Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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Lipsator
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Beitrag von Lipsator »

@Mr.Manoon

Da frag ich mich, warum sich niemand meldet und diese negative Festellungsklage gemeinsam antritt???

Ich für meinen Teil, auch wenn es mich nicht direkt bertifft, werde nun mal mein Kontakte zu Springer und Co. nutzen. Mal sehen, wie schnell wir diese Abmahnwelle, die der deutschen Volkswirtschaft erheblich schadet, medienwirksam publiziert bekommen, ohne, dass ich was versprechen will.

Mir reicht es nämlich langsam. Ob Vereine wie: "Ehrlich währt am Längsten" (Verurteilt), oder dubiose Massenabmahnanwälte, es wird ZEIT, dass es aufhört, dass der deutsche Onlinehandel Spielwiese für Paragraphen-Geschäftemacher wird, ist und bleibt. Diesen Typen gehört das Handwerk gelegt.
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antje
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Beitrag von antje »

@dawson: Das haben die doch nur für die Adressfindung gemacht, bei Privatusern - nehme ich mal an. Ich bin als Händlerin gelistet und muss infolgedessen meine komplette Anschrift angeben, bei Privatusern ist nur eine Postleitzahl zu sehen, bei einem Kauf bekommst du den Namen dazu. Online-Telefonbuch befragt und peng!
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
rokylugosi
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Beitrag von rokylugosi »

Ich denke, man verspricht, es nie wieder zu tun oder mindestens bis zu dem Zeitpunkt, wenn das Buch aus der BPJM Liste verschwindet, bei vielen im Jahr 2008.


Wenn Letzteres so wäre, hätten diese Schundnickel die 204 Bücher (Oder so) doch gar nicht zu kaufen brauchen.[/quote]

Doch! Um nämlich an die Adressen, der nicht gewerblichen Anbieter zu kommen. So wie ich es verstanden habe, wurden die Bücher überwiegend bei nicht gewerblichen gekauft. Bei uns hat niemand gekauft und wir haben ein Gewerbe, also steht unsere Adresse auch in der Anbieterkennung.

Hat denn schon einer die modifizierte Erklärung gesehen?
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 30. Jan 2008, 14:33, insgesamt 1-mal geändert.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

?Die Firma Mustermann, Musterplatz 1 in 12345 Musterstadt, verpflichtet sich rechtsverbindlich, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, es zu unterlassen, Bücher, die nach §§ 18, 24 JuSchG in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen und deren Aufnahme in die Liste gem. § 24 Abs. 3 JuSchG im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind, Internet zum Kauf anzubieten und an Minderjährige zu verkaufen.

Für jeden Fall künftiger Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Verpflichtung verpflichtet sich die Firma Mustermann, an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V., Landgrafenstraße 24 B in 61348 Bad Homburg vor der Höhe eine Vertragsstrafe zu zahlen, die die Wettbewerbszentrale nach billigem Ermessen festsetzt und die ggf. vom zuständigen Gericht auf Angemessenheit zu überprüfen ist.?


So könnte eine Unterlassungserklärung aussehen, die an die WBZ gerichtet werden würde.
Zuletzt geändert von jessikaxxl am Fr 14. Dez 2007, 22:51, insgesamt 2-mal geändert.
Tina
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Beitrag von Tina »

@Lipsator: Was gedenkst du genau zu tun ?
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 30. Jan 2008, 14:34, insgesamt 1-mal geändert.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
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jessikaxxl
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Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...ich sehe das in diesen Fällen ganz anders: Das Abmahntro steht hier im strafrechtlichen Licht, denn wenn das Wettbewerbsverhältnis nicht besteht und aus Gründen der Geltendmachung von Abmahnkosten wider besseres Wissen behauptet wird, ist dies der Tatbestand des versuchten Betrugs. Jede Zahlung von später geltend gemachten Kosten der Abmahnung vollendet den Betrug.

Hier geht es nicht um gewaltverherrlichende Literatur, sondern - soweit ich das sehe - um Indizierungen wegen mehr oder weniger überholter Ansichten bei Erotikliteratur.
rokylugosi
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Beitrag von rokylugosi »

Ich glaube du übersiehst da etwas: Es geht um indizierte Medien.
Die Anzahl der Amokläufe in Schulen mit toten Kindern steigt ständig, auch in Deutschland.
Das ist der Hintergrund, und dazu tragen wir sozusagen bei.
Glaubst du wirklich das ein Abmahnanwalt diese Probelme nicht als Horrorzenario benützt: die bösen gewinnsüchtigen Buchhändler die über Leichen gehen....[/quote]

So ähnlich sehe ich das auch. Normalerweise hagelt es Abmahnungen wegen irgendwelcher Fehler in den AGBs, die mit Sicherheit jeder von uns hat, zumal sich die Rechtssprechung ständig ändert. Dass hier wegen jugendgefährdenter Schriften abgemahnt wird, ist sicher kein Zufall. Sollte das ganze in die Öffentlichkeit kommen, dürften die Sympathien eher bei den Abmahnern liegen als bei und. Man kennt ja Berichterstattung in punkto Computerspiele oder Horrorvideos ...
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 30. Jan 2008, 14:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Provinzlerin
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Beitrag von Provinzlerin »

Klar, ich weiss dass ich schuldig bin, da ich ein indexiertes Buch in meinem Bestand hatte (mittlerweile natürlich aus dem Bestand genommen). Ich habe aber nicht an Betreffende Herrschaften verkauft, es geht bei mir anscheinend nur um dieses eine Buch, von welchem in der Abmahnung ein Scrennshot, datiert am 7.12.2007 - hier bei Booklooker vorhanden war. Also nicht einmal der Beweis, dass ich das Buch ohne Frage an einen Jugendlichen verkauft hätte.

Immer noch desolat wütend
Moments
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

@Mr.Manoon

...die Beschränkung auf ein Buch könnte zu eng gefaßt sein und deshalb als Unterlassungeerklärung nicht ausreichen.

Das soll auch lediglich eine Formulierung sein für diejenigen, die eine Erklärung abgeben möchten.

Ich persönlich würde die Aktivlegitimation bestreiten und den Nachweis einer solchen Aktivlegitimation fordern. Diese muß die andere Seite bis zum 27. Dezember 2007 erbringen. Wird der Nachweis erbracht, kann man immer noch kurzfristig entscheiden, eine UE abzugeben.
rokylugosi
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Beitrag von rokylugosi »

von welchem in der Abmahnung ein Scrennshot, datiert am 7.12.2007 - hier bei Booklooker vorhanden war. Also nicht einmal der Beweis, dass ich das Buch ohne Frage an einen Jugendlichen verkauft hätte.

... das tut nichts zur Sache. Alleine, dass du das Buch angeboten hast, stellt eine unerlaubte Werbung für indizierte Medien dar, zumal es bei booklooker kein Altersverifizierungssystem (wie etwa bei filmundo) gibt. Die Sache mit der Kopie des Personalausweises ist schon lange nicht mehr zulässig.
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Lipsator
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Beitrag von Lipsator »

@Lipsator: Was gedenkst du genau zu tun ?
Ist schon raus. Mal sehen, ob meine alten Beziehungen zum Springer Verlag ( Bild , Sat1 , Pro7 ) noch funktionieren. Habe nicht für umsonst dort 16 Jahre meines Berufslebens verbracht.

Marco ist, Gott sei dank, (medienwirksam) aus dem türkische Knast raus. Mal sehen, ob dieser Abmahnwahn auch (medienwirksam) ein Ende hat.
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