschaftskraft eines Versandhändlers und nach den Streitwerten richten sich alle Gebühren Rechtsanwälte inbegriffen.

Neben der rechtlichen Situation möchten wir aber auch auf die gesellschaftliche Seite dieser Vorgänge hinweisen. In einem Beitrag wurde erwähnt, das die Anwältin Geschäftsleiterin der FDP in ihrem Heimatort sei. Was treiben die anderen gesellschaftlich noch so, außer das sie für Umsatz sorgen?
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

Lesbos24 hat geschrieben:Gottlieb, Adam: Kochen mit Cannabis
Das Buch ist indiziert.
Gruß, terracotta
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

el

Beitrag von el »

ob die FDP weiß das da für ne Show abgeht?
nanoq
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Beitrag von nanoq »

Meine Technik spinnt heut total, deshalb nur ganz kurz (bevor ich zum 99. Mal rausfliege):

Eine Rechtsanwältin Christine Erhardt (in dieser Schreibweise) wird im amtlichen Anwaltsverzeichnis nicht geführt. Das ist doch auch mal interessant...

(Vielleicht hat sie ja auch heute erst die Zulassung erhalten und gleich losgelegt, möglich wär?s ja, anderenfalls wäre das auch schon ein Fall für eine Strafanzeige)
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Christine Ehrhardt - nicht Christine Erhardt
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

b.s.morgentau hat geschrieben:1. Abgemahnt werden kann und wird alles mögliche und unmögliche egal ob berechtigt oder nicht.
2. Verpackungsverordnungs-, Buchpreisbindungs- und ander Verstöße fallen ebenfalls unter Ordnungswidrigkeiten und können mit einer gewissen Berechtigung abgemahnt werden.
Du hast Recht. Ich habe mich ungeschickt ausgedrückt und wollte sagen, dass eine unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht automatisch straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, auch wenn unabhängig davon ein in diesem Sinne relevanter Tatbestand gegeben ist.

(Mann, ist das schwierig! :wink: )
Gruß, terracotta
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Hallo,

ich las jetzt die Information, daß die Gute ein Pöstchen in der FDP.

Nun, bitte gebt mir mehr Informationen.

Nun, ich erlaubte mir auch meine Abmahnung nach Berlin an reppelmund.hildegard@berlin.dihk.de zu mailen.

Hier versucht man auf politischer Ebene etwas gegen das Abmahnunwesen
zu unternehmen.
Unsere drei Anwälte sind dort nun auch schon bekannt.

Ich verfüge über recht gute politische Verbindungen und weis diese zu nutzen.

LG
blokk
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Beitrag von blokk »

jessikaxxl hat geschrieben:Christine Ehrhardt - nicht Christine Erhardt
stimmt
Yumo
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Beitrag von Yumo »

nix
Zuletzt geändert von Yumo am So 30. Dez 2007, 20:18, insgesamt 1-mal geändert.
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